Rücktritt vom Kauf Möglich?

Hallo,

ich schildere euch mal folgenden Sachverhalt:
Mein Nachbar hat sich vor 3 Wochen einen BMW 2er Active Tourer als Vorführer gekauft - inkl. Leasing. Bei Vertragsunterzeichnung wurden alle relevanten Daten wie Ausstattung, Zugaben, Km-Stand usw. angegeben. Da es sich um ein Vorführfahrzeug handelt, war klar, dass sich der km-Stand noch ändert bis zu Übergabe. Der Händler suchte das Fahrzeug aus dem Computer raus mit 4000km auf der Uhr - lt. Bestellung waren ca. 5.500 km aufgeführt.

Jetzt bekam mein Nachbar dieser Tage eine Auftragsbestätigung, in der ein km Stand von 13.000 km aufgeführt ist - bei gleichem Kaufpreis/Berechnungspreis. Zudem fehlen noch die versprochenen und in der Bestellung aufgeführten Winterkompletträder.

Was hat man da für Möglichkeiten?? Anzahlung ist noch keine Überweisen worden, Rate auch noch keine bezahlt. Selbst der Finanzierungsvertrag ist noch nicht unterschrieben, da der Nachbar in der Zwischenzeit im Urlaub war und die ganze Aktion etwas zwischen Tür und Angel ablief.

Er würde am liebsten vom Kauf zurücktreten. Was meint ihr??

Was kann man da als Nachlass erwarten, wenn das Auto ca. 7000 km mehr auf der Uhr hat als Vereinbart? Um die Winterräder mache ich mir keine Gedanken, die wird der Verkäufer schon irgendwie auftreiben, aber der km-Stand ist der Punkt.

Vielen Dank schonmal im voraus für eure Einschätzungen und Ratschläge. Solltet ihr noch Fragen haben, nur zu!!

Beste Antwort im Thema

Das Leasing ist an die Finanzierung geknüpft, sog. verbundene Verträge. Wenn der noch nicht unterschrieben ist, dann ist bisher auch nichts zustande gekommen.

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@Jupp: Ja, sicher kannst du das noch vom Hundertsten ins Tausendste durchdiskutieren und immer weitere Details suchen und finden, die dich in deiner Ansicht bestätigen. Mit dem Thema hat das alles nichts mehr zu tun und es ist vollkommen irrelevant.

Davon mal ganz abgesehen: Selbst wenn dieser Thread hier eine Allgemeingültigkeit vorweisen könnte, würde er sicher nicht als Entscheidungsgrundlage in ähnlich gelagerten Fällen dienen können. Wie auch? Soll man dann seinem Vertragspartner gegenüber auf Forenbeiträge verweisen? Lachhaft.

Zitat:

@danilo83 schrieb am 5. Oktober 2015 um 19:19:16 Uhr:



Davon mal ganz abgesehen: Selbst wenn dieser Thread hier eine Allgemeingültigkeit vorweisen könnte, würde er sicher nicht als Entscheidungsgrundlage in ähnlich gelagerten Fällen dienen können. Wie auch? Soll man dann seinem Vertragspartner gegenüber auf Forenbeiträge verweisen? Lachhaft.

Nein, aber man könnte einen Rücktritt vor Gericht z.B. einklagen.

Noch mal: im vorliegenden Fall hätte der TE nicht zurücktreten müssen, weil der Kaufvertrag nicht zustande gekommen war.

So schwer zu verstehen ist das eigentlich nicht.

Nochmal: Richtig, aber hier ist was anderes passiert.

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Zitat:

@Jupp78 schrieb am 5. Oktober 2015 um 20:18:41 Uhr:



Nein, aber man könnte einen Rücktritt vor Gericht z.B. einklagen.

Interessante Sichtweise. Du bist also der Meinung, eine Klage wäre besser als eine einvernehmliche Einigung zwischen den Parteien?

Dein Anwalt wird Dir's danken ...

Grüße
Der Chaosmanager

Natürlich nicht.
Wie kommst du darauf?

Ich wollte nur sagen, dass Gerichtsentscheidungen zwar auch nicht wirklich allgemeingültig sind, aber doch sehr viel zuverlässiger, als einvernehmliche Einigungen.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 5. Oktober 2015 um 20:47:01 Uhr:


Natürlich nicht.
Wie kommst du darauf?

Ich wollte nur sagen, dass Gerichtsentscheidungen zwar auch nicht wirklich allgemeingültig sind, aber doch sehr viel zuverlässiger, als einvernehmliche Einigungen.

Sie dauern aber wesentlich länger ...

Grüße
Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 5. Oktober 2015 um 20:53:15 Uhr:


Sie dauern aber wesentlich länger ...

Sicher, für den TE bzw. seinen Nachbarn ist das gut gelaufen. Nur das gemachte Ergebnis beantwortet nicht die Ausgangsfrage.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 5. Oktober 2015 um 21:04:42 Uhr:



Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 5. Oktober 2015 um 20:53:15 Uhr:


Sie dauern aber wesentlich länger ...
Sicher, für den TE bzw. seinen Nachbarn ist das gut gelaufen. Nur das gemachte Ergebnis beantwortet nicht die Ausgangsfrage.

Aber ist es nicht so, dass die Resultate zählen ...?

Grüße
Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 5. Oktober 2015 um 21:11:13 Uhr:



Zitat:

@Jupp78 schrieb am 5. Oktober 2015 um 21:04:42 Uhr:


Sicher, für den TE bzw. seinen Nachbarn ist das gut gelaufen. Nur das gemachte Ergebnis beantwortet nicht die Ausgangsfrage.

Aber ist es nicht so, dass die Resultate zählen ...?

Grüße
Der Chaosmanager

Aber sicher, für den TE ist das das Optimum.

Nur fande ich dieses Fazit nicht ganz passend:
" Vielmehr war die Frage des TE, ob ein Rücktritt vom Kauf möglich wäre.
... Die Antwort war eindeutig ja."
In dem Fall ist man sich einig geworden, aber das bedeutet nicht, dass das in einem vergleichbaren Fall wieder so läuft.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 5. Oktober 2015 um 21:24:53 Uhr:



Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 5. Oktober 2015 um 21:11:13 Uhr:


Aber ist es nicht so, dass die Resultate zählen ...?

Grüße
Der Chaosmanager

Aber sicher, für den TE ist das das Optimum.

Nur fande ich dieses Fazit nicht ganz passend:
" Vielmehr war die Frage des TE, ob ein Rücktritt vom Kauf möglich wäre.
... Die Antwort war eindeutig ja."
In dem Fall ist man sich einig geworden, aber das bedeutet nicht, dass das in einem vergleichbaren Fall wieder so läuft.

Garantien gibt es im Leben nie - aber für mich gab es keinen einzigen Grund, weshalb der Händler nicht einlenken sollte. Dafür um so mehr Gründe, weshalb es für ihn besser war, sich mit dem Käufer zu einigen.

Grüße
Der Chaosmanager

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 5. Oktober 2015 um 20:47:01 Uhr:


Natürlich nicht.
Wie kommst du darauf?

Ich wollte nur sagen, dass Gerichtsentscheidungen zwar auch nicht wirklich allgemeingültig sind, aber doch sehr viel zuverlässiger, als einvernehmliche Einigungen.

Gerichtsentscheidungen sind zuverlässiger als die Erkenntnis, dass im vorliegenden Fall und allen vergleichbaren Fällen der Kaufvertrag gar nicht zustande gekommen war bzw. zustande kommt?

Du hast einfach den Sachverhalt nicht verstanden.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 5. Oktober 2015 um 21:24:53 Uhr:



Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 5. Oktober 2015 um 21:11:13 Uhr:


Aber ist es nicht so, dass die Resultate zählen ...?

Grüße
Der Chaosmanager

Aber sicher, für den TE ist das das Optimum.

Nur fande ich dieses Fazit nicht ganz passend:
" Vielmehr war die Frage des TE, ob ein Rücktritt vom Kauf möglich wäre.
... Die Antwort war eindeutig ja."
In dem Fall ist man sich einig geworden, aber das bedeutet nicht, dass das in einem vergleichbaren Fall wieder so läuft.

Klar, es gibt keine Garantie, dass man sich in einem vergleichbaren Fall einigt. Aber es gibt die Sicherheit, dass in jedem vergleichbaren Fall der Kaufvertrag einfach nicht zustande gekommen ist. Und die Frage war ja eben, ob es eine Rücktrittsmöglichkeit gibt und nicht, ob es eine Chance gibt, sich mit dem Händler zu einigen.

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