ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Käufer möchte vom kauf zurücktreten obwohl Anzahlung geleistet

Käufer möchte vom kauf zurücktreten obwohl Anzahlung geleistet

Themenstarteram 6. April 2008 um 15:16

Gutern Tag,

ich habe Anfang Februar mein Auto verkauft (dachte ich zumindest).Der Käufer hat mir eine Anzahlung geleistet und es wurde ausgemacht dass das restliche Geld bei Übergabe Ende Februar bezahlt wird.Inzwischen haben wir April und nach einer weiteren kleinen Anzahlung im März habe ich dem Verkäufer gesagt das ich das Auto anderweitig verkaufen werde (und seine Anzahlung behalte) wenn er nicht kurzfristig die vereinbarte Summe zahlt.Nun schreibt mir der Käufer das er im Moment das Geld nicht hat und er das Auto ,weil ich kurzfristig das restliche Geld haben möchte,nicht kaufen kann und ich ihm die Anzahlung erstatten soll.

Ich will Ihm ja das Auto verkaufen!

Es war ausgemacht das die Übergabe im Februar erfolgt.Seit Februar hält er mich hin das er bisher noch nicht das Geld hat.Ich habe mich darauf verlassen und mir in der Zwischenzeit ein neues Auto gekauft und sitze nun mit 2 Autos da.

Den Preis den wir ausgemacht haben werde ich auch nicht mehr erhalten wenn ich das Auto anderweitig verkaufe.

Meine Frage:

Es gibt nur E-Mail Verkehr keinerlei schriftlichen Kaufvertrag.Habe ich die Möglichkeit das Auto anderweitig zu verkaufen und die Anzahlung zu behalten?

Beste Antwort im Thema
am 6. April 2008 um 20:05

Auf jeden Fall dem Käufer schriftlich eine letzte Frist setzen, das er den Wagen abnehmen und bezahlen soll, sofern ein

verbindlicher Kaufvertrag vorliegt. Ansonsten Rückabwicklung.

Mitteilen, das wenn er den Wagen nicht abnimmt, du anderweitig den Wagen verkaufen wirst, und sollte Dir ein finanzieller Schaden

entstehen, du diesen finanziellen Nachteil von der Anzahlung abziehen wirst.

Ferner entstandene Mehrkosten wie weitere Telefonate, Anzeigen, etc. schriftlich belegen und ebenfalls von der Anzahlung abziehen.

Das was von der Anzahlung übrigbleibt -> zurücküberweisen.

Ggfs. das Vorgehen bei einem ADAC Rechtsanwalt oder RA deiner Wahl bestätigen lassen, und Kosten als finanziellen Schaden in Anrechnung bringen.

24 weitere Antworten
Ähnliche Themen
24 Antworten

Hi habe folgende Frage,

einer hat vor 4 Tagen bei mir mein Auto gekauft (Privatverkauf) d.h. er hat den Kaufvertrag über 3900€ unterschrieben mir eine Einzahlung von 50€ gegeben und den Rest gibt er mir wenn er das Geld von seinen Bruder überwiesen bekommt weil das Auto zu Export geht.

Jetzt erzählt er mir das er zu viel Zoll in seinen Land bezahlen muß und er will den Wagen nicht mehr haben.

Kann ich was dagegen tun das er mir den Rest bezahlt soll ich ihn verklagen, lohn sich das?

Wäre für Tips sehr dankbar.

MfG

pawmag

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kaufvertrag unterschrieben, will aber jetzt nicht mehr.' überführt.]

Wenn Du auf die Erfüllung des gültigen Kaufvertrages pochst, kann er nicht viel machen. Zur Not könntest du ihn gerichtlich verurteilen den Vertrag zu erfüllen. Ist die Frage, ob das Sinn macht (wo nix ist, kann man auch nichts holen...). Ich würde hier schon fast eher in Richtung einer vertraglichen Entschädigung gehen. Wenn er den Vertrag nicht erfüllt muss er XY% des Kaufpreises zahlen um aus dem Vertrag auszusteigen. Ist Verhandlungssache, 10-20 % sind aber angemessen...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kaufvertrag unterschrieben, will aber jetzt nicht mehr.' überführt.]

Am einfachsten wäre es den Wagen halt an jemand anderen zu verkaufen und die 50 Euro als kleines Schmerzensgeld zu behalten.

Ein Gericht zu bemühen ist hier m.E. nach sinnlos, bringt nur Ärger, kostet Geld und bis Du an dein Geld kommst dauert es ewig, wenn überhaupt was zu holen ist.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kaufvertrag unterschrieben, will aber jetzt nicht mehr.' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Battlemoench

Am einfachsten wäre es den Wagen halt an jemand anderen zu verkaufen und die 50 Euro als kleines Schmerzensgeld zu behalten.

50 Euro sind bei dem Wert, um den es hier geht, eindeutig zu wenig. Eine Entschädigung von 20 % der Kaufsumme ist hier schon angebracht, schließlich hat man durch die Nichterfüllung des Kaufvertrages u. a. Aufwendungen für die weitere Anpreisung des Fahrzeuges.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kaufvertrag unterschrieben, will aber jetzt nicht mehr.' überführt.]

am 12. August 2007 um 20:51

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

50 Euro sind bei dem Wert, um den es hier geht, eindeutig zu wenig. Eine Entschädigung von 20 % der Kaufsumme ist hier schon angebracht, schließlich hat man durch die Nichterfüllung des Kaufvertrages u. a. Aufwendungen für die weitere Anpreisung des Fahrzeuges.

 Ja wenn du davon wiederum eventuelle Anwaltskosten abziehst den Ärger und Zeitaufwand Rennerein Termine. Anschließend Friseuer Termin wegen Entfernung einiger Grauer Haare........ Fazit Lohnt nicht, kauf von den 50€ ne Kiste Bier und gut is.

 

Fahrzeug neu inserieren und bei der nächsten Anzahlung biste schlauer und nimmst 250€ Anzahlung  fertig.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kaufvertrag unterschrieben, will aber jetzt nicht mehr.' überführt.]

Danke für die Tips,

ich hab den gesagt ich nehme die 50€ als Entschädigung,

damit war er auch einverstanden.

Für nächste mal bin ich schlauer:-))

Danke nochmal

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kaufvertrag unterschrieben, will aber jetzt nicht mehr.' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Battlemoench

Am einfachsten wäre es den Wagen halt an jemand anderen zu verkaufen und die 50 Euro als kleines Schmerzensgeld zu behalten.

50 Euro sind bei dem Wert, um den es hier geht, eindeutig zu wenig. Eine Entschädigung von 20 % der Kaufsumme ist hier schon angebracht, schließlich hat man durch die Nichterfüllung des Kaufvertrages u. a. Aufwendungen für die weitere Anpreisung des Fahrzeuges.

Und was sind 20 % von 3900 Euro, lächerliche 800 Euro. Die verlangt ein Anwalt schon für zwei Briefe mitsamt Beratungsgespräch. Wenn es vor Gericht geht dann kommt noch viel mehr drauf, ohne Rechtschutzversicherung kannst sowas eh vergessen.

Und zu inserieren, das kostet z.B. bei autoscout24 für einen Privatverkäufer garnix.

@pawmag

Behalt die 50 Euro und gut isses, einfach mal 50 Euro geschenkt bekommen hat doch auch was *gg*. Achja, das nächste mal nimm dir ne Anzahlung über eine höhere Summe, wenn der Käufer dann das Fahrzeug nicht mehr abnehmen will hast du noch mehr verdient für nix, aber vor allem wird der es sich bei einer höheren Summe überlegen ob er den Bock kauft oder nicht. Draufgezahlt hat nur bisher nur einer, und das ist der Käufer. Im Falle einer Gerichtsverhandlung wirst aber eher du derjenige sein der draufzahlt, und sei es nur die SB in der Rechtschutzversicherung (den Ärger noch nicht mit eingerechnet).

MFG

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kaufvertrag unterschrieben, will aber jetzt nicht mehr.' überführt.]

am 14. August 2007 um 17:12

Zitat:

Original geschrieben von S4teufel

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

 

50 Euro sind bei dem Wert, um den es hier geht, eindeutig zu wenig. Eine Entschädigung von 20 % der Kaufsumme ist hier schon angebracht, schließlich hat man durch die Nichterfüllung des Kaufvertrages u. a. Aufwendungen für die weitere Anpreisung des Fahrzeuges.

 

Und was sind 20 % von 3900 Euro, lächerliche 800 Euro. Die verlangt ein Anwalt schon für zwei Briefe mitsamt Beratungsgespräch. Wenn es vor Gericht geht dann kommt noch viel mehr drauf, ohne Rechtschutzversicherung kannst sowas eh vergessen.

 

Und zu inserieren, das kostet z.B. bei autoscout24 für einen Privatverkäufer garnix.

 

@pawmag

 

Behalt die 50 Euro und gut isses, einfach mal 50 Euro geschenkt bekommen hat doch auch was *gg*. Achja, das nächste mal nimm dir ne Anzahlung über eine höhere Summe, wenn der Käufer dann das Fahrzeug nicht mehr abnehmen will hast du noch mehr verdient für nix, aber vor allem wird der es sich bei einer höheren Summe überlegen ob er den Bock kauft oder nicht. Draufgezahlt hat nur bisher nur einer, und das ist der Käufer. Im Falle einer Gerichtsverhandlung wirst aber eher du derjenige sein der draufzahlt, und sei es nur die SB in der Rechtschutzversicherung (den Ärger noch nicht mit eingerechnet).

 

MFG

 

Genauso sieht das aus. 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kaufvertrag unterschrieben, will aber jetzt nicht mehr.' überführt.]

Bei der Summe wirklich einfach die 50 Euro behalten und das Auto neu inserieren.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kaufvertrag unterschrieben, will aber jetzt nicht mehr.' überführt.]

Welche Anzahlung? :D

Manche lernen es halt nur so...

am 6. April 2008 um 16:39

Zitat:

Original geschrieben von Bonsai00

 

 

Meine Frage:

Es gibt nur E-Mail Verkehr keinerlei schriftlichen Kaufvertrag.Habe ich die Möglichkeit das Auto anderweitig zu verkaufen und die Anzahlung zu behalten?

Gibt es keinen schriftlichen Beweiß das eine Anzahlung geleistet wurde? keine Zeugen?

Themenstarteram 6. April 2008 um 17:16

Ich habe die Anzahlung auf mein Konto überwiesen bekommen

Mit dem Vermerk, daß es sich um eine Anzahlung für das spezifizierte Fahrzeug handelt?

mit der anzahlung DIE DU BEHÄLST sind doch nur deine unkosten und aufwendungen gedeckt, weil du das auto nicht schon vor 2 monaten verkauft hast.

Die Anzahlung wenn nicht grade übertrieben hoch würde ich behalten.

z.b 500 € Anzahlung für nen 5000€ autp ist alles okay.

wenn er jedoch 500 € für einen 1000€ wagen angezahlt hat würde ich ihm wohl 200-300€ zurückgeben. (ich bin halt menschlich).

einfach mal 10-20% vom kaufpreis einbehalten bei nichtabnahme (wenn die Anzahlung so hoch war)

wenn ihr noch nicht mal einen kaufvertrag habt , oder ne quittung dann ist das sowieso ne sache für sich.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Käufer möchte vom kauf zurücktreten obwohl Anzahlung geleistet