Rückgaberecht
Hallo,
brauche eure Hilfe. Wir haben unseren Astra verkauft. Der Käufer hat es umgemeldet..und uns am anderen Tag angerufen und gesagt, er würde uns den gerne zurück geben, da Agr und noch was gemacht werden muss ( Kosten 300 Euro). Ich habe ihm gesagt, dass wir den Wagen auf gar keinen Fall zurück nehmen werden, aber ihm gerne die Hälfte dazu bezahle. Dann meinte er, dass er sich ein Anwalt nimmt, wenn ich den Wagen nicht zurück nehme. Darauf habe ich ihm natürlich gesagt, dass er das machen kann. Es gibt keinen Kaufvertrag. Ich habe denen an dem Tag, als die Probe gefahren sind, sogar angeboten den Wagen in die Werkstatt gemeinsam zu bringen. Aber die wollten nicht. Jetzt könnten die ja auch Teile raus genommen haben...muss ich den Wagen zurück nehmen?
34 Antworten
eben..lasst euch die Adventszeit nicht vermiesen......vielleicht braucht der Käufer nur Weihnachtsgeld😁
schönen 1ten Advent wünscht herby01011
Hallo!
Grundsätzlich würde ich dir raten, niemals etwas ohne Kaufvertrag zu verkaufen oder kaufen! Denn genau dort sind solche Dinge, wie Rückgaberecht festgehalten! Aber da es ja jetzt schon mal geschehen ist, sag denen, dass sie genauso keinen Kaufvertrag haben wie du und somit können sie gar nix belegen, nichtmal ob ein Reifen auf dem Fahrzeug war *g*
Also vergiss das.. lass sie sich einen Anwalt nehmen & höchstwahrscheinlich wirst du überhaupt nie etwas von dem hören.
mfG
Zitat:
Original geschrieben von Sie
Es gibt keinen Kaufvertrag. Ich habe denen an dem Tag, als die Probe gefahren sind, sogar angeboten den Wagen in die Werkstatt gemeinsam zu bringen. Aber die wollten nicht.
Damit ist die Sache geklärt. Hol dir gegebenfalls noch jemaden der das bestätigen kann. Soll er sich mal seinen Anwalt nehmen...
Mit so Heinos hatte ich auch ein zwei Mal zu tun gehabt...erst Kaufen wollen und dann zurückgeben...große Klappe nix dahinter.
Keine Sorge, da wird nicht viel passieren. War euch der Schaden nicht bewusst brauchst du nix dazuzahlen, auch wenns nett gemeint war.