Rückleuchten im W213 Design
Hallo zusammen 🙂
falls Doppelpost, bitte entschuldigen, in der Suche habe ich nichts darüber gefunden.
Auf meiner ewigen Suche nach schönen (und legalen) Zubehör-Rückleuchten, bin ich gestern zufällig auf diese Rückleuchtem im W213 E-Klasse Design gestoßen:
Nix mit zu tun, keine Werbung!
Scheint es noch nicht lange zu geben da ich sie bisher nie gefunden habe und im Netz auch nichts darüber existiert. Es gibt bloß ein einziges Youtube Video.
Ich finde das Design sieht sehr gut und hochwertig aus, nicht so wie diese anderen ganzen Billo Dinger, die nach ATU Tuning aussehen.
Gibt es in klarem Rot, angedunkeltes Rot, Klarglas und ganz schwarz.
Preis finde ich auch ok.
Ich habe gestern einfach mal die dunkelroten bestellt.
Sobald sie da sind und ich sie eingebaut habe poste ich mal Fotos, für die die es interessiert.
Werde auch nen Vergleich original und neu machen.
Ich bin kein großer Fan der dynamischen Blinker aber wenn der Rest stimmig ist kann ich damit leben.
Falls sie schon jemand verbaut hat und Erfahrungswerte hat, immer her damit 🙂
Schönen Sonntag
168 Antworten
Zitat:
@Nekrobiose schrieb am 11. Januar 2021 um 19:30:55 Uhr:
Also die sind jetzt safe legal oder ist das noch ungeklärt?
Nein, sie sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit NICHT "safe legal"
Wenn du dir die zurückliegenden Beiträge von mir und ein paar anderen ansiehst, dann wird dir erklärt, was ein E-Prüfzeichen aussagt.
Der Logik folgend, dass ich wenn ich ein E-Prüfzeichen auf einem Fahrzeugteil finde, dass ich es Eintragungsfrei anbauen darf, dann könnte ich mir auch Arbeitsleuchten von Hella auf mein Dach schrauben.
Nur weil ein Fahrzeugteil augenscheinlich für ein bestimmtes KFZ gebaut wurde (Und auch dann dort nur passen -> Schraubenlöcher etc.) interessiert den Gesetzgeber an dieser Stelle überhaupt nicht.
Maßgeblich und auch NUR Maßgeblich ist eine vom Kraftfahrtbundesamt vergebene Nummer (KBA-Nummer).
Anhand dieser kann dann eine ABE ausgestellt werden.
Solche Zertifizierungen kosten Geld für den Hersteller bzw. für den Importeur und wenn sie sowas auch noch in Kauf nehmen würden, könnten sie solche günstigen Angebote gar nicht machen.
Solche Zertifizierungen sind sehr umfangreich und da wird praktisch jede Kleinigkeit geprüft. (Leuchtfarbe, Leuchtkraft, Abstrahlwinkel, verbauter Kunststoff, elektrische Isolierungen, Materialbeschaffenheit und und und).
All solche Dinge stehen natürlich im Konflikt mit der "Tuningszene" die solche Kleinigkeiten als unwichtig erachtet.
Man muss sich einfach bewusst sein, wenn man so etwas tut und es kommt zu einem Schadensfall, der im Zweifelsfalle nicht einmal selbst verursacht wurde, kann die Versicherung die Zahlung verweigern aufgrund der Tatsache, dass das KFZ keine Betriebserlaubnis für den öffentlichen Verkehr hat.
Und ja, falls die Frage kommt: Das verändern des Beleuchtungsbildes eines KFZ ohne zugelassene Anbau- oder Austauschteile, führt zum erlöschen der gesamten Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.
Das ist die Rechtslage zusammengefasst und nicht meine persönliche Meinung.
MfG
PS: Irgendwie widerspricht es sich selbst, wenn man ein Rücklicht beim TÜV vorführen will, obwohl man selbst davon ausgeht, dass es Eintragungsfrei ist.
Aus der Praxis (Nein, ich bin nicht aus der Praxis), prüfen 90% aller Prüfingenieure nicht, wenn solche Teile verbaut sind und das aus dem einfachen Grund, dass Prüfingenieure keine Absolution erteilen.
Ein Prüfingenieur ist nicht haftbar im Schadensfall, frei nach dem Motto
"Aber er hat es nicht beanstandet bei der HU"
Ich finde die Rückleuchten schön anzusehen! Passt super...
Im Prinzip möchte ich mich Reimo_Z anschließen, gute Zusammenfassung!
Das Thema mit LED im Scheinwerfer hatten wie da auch schon. Im Prinzip das gleiche Problem. Die Leuchtmittel haben ein Prüfzeichen, aber keine Zulassung. Ich hatte das mal vertieft und mit dem lichttechnischen Institut Berlin gesprochen. So eine Einzelabnahme / Zertifizierung würde im Erfolgsfall 1000€ kosten, bei Ablehnung wären noch 400€ fällig.
Leider alles nicht so einfach!
Du vergleichst Äpfel mit Birnen mein lieber.
Du musst Mal differenzieren wozu eine Arbeitsleuchte und eine normale Rückleuchte gut ist, daraus ergibt sich schon warum eine Arbeitsleuchte nicht trotz E Prüfzeichen aufs Auto darf (Stichwort Ablenkung oder Amtsanmaßung). Der Sinn ist ein völlig anderer als bei einer Rückleuchte, die zweckmäßig einen Sinn am Auto hat.
Wenn es nach deiner Logik geht, und nur eine KBA Nummer ausschlaggebend ist, dann hätte das E Prüfzeichen keine Daseinsberechtigung und würde somit gar nicht existieren.
Ob es ein Hersteller nun fälscht oder nicht kann der Kunde nicht beurteilen. Auch ein Teilegutachten ist fälschbar genau wie alles andere auch. Somit wird nie eine 100 prozentige Sicherheit existieren.
Und die Meinung des TÜV Prüfers ist sehr wohl von Belang weil dieser bei der HU prüft, ob der Zustand deines Autos im Einklang mit der StVZO ist.
Für die Richtigkeit, ich habe nicht die Leuchten vorgeführt sondern Fahrzeuge, bei denen ich leuchten verbaut habe, zur hu vorgeführt und dabei wurden bisher nie Leuchten mit E Prüfzeichen beanstandet. Und glaube mir, es wurde penibel genau geguckt wo das E Prüfzeichen und die Nummern sind.
Wenn du hier weiter von Rechtslage sprichst wäre ich dankbar wenn du dazu Quellen nennst. Bisher fußt deine Argumentation auf deiner, sehr eingefahrenen, eigenen Meinung.
Ansonsten lass doch bitte den interessierten Lesern den Spass an der Sache und verunsichere nicht unnötig die Leute.
Ich werde jetzt auch nicht mehr darauf eingehen, Fragen zu den Rückleuchten beantworte ich gerne, Fragen zur Legalität sind mir hier mittlerweile zu müßig.
EDIT: Hier noch ein Artikel dazu vom Hersteller Osram. Die sollten es wissen: https://www.autolichtblog.de/2017/03/08/e-wie-erlaubt/
Schreib doch einfach die Nummer hier rein, so schwer ist das doch nicht, oder?
Ähnliche Themen
Kein Bedarf, mir reicht das vorhanden sein des E Prüfzeichens.
Der Thread sollte interessierten dienen die sich ebenfalls für die Optik der Rückleuchten interessieren, was leider wieder (wie fast immer bei MT) zu einer sinnlosen Grundsatzdiskussion verkommen ist.
Ich hoffe, die die es interessiert fanden den Beitrag nützlich und somit ist meine Intention erfüllt.
Es steht jedem frei, sich über die rechtlichen Aspekte selbst schlau zu machen.
Ich danke dir auf jeden, ohne die Einwände hier hätte mich das auch garnicht gejuckt. Jetzt nervt aber die Ungewissheit^^ Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Verkäufer mit über 80000 Bewertungen da Müll verkauft. Das kommt sonst ja irgendwann zurück und killt sein Geschäft.
Ich vergleiche nicht Äpfel mit Birnen und es war ganz bewusst, ein überspitztes Beispiel.
Deine Kernaussage," ..... Dafür gibt es ja das E Prüfzeichen, um geprüfte Teile eintragungsfrei verbauen zu können." ist schlichtweg falsch.
Alles andere ergibt sich u.a. aus folgenden Quellen
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 19, § 21a, § 21b und § 22
Und für die, die richtig viel lesen wollen, hier einmal Kriterien die zum erteilen einer Zulassung innerhalb der EU führen ~ 200 Seiten "ece_r48"
Ein Prüfingenieur ist NICHT haftbar, im Falle des Falles , tritt das Bundesland in Haftung und nicht der Prüfingenieur selbst.
(OLG Hamm Aktenzeichen 11 U 112/08) und andere Urteile
also mal ganz ehrlich: würde ich sie mir zulegen wollen (und mir gefallen sie durchaus), würde ich vorher beim TÜV, Dekra, GTÜ etc nachfragen. Alle 2 Jahre muss man eh dorthin und will die im Zweifelsfall nicht jedesmal deshalb zurückbauen. Wenn hier keine Nummer verraten wird, dann vom Verkäufer schicken lassen.
Der Verkäufer sagt der Tüv kann sie jederzeit Online einsehen. Zudem kann ich sie sonst beim "Hersteller" anfordern, also die Genehmigung.
Leider ist im Wittgensteiner Land über Nacht wieder ordentlich Schnee gefallen und da ich das Auto erst Freitag wieder brauche, habe ich nicht so Lust bei Eis und Schnee das Auto für die Nummern freizuschaufeln.
Sonst hätte ich nachher doch mal geschaut.
Wäre also cool wenn sich jemand aufopfert und den Hersteller anschreibt, um diesen Zweifel entweder zu bestätigen oder ihn endgültig zu entkräften.
Ich wollte nicht weiter drauf eingehen, jetzt tue ich es doch wieder weil ich grad Zeit habe.
"Alles andere ergibt sich u.a. aus folgenden Quellen
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 19, § 21a, § 21b und § 22
Und für die, die richtig viel lesen wollen, hier einmal Kriterien die zum erteilen einer Zulassung innerhalb der EU führen ~ 200 Seiten "ece_r48"
§19 irrelevant, einfach nur grundlegendes zur Betriebserlaubnis.
§21a bestätigt genau das, was du selbst hier die ganze Zeit bestreitest. Die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit des E-Prüfzeichens, sofern ordnungsgemäß geprüft.
Und hier kann es, meines Erachtens nach, nicht die Aufgabe des Kunden sein, das E-Prüfzeichen noch bis ins kleinste Detail zu hinterfragen. Dann könnte man es gleich weglassen und der Kunde kann alles über Teilegutachten/Prüfberichte abwickeln.
Das E-Zeichen soll ja dahingehend eine Vereinfachung sein, das jeder Kunde eben nicht mit Papieren zum TÜV muss, sondern das einmal geprüft wurde und die Bauteile somit "eintragungsfrei" sind.
§21b irrelevant, da für den Kunden schwer bis gar nicht einsehbar (wozu auch, dafür gibt es ja das E- Prüfzeichen)
§22 erschließt sich mir nicht, hat aus meiner Sicht aber auch nichts mit dem Thema zu tun.
Die Zulassungsrichtlinien habe ich nicht gelesen, hat aber auch nur informellen Charakter und nix mit dem Thema hier zu tun.
"Ein Prüfingenieur ist NICHT haftbar, im Falle des Falles , tritt das Bundesland in Haftung und nicht der Prüfingenieur selbst.
(OLG Hamm Aktenzeichen 11 U 112/08) und andere Urteile"
Das hat niemand bezweifelt und darum geht es auch einfach nicht. Es geht darum, das es der Job des Sachverständigen/Prüfingenieurs ist, im Rahmen der AU ein Fahrzeug dahingehend zu überprüfen, ob es den Richtlinien der StVZO entspricht.
Wenn dieser also das E-Prüfzeichen im Rahmen der HU überprüft und nicht beanstandet, soll man das dann auch noch hinterfragen? Wenn mir der Ingenieur sagt "Ihre Bremsleitungen sehen sehr gut aus", sage ich doch auch nicht "Sind Sie sicher, ich finde die schon ziemlich rostig, am besten geben Sie mir keine Plakette".
Dann muss ich auch jede andere E-Nummer hinterfragen und davon gibt es genug auch auf serienmäßigen Teilen.
So, jetzt lasse ich das Thema aber wirklich sein.
Wie ich ein paar Posts vorher schon sagte, ich denke jeder weiß jetzt über die rechtlichen Aspekte bescheid und jedem steht es frei sich selbst dahingehend zu informieren.
Du hast deine Meinung vertreten, ebenso wie ich auch, alles weitere führt jetzt nur dazu das interessierte Teilnehmer weiter verunsichert werden und die Diskussion führt auch einfach zu nichts.
So ich habe trotz allem geschaut, es befinden sich 2 DOT/SAE Nummern (jaja ich weiß, sagen nix aus), sowie das E-Prüfzeichen und darüber die entsprechende R-... Nummer auf den Leuchten.
Leider ist das aufgrund der Tönung richtig schwer zu entziffern, war mir jetzt grad im Schneegestöber nicht möglich. Sobald ich das entziffern kann melde ich mich diesbezüglich.
So Leute, hab mich durch den Schnee gekämpft und notiert:
2A R1-S1 AR F1
Diese Nummer steht an oberster Stelle.
0102000 Folgt darunter.
E 24 Prüfzeichen im Kreis dann darunter.
Unterm E-Prüfzeichen steht dann noch 0360.
SAE/DOT habe ich jetzt nicht aufgeschrieben, hatte nach den obigen Nummern die Schnauze voll und den Kopf nass.
Ich habe natürlich direkt gegoogelt und das was ich erwartet habe ist eingetreten.
Man findet natürlich keine Dokumente oder ähnliches. Nur ca. 1000 andere Leuchten, welche auch dieselbe R-Nummer oder andere ähnliche Variationen haben.
Ich habe keine Ahnung wie es sich mit dieser Nummer verhält. Und ganz ehrlich? Muss ich auch nicht haben.
Ich habe als Kunde die Leuchten mit E-Siegel und E-Nummer gekauft, in dem Glauben das diese Leuchten ordnungsgemäß geprüft wurden, was mir der Verkäufer damit zusichert.
Sollte dem nicht so sein handelt es sich um Betrug seitens Hersteller/Verkäufer und damit kann ich als Kunde nicht in Regress genommen werden, in welchem Fall auch immer.
Ich bitte darum das jetzt nicht wieder tot zu diskutieren, jeder kann für sich selbst entscheiden ob ihm das reicht oder nicht.
Das sind die Nummern, wer möchte kann ja weiter recherchieren und seine Ergebnisse hier mitteilen. Würde mich freuen.
EDIT: Nachträgliche Vermutung meinerseits: Da man ohne Ende andere Rückleuchten mit der selben Nummer findet, vermute ich das es sich um die Nummer für zugelassene KFZ (Heck-)Beleuchtungseinrichtungen handelt und eben nicht um eine Rundumleuchte/Innenleuchte/Scheißhausleuchte.
Just my 2 Cents.
Ist das Rücklicht denn brauchbar? Das kommt ja dann vermutlich nur aus den wenigen LED's die innen neben der Blinkerleiste sitzen?! Also auf deinem Video sieht man ja das nur 4/5 der Leiste beim blinken leuchten. Und findest du das Rücklicht gut im dunkeln? Sieht teilweise ziemlich dunkel aus auf den Bildern gegen das Original.