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Fernabsatzgesetz -> vom Kauf zurücktreten?

Themenstarteram 24. Juni 2008 um 19:59

Also ich habe übers das Internet und per reinen Kontakt per Mail und Post einen Kaufvertrag mit Finanzierung bei einem großen Autohaus unterschrieben (Postweg). Erst war die Rede von 2 Monaten, dann sprach man davon das der Importeuer das auf 4 Monaten hochgesetzt hat, man meinte aber man bekomme das irgendwie schon hin.

Normal wäre es egal gewesen ob 2, oder 4 Monate, ich habe aber ein sehr gutes Angebot für mein aktuelles Auto von Privat, der auch nicht warten will sonst sucht er sich ein anderes. Habe ihn auf Juli vertrösten können, aber ich glaube so langsam das ich bis dahin mein neues Fahrzeug nicht habe. Woanders gibt es meinen Wagen nun direkt zum mitnehmen, kann ich da raus, oder habe ich pech? Folgende Email habe ich damals erhalten:

"""

Hallo XXXXX,

das Coupe wird erst von uns bestellt.

Da es sich um ein Internetgeschäft handelt, können Sie jederzeit von Ihrer Bestellung zurück treten.

Wenn Sie das Fahrzeug übernommen haben, haben Sie ein 2-wöchiges Rückgaberecht. Auch für den Finanzierungsvertrag besteht dieses 2-wöchige Rücktrittsrecht.

"""

?????

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23 Antworten

meine, dass wäre genau so - rede doch mal mit dem AH...! 

Themenstarteram 25. Juni 2008 um 16:17

Grundsätzlich keine schlechte Idee, nur, der werden das a) nicht toll finden und b) wer keine Ahnung hat bekommt da vielleicht eine nicht ganz so gute Auskunft. Wer macht das schon und da ich weiß was hier für super Hirne herumstöbern, möchte ich mich da gerade vor dem Gespräch absichern ;-)

Würde mich also über weitere Antworten freuen.

am 25. Juni 2008 um 16:25

ich finde die formulierung in der email sehr undurchsichtig.

ich glaube kaum das dir das 2-wöchige ruecktrittsrecht erst nach "uebernahme" des fahrzeugs zusteht.

das wuerde ja bedeuten das der haendler , bei dem du eine verbindliche bestellung (?) vorbehaltlich der finanzierungszusage den wagen voll auf sein eigenes risiko bestellen wuerde.

ich als haendler wuerde das nicht wollen, ausser ich wuesste, dass ich eine anzahlung erhalte und sowieso nicht vorhabe den wagen jemals zu bestellen ;) ;)

Harry

...schauen wir mal hier nach... :)

Themenstarteram 25. Juni 2008 um 17:56

Laut dem Link:

Zitat:

Die Widerrufsfrist beträgt 14-Tage. Sie beginnt grundsätzlich erst, wenn der Käufer über das Widerrufsrecht auf der Homepage, schriftlich, per E-Mail oder auf Diskette belehrt worden ist. Bezieht sich der Fernabsatzvertrag aber auf die Lieferung von Waren (beim Autokauf im Internet regelmäßig der Fall), beginnt die Widerrufsfrist nach dem Gesetzeswortlaut, sobald die Ware, also das Fahrzeug, ausgeliefert wurde. Erkennt daher der Verkäufer nicht kulanzhalber Ihren Widerruf zu einem früheren Zeitpunkt an (z.B. unmittelbar nach der Bestellung), müssen Sie nach dem Gesetz erst die Lieferung des Fahrzeuges abwarten, um rechtswirksam widerrufen zu können. Bestellen Sie also nicht unüberlegt im Vertrauen auf das Widerrufsrecht!

Das ist interressant, das würde doch heißen, woanders Auto kaufen, dann wenn das andere Auto da ist, hinfahren, anschauen, will ich nicht, Nachhause fahren, vielleicht besonders frech noch mit dem selben bestellten Auto. Ah ha, dann könnten die einen doch genauso gut vorher rauslassen.

Ja, so ist das.

am 25. Juni 2008 um 18:01

puhh, haette ich nicht gedacht.

am 25. Juni 2008 um 22:31

So ist das Recht, so gesehen ser Verbraucherfreundlich, für mich als Händler (zwar nicht Auto, aber Internet) ein grauß... Kunde kann sogar die Ware unfrei zurückschicken wenn er einen ärgern will...

Heißt Händler trägt das volle Risiko und Kosten...

am 25. Juni 2008 um 22:48

Zitat:

Original geschrieben von Mickl

So ist das Recht, so gesehen ser Verbraucherfreundlich, für mich als Händler (zwar nicht Auto, aber Internet) ein grauß... Kunde kann sogar die Ware unfrei zurückschicken wenn er einen ärgern will...

Heißt Händler trägt das volle Risiko und Kosten...

aber micki, du wuerdest doch ned ein bis ZU 500000EUR auto (so es online bestellbar wäre) (auch wenn meist ggf nur 25-45tEUR auf eigenes risiko bestellen)) ?

bei hdd ueber motherboard bis RAM ...usw sicher anders verschmerzbar?

am 26. Juni 2008 um 7:28

Verstehe Deine Antwort nicht ganz...

Habs ja nur bestätigt, das es so ist...

 

Einem kleinen Onlinehändler der vielleicht an einen Kundne 20 PCs verschickt, der dann zurücktritt, könnte dies sehr sehr weh tuen und ihn in den Ruin treiben. Nur weil der Kunde es sich nach 14 Tagen wieder anders überlegt hat.

Für den Händler sind dann die kompletten Versandkosten zu tragen und er hat die Ware die er vielleicht extra gekauft hat wegen dem Kunden auf Lager. Wenn er Pech hat, will kein anderer das spezielle Produkt...

 

Für den Kunden perfekt... für den Händler nicht optimal...

Nicht mehr und weniger war meine Aussage...

 

Falls Du meinst ein Händler sollte sich absichern bei solch einen Geschäft, wie will er dies machen?

Vertraglich kann man die 14 Tage Widerruf nicht umgehen soweit ich weiß.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Mickl

Für den Händler sind dann die kompletten Versandkosten zu tragen und er hat die Ware die er vielleicht extra gekauft hat wegen dem Kunden auf Lager. Wenn er Pech hat, will kein anderer das spezielle Produkt...

Bei Produkten, die speziell für den Kunden herstellt wurden, hat der Kunde auch kein Widerrufsrecht. Wenn der PC so speziell ist, dass er sonst unverkäuflich ist, könnte das ja der Fall sein

Zitat:

Original geschrieben von Mickl

Falls Du meinst ein Händler sollte sich absichern bei solch einen Geschäft, wie will er dies machen?

Vertraglich kann man die 14 Tage Widerruf nicht umgehen soweit ich weiß.

Bei Privatleuten kann man das Widerrufsrecht nicht wirksam ausschließen, das ist richtig. Aber welcher Privatmann kauft schon 20 PC auf einmal? Da würde ich an der Verbrauchereigenschaft des Kunden ernsthafte Zweifel hegen...

Grüße

Jan

am 26. Juni 2008 um 7:40

Zitat:

Original geschrieben von Mickl

So ist das Recht, so gesehen ser Verbraucherfreundlich, für mich als Händler (zwar nicht Auto, aber Internet) ein grauß... Kunde kann sogar die Ware unfrei zurückschicken wenn er einen ärgern will...

Heißt Händler trägt das volle Risiko und Kosten...

.. das kannst du ja locker umgehen, indem du ein 500 m² Ladenlokal betreibst und deine Kunden von morgens 10:00 Uhr bis abends 20:00 Uhr "in echt" bedienst. ;) Wenn dort die Ware über den Tisch gegangen ist und bezahlt wurde, ist jeder Umtausch Kulanz (abgesehen von Garantie- oder Gewährleistungsfällen)

Ich denke schon, dass es für einen Internethändler ein Leichtes ist, die paar tauben Nüsse unter den Kunden in den Endpreis seiner Waren einzukalkulieren.

Da ich gerade ebenfalls einen Vertrag für einen Neuwagen bei einem großen Vertragshändler unterschrieben habe, der via Internet und Postweg zustande kam, ist es für mich schon interessant zu hören, dass ich jetzt besser gestellt bin, wie der gemeine Kunde im Autohaus. Das kann ich fast nicht glauben.

Schönen Gruß

Michael

am 26. Juni 2008 um 7:43

ich sehe nur das risiko, anders, micki. (oder ich verstehe das FAG nicht zu 100%)

10 PC sind ? 3000-10000EUR? (was auch schon uebel ist).

ein auto aber meist bei der stueckzahl 1 eher darueber...

auch wäre es im PC bereich OFT mit vorhandenen teilen (vor ort) einfach einen PC zu bauen...das koennen aber die wenigsten online auto haendler , vor ort ?

nichts anderes meinte ICH.

ob ich per zufalll deine branche traf, weiss ich nicht. es gäbe da sicher mehrere bsp.

Harry

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi

Zitat:

 

Bei Produkten, die speziell für den Kunden herstellt wurden, hat der Kunde auch kein Widerrufsrecht. Wenn der PC so speziell ist, dass er sonst unverkäuflich ist, könnte das ja der Fall sein

Grüße

Jan

Hallo Jan,

verstehe ich das richtig?

Hat also ein Autokäufer, solange es sich um einen nach seinen Wünschen produzierten Neuwagen handelt, kein Widerrufsrecht.? Das würde dann ja wohl auf den TE zutreffen.

Grüße

Jan

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