Rücknahme des Sportvan 1.6 TDI DSG wegen elektronischer Mängel, Sachstand
Guten Morgen Forum,
am Fr, dem 14.9.2018 wurde mir vom ausliefernden Händler erklärt, Volkswagen könne das Fzg nicht in mangelfreien Zustand versetzen und hätte einer Rücknahme zugestimmt.
Zudem wäre das Fzg nach WOB zu überführen.
Mit Schreiben vom 17.09.2018 erklärte ich Volkswagen gegenüber das ich von meinem Recht nach § 439 Abs.1 BGB Gebrauch mache, Ersatzlieferung verlange (Rechnung des PKW ist aufgrund einer spez. Regelung direkt von Volkswagen, der Händler ist nur Vermittler).
Zudem erklärte ich, dass ein Tausch der Fzge in der Autostadt erfolgen könnte, Abholung des Ersatzfahrezeuges, Abgabe des Altfahrzeuges.
Das Fzg war dann so nett daraufhin die Arbeit mit der Rückfahrcamera zu verweigern. Bildschirm blieb schwarz.
Bisher ist ungeklärt wie die Standzeit von über 50 Tagen sowie die Kraftstoffmehrkosten von ca. 600 € (6000 km im vorgn. Zeitraum) und Versteuerung eines LoF Traktors für Transporte (Anhängerkupplung des PKW konnte nicht genutzt werden) behandelt werden soll. Außerdem bat ich um Klärung ob kurzfristig eine Ersatzbeschaffung erforderlich sei und wer, sofern erforderlich, diese Kosten trägt.
Ein Ersatzfahrzeug wurde weder angeboten noch in Anspruch genommen.
Nun warte ich auf Antwort.
VG Thommi
Beste Antwort im Thema
Aber jetzt bekommt er sie nicht mehr, d. h. er müsste für ein gleichwertiges Fahrzeug mehr bezahlen. VW verweigert schließlich eine weitere Nachbesserung. Dadurch erleidet er einen finanziellen Schaden. Für diesen kann er Schadensersatz verlangen.
Vereinfacht gesagt: Der Verkäufer hat den Käufer so zu stellen, als wären die vielen Mängel nie aufgetreten und eine mangelfreie Sache geliefert worden, so wie es eigentlich die Pflicht des Verkäufers gewesen wäre.
Bei dem "Angebot" von VW sehe ich momentan nicht, wie das erreicht werden soll. Das Angebot ist, freundlich ausgedrückt, eine Unverschämtheit. Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber ich denke man sollte VW mal eine eigene Rechnung zukommen lassen und dabei ebenfalls recht knappe Fristen setzen.
73 Antworten
Ja, kein Problem. Hier in der Ecke gibt es verschiedene Betriebe, kaum eine Firmengruppe.
Ist halt auf dem Land.
Ich müsste dem Laden, der mir kein neues Auto liefern möchte sogar dankbar sein. Habe im Netz eine Fa aus HH gefunden da bekomme ich den 3 000 € billiger.
Und wer nicht will der hat schon, ist doch ganz einfach.
Ach so, ja, vermutlich identische Ausstattung bis auf Motorisierung, andere Farbe.
VG Thommi
Lesen und verstehen führt zum Ziel.....und wird als Schlüsselerlebnis bezeichnet.
Kaufpreis Brutto VW 33 000 €, Fa in HH 29 800 €. Gesamtrabatt auf dem UVP 35, 23 % (?).
Kaufpreis des zurück gegebenen waren incl. der Aktionsprämie(n) 24 125 €.
Die jetzige Differenz sind Motor + 2 600, Garantie 5 Jahre 150 000 km +500 €, LED Scheinwerfer + 1 100 € + Rest Kleinkram wie ACC, Licht und Sichtpaket, ACC; etc. Dann ist die Ausstattung identisch.
VG Thommi
Viel Spaß mit dem Neuen, abseits DQ200 ist der Golf ja ein klasse Auto! 🙂
Kommste den in HH abholen? 😉
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Zitat:
@chrisdash schrieb am 02. Dez. 2018 um 07:57:05 Uhr:
abseits DQ200 ist der Golf ja ein klasse Auto
So ist es und der 2.0 TDI ist ein toller Motor, der Dir nochmal mehr Spaß machen wird! Viel Glück damit und nochmal schönen Dank, dass Du uns hier auf dem laufenden gehalten hast.
Bisher ist WOB in der Planung. Warum? Kaffee oder Bier geht auch so, wohne ja im Speckgürtel HH.
Bestellt ist er noch nicht, hab´ da noch ´ne andere Idee....
So ganz durch bin ich ja noch nicht mit den Herrschaften aus WOB, mir stehen ja die Zinsgewinne zu. Außerdem bin ich mit den Abzügen nicht einverstanden.
Grundsätzlich ist das aber ok, ungeachtet dessen, verstehen ann ich´s schon, gibt eben den einen oder anderen bei dem das klappt....und dann hat man (Volkswagen) den einen oder anderen Euro gespart,
VG Thommi
Volkswagen zahlt die Zinsgewinne u. die Abmeldegebühren.
Wollen nach wie vor 0,5 % und die (nicht von mir verursachten) Schäden. Habe ich erneut widersprochen.
VG Thommi
@thommi11
Wie lange mußt Du auf den "Neuen" noch warten oder war der vorrätig beim neuen Händler Deines Vertrauens?
Nö, 2 l ist grundsätzlich nicht da.
Hab´ bisher nicht bestellt. Hab´ noch ´ne andere Idee, könnte passen. Außerdem kommt ja der IQ Drive ab Januar (?). Da gibt´s alles das was im Join zusätzlich zu bezahlen wäre. Auf 4 Wochen kommt´s mir nicht an.
Ich hab´ ´n Auto, komme von A nach B. Ob ich den Golf IV nun 2 oder 4, 6, 8 Monate fahre ist mir Wumpe. Der muss nur anspringen und fahren.
Ab April fahr´ ich eh´ wieder Womo.
VG Thommi
Guten Morgen,
kleines Update:
Nachdem Volkswagen weiter an der Abrechnung Nutzungsentgelt auf Basis 200 000 km festhält sowie nun behauptet, es wäre "mein Bier" mich mit dem Händler herumzustreiten um zu klären wann und wo die Beschädigungen entstanden sind, habe ich den ganzen Kram einem Anwalt übergeben.
Der Anwalt erklärte das ich nur bei erheblicher Pflichtverletzung und grober Fahrlässigkeit hafte zumal auf den Bilder (Übersicht) nichts erkennbar ist.
Nutzungsentgelt zu hoch, sofern die auf 250 000km gehen ist das auch für mich ok.
Gemäß der Zusage, mir die Kraftstoffmehrkosten des Womo's zu erstatten werden diese jetzt eingefordert, 602 €.
Ich hätte ja drauf verzichtet wenn man mir mit dem Nutzungsentgelt entgegen gekommen wäre...
Abzug von 150 km wegen Probefahrten (belegbar) wird ebenfalls gefordert.
Der Anwalt vermutet das das nur über den Klagewegläuft.
VG Thommi
Zitat:
Ja. Klage wurde eingereicht, WOB reagierte nicht.
Dann kann man nur hoffen daß klein David sich einen guten Kiesel für die Schleuder herausgesucht hat und Gott auf seiner Seite ist.
Zitat:
@Ugolf schrieb am 3. März 2019 um 08:47:57 Uhr:
Zitat:
Ja. Klage wurde eingereicht, WOB reagierte nicht.
Dann kann man nur hoffen daß klein David sich einen guten Kiesel für die Schleuder herausgesucht hat und Gott auf seiner Seite ist.
Und nicht zu lange gewartet hat, bis er sich eine Schleuder zulegt...