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Kauf vom Händler als Gewerbe verkauf an Privat!!!

Themenstarteram 30. Juli 2008 um 9:45

Hallo Leute

ich hätte da mal eine Frage im Bezug auf Autokauf von Händlern die nur an Gewerbetreibende ihre Autos verkaufen. Ich habe ein seh schönes Angebot gefunden das Auto ist Baujahr 2003/11 und hat nur 80tkm(Mercedes ML 270 CDI)

Als ich da angerufen habe und das Auto als Privatkunde kaufen wollte lehnte man dies ab jedoch meinte er wenn ich jemanden habe der einen Gewerbeschein hat könne dieser das Auto kaufen und an mich verkaufen!

Meine Frage jetzt wenn mein Gewerbetreibender Kollege das Auto kauft und dannach dirket an mich verkauft muss er mir ja 1 Jahr Garantie geben?

Kann ich das irgendwie per Dokument erledigen in dem ich sage ich vertzichte auf die Garantie?

Ist das Legal?

Kommen da irgendwelche probleme mit dem Finanzamt?oder was ähnliches ? Weil umgehen tu ich ja schon mal wa!

Geht das im Algemeinen überhaupt das mein Kollege der ein Gewerbeschein hat es kauft und dann mir verkauft in dem ich auf Garantie verzichte?

Wäre um Hilfreiche Antworten sehr Dankbar

Mit freundlichen Grüßen

DerTurke

Beste Antwort im Thema
am 30. Juli 2008 um 11:03

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Ja, wenn du einen Gewerbetreibenden Bekannten hast, muss er dir theoretisch 1 Jahr Garantie auf das Auto geben. Nein, es gibt KEINE CHANCE, diese über eine Klausel zu umgehen.

Anders wiederun solltest du soviel Fairness haben, und auf die dir eigentlich zustehende Garantie verzichten, d.h. im Schadensfall selbst dafür aufkommen, auch wenn die Rechtslage anders ist, wenn dir dein Bekannter schon diesen Gefallen tut ;)

total falsch. garantie muss dir niemand einräumen. eingeräumt werden muss die gewährleistung. die beträgt 2 jahre und kann auf 1 jahr reduziert werden

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Ja, wenn du einen Gewerbetreibenden Bekannten hast, muss er dir theoretisch 1 Jahr Garantie auf das Auto geben. Nein, es gibt KEINE CHANCE, diese über eine Klausel zu umgehen.

Anders wiederun solltest du soviel Fairness haben, und auf die dir eigentlich zustehende Garantie verzichten, d.h. im Schadensfall selbst dafür aufkommen, auch wenn die Rechtslage anders ist, wenn dir dein Bekannter schon diesen Gefallen tut ;)

am 30. Juli 2008 um 11:03

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Ja, wenn du einen Gewerbetreibenden Bekannten hast, muss er dir theoretisch 1 Jahr Garantie auf das Auto geben. Nein, es gibt KEINE CHANCE, diese über eine Klausel zu umgehen.

Anders wiederun solltest du soviel Fairness haben, und auf die dir eigentlich zustehende Garantie verzichten, d.h. im Schadensfall selbst dafür aufkommen, auch wenn die Rechtslage anders ist, wenn dir dein Bekannter schon diesen Gefallen tut ;)

total falsch. garantie muss dir niemand einräumen. eingeräumt werden muss die gewährleistung. die beträgt 2 jahre und kann auf 1 jahr reduziert werden

Themenstarteram 30. Juli 2008 um 11:05

Ja eben das meinte ich dann wenn es dann zum Schaden in dem 1 Jahr kommt einfach nicht auf die Gewährleistung berufen und selbst machen lassen also das geht?

Kommen da keine anderen Kosten für meinen Gewerbetreibenden Kollege dann ?

am 30. Juli 2008 um 11:42

Zitat:

Original geschrieben von DerTurke

Meine Frage jetzt wenn mein Gewerbetreibender Kollege das Auto kauft und dannach dirket an mich verkauft muss er mir ja 1 Jahr Garantie geben?

Das ist z.Zt. noch umstritten. Als Autohändler müsste er, als fachfremder (Malermeister, Architekt, Arzt...) möglicherweise nicht.

 

Zitat:

Kann ich das irgendwie per Dokument erledigen in dem ich sage ich vertzichte auf die Garantie?

Ist das Legal?

Es ist legal, ein solches Dokument zu schreiben (Verzicht auf Gewährleistung). Im Streitfall wäre es jedoch wirkungslos.

Du kannst dem Bekannten bar und ohne Quittung eine Sicherheitsleistung hinterlegen, die er Dir nach 2 Jahren (!) zurückgibt, nachdem Du keine Ansprüche geltend gemacht hast. So wäre er auf der sicheren Seite.

 

Zitat:

Kommen da irgendwelche probleme mit dem Finanzamt?oder was ähnliches ? Weil umgehen tu ich ja schon mal wa!

Geht das im Algemeinen überhaupt das mein Kollege der ein Gewerbeschein hat es kauft und dann mir verkauft in dem ich auf Garantie verzichte?

Probleme sind nicht 100% auszuschließen (Handling der Mehrwertsteuer). Der Bekannte risikiert möglicherweise im Falle einer späteren Betriebsprüfung eine Nachzahlung nicht abgeführter MwSt oder die Rückzahlung erstatteter Vorsteuer.

Ich persönlich würde es nicht machen.

Zitat:

Baujahr 2003/11 und hat nur 80tkm(Mercedes ML 270 CDI)

Das ist doch noch ein recht junges und hochwertiges Fahrzeug? Warum kann / will der Anbieter die Gewährleistung ausschließen? Darüber würde ich mir Gedanken machen und das Fahrzeug eher nicht kaufen.

Oliver

Themenstarteram 30. Juli 2008 um 11:49

Zitat:

Das ist doch noch ein recht junges und hochwertiges Fahrzeug? Warum kann / will der Anbieter die Gewährleistung ausschließen? Darüber würde ich mir Gedanken machen und das Fahrzeug eher nicht kaufen.

Der Mann meinte das sie Allgemein nur an Händler verkaufen da sie somit keine Gewährleistung bringen müssen, er meinte das rentiert sich nicht für die es an Privat Leute zu verkaufen da die Gewährleistung ihnen zu schaffen macht, am Auto selber würde noch nichts zu bemäglen geben.!

 

Zitat:

Probleme sind nicht 100% auszuschließen (Handling der Mehrwertsteuer). Der Bekannte risikiert möglicherweise im Falle einer späteren Betriebsprüfung eine Nachzahlung nicht abgeführter MwSt oder die Rückzahlung erstatteter Vorsteuer.

Das versteh ich net er kauft es und verkauft es dann direkt an mich weiter als wäre er selbst ein Händler nur ich werde dann die Gewährleistung in den 2 oder 1 Jahr nicht wahrnehmen das würde doch gehn ohne Probleme?

am 30. Juli 2008 um 12:10

Zitat:

Original geschrieben von DerTurke

Das versteh ich net er kauft es und verkauft es dann direkt an mich weiter als wäre er selbst ein Händler...

Es würde hier zu weit führen, die möglichen steuerrechtlichen Fallstricke im Detail zu erklären. Nur soviel:

Der Bekannte kann das Auto und den Kaufpreis nicht "einfach durchreichen", sondern er muß MwSt an das FA abführen. Ausnahme ist die Differenzbesteuerung, aber die ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Wenn das Fahrzeug derzeit mit MwSt-Ausweis angeboten wird (nicht unwahrscheinlich, bei einem jungen Fahrzeug dieser Klasse) kann er die Vorsteuer vom FA erstatten lassen (und muß sie erstatten lassen, um den Deal für Euch kostenneutral abzuwickeln). Dafür muß der Kauf des Autos aber betrieblich veranlasst sein, und das ist hier nicht der Fall.

Fazit: Vergiss' die Idee mit dem Bekannten.

Du könntest aber einen Autohändler suchen, der das Fahrzeug kauft und es Dir (mit Aufpreis und Gewährleistung) weiterverkauft.

Oliver

Themenstarteram 30. Juli 2008 um 12:21

Alles klar vielen Danke für die Information ich denke ich warte dann lieber noch 1 Jahr mit den Kauf

Aber trotzdem danke für die ganzen Hilfreichen Antworten!

Grüße

DerTurke

Zitat:

Original geschrieben von DerTurke

Zitat:

Probleme sind nicht 100% auszuschließen (Handling der Mehrwertsteuer). Der Bekannte risikiert möglicherweise im Falle einer späteren Betriebsprüfung eine Nachzahlung nicht abgeführter MwSt oder die Rückzahlung erstatteter Vorsteuer.

Da gibt es keinen Mehrwertsteuer-Anspruch, wenn er das Auto nach Paragr. 25 A ohne Steuer gekauft hat, und zum gleichen Preis weiterverkauft.

Aber, Du kannst doch sagen und auch unterschreiben, das Du selbstständig bist.

Kauf das Ding selber.

Zitat:

Original geschrieben von os-m

....

Das ist doch noch ein recht junges und hochwertiges Fahrzeug? Warum kann / will der Anbieter die Gewährleistung ausschließen? Darüber würde ich mir Gedanken machen und das Fahrzeug eher nicht kaufen.

Oliver

Zur Anschauung mal ein ganz einfaches Beispiel:

Vor etwa 8 Monaten habe ich einen 4 Jahre alten gebrauchten Clio an Privatkunden verkauft. Das Auto hatte knapp 40-tkm auf der Uhr und wurde mit GW-Garantie veräußert. Vorgestern wurde dem Wagen ein neuer Zündkabelsatz verpasst, nachdem ein Austausch der ebenfalls defekten Zündspule (wurde komplett von der Garantie übernommen) nicht den Erfolg hatte. Statt 57 EURO für den Kabelsatz (wird nicht von der Garantie erstattet) wurden dem Käufer aus Kulanz nur 30 EURO berechnet. Ende vom Lied? Ne halbe Stunde Diskussion von "kann doch nicht sein" bis "da muss ich doch den ADAC-Anwalt fragen".

Auf so ´ne Kacke hat der Händler, um den es hier geht, einfach keinen Bock.

Hoffe zur Klärung beigetragen zu haben,

Wolf.

PS: Der Kunde ist übrigens ein Netter - nur eben recht zeitraubend.

Gewerbe anmelden und das Auto kaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Xedos1

 

Da gibt es keinen Mehrwertsteuer-Anspruch, wenn er das Auto nach Paragr. 25 A ohne Steuer gekauft hat, und zum gleichen Preis weiterverkauft.

Aber, Du kannst doch sagen und auch unterschreiben, das Du selbstständig bist.

Kauf das Ding selber.

Ist das 100%ig so? Ich hab sowas ähnliches schonmal erlebt(Nein, nicht ich :) Fahrzeug vom Händler als Gewerbe ohne Mwst. gekauft und dann an Privatperson "durchgereicht") und hab mich gefragt ob das so korrekt ist?

Zitat:

Original geschrieben von la merde

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Ja, wenn du einen Gewerbetreibenden Bekannten hast, muss er dir theoretisch 1 Jahr Garantie auf das Auto geben. Nein, es gibt KEINE CHANCE, diese über eine Klausel zu umgehen.

Anders wiederun solltest du soviel Fairness haben, und auf die dir eigentlich zustehende Garantie verzichten, d.h. im Schadensfall selbst dafür aufkommen, auch wenn die Rechtslage anders ist, wenn dir dein Bekannter schon diesen Gefallen tut ;)

total falsch. garantie muss dir niemand einräumen. eingeräumt werden muss die gewährleistung. die beträgt 2 jahre und kann auf 1 jahr reduziert werden

Dann ersetze das wort garantie durch gewährleistung. jeder weiß was ich meinte, unabhängig vom unterschied der beiden begriffe.

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Gewerbe anmelden und das Auto kaufen.

geht das einfach so????

am 20. August 2008 um 11:32

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

 

Dann ersetze das wort garantie durch gewährleistung. jeder weiß was ich meinte, unabhängig vom unterschied der beiden begriffe.

anscheinend nicht, sonst würde nicht jeder die 2 begriffe verwechseln. sie sind vom inhalt her total unterschiedlich.

bei der gewährleistung muss der verkäufer einfach nur ein schriftstück rausholen, wo er vermerkt hat, das er die einzelteile gecheckt hat und das sie funktionieren (beim verkauf). dann gibts keine gewährleistung

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