Rücknahme des Sportvan 1.6 TDI DSG wegen elektronischer Mängel, Sachstand
Guten Morgen Forum,
am Fr, dem 14.9.2018 wurde mir vom ausliefernden Händler erklärt, Volkswagen könne das Fzg nicht in mangelfreien Zustand versetzen und hätte einer Rücknahme zugestimmt.
Zudem wäre das Fzg nach WOB zu überführen.
Mit Schreiben vom 17.09.2018 erklärte ich Volkswagen gegenüber das ich von meinem Recht nach § 439 Abs.1 BGB Gebrauch mache, Ersatzlieferung verlange (Rechnung des PKW ist aufgrund einer spez. Regelung direkt von Volkswagen, der Händler ist nur Vermittler).
Zudem erklärte ich, dass ein Tausch der Fzge in der Autostadt erfolgen könnte, Abholung des Ersatzfahrezeuges, Abgabe des Altfahrzeuges.
Das Fzg war dann so nett daraufhin die Arbeit mit der Rückfahrcamera zu verweigern. Bildschirm blieb schwarz.
Bisher ist ungeklärt wie die Standzeit von über 50 Tagen sowie die Kraftstoffmehrkosten von ca. 600 € (6000 km im vorgn. Zeitraum) und Versteuerung eines LoF Traktors für Transporte (Anhängerkupplung des PKW konnte nicht genutzt werden) behandelt werden soll. Außerdem bat ich um Klärung ob kurzfristig eine Ersatzbeschaffung erforderlich sei und wer, sofern erforderlich, diese Kosten trägt.
Ein Ersatzfahrzeug wurde weder angeboten noch in Anspruch genommen.
Nun warte ich auf Antwort.
VG Thommi
Beste Antwort im Thema
Aber jetzt bekommt er sie nicht mehr, d. h. er müsste für ein gleichwertiges Fahrzeug mehr bezahlen. VW verweigert schließlich eine weitere Nachbesserung. Dadurch erleidet er einen finanziellen Schaden. Für diesen kann er Schadensersatz verlangen.
Vereinfacht gesagt: Der Verkäufer hat den Käufer so zu stellen, als wären die vielen Mängel nie aufgetreten und eine mangelfreie Sache geliefert worden, so wie es eigentlich die Pflicht des Verkäufers gewesen wäre.
Bei dem "Angebot" von VW sehe ich momentan nicht, wie das erreicht werden soll. Das Angebot ist, freundlich ausgedrückt, eine Unverschämtheit. Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber ich denke man sollte VW mal eine eigene Rechnung zukommen lassen und dabei ebenfalls recht knappe Fristen setzen.
73 Antworten
Bei so einer Dreistigkeit dürfte wirklich ein Anwalt vonnöten sein, der VW eine eigene, wasserdichte Rechnung inkl. sämtlicher erlittener finanzieller Schäden aufstellt und VW entsprechende Fristen setzt.
Zitat:
@thommi11 schrieb am 9. Oktober 2018 um 06:55:45 Uhr:
Auf die Aufforderung, den Rücknahmewert nachvollziehbar zu erklären kam gestern eine Mail des ausliefernden Händlers, sie wären von Volkswagen beauftragt die Rücknahme durchzuführen.Und selbstverständlich war keine Erklärung oder Aufstellung zu dem ermittelten Betrag von 21734,77 € dabei.
Ich soll das Auto bis zum 17.10.2018 zurück geben, der Sachbearbeiter der VW AG würde sich bei mir melden.
Seit dem 17.09.2018 warte ich auf Antwort seitens der Volkswagen AG, nichts. Und nun wollen die mit 10 Tagesfrist ohne Klärung der offenen Fragen das Auto zurück haben? Klar, mit 7 Monaten können sie den Super als Jahreswagen dem nächsten das Ding unterjubeln.
VG Thommi
Hallo,
bei allem verständlichen Ärger sollte man versuchen die Dinge sachlich anzugehen.
Der Hinweis auf einen Fachanwalt, welchen du mit der Wahrung der Interessen beauftragen solltest, war ja schon gegeben worden.
Die Aufforderung zur Rücknahme, welche dein Händler von Volkswagen erhalten hat, ist zunächst für dich nicht verpflichtend. Denn bevor du dein Eigentum abgibst und deine Rechte abtrittst, muss dir ein zufriedenstellendes Angebot unterbreitet werden.
Zu einer Rücknahme oder Wandlung gehören, genau wie zu einem Kauf, immer zwei Parteien. Nur wenn Beide zustimmen kann der Vorgang stattfinden.
Deshalb solltest du dich an deinen Händler wenden und nachfragen zu welchen Konditionen die Rücknahme erfolgen soll. Dies sollte ggf. schon dein Anwalt für dich erledigen und entsprechende Fristen setzen, da dir bei einer Weigerung ggf. die Verpflichtung zur Schadensbegrenzung, oder Verschleppung, angelastet wird.
Der Fachanwalt sollte vor allem deine Rechte und Interessen bezüglich der Umweltprämie wie auch bezüglich des Nutzungsausfalles geltend machen. Bei der Rücknahme oder Wandlung dürfen weder der Schwerbehindertenrabatt, noch die "Umweltprämie" eine Rolle spielen, da du Anspruch auf eine Ersatzlieferung hättest.
Wird dir diese vom Vertragspartner verweigert, kann der Vertragspartner den gegenseitigen Vertrag nur mit deiner Zustimmung auflösen. Dabei solltest du so gestellt werden das dir bei einer Ersatzbeschaffung zum Zeitpunkt der Rücknahme/Abgabe keine Nachteile entstehen.
Bedeutet:
1. Rücknahme und Ersatzlieferung im Rahmen der Wandlung
oder
2. Vertragsauflösung mit Rücknahme des Fahrzeuges bei finanziellem Ausgleich für Ersatzbeschaffung zu heute üblichen Konditionen. ( Listenpreis - 13% - Km bezogene Nutzungsentgelt + mögliche Aufwandsentschädigung)
Die Umweltprämie ist nur eine Verkaufsförderung (zusätzlicher Rabatt oder Marketingaktion) , welche zum Abverkauf der überhängigen Modelle genutzt worden ist.
Jupp. So sehe ich das auch.
Volkswagen selbst hat sich noch nicht geäußert. Ich verschleppe nichts, da passe ich schon auf.
4 Wochen war Schweigen im Walde und jetzt wollen sie innerhalb 10 Tagen das Auto zurück. Die spinnen ja, zumal keiner weiß wie der Abzug zustande kam und was überhaupt abgezogen wurde.
Danke.
VG Thommi
Zitat:
@thommi11 schrieb am 4. Oktober 2018 um 12:01:55 Uhr:
Es gibt was neues: Der Händler möchte keinen Ersatz liefern, schreibt, nach "Abwägen aller für und wider" möchte man kein weiteres Geschäft mit mir tätigen.
Das liegt zwar schon etwas zurück, aber mich würde mal interessieren, was Du dann als Ersatzlieferung genommen hättest und ob Du über diese Wahl mit dem Vertragspartner schon kommuniziert hattest.
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Ja, hatte ich. Gleiches Auto, mit 2 l Motor. Ich hatte denen angeboten auch einen Jahreswagen zu nehmen, evtl. auch T- Rock.
VG Thommi
Wirklich schade, falls es dazu nicht kommen sollte. Der 2.0 TDI ist ein wunderbarer Motor.
Ich habe ja jetzt den Vergleich 1.6 TDI mit DSG (vorher) zu 2.0 TDI mit HS. Der große TDI ist leiser, kultivierter, elastischer und bei meinem Fahrprofil (meist AB ACC 120 km/h) mind. genauso sparsam. Letzteres natürlich auch begünstigt durch das länger übersetzte Getriebe.
Ich denke schon das es dazu kommt. Nur die Frage über welchen Weg, Klage? Oder freiwillige Einsicht?
Ich hatte am Fr eine Mail von einem Mitarbeiter im Postfach, er meinte, er hätte einen Anruf aus WOB erhalten, ob ich das Auto schon abgegeben hätte. Das hat er mit dem Hinweis verneint, die Rückgabe des Altfahrzeuges wäre ungeklärt.
Ich habe die Herren in WOB gefragt wie sie mich in den Zustand vor Abschluss Kaufvertrag versetzen wollen, dass Altfahrzeug hatte unstrittig einen Wert von 5 000 € und kann aufgrund der Verschrottung nicht zurück gegeben werden.
Mal sehen was jetzt kommt. Und dann ggfs zum Anwalt.
VG Thommi
Da das Thema komplex ist, würde ich auch einen guten Anwalt suchen.
Möglicherweise hast du noch Anspruch auf Leihwagenkosten, Aufwandsentschädigung für 50 Tage Werkstatt, Schadenersatz, deine Anwaltskosten, und weiteres, was man gar nicht auf dem Schirm hat. Als Laie kann man schön im BGB blättern, aber allein wirst du über den Tisch gezogen werden.
VW ist hier offenbar nicht bereit, eine faire und transparente Lösung zu finden.
Es geht um mehrere tausend Euro. Da würde ich mal eine Erstberatung für 200 Euro beim Anwalt machen und die Fragen der Kosten für Anwalt gleich mit klären. M.E. bist du Geschädigter und hast ein Recht auf einen Anwalt bzw Kostenerstattung.
Ich will nichts dran "verdienen". Ich möchte ein neues Auto und gut.
Es scheint aber so als wollte mich der ausliefernde Händler über den Tisch ziehen, wie soll man sonst die bloße Nennung einer Zahl ohne Hintergrund der Zusammensetzung werten?
Erstmal bin ich 14 Tage in Urlaub, dass habe ich der Volkswagen AG auch mitgeteilt um da nicht angreifbar zu sein. Dann sieht man weiter.
VG Thommi
Interessantes Thema. Man müsste den Vertrag mal durchlesen.
Wenn der Kaufpreis wirklich nur 24000 war, dann ist die Rechnung juristisch richtig. Ich würde einen Anwalt beauftragen.
Stimmt. Nur wurde ein Fzg in Zahlung gegeben. Zu einer Rückabwicklung gehört dann die Rückgabe des In Zahlung gegebenen Pkw.
VG Thommi
Zitat:
@thommi11 schrieb am 14. Oktober 2018 um 16:00:49 Uhr:
Zu einer Rückabwicklung gehört dann die Rückgabe des In Zahlung gegebenen Pkw.VG Thommi
. . . . oder der Gegenwert in Euro. Solche Situationen gibt es öfters, in verschiedenen Bereichen.
Genau. Geht nur in Euro weil der verschrottet wurde.
Deshalb: Ersatzlieferung und dss wollen sie halt (noch) nicht.
VG Thommi
Verstehe ich nicht. Die Prämie hat ja der Staat bezahlt und VW hat diese bekommen. Die hast ja nicht du eingesteckt.
Aber jetzt bekommt er sie nicht mehr, d. h. er müsste für ein gleichwertiges Fahrzeug mehr bezahlen. VW verweigert schließlich eine weitere Nachbesserung. Dadurch erleidet er einen finanziellen Schaden. Für diesen kann er Schadensersatz verlangen.
Vereinfacht gesagt: Der Verkäufer hat den Käufer so zu stellen, als wären die vielen Mängel nie aufgetreten und eine mangelfreie Sache geliefert worden, so wie es eigentlich die Pflicht des Verkäufers gewesen wäre.
Bei dem "Angebot" von VW sehe ich momentan nicht, wie das erreicht werden soll. Das Angebot ist, freundlich ausgedrückt, eine Unverschämtheit. Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber ich denke man sollte VW mal eine eigene Rechnung zukommen lassen und dabei ebenfalls recht knappe Fristen setzen.