Rücknahme des Sportvan 1.6 TDI DSG wegen elektronischer Mängel, Sachstand

VW Golf

Guten Morgen Forum,

am Fr, dem 14.9.2018 wurde mir vom ausliefernden Händler erklärt, Volkswagen könne das Fzg nicht in mangelfreien Zustand versetzen und hätte einer Rücknahme zugestimmt.

Zudem wäre das Fzg nach WOB zu überführen.

Mit Schreiben vom 17.09.2018 erklärte ich Volkswagen gegenüber das ich von meinem Recht nach § 439 Abs.1 BGB Gebrauch mache, Ersatzlieferung verlange (Rechnung des PKW ist aufgrund einer spez. Regelung direkt von Volkswagen, der Händler ist nur Vermittler).

Zudem erklärte ich, dass ein Tausch der Fzge in der Autostadt erfolgen könnte, Abholung des Ersatzfahrezeuges, Abgabe des Altfahrzeuges.

Das Fzg war dann so nett daraufhin die Arbeit mit der Rückfahrcamera zu verweigern. Bildschirm blieb schwarz.

Bisher ist ungeklärt wie die Standzeit von über 50 Tagen sowie die Kraftstoffmehrkosten von ca. 600 € (6000 km im vorgn. Zeitraum) und Versteuerung eines LoF Traktors für Transporte (Anhängerkupplung des PKW konnte nicht genutzt werden) behandelt werden soll. Außerdem bat ich um Klärung ob kurzfristig eine Ersatzbeschaffung erforderlich sei und wer, sofern erforderlich, diese Kosten trägt.

Ein Ersatzfahrzeug wurde weder angeboten noch in Anspruch genommen.

Nun warte ich auf Antwort.

VG Thommi

Beste Antwort im Thema

Aber jetzt bekommt er sie nicht mehr, d. h. er müsste für ein gleichwertiges Fahrzeug mehr bezahlen. VW verweigert schließlich eine weitere Nachbesserung. Dadurch erleidet er einen finanziellen Schaden. Für diesen kann er Schadensersatz verlangen.

Vereinfacht gesagt: Der Verkäufer hat den Käufer so zu stellen, als wären die vielen Mängel nie aufgetreten und eine mangelfreie Sache geliefert worden, so wie es eigentlich die Pflicht des Verkäufers gewesen wäre.

Bei dem "Angebot" von VW sehe ich momentan nicht, wie das erreicht werden soll. Das Angebot ist, freundlich ausgedrückt, eine Unverschämtheit. Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber ich denke man sollte VW mal eine eigene Rechnung zukommen lassen und dabei ebenfalls recht knappe Fristen setzen.

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Die Nutzungsentschädigung für die gefahrenen 50.000 km wird natürlich auch bei Ersatzlieferung (eines ansonsten gleichartigen Fahrzeugs mit 0 km) fällig.

Zitat:

@rsepsilon schrieb am 17. November 2018 um 20:39:47 Uhr:


Die Nutzungsentschädigung für die gefahrenen 50.000 km wird natürlich auch bei Ersatzlieferung (eines ansonsten gleichartigen Fahrzeugs mit 0 km) fällig.

Wie kommst du darauf bzw. woher stammt die Info?

Bei einem Verbrauchsgüterkauf (§ 474 I 1 BGB) hat der Verkäufer gegen den Käufer im Falle einer Ersatzlieferung keinen Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache.

BGH, Versäumnisurteil vom 11.02.2009 – VIII ZR 176/06

Es kommt aber auch darauf an ob du das Fahrzeug geschäftlich oder ausschließlich Privat genutzt hast. Bei 50000 Kilometer in einem Jahr denke ich aber ehr geschäftlich und damit wird die Nutzungsentschädigung fällig.
https://www.frag-einen-anwalt.de/...ahrzeug-mit-Maengeln--f263381.html

rsepsilon, woher stammt diese Kenntnis?

Ich gehe von einer privaten Nutzung aus, dann zahlt man nichts. Geschäftliche Nutzung weiß ich nicht.

VG Thommi

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Moin moin,

Sachstand vom 23.11.2018:

Das Fzg wurde am 15.11.2018 (wie gefordert) abgemeldet incl. aller Schlüssel und Papiere im Beisein von 2 Zeugen übergeben. Das Fzg war unbeschädigt.

Im Vorwege, bereits vor der Abgabe des PKW wurden von mir Unterschriften gefordert, u.a. den Verzicht auf Schadenersatz, Erklärung zu Unfallschäden und zum Nutzungsentgelt.

Eine nachvollziehbare Aufrechnung (wie mehrfach gefordert) wurde nicht übersandt. Diese Unterschriften habe ich verweigert da zum einen keine Abrechnung bei lag, zum anderen die Fzg Lebensdauer mit 150 000 km kalkuliert wurde.

Wie in anderen Themen erwähnt, propagiert Volkswagen zum einen die Getriebelebensdauer des DQ 200 mit 300 000 km und bewirbt den Zahnriemen mit bis zu 360 000 km.

Am 18.11.2018 wurden die Sommeräder wieder montiert und mir meine gekauften Winterräder zurück gebracht.

Am 19.11.2018 erfolgte durch einen Sachverständigen eine Besichtigung und Schadenalkulation von 1180 €, Innenraum verschmutzt (nur Sand auf den Matten, etwas (Strand-) Sand hinten re auf dem Sitz), Tür vorn li und Stoßfänger hi verschrammt, Steinschläge auf Deckel vorn, Windschutzscheibe und Stoßfänger vorn. Die Schrammen sind auf den Übersichtsbildern nicht zu erkennen, lediglich auf Detailaufnahmen. Von den angeblichen Steinschlägen gibt es keine Bilder (diese wurden als normale Gebrauchsspuren gewertet).

Die Schrammen sind senkrecht zu erkennen und lassen den Schluß zu das man die Sommerräder gegen das Fzg gelehnt hat, danach das Auto hoch gelassen hat.

Die Beschädigungen wurden bestritten, zumal zwischen Abgabe und Gutachten 4 Tage liegen. Zum anderen hafte ich für Verschlechterungen nur bei grober Fahrlässigkeit. Das dürfte schwer zu beweisen sein.

Das Gutachten trägt den (falschen) Grund Leasingbewertung.

Am 14.11.2018 wurde der Volkswagen AG der Abgabetermin bestätigt und die Rückzahlung innerhalb 7 Tagen incl. nachvollziehbarer Abrechnung gefordert.

Der Termin verstrich ohne jede Reaktion.

Am 23.11.2018 wurde die Volkswagen AG in Verzug gesetzt sowie wie Verzinsung des Kaufpreises gefordert, eine Nachfrist von weiteren 7 Tagen (bis 30.11.2018) gesetzt.

Nun warte ich (wieder) einmal ab...

VG Thommi

Nicht übel. Mit der Volkswagen AG sollte man besser keine Geschäfte machen.

Ooch, der Händler hat mich auch vor die Tür gesetzt.

Nach Abwägen aller für und wider möchte man auf weitere Geschäfte mit mir verzichten.

VG Thommi

Bei dieser Abwägung wird VW sicher eine entscheidende Rolle gespielt haben.

Das ist mir ziemlich wurscht. Wer nicht will der hat schon.

Ich habe nach etwas Recherche einen Anbieter gefunden der mir das Wunschauto 2 000 € günstiger angeboten hat. Von daher bin ich denen sogar dankbar.

Ich hätte ohne mit der Wimper zu zucken den Aufpreis für 2 l Motorisierung, LED Scheinwerfern und der 150 000 km Garantie bezahlt. Wollte man aber nicht.

Jetzt gehe ich woanders hin und spare bares Geld. Besser geht´s doch nicht.

VG Thommi

Heute war eine Abrechnung mit Zahlungsankündigung im Briefkasten:

Angeblich gebe ich einen Tiguan zurück, damit geht´s schon mal los.

Es fehlen die Abmeldegebühren, der Altwagen wird nicht erwähnt (trotz Ankündigung), Verzinsung fehlt ebenso.

Nutzungsentgelt jetzt 0,5 % und die Schäden wurden auch abgezogen, erstatten möchte man 20 800 €.

Habe ich widersprochen und auch begründet, Hinweis gegeben, bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Fzg mein Eigentum.

Frist bis 3.12.2018 gesetzt.

VG Thommi

Zahlungseingang eines Teilbetrages von Volkswagen. Betrag (+ 300 €) stimmt nicht mit der am 26.11. genannten Summe.

Bin gespannt wann der angekündigte Betrag für den Altwagen kommt.

VG Thommi

Wenn ich das richtig verstanden hatte, wurden Dir doch 5.000 € für den Altwagen (also quasi die Umweltprämie) irgendwie gutgeschrieben. Eine Gutschrift kommt doch u.U. nicht zur Barauszahlung sondern ggf. zur Verrechnung mit einem Neuerwerb. So als wenn man bei einer Warenrückgabe im Laden einen Warengutschein bekommt, auf dem steht "keine Barauszahlung".

Was natürlich in Deinem Fall insofern witzig wäre, weil der ursprüngliche Händler ja kein neues Geschäft mehr machen will.

In der Mail steht, wird vom Hersteller erstattet.

Wäre wumpe ob das als Guthaben stehen bleibt weil der Kaufvertrag direkt mit Volkswagen abgeschlossen wurde, der ausliefernde Betrieb war nur Vermittler.

Wäre beim Neukauf ja vermutlich auch wieder so (besondere Personengruppe).

Gilt auch für die Auf- oder Verrechnung des Nutzungsentgelt´s und den angeblichen Schäden, dass geht nur wenn das vertraglich vereinbart wurde. Einfach abziehen ist nicht, ich habe dem widersprochen.

Zur Verrechnung/ Aufrechnung ist meine Zustimmung erforderlich, die habe ich nicht gegeben.

Können sie ja klagen.

VG Thommi

Prämie wurde gestern gut geschrieben!. Ich bin ja ehrlich, gerechnet habe ich nicht damit das das so läuft, ich hatte mich schon auf eine Klage eingerichtet.

Nun bin ich mal gespannt ob sie mir die Zinsen noch zahlen und wie es mit den Abzügen weiter geht.

Bisher alles ohne Anwalt! War allerdings auch recht nervenaufreibend und mit viel Aufwand, leserei, etc. verbunden.

VG Thommi

Es wird also wieder ein VW? Wer geht in Zukunft mit dir die Geschäftsbeziehung ein, für Inspektionen, Fehlersuche und was sonst noch in der Werkstatt stattfindet?

Hast du mehrere Werkstätten zur Auswahl?

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