Rücktritt vom Kauf Möglich?

Hallo,

ich schildere euch mal folgenden Sachverhalt:
Mein Nachbar hat sich vor 3 Wochen einen BMW 2er Active Tourer als Vorführer gekauft - inkl. Leasing. Bei Vertragsunterzeichnung wurden alle relevanten Daten wie Ausstattung, Zugaben, Km-Stand usw. angegeben. Da es sich um ein Vorführfahrzeug handelt, war klar, dass sich der km-Stand noch ändert bis zu Übergabe. Der Händler suchte das Fahrzeug aus dem Computer raus mit 4000km auf der Uhr - lt. Bestellung waren ca. 5.500 km aufgeführt.

Jetzt bekam mein Nachbar dieser Tage eine Auftragsbestätigung, in der ein km Stand von 13.000 km aufgeführt ist - bei gleichem Kaufpreis/Berechnungspreis. Zudem fehlen noch die versprochenen und in der Bestellung aufgeführten Winterkompletträder.

Was hat man da für Möglichkeiten?? Anzahlung ist noch keine Überweisen worden, Rate auch noch keine bezahlt. Selbst der Finanzierungsvertrag ist noch nicht unterschrieben, da der Nachbar in der Zwischenzeit im Urlaub war und die ganze Aktion etwas zwischen Tür und Angel ablief.

Er würde am liebsten vom Kauf zurücktreten. Was meint ihr??

Was kann man da als Nachlass erwarten, wenn das Auto ca. 7000 km mehr auf der Uhr hat als Vereinbart? Um die Winterräder mache ich mir keine Gedanken, die wird der Verkäufer schon irgendwie auftreiben, aber der km-Stand ist der Punkt.

Vielen Dank schonmal im voraus für eure Einschätzungen und Ratschläge. Solltet ihr noch Fragen haben, nur zu!!

Beste Antwort im Thema

Das Leasing ist an die Finanzierung geknüpft, sog. verbundene Verträge. Wenn der noch nicht unterschrieben ist, dann ist bisher auch nichts zustande gekommen.

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hmmm, wird sich morgen klären, ob die km stimmen oder nicht

Ich habe mir heute die Unterlagen angeschaut. Im ersten Angebot stehen knapp 4000 km drin und in der Bestellung, welche unterschrieben wurde ca. 5500km.
Soweit ich weis, hat der Händler hier in Stuttgart beim anderen im Norden angerufen und alles abgeklärt. Der Wagen wurde sogar im Internet beim entsprechenden Händler gezeigt - mit eben dem Km-stand von knapp 4000. Der Verkäufer wies darauf hin, dass der Wagen dann in 3 Wochen etwas mehr km drauf hat - eben ca. 5.500.

Zitat:

@hydrou schrieb am 27. September 2015 um 22:45:56 Uhr:


Er hat aber nicht 5500 zugesichert, sondern ca. 5500...

OK, dann versuch mal, Deinen nächsten Gebrauchten mit ca. 100.000 km lt. Vertrag zu verkaufen, dem Käufer den Wagen dann aber mit 250.000 km zu übergeben ...

Gruß
Der Chaosmanager

Klar sind die Kilometer zu viel, um sie noch mit dem ca. zu begründen.
Bei einer Minderung stellt sich trotzdem die Frage, wie hoch ist der "Verlust" für den Leasingnehmer, aufgrund der höheren Kilometerleistung?
Bei einem Kilometerleasing z.B. kann ich da nicht wirklich was an "Verlust" erkennen. Klar, die Karre hat zu jeden Zeitpunkt rund 7000km mehr auf der Uhr, aber die kosten an sich ja keinen Cent. Das ist anders, als wenn man einen Gebrauchten kauft und sicher nicht vergleichbar.

Ich habe nicht geschrieben, dass ich so handeln würde, sondern eigentlich klar erklärt, dass ich nicht verstehe, wie man so einen Vertrag unterschreiben kann, aber gut...

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Zitat:

@hydrou schrieb am 27. September 2015 um 23:57:10 Uhr:


Ich habe nicht geschrieben, dass ich so handeln würde, sondern eigentlich klar erklärt, dass ich nicht verstehe, wie man so einen Vertrag unterschreiben kann, aber gut...

Das ist meines Wissens nach übliche Praxis bei dem Verkauf von Vorführwagen und wirklich nichts außergewöhnliches. Wie soll es auch anders gehen, wenn die Karre noch bewegt wird.

Die Frage ist 1.

wie wird in der Rechtsprechung der Begriff ca. in Prozent definiert und

2.

wie viel ist so ein Auto auf Grund dieser mehr Kilometer jetzt faktisch weniger wert. Viel wird es nicht sein, meiner Meinung nach.

Ich denke, es ist das beste, das mit dem Händler zu klären. Ebenso der Punkt mit den Winterrädern.

Aller Wahrscheinlichkeit, hat da jemand einfach gepennt und die Auftragsbestätigung mit 13000 km falsch geschrieben. Wie sollen denn auch in 2-3 Wochen 9000 km drauf kommen?

Hatte das mal ähnlich mit einem Z4, bei Übergabe hatte er um 1000 km runter. Im Vertrag stand aber 5000 km oder so. Begründung mit 1000 km hätte er zu wenig km, um die sehr gute Vorführwagenkondition zu bekommen.

Vielleicht trickst der Händler hier nur im Interesse des Kunden, um den bestmöglichen Rabatt zu geben.

Der Wagen wird mit der falschen Kilometerzahlim System gestanden haben. 9000km in drei Wochen kann ich mir auch beim Besten Willen nicht vorstellen. Eine alte Angabe im System aber sehr gut.

Wenn im Kaufvertrag etwas vom Leasing steht und das sollte so sein, dann einfach zurücktreten oder eine geringer Rate "erwarten".

Die 7000 Extra-Kilometer haben natürlich eine Auswirkung, Schäden am Wagen können entsprechend früher noch in der Leasingzeit passieren. Die Reifen und Bremsen sind stärker abgenutzt und auch Inspektionen sind entsprechend früher durchzuführen.

Danke für den Hinweis mit den Reifen, Bremsen und Wartung!! Daran hab ich noch gar nicht gedacht . . .

Zitat:

@AS60 schrieb am 28. September 2015 um 04:45:22 Uhr:


Die Frage ist 1.
wie wird in der Rechtsprechung der Begriff ca. in Prozent definiert und

Die Abweichung beim Kilometerstand um mehr als das Doppelte stellt einen erheblichen Sachmangel im Sinne des § 434 (1) BGB dar (OLG Düsseldorf 22 U 36/11). Das Urteil wurde zwar in einem anderen Zusammenhang gesprochen, der Sachverhalt des erheblichen Sachmangels ist m. E. jedoch davon unberührt.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 28. September 2015 um 09:51:14 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 28. September 2015 um 04:45:22 Uhr:


Die Frage ist 1.
wie wird in der Rechtsprechung der Begriff ca. in Prozent definiert und
Die Abweichung beim Kilometerstand um mehr als das Doppelte stellt einen erheblichen Sachmangel im Sinne des § 434 (1) BGB dar (OLG Düsseldorf 22 U 36/11). Das Urteil wurde zwar in einem anderen Zusammenhang gesprochen, der Sachverhalt des erheblichen Sachmangels ist m. E. jedoch davon unberührt.

Gruß
Der Chaosmanager

Für diese Feststellung sollte man eigentlich kein Gericht benötigen. Das muss einem der gesunde Menschenverstand sagen.

Man muss doch wirklich nicht um den heißen Brei herumstreiten.

Entscheidend ist, ob im Kaufvertrag des Autos Bezug auf eine Finanzierung bzw. Leasing genommen wird. Ist dies der Fall, liegen akzessorische (verbundene Verträge) vor. Da aber der Finanzierungsvertrag noch nicht abgeschlossen ist, wäre auch der Kaufvertrag hinfällig.

Dann müsste also nur noch überlegt werden, ob man wegen der Mehrkilometer noch einmal in Preisverhandlungen einsteigt, oder ab man sich ein ganz anderes Auto aussucht.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 28. September 2015 um 11:41:41 Uhr:



Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 28. September 2015 um 09:51:14 Uhr:


Die Abweichung beim Kilometerstand um mehr als das Doppelte stellt einen erheblichen Sachmangel im Sinne des § 434 (1) BGB dar (OLG Düsseldorf 22 U 36/11). Das Urteil wurde zwar in einem anderen Zusammenhang gesprochen, der Sachverhalt des erheblichen Sachmangels ist m. E. jedoch davon unberührt.

Gruß
Der Chaosmanager

Für diese Feststellung sollte man eigentlich kein Gericht benötigen. Das muss einem der gesunde Menschenverstand sagen.

Das sehe ich genau so. Für mich wäre eine solche Abweichung nicht akzeptabel und ich würde hier mit Sicherheit im persönlichen Gespräch eine Einigung erzielen.

Ich habe lediglich dem Fragesteller geantwortet, der wissen wollte, was die Rechtsprechung dazu sagt.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 28. September 2015 um 11:45:09 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 28. September 2015 um 11:41:41 Uhr:


Für diese Feststellung sollte man eigentlich kein Gericht benötigen. Das muss einem der gesunde Menschenverstand sagen.

Das sehe ich genau so. Für mich wäre eine solche Abweichung nicht akzeptabel und ich würde hier mit Sicherheit im persönlichen Gespräch eine Einigung erzielen.

Ich habe lediglich dem Fragesteller geantwortet, der wissen wollte, was die Rechtsprechung dazu sagt.
Gruß
Der Chaosmanager

Keine Sorge. Ich habe Deinen Post nicht anders verstanden.

Mein Hinweis war an den User gerichtet, der der Meinung ist, man müsste mit einer solchen Überschreitung rechnen und hätte keine Handhabe dagegen, wenn man sich auf ein "ca." eingelassen hat.

Zitat:

@benprettig schrieb am 28. September 2015 um 06:46:08 Uhr:


Wie sollen denn auch in 2-3 Wochen 9000 km drauf kommen?

Möglicherweise wurde der Wagen einfach schon vor einiger Zeit - mit dem

damaligen

Kilometerstand - ins Verkaufssystem eingestellt, und die Kilometer haben sich dann in einem Zeitfenster von mehreren Monaten angesammelt, ohne dass der Eintrag der eigentlichen Fahrleistung entsprechend nach oben korrigiert wurde.

Um auf die finanzielle Komponente zurückzukommen: Ich schätze mal, dass im "normalen Verkauf" ein Gebrauchtwagen mit 13000km nur unwesentlich weniger einbringt als einer mit 5000km, vielleicht 5-10ct/km weniger oder so.

Es gibt Neues und @cvr war schon auf dem richtigen Weg . . .

Der Fuhrpark des abgebenden Autohauses hat den km Stand nicht aktualisiert und stand daher mit zu niedrigem km-Stand im System.

Angebot des Autohauses: entweder wird ein neuer Preis vereinbart, oder der Deal wird storniert und ein neues Auto gesucht.
Keine Ahnung, was der Nachbar jetzt macht . . . das Auto ist von der Ausstattung her perfekt . . . ich denke mal, er wird abwarten, wie das neue Angebot aussieht!

Das sieht doch alles nach einer fairen Lösung aus.

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