Rücknahmegarantie Golf V GT Sport 1,4 TSI
Hallo,
ich habe mal ne Frage.
Ich habe im März 2008 einen Golf GT Sport 1,4 TSI gekauft.
Fianziert habe ich das Auto durch die VW Bank mit Prämie Light.
Teil dieser Finanzierung ist auch eine "Rücknahmegarantie"
Die Finanzierung läuft nächsten Monat aus und ich möchte das Fahrzeug wechseln und einen BMW kaufen.
Die Angebote zur Inzahlungnahme lagen bisher alle unter dem Rücknahmepreis der mir von VW garantiert wurde.
So wie ich das verstehe kann ich den Wagen einfach "beim Händler auf den Hof stellen" und damit is der Drops gelutscht.
Ist das so richtig?
Und zweitens habe ich an dem Wagen folgende Veränderungen durchgeführt:
Klimasteuergerät mit automatischer Umluftschaltung, Park Distance Controll (vorne und hinten) sowie Sprachdialogsystem. Die Umbauten wurden alle mit VW Originalteilen durchgeführt.
Weiterhin habe ich Eibach Federn eingebaut und eintragen lassen.
Meine zweite Frage ist nun: Muss ich diese Umbauten zurück rüsten?
Eigentlich würde ja meine Vermutung eher dahin gehen dass diese Umbauten den Fahrzeugwert steigern.
Aber mein VW Händler, der von der Idee das ich woanders ein Auto kaufen will wenig begeistert ist, sagt dass diese Umbauten den Wert mindern und von der Garantierten Rücknahmesumme abgezogen werden.
Wie geht diese Fahrzeugbewertung vonstatten? Kann der Händler das selbst entscheiden?
Danke schon mal für Euren Input.
Beste Antwort im Thema
"in vertragsgemäßem Zustand"
das sagt doch schon alles.
der vw händler wird dir reichlich abzüge machen wenn dieser nicht mehr vorhanden ist.
deine umbauten, besonders die tieferlegung, werden den meissten vw käufern bzw. interessenten überhaupt nicht gefallen.
mfg
29 Antworten
hast du alle änderungen bei vw machen lassen u. kannst du rechnungen dafür vorlegen?
nein, dann hast "du" gebastelt ob du willst oder nicht.
ein bischen einsicht könnte dir nicht schaden.
Ach so .... die Rechnung von VW macht den Unterschied ob "gebastelt" oder nicht?
Ja sorry, so gesehen hast Du natürlich völlig Recht, seh ich voll ein.
Aber man muss es ja nicht zwangsläufig so sehen wie Du, nä? ;-)
Und wenn ich dem VW KFZ Mechatroniker der mir die Sachen eingebaut habe sage er hätte "gebastelt" fühlt er sich in seiner Berufsehre sicher auch gekränkt. Von "basteln" würde ich jedenfalls nur reden wenn Änderungen/Umbauten nicht fachmännisch vorgenommen wurden. Man könnte das dann auch "Fusseltuning" oder "frickeln" nennen, das steht so auf einer Stufe mit "basteln" schätze ich mal.
es geht nicht nur um´s "basteln" - du musst ein auto von dem rücknehmenden autohaus kaufen:
Zitat:
Dieses Rückgaberecht wird Ihnen von Ihrem Autohaus – weshalb es natürlich auch nur dort gelten kann
wenn der dir den gebrauchten bmw verkauft - alles klar - wenn der woanders gekauft werden soll, ist das nicht so schwer (wenn auch unschön), zu verstehen, daß du die regeln dahingehend geändert hast, daß das ursprüngliche angebot damit erledigt ist.
langer rede kurzer sinn - kauf dir ein auto vom ursprünglichen partner, gib den alten so zurück, wie du ihn gekauft hast, oder zahl den aufpreis, wenn du was anderes veranstalten willst.
Immer schön freundlich und nett bleiben😉.
Wie du ja schon geschrieben hast, hast du original VW Teile von VW verbaut, bis auf das Fahrwerk, das ist doch so richtig.
Da sollte das private verkaufen dann kein Problem sein.
Aber 2 Wochen bevor dein Vertrag ausläuft, mußt du das Auto vorführen, und dann wird der Wert ermittelt.
Pro überzogenen KM werden glaube ich 6,66 Cent abgezogen.
Wie viel KM hat das Auto drauf, und was ist diesbezüglich in deiner Rücknahme Garantie vereinbart bzw. eingetragen worden?
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Vereinbart waren 60000 und ich bin jetzt bei 56000
Das Fahrwerk oder vielmehr die Federn sind von Eibach aus dem VW Zubehörprogramm. Alles andere sind Originalteile, korrekt :-)
Zitat:
Original geschrieben von Panzergrennie52
Vereinbart waren 60000 und ich bin jetzt bei 56000Das Fahrwerk oder vielmehr die Federn sind von Eibach aus dem VW Zubehörprogramm. Alles andere sind Originalteile, korrekt :-)
Bei KM "Guthaben" bekommst du ca. 4,05 Cent pro KM zurück.
Und ich dachte immer, die Restrate muss ich bezahlen und bekomme sie nicht. So kann man sich irren.😕
Hmm ... naja, das wären dann nach Adam Riese round about 80-100 €
Besser als nix. Danke für die Info.
Zum Glück is er auch ansonsten eigentlich in nem Top Zustand.
Ich werd morgen noch mal mit der VW Bank Rücksprache halten wie sich das nun genau mit der Rücknahme verhält, dann bin ich schlauer.
Und bei Autoscout und Mobile werd ich ihn auch mal rein setzen.
Danke für Eure Meinungen ;-)
Naja bei der Restrate verhält sich das ja so dass der Ausliefernde Betrieb sich verpflichtet hat den Wagen für die vereinbarte Restrate zurück zu nehmen. Nix anderes passiert ja bei Leasing Verträgen regelmäßig.
Wenn ich das richtig verstehe natürlich.
Nur das Problem ist, dass die Restrate bei der Bank landet und nicht beim Kunden. So verstehe ich das. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Mauli01
Nur das Problem ist, dass die Restrate bei der Bank landet und nicht beim Kunden. So verstehe ich das. 😉
Richtig, und was evtl. übrig bleibt, bekommst du, bzw. musst du draufzahlen.
Aber ich glaube kaum, das bei einem was übrig bleibt, die schätzen das Auto schon so, das das "passt".
Hallo Panzergrennie52,
in Deinem zweiten Beitrag schreibst Du:
Zitat:
Beworben wird das ganze von VW mit folgendem Text:
Verbrieftes Rückgaberecht: Sie geben das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand an Ihren ausliefernden Volkswagen Partner zurück und suchen sich einfach ein neues aus. Dieses Rückgaberecht wird Ihnen von Ihrem Autohaus – weshalb es natürlich auch nur dort gelten kann – sogar ausdrücklich verbrieft. Das bedeutet für Sie, Ihr Volkswagen Partner trägt das Gebrauchtwagenrisiko und begleicht für Sie bei uns die Schlussrate.
Dazu meine Bemerkungen:
Zitat:
Sie geben das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand an Ihren ausliefernden Volkswagen Partner zurück
Der vertragsgemäße Zustand läßt sich doch leicht an der Textpassage Deines Vertrages mit VW ermitteln. Ob da nun Umbauten statthaft sind können wir ohne diesen Vertrag nicht bewerten.
Zitat:
suchen sich einfach ein neues aus
Tja, wenn Du Dir nicht bei VW sondern BMW ein neues aussuchst hast Du wohl schlechte Karten....
Zitat:
Dieses Rückgaberecht wird Ihnen von Ihrem Autohaus – weshalb es natürlich auch nur dort gelten kann – sogar ausdrücklich verbrieft. Das bedeutet für Sie, Ihr Volkswagen Partner trägt das Gebrauchtwagenrisiko und begleicht für Sie bei uns die Schlussrate
Du willst ja aber nicht mit "Deinem VW Autohaus" weiter zusammenarbeiten....dann ist es wohl schlecht mit dem Rückgaberecht.
Grundsätzlich sollte man sich vor Vertagsabschluß über alle möglichen Varianten informieren. Die Leute von VW wissen schon warum Sie diesen Text entworfen haben..........Sie haben, wie auch andere, nichts zu verschenken. VW will doch weiter mit einem Kunden Geschäfte machen...Kundenbindung nennt man das wohl.
Gruß Peter
So ... gerade telefonisch mit der VW Bank abgeklärt wie sich das mit der "Rücknahmegarantie" verhält.
Das Autohaus ist verpflichtet das Fahrzeug zum vereinbarten Preis (bei mir die Schlussrate) zurück zu nehmen.
Und zwar UNABHÄNGIG davon ob ich bei dem betreffenden Autohaus, oder überhaupt einen VW/Audi/Skoda/etc., kaufe.
Was den vertragsgemäßen Zustand angeht konnte man mir keine definitive Auskunft geben.
Die Mitarbeiterin bei der VW BAnk meinte aber dies seien in erster Linie die vereinbarte Kilometerleistung sowie der allgemeine Zustand des Fahrzeugs. Wie sich das mit Umbauten mit Originalteilen verhält konnte sie keine Auskunft geben die man als definitiv ansehen könnte. Sie meinte halt (off the record) es komme darauf an ob die Umbauten für potentielle Käufer eher eine Erhöhung des Gebrauchswertes darstellen oder eben rein optisch sind. So weit waren wir ja denke ich auch schon. Ich werde also die Original Federn wieder einbauen.
Sicherheitshalber stelle ich das Auto mal bei der DEKRA vor und lasse dort ein Gebrauchtwagengutachten machen und lasse mir mal den üblichen Händlereinkaufspreis nennen.
Genau so ist es und nicht anders !Zitat:
Original geschrieben von Mauli01
Und ich dachte immer, die Restrate muss ich bezahlen und bekomme sie nicht. So kann man sich irren.😕
Das "Verbriefte Rückgaberecht" gibt es bei der 3-Wegefinanzierung wenn man die Schlußrate nicht zahlt.
Da gibt es kein Geld zurück. Der Wagen geht zurück an den VW Händler und aus die Maus!
Originaltext VW Bank
1.Verbrieftes Rückgaberecht: Sie geben das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand an Ihren ausliefernden Volkswagen Partner zurück und suchen sich einfach ein neues aus. Dieses Rückgaberecht wird Ihnen von Ihrem Autohaus – weshalb es natürlich auch nur dort gelten kann – sogar ausdrücklich verbrieft. Das bedeutet für Sie, Ihr Volkswagen Partner trägt das Gebrauchtwagenrisiko und begleicht für Sie bei uns die Schlussrate.
2.Anschlussfinanzierung der Schlussrate: Sie fahren und finanzieren das Auto weiter.
3.Ablösung der Schlussrate: Sie begleichen die Schlussrate und werden damit Eigentümer des Fahrzeugs.
Ähm ... ja gut ... also das hatte ich natürlich als bekannt vorausgesetzt.
Das Auto behalten UND die Schlussrate vom VW Händler zu BEKOMMEN ist ja auch, gelinde gesagt, widersinnig 😮)