Rückruf Diesel-Update
Hallo zusammen,
letztes Jahr gab es doch die Ansage von Daimler, dass man ein paar Millionen Diesel-Autos freiwillig zurückruft, um neue Software zur Schadstoffreduktion aufzuspielen. Mein 200 CDI war grundsätzlich dabei. Gehört habe ich jedoch nichts. Ist diese Aktion im Sande verlaufen? Hat schon jemand einen Rückruf bekommen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@m.180cdi schrieb am 5. Juli 2020 um 01:29:25 Uhr:
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 4. Juli 2020 um 22:45:50 Uhr:
Wenn ich auf den Sprit achten muss, kaufe ich mir keinen 3-l-Diesel, der 2 Tonnen wiegt. 😁Ja, wenn du aber den 220cdi mit dem 350cdi vergleichst, verbraucht der v6 weniger. Ganz einfacher grund: der 350cdi muss sich gar nicht bzw. viel weniger anstrengen beim losfahren und beschleunigen, kann die karosse ohne viel ausgepowert zu werden ziehen. Wohingegen der 220cdi schon sich anstrengen muss um das hohe Gewicht ohne viel kraft zum rollen zu bringen. Deshalb immer den V6 nehmen, wenn man weniger verbauch und vor allem laufkultur haben will. Wenn man allerdings Interesse am trekker hat, kann man sich den 220cdi gönnen.
Ganz schlimmes Stammtisch-Blabla...
2176 Antworten
Zitat:
@oldshat schrieb am 11. Januar 2021 um 13:05:48 Uhr:
Zitat:
@Juergen 005 schrieb am 4. Januar 2021 um 10:54:32 Uhr:
Hallo,
viel Glück und lass mal hören was heraus gekommen ist.
Gruß Hans-Jürgen
@Jackson: gab es heute ein Urteil?
@oldshat, dass es hierauf keine Antwort gab, lässt schon die ein oder andere Vermutung zu...
Zitat:
@Apevia schrieb am 23. Januar 2021 um 15:19:02 Uhr:
@oldshat, dass es hierauf keine Antwort gab, lässt schon die ein oder andere Vermutung zu...Zitat:
@oldshat schrieb am 11. Januar 2021 um 13:05:48 Uhr:
@Jackson: gab es heute ein Urteil?
Zitat:
@joerg_2 schrieb am 5. Januar 2021 um 03:25:30 Uhr:
Wenn es zu einem Vergleich kommt werden i.d.R. beide Seiten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Danach erfährt kein Außenstehender die Vergleichsbedingungen.
Warum sollte Daimler eventuellen Nachahmern Argumentationshilfe als Vorlage frei Haus liefern?
Zum Thema Thermometer / unzulässige Abschaltvorrichtung:
BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 – VI ZR 433/19
https://www.bundesgerichtshof.de/.../2021016.html
"(....) unterscheidet die im streitgegenständlichen Fahrzeug eingesetzte temperaturbeeinflusste Steuerung der Abgasrückführung nicht danach, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im normalen Fahrbetrieb befindet. Sie weist keine Funktion auf, die bei erkanntem Prüfstandsbetrieb eine verstärkte Abgasrückführung aktiviert und den Stickoxidausstoß gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, sondern arbeitet in beiden Fahrsituationen im Grundsatz in gleicher Weise."
Zitat:
@Nightm4re schrieb am 26. Januar 2021 um 15:59:48 Uhr:
Zum Thema Thermometer / unzulässige Abschaltvorrichtung:BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 – VI ZR 433/19
https://www.bundesgerichtshof.de/.../2021016.html
"(....) unterscheidet die im streitgegenständlichen Fahrzeug eingesetzte temperaturbeeinflusste Steuerung der Abgasrückführung nicht danach, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im normalen Fahrbetrieb befindet. Sie weist keine Funktion auf, die bei erkanntem Prüfstandsbetrieb eine verstärkte Abgasrückführung aktiviert und den Stickoxidausstoß gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, sondern arbeitet in beiden Fahrsituationen im Grundsatz in gleicher Weise."
Na ja, so wie ich den gesamten Text der von Dir verlinkten Pressemitteilung verstehe (ich bin kein Jurist) ist Dein Zitat zwar inhaltlich korrekt und unbestritten, allerdings ging es anscheinend vor dem BGH nur darum, dass Verfahren gegen Mercedes zur erneuten Verhandlung an die untere Instanz zurück zu überweisen. Dies anscheinend deswegen, weil dem Kläger nicht korrekt bzw. in ausreichender Weise Gehör geschenkt wurde.
Was allerdings schön zu lesen ist, ist, dass es durch dieses Urteil mal wieder bestätigt ist, dass die Abschaltvorrichtungen des VW Konzerns illegal (und somit sittenwidrig) sind und dies auf das Thermofenster von Mercedes nicht zutrifft.
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Daraus könnte sich resultieren, dass die Updates nicht zwingend notwendig sind und bei einer freiwillige Maßnahme bleiben.
So verstehe ich das zu mindest.
Zitat:
@Apevia schrieb am 23. Januar 2021 um 15:19:02 Uhr:
Zitat:
@oldshat schrieb am 11. Januar 2021 um 13:05:48 Uhr:
@Jackson: gab es heute ein Urteil?
@oldshat, dass es hierauf keine Antwort gab, lässt schon die ein oder andere Vermutung zu...
Hi. Gerichtsverhandlung war. Urteil steht noch aus. Wird aber nix. Landgericht würde zu Gunsten der Verbraucher Urteilen wenn der BGH sagt das das Thermofenster nicht erlaubt ist. Aber damit sind sie sich nicht einig und das wird noch dauert. Monate. Jahre....
Und da nur freiwillige Updates bei mir waren wird das wohl nix.
Und was sagt dein Anwalt dazu?
Es ist noch kein konkretes Urteil gefallen, aber der BGH tendiert dazu, dass das Thermofenster nicht illegal bzw. nicht sittenwiedrig ist. Die Anwälte wissen selber nicht wie die argumentieren sollen, weil die nicht in der Technik stecken geschweige denn die Technik verstehen. Das kann sich wirklich noch ziehen. Ich verstehe nur nicht warum KBA einzelne Fahrzeuge zur Softwareupdate zwingen. Da ist irgendwo anders der Haken.
Hallo zusammen,
heute bekam ich übers KBA von MB per Post die jetzt dritte Einladung zum freiwilligen Abgas Software-Update in gut 2 Jahren. Aber es steht weiterhin freiwillig drinnen. Ich bekam erst einen Schreck als ich einen Brief vom KBA bekam. Ich dachte erst oje, hoffentlich wird es jetzt kein Pflichtupdate werden.
Daher wird es auch nicht gemacht. Dies mal als Info. Scheint also wieder eine neue Anschreibrunde für die Software-Verweigerer zu geben.
Habe einen S212 Mopf E220 CDI Euro 6 EZ 08/2015.
Dies mal zur Info.
Gruß Jürgen
Hallo Jürgen, ich habe auch wieder ein Schreiben bekommen. 06/15.
Daimler blitzt in Flensburg mit Widerspruch gegen Megarückruf ab
Schlappe für Daimler im Abgasskandal: Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bestätigt, dass der Konzern die Motoren Hunderttausender Fahrzeuge illegal manipuliert habe. Das schwächt den Autohersteller nun vor Gericht.
https://www.spiegel.de/.../...b-a-3d791add-d8fe-403f-9418-86f3b78267fd
Das bezieht sich auf Herbst 2019 und nicht um die Meldung von Januar 2021...
Da wurde offensichtlich alte Nachrichten recycelt denn eine alternative Quelle lässt sich nicht finden.
Auch hier kein Bezug auf das Urteil im Januar sondern nur allgemeine und bekannte Informationen mit Ursprung bis Mitte 2020. Weder ein aktuelles Aktenzeichen noch andere nähere Informationen.
Ich vermisse Berichte direkten Ursprungs, aber auch auf der Seite des KBA nichts näheres.
Zitat:
@Juergen 005 schrieb am 5. Februar 2021 um 18:41:16 Uhr:
Hallo zusammen,heute bekam ich übers KBA von MB per Post die jetzt dritte Einladung zum freiwilligen Abgas Software-Update in gut 2 Jahren. Aber es steht weiterhin freiwillig drinnen. Ich bekam erst einen Schreck als ich einen Brief vom KBA bekam. Ich dachte erst oje, hoffentlich wird es jetzt kein Pflichtupdate werden.
Daher wird es auch nicht gemacht. Dies mal als Info. Scheint also wieder eine neue Anschreibrunde für die Software-Verweigerer zu geben.
Habe einen S212 Mopf E220 CDI Euro 6 EZ 08/2015.
Dies mal zur Info.
Gruß Jürgen
Servus,
bei mir trudelte auch in etwa zeitgleich das 3. Schreiben zur freiwilligen Maßnahme ein... Aussitzen.
Grüße und gesund bleiben