Rückruf Diesel-Update

Mercedes E-Klasse W212

Hallo zusammen,

letztes Jahr gab es doch die Ansage von Daimler, dass man ein paar Millionen Diesel-Autos freiwillig zurückruft, um neue Software zur Schadstoffreduktion aufzuspielen. Mein 200 CDI war grundsätzlich dabei. Gehört habe ich jedoch nichts. Ist diese Aktion im Sande verlaufen? Hat schon jemand einen Rückruf bekommen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@m.180cdi schrieb am 5. Juli 2020 um 01:29:25 Uhr:



Zitat:

@Franjo001 schrieb am 4. Juli 2020 um 22:45:50 Uhr:


Wenn ich auf den Sprit achten muss, kaufe ich mir keinen 3-l-Diesel, der 2 Tonnen wiegt. 😁

Ja, wenn du aber den 220cdi mit dem 350cdi vergleichst, verbraucht der v6 weniger. Ganz einfacher grund: der 350cdi muss sich gar nicht bzw. viel weniger anstrengen beim losfahren und beschleunigen, kann die karosse ohne viel ausgepowert zu werden ziehen. Wohingegen der 220cdi schon sich anstrengen muss um das hohe Gewicht ohne viel kraft zum rollen zu bringen. Deshalb immer den V6 nehmen, wenn man weniger verbauch und vor allem laufkultur haben will. Wenn man allerdings Interesse am trekker hat, kann man sich den 220cdi gönnen.

Ganz schlimmes Stammtisch-Blabla...

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Nein, mein OM642, E300 BlueTec 04/2014, ist laut VIN Abfrage auch vom Pflichtupdate betroffen

Ganz anderes Auto. 🙄🙄

Gibt kein Pflichtupdate für den 350cdi mit 265ps der ist Euro 5 und bisher Freiwillig.

Nun ja dir würde ich Raten auf zu MB und Sachlage schildern evtl. Ist ein Bauteil (AGR) schon etwas Angegriffen und durch die neue Software wird es nun öfter benutzt wodurch der Defekt auffällt.

Wenn nicht dann zum Tuner um die Ecke und eine andere Software aufspielen lassen.

Ich würde das auch reklamieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das der Soll-Zustand ist. Schauen wir dich mal, es die versprochene Gewährleistung wert ist.

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Ich möchte keine Antworten bezüglich illegal usw

Nein, es gibt lt. Aussage meiner Niederlassung keinen Weg zurück!

Na die Niederlassung wird immer das sagen!
Schau dir an zu was codierer fähig sind und was die Niederlassungen nicht können /dürfen / wollen

Es gibt eine bessere Lösung: Ich lass es einfach nicht machen, solange es sich um ein freiwilliges Update handelt.

Zitat:

@cumberland_68 schrieb am 26. Oktober 2019 um 10:47:53 Uhr:


[Schauen wir mal, was die versprochene Gewährleistung wert ist.]

@cumberland_68 und hallo zusammen,

an welcher Stelle sichert die Daimler AG per Brief und Siegel nach erfolgtem Update eine Gewährleistung und in welchem Umfang zu? Leider habe ich dazu nichts gefunden.

Liegen dir konkrete Informationen vor?

LG, Walter

Zitat:

@herr_mueller schrieb am 25. Oktober 2019 um 22:07:42 Uhr:


Nein, mein OM642, E300 BlueTec 04/2014, ist laut VIN Abfrage auch vom Pflichtupdate betroffen

Könntest du bitte den Link teilen wo man die Abfrage machen kann?

Danke

Ich habe das Schreiben gerade nicht vor mir liegen, aber mir ist darin eine Garantie für Folgeschäden an der Abgasnachbehandlung bis 24 Monate und max. 250.000 km erinnerlich.
Ich bin zwar kein Anwalt, aber m.E. muss darüber hinaus immer jede Arbeit einer Werkstatt mit einer Gewährleistung versehen sein.
Das Problem mag hier der Nachweis sein, dass der Wagen nun schlechter läuft als vorher.

Zitat:

@kazbeck schrieb am 26. Oktober 2019 um 20:38:22 Uhr:


[...] bitte den Link teilen wo man die Abfrage machen kann?

@kazbeck

https://www.mercedes-benz.de/.../...snahme-dieselfahrzeuge.module.html

und ganz nach unten scrollen

LG, Walter

Zitat:

@WalterE200-97 schrieb am 26. Oktober 2019 um 21:44:34 Uhr:



Zitat:

@kazbeck schrieb am 26. Oktober 2019 um 20:38:22 Uhr:


[...] bitte den Link teilen wo man die Abfrage machen kann?

@kazbeck

https://www.mercedes-benz.de/.../...snahme-dieselfahrzeuge.module.html

und ganz nach unten scrollen

LG, Walter

Danke Walter!
Bei der Prüfung kam heraus, dass mein 350er BT 258 ps davon auch betroffen ist 🙁
Bisher habe ich nichts gehört. Wenn ich ein Schreiben kriegen sollte, werde ich mich als Analphabet ausgeben...

Wieder mal echt g....!
Bei der Eingabe meiner FIN: "Ihr Fahrzeug (FIN WDD2122271B______) ist Teil des Rückrufs. Sie werden von uns unaufgefordert weitere Informationen zum konkreten Ablauf erhalten, sobald die Maßnahme beginnt. Ihr Mercedes-Benz Servicepartner ist auf die Maßnahmen vorbereitet und beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen."

Ich war gerade bei der Durchsicht. Laut Auskunft der Servicebraters sind keine KDM für mein Auto vorgesehen! Was denn nun?

Noch nicht!!

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