Rückrufaktion - 27H2 & 27H8
Hat schon wer näheres zur folgenden Aktion:
Audi muss laut KFZ-Betrieb weltweit 530.000 Exemplare von A4 bis A7 und Q5 in die Werkstatt rufen, davon 53.250 in Deutschland. Betroffen sind demnach „Fahrzeuge mit Mild-Hybrid-System und Zweiliter-TFSI-Ottomotor (EA888) der Modelljahre 2017 bis 2020.“ Durch den Fehler kann es zu einem Kurzschluss und dadurch wiederum zu einem Fahrzeugbrand kommen. Die Werkstatt tauscht deshalb den betroffenen Riemenstartergenerator aus.
https://www.pcwelt.de/.../...ueckruf-bei-Audi-BMW-und-VW-10801536.html
Beste Antwort im Thema
So ein Marder ist eigentlich recht robust, wenn der mal einen Schaden hat, repariert sich der meistens von selbst 😉
Zur Not kannst Du das arme Viech ja zum Tierarzt bringen 🙂
478 Antworten
Zitat:
@illegut schrieb am 3. Juli 2020 um 13:44:49 Uhr:
...
Leute, echt jetzt. Bleibt mal im Schlüpfer.
...
Meine 50 Pfennig als Betroffener.
Parkst Du Dein Auto unten in Deinem Wohnhaus in dem auch Deine und eventuell andere Familien leben?
Nein, neben meinem Wohnhaus in der Garage. Und das schon seit 2 Jahren. Und ich schlafe immer noch gut.
Es geht mir nicht um das parken sondern darum was mach einer für ein Drama draus macht.
Stell Dir vor, Du wohnst in der Innenstadt und kannst nur in der Tiefgarage unter dem Haus parken.
Wenn auch nur mit geringer Wahrscheinlichkeit, es geht um Menschenleben Unbeteiligter.
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Zitat:
"rumgeheule"
Was ist da blos bei den anderen 350.000 Fahrzeugen in Deutschland mit dem defektem Airbag los?
Schlüpfer.
Meine 50 Pfennig als Betroffener.
Als Anwältin darf ich sagen, dass in der Tat erhebliche Gefahr besteht, sich strafbar zu machen und darüber hinaus auch, zivilrechtlich in erheblichem Ausmaß mit Regressansprüchen belastet zu werden, wenn man in Kenntnis der Brandgefahr - die bewiesen ist durch die bloße Existenz der KBA-Rückrufaktion, für die es klare verbindliche Regularien gibt- ein gefährdetes Fahrzeug nutzt und dann ein Schaden entsteht. Der Brief dürfte nur deswegen nicht vom KBA, sondern von Audi gekommen sein, weil Audi sich gegenüber dem KBA verpflichtet hat, diese Aktion regelkonform auszuführen.
Ob Sie da 50 Pfennig in betroffene Schlüpfer werfen oder nicht. Man kann heutzutage auch in der festen Überzeugung, ein Fahrgott zu sein, mit 170 km/h vier rote Ampeln auf dem Kurfürstendamm überfahren, alle anderen für feige Rumheuler halten und gleichwohl als Mörder einfahren (und das ist auch gut so). Es zählt in diesem Fall nicht Ihre subjektive (überhebliche) Einschätzung der Gefahrenlage, sondern die objektivierbar durch die bloße Existenz der Rückrufaktion bestehende Betriebsgefahr.
Und auch alle übrigen hier geposteten Anmerkungen bzw. Bedenken der Betroffenen sind berechtigt.
Sie fahren vermutlich auch im Stadtverkehr über alle Vorfahrt-Beachten-Schilder ohne zu schauen, weil da gestern auch keiner rauskam.
PS: Defekte Airbags gefährden nicht unzählige unbeteiligte Menschenleben, während Feuer eine sogenannte (All)"Gemeingefahr" darstellt und anders zu bewerten ist was der Hauptgrund für fehlende Mietwagen/Ersatzwagen sein dürfte. Airbags dürfen auch deaktiviert werden, es dürfen auch Fahrzeuge ohne Airbags zugelassen werden. Auch das ein erheblicher Unterschied.
Zitat:
@Legaleaglesse schrieb am 3. Juli 2020 um 14:20:02 Uhr:
Zitat:
"rumgeheule"
Was ist da blos bei den anderen 350.000 Fahrzeugen in Deutschland mit dem defektem Airbag los?
Schlüpfer.
Meine 50 Pfennig als Betroffener.Als Anwältin darf ich sagen, dass in der Tat erhebliche Gefahr besteht, sich strafbar zu machen und darüber hinaus auch, zivilrechtlich in erheblichem Ausmaß mit Regressansprüchen belastet zu werden, wenn man in Kenntnis der Brandgefahr - die bewiesen ist durch die bloße Existenz der KBA-Rückrufaktion, für die es klare verbindliche Regularien gibt- ein gefährdetes Fahrzeug nutzt und dann ein Schaden entsteht. Der Brief dürfte nur deswegen nicht vom KBA, sondern von Audi gekommen sein, weil Audi sich gegenüber dem KBA verpflichtet hat, diese Aktion regelkonform auszuführen.
Ob Sie da 50 Pfennig in betroffene Schlüpfer werfen oder nicht. Man kann heutzutage auch in der festen Überzeugung, ein Fahrgott zu sein, mit 170 km/h vier rote Ampeln auf dem Kurfürstendamm überfahren, alle anderen für feige Rumheuler halten und gleichwohl als Mörder einfahren (und das ist auch gut so). Es zählt in diesem Fall nicht Ihre subjektive (überhebliche) Einschätzung der Gefahrenlage, sondern die objektivierbar durch die bloße Existenz der Rückrufaktion bestehende Betriebsgefahr.
Und auch alle übrigen hier geposteten Anmerkungen bzw. Bedenken der Betroffenen sind berechtigt.
Sie fahren vermutlich auch im Stadtverkehr über alle Vorfahrt-Beachten-Schilder ohne zu schauen, weil da gestern auch keiner rauskam.
PS: Defekte Airbags gefährden nicht unzählige unbeteiligte Menschenleben, während Feuer eine sogenannte (All)"Gemeingefahr" darstellt und anders zu bewerten ist was der Hauptgrund für fehlende Mietwagen/Ersatzwagen sein dürfte. Airbags dürfen auch deaktiviert werden, es dürfen auch Fahrzeuge ohne Airbags zugelassen werden. Auch das ein erheblicher Unterschied.
Gefahr ?????
Im Brief steht folgendes:
1. Fahrzeug ausschliesslich im Freien abstellen
2. Keine Motorwäsche
3. Sollte Schmorgeruch wahrgenommen werden, ist das Auto umgehend sicher im Freien abzustellen und ein Audi Partner zu kontaktieren.
Ich war gerade in der Werkstatt wegen Ölwechselservice Terminvereinbarung
Resultat: Hinweis von mir auf 27H2
Begutachtung des RSG - Kontakte leicht verfärbt - Auto da lassen - Batterie wird abgeklemmt.
Skoda Fabia als Ersatzfahrzeug erhalten :-(
Bei Audi angerufen und laut deren Aussage könnte ich mein Auto weiter benutzen.
Ich lasse mir das jetzt schriftlich bestätigen und wenn nicht innerhalb von ein paar Tagen der Fehler behoben ist gibt es ................
"Fahrzeug ausschließlich im Freien abstellen" ist sehr eindeutig. Parken Sie es dennoch in einer Teifgarage, Parkhaus o.ä., und es passiert etwas, ist es allein Ihre Verantwortung.
"Sollte [während der Fahrt offensichtlich] Schmorgeruch wahrgenommen werden, ..." ist auch sehr eindeutig. Schauen Sie mal was Ihnen blüht, wenn Sie mit leerem Tank auf einer Autobahn liegen bleiben. Wenn nichts passiert und wenn etwas passiert (Unfall). Selbst, wenn die Tankanzeige defekt sein sollte. Welche Pflichten man Ihnen als Halter/Fahrer diesbezüglich aufbürdet.
Und dann überlegen Sie nochmal, ob es so klug ist mit einem Auto, von dem der Hersteller sagt, es kann jederzeit anfangen zu schmoren/brennen und muss dann "sicher abgestellt" werden, Autobahnfahrten zu unternehmen.
Außerdem - bei einem teilautonom fahrenden vollelektronischen drive-by-wire-Auto einen Schmorbrand in der Elektr(on)ik zu haben, stelle ich mir aus drei, vier anderen Gründen ebenfalls sehr unangenehm vor.
Ich bezweifle, dass Audi Ihnen schriftlich bestätigen wird, Sie könnten Ihr Auto vollumfänglich gefahrlos nutzen.
Solange ich die Punkte 1 - 3 beachte und ich keine schriftliche Bestätigung vom Autohaus erhalte die mir eine Weiterfahrt verbietet was ist dann?
Wie wollen Sie die Punkte beachten und gleichzeitig Ihr Auto vollumfänglich nutzen?
Sie können es wenn überhaupt, dann äußerst eingeschränkt nutzen, und selbst das lässt sich nicht sicher beantworten. Eben, weil Sie im Zweifel nicht beeinflussen können, wann und wo etwas passiert, w e n n etwas passiert.
Keine Tiefgaragen, Parkhäuser, Carports, Garagen. Weit weg im FReien parken entfernt von Wäldern, Wiesen, Feldern, Gebäuden, Stallungen, ...
Nicht in Wasserschutzgebieten, Moorgebieten, Wäldern, Feldern usw. fahren...
Keine Autobahnen oder Tunnels befahren und vorsichtshalber auch keine Brücken...
Wenn Ihnen Ihr Autohaus schriftlich bestätigt, dass das Autohaus Ihnen keine Straftaten verbietet, nutzt Ihnen das dann irgendwas? Gehen Sie dann erstmal eine Bank überfallen oder ein Nogger klauen?
Genau. Was ist dann?
Ich stelle das Auto nun ausschließlich im freien ab, mache keine Motorwäsche und würde bei Schmorgeruch das Auto sofort abstellen und Audi kontaktieren. Mehr steht in dem Schreiben nicht drin. Folgluch halte ich mich an alle Vorgaben des Herstellers. Er schreibt ja nicht explizit, dass ich das Auto sofort zum Händler bringen muss.
Das gibt zu Bedenken!
Man, war die Welt früher einfach...kein Internet, keine Foren...man hat sich auf seine Bestellung gefreut und ist dann in völliger Unkenntnis von solchen Sachen überrascht worden ;-)
Und was mache ich jetzt??? Auto beim Händler in 350 KM Entfernung stehen lassen, bis der dann die Güte hat, das Ding zu reparieren? :-\
Zitat:
@infeasibleconstraint schrieb am 3. Juli 2020 um 15:20:16 Uhr:
Genau. Was ist dann?
Ich stelle das Auto nun ausschließlich im freien ab, mache keine Motorwäsche und würde bei Schmorgeruch das Auto sofort abstellen und Audi kontaktieren. Mehr steht in dem Schreiben nicht drin. Folgluch halte ich mich an alle Vorgaben des Herstellers. Er schreibt ja nicht explizit, dass ich das Auto sofort zum Händler bringen muss.
Endlich jemand der es versteht. Danke dafür :-)
Leider war es meinerseits eine falsche Vorgehensweise.
Ich hätte im Autohaus anrufen sollen zwecks Schmorgeruch.
Mobilitätsgarantie wäre dann in Kraft getreten.
Fahrzeug wäre abgeschleppt worden und eine vergleichbarer Leihwagen geliefert worden.
Normalerweise müsste man dieses System wie von AUDI versprochen nutzen.
Bin halt zu anständig.
Wichtige Informationen die als billiger Brief gekommen sind.
Und ich bin haftbar? Damit wurde die komplette Haftung auf mich übertragen? Mit Sicherheit nicht ;-).
Bei uns kommt in der letzten Zeit nachweislich so viel Post weg. Auch meine Werkstatt ist noch nicht auf mich zugekommen.
Wie schon geschrieben untersagt Audi nicht die Nutzung des Fahrzeugs. Wo jemand Parkt ist mir völlig egal.
Wo sind die abgefackelten Audis?
Ich persönlich würde mit dem Wagen nicht fahren wenn er das Airbagproblem hätte.
Zitat:
@Legaleaglesse schrieb am 3. Juli 2020 um 15:17:22 Uhr:
Keine Tiefgaragen, Parkhäuser, Carports, Garagen. Weit weg im FReien parken entfernt von Wäldern, Wiesen, Feldern, Gebäuden, Stallungen, ...
Nicht in Wasserschutzgebieten, Moorgebieten, Wäldern, Feldern usw. fahren...
Keine Autobahnen oder Tunnels befahren und vorsichtshalber auch keine Brücken...
Ist das ernst gemeint?
Zitat:
@illegut schrieb am 3. Juli 2020 um 16:21:26 Uhr:
Wichtige Informationen die als billiger Brief gekommen sind.
Und ich bin haftbar? Damit wurde die komplette Haftung auf mich übertragen? Mit Sicherheit nicht ;-).
Bei uns kommt in der letzten Zeit nachweislich so viel Post weg. Auch meine Werkstatt ist noch nicht auf mich zugekommen.
Wie schon geschrieben untersagt Audi nicht die Nutzung des Fahrzeugs. Wo jemand Parkt ist mir völlig egal.
Wo sind die abgefackelten Audis?
Ich persönlich würde mit dem Wagen nicht fahren wenn er das Airbagproblem hätte.
Audi hat mir heute bestätigt das nur 1 Fahrzeug in den USA einen Motorbrand hatte weil der Fahrer den Motorraum geflutet hat.
Deutschland bisher kein einziger Fall.
Warum ist jetzt der "Anwalt" hier im Forum so still?
Die Anwältin hat alles gesagt. Was die Leser daraus machen, ist deren Sache. Frage mich nur gerade, was der Themenstarter ursprünglich mit dem Thema bezwecken wollte, wenn es ihm doch so egal ist.