Rücknahme des Sportvan 1.6 TDI DSG wegen elektronischer Mängel, Sachstand

VW Golf

Guten Morgen Forum,

am Fr, dem 14.9.2018 wurde mir vom ausliefernden Händler erklärt, Volkswagen könne das Fzg nicht in mangelfreien Zustand versetzen und hätte einer Rücknahme zugestimmt.

Zudem wäre das Fzg nach WOB zu überführen.

Mit Schreiben vom 17.09.2018 erklärte ich Volkswagen gegenüber das ich von meinem Recht nach § 439 Abs.1 BGB Gebrauch mache, Ersatzlieferung verlange (Rechnung des PKW ist aufgrund einer spez. Regelung direkt von Volkswagen, der Händler ist nur Vermittler).

Zudem erklärte ich, dass ein Tausch der Fzge in der Autostadt erfolgen könnte, Abholung des Ersatzfahrezeuges, Abgabe des Altfahrzeuges.

Das Fzg war dann so nett daraufhin die Arbeit mit der Rückfahrcamera zu verweigern. Bildschirm blieb schwarz.

Bisher ist ungeklärt wie die Standzeit von über 50 Tagen sowie die Kraftstoffmehrkosten von ca. 600 € (6000 km im vorgn. Zeitraum) und Versteuerung eines LoF Traktors für Transporte (Anhängerkupplung des PKW konnte nicht genutzt werden) behandelt werden soll. Außerdem bat ich um Klärung ob kurzfristig eine Ersatzbeschaffung erforderlich sei und wer, sofern erforderlich, diese Kosten trägt.

Ein Ersatzfahrzeug wurde weder angeboten noch in Anspruch genommen.

Nun warte ich auf Antwort.

VG Thommi

Beste Antwort im Thema

Aber jetzt bekommt er sie nicht mehr, d. h. er müsste für ein gleichwertiges Fahrzeug mehr bezahlen. VW verweigert schließlich eine weitere Nachbesserung. Dadurch erleidet er einen finanziellen Schaden. Für diesen kann er Schadensersatz verlangen.

Vereinfacht gesagt: Der Verkäufer hat den Käufer so zu stellen, als wären die vielen Mängel nie aufgetreten und eine mangelfreie Sache geliefert worden, so wie es eigentlich die Pflicht des Verkäufers gewesen wäre.

Bei dem "Angebot" von VW sehe ich momentan nicht, wie das erreicht werden soll. Das Angebot ist, freundlich ausgedrückt, eine Unverschämtheit. Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber ich denke man sollte VW mal eine eigene Rechnung zukommen lassen und dabei ebenfalls recht knappe Fristen setzen.

73 weitere Antworten
73 Antworten

Ich habe die Herren in WOB gefragt wie sie es anstellen wollen mich in den Zustand vor Abschluss des Kaufvertrag zu setzen. Es wurde ein Pkw in Zahlung gegeben der unstrittig 5 000 € wert war.

Dieser Pkw kann nicht zurück gegeben werden. Von daher bin ich gezwungen, die Nachbesserung durch Nachlieferung zu fordern, es sei denn, sie schreiben meinem Konto 5 000 € gut.

Frist gesetzt um hier Stellung zu nehmen, gleich den Hinweis dazu das ich in Urlaub bin und weiteren Hinweis das ich der bloßen Nennung eines Betrages ohne seriöser Aufrechnung nicht akzeptieren kann.

VG Thommi

Du musst unbedingt zu einem Anwalt, Thommi!

Allein wirst Du hier nicht weiter kommen, die werden Dich am langen Arm verhungern lassen.

Neue Erkenntnis: Mails werden ungelesen gelöscht (hatte Lesebestätigung angeklickt).

Ein Freund hat die Mail heute gedruckt (meine Unterschrift wurde mit gedruckt) und per Einschreiben Rückschein verschickt (da ich gerade im Urlaub bin).

Werde, wenn ich zu Hause bin, mal 'nen Termin beim Anwalt machen. Die wollen's ja nicht einfach.

VG Thommi

Das heißt nicht, dass sie nicht gelesen wurden, wenn du die Meldung bekommst. In großen Firmen haben sie meistens Mailsysteme die die Mails zentral abspeichern und weiterverarbeitet werden. Das kannst du mit einem Usermailprogramm nicht vergleichen.

Ähnliche Themen

@thommi11

Magst du mal berichten wie Deine Geschichte ausgegangen ist?
Würde mich über ein kurzes Update freuen.

Gruß, Ceri

Es wurde eine 2. Frist bis zum 21.11. gesetzt da die 1. Frist ohne jede Rückmeldung verstrichen ist.

Weiterhin angekündigt das bei erneutem Verzug Klage gemäß § 439 Abs 1 BGB, Nacherfüllung durch Nachlieferung/ Ersatzlieferung eingereicht wird.

Der ausliefernde Händler hatte 2x eine Kontaktaufnahme des Rücknahmebeauftragen aus WOB angekündigt, bis heute auch da nichts passiert.

VG Thommi

Ich finde gerade eine Mail des ausliefernden Händlers.

Die 5 000 € Dieseltauschprämie wurde meinem Kundenkonto gut geschrieben. Ich soll das Fzg bis zum 15.11. zurück geben.

Nicht mit mir.

VG Thommi

Zitat:

@thommi11 schrieb am 07. Nov. 2018 um 17:2:15 Uhr:


Die 5 000 € Dieseltauschprämie wurde meinem Kundenkonto gut geschrieben. Ich soll das Fzg bis zum 15.11. zurück geben.

Jetzt kann ich gerade nicht ganz folgen. Bedeutet dies, dass Dir die 5.000 € in voller Höhe erstattet werden bzw. bei einer Neubestellung angerechnet werden?

Wenn dem so wäre, warum dann "nicht mit mir"? Mit der Regelung stehst Du Dich doch im Grunde noch besser als die Kunden, die ein Fzg im stationären Handel gekauft haben, wo die Umtauschprämie ja z.T. mit den üblichen Rabatten verrechnet wurde.

Weil ungeklärt ist wie die seit 2 Monaten angefallenen Mehrkilometer abgerechnet werden sollen. Und wer das Übergangsfahrzeug bezahlt, Rückgabe innerhalb 8 Tagen?

Eine üblichen Rabatt habe ich nicht bekommen, lediglich die 15 % für Schwerbehinderte.

Dann will man das Auto ohne das ich weiß welchen Betrag man mir in Abzug bringen will? Wo sind wir denn?

Ich habe Ersatzlieferung verlangt.

VG Thommi

@thommi11 ich stehe momentan bei einer anderen Marke vor dem selben Problem!

Ich verlange nach unzähligen Nachbesserungsversuchen eine Ersatzlieferung und das Autohaus möchte jedoch Wandeln mit Nutzungsentschädigung!

Bist Du mit der Sache schon bei einem Anwalt? Ist eine Ersatzlieferung ohne Nutzungsentschädigung am Ende umsetzbar?

Moin....

Nein. Aber Auto ist zurück gegeben.

Ich mache das Ding mit Rücktritt und Nutzungsentgelt, habe, da ich ja eine andere Motorisierung möchte, auch keinen Anspruch auf Ersatzlieferung.

Anspruch auf Ersatzlieferung hast Du nur dann wenn Du ein identisches Fahrzeug möchtest.

Andere Farbe= Kein Anspruch, Rückabwicklung.

Evtl. steht Dir Schadenersatz zu, muss man sehen. Schadenersatzanspruch hast Du zumeist dann wenn dem Händler Fahrlässigkeit oder Versäumnisse nachzuweisen sind, wie bei mir.

Mich hat die Werkstatt weg geschickt (Bremsengeräusche), sind Verschleißteile. Die nächste Werkstatt hat es beseitigt.

Gab dann noch so 2, 3 Knaller die sich der Laden geleistet hat. Lt Beratung bei der Verbraucherzentrale sind die Versäumnisse nachzuweisen.

Mir liegt aber nichts an groß rum prozessieren, mir reicht ein vernünftiger Wert des Nutzungsentgelte, habe Volkswagen 0,3 % vorgeschlagen. Haben wollten sie 0,67 % was lt BGH einer Fahrzeuglebensdauer von weniger als 150 000 km entspricht.

150 000 km = 0,63 %, 200 000 km = 0,5 %, 250 000 km = 0,41 %, 0,33 = 300 000 km.

Ich habe dahin gehend argumentiert das Volkswagen das Getriebe bewarb und publiziert: Gut für ein ganzes Autoleben von min 300 000 km.

Erzähl´ mal, um welche Summen geht es? Gefahrene km, Kaufpreis? Verschrottungsprämie?

VG Thommi

PS: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern stellt gem. Art 2 GG, Recht auf freie Meinungsäußerung, meine Meinung dar und ist durch Art 2 GG gedeckt.

Hallo Thommi Kaufpreis 140 TSD Fahrzeug 12 Monate alt und 50000 KM. Die wollen 25000,- Euro von mir.

Hmm, bei 0,3 % wären das 21 000 €. Ordentlich gefahren.

Tja, wenn Du Ersatz willst geht nur ein zu 100 % gleiches Fzg. Dann zahlst Du nichts, keine Zulassungskosten, Kennzeichen, etc.

Willst Du nur eine andere Farbe dann Rückabwicklung, kein rechtlicher Anspruch.

Wie gesagt, möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz.

Hattest Du ein (kostenloses) Ersatzfahrzeug? Wenn ja, vermutlich kein Schadenersatzanspruch.

VG Thommi

Hallo Thommi Hatte kostenloses Ersatzfahrzeug! Ich wäre schon zufrieden wenn ich die Nutzungsentschädigung nicht hätte. Doch der Händler will nur wandeln und keine Ersatzlieferung aktzeptieren. Wie stehen die Chancen eine Ersatzlieferung anstatt der Wandlung durchzusetzen?

Gleiches Fzg, absolut gleich, sehr gut. § 439 Abs 1 BGB, der Käufer hat Anspruch auf ein mängelfreies Produkt.

Der Käufer kann nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachlieferung/ Ersatzlieferung einer mängelfreien Ware verlangen, den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurück treten.

Ggfs muss die Nacherfüllung durch Nachlieferung eingeklagt werden.

Wird teuer, 5 000 € Anwalt, 4000 € Gerichtskosten. Verlierst Du, bist Du nochmal mit den Anwaltskosten dabei.

Aussergerichtliche Einigung 2 600 €.

VG Thommi

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar sondern stellt lediglich meine Meinung gemäß Art. 2 GG zur Sache dar und ist durch vorgen. Artikel des GG gedeckt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen