Rückgaberecht

Opel Astra H

Hallo,
brauche eure Hilfe. Wir haben unseren Astra verkauft. Der Käufer hat es umgemeldet..und uns am anderen Tag angerufen und gesagt, er würde uns den gerne zurück geben, da Agr und noch was gemacht werden muss ( Kosten 300 Euro). Ich habe ihm gesagt, dass wir den Wagen auf gar keinen Fall zurück nehmen werden, aber ihm gerne die Hälfte dazu bezahle. Dann meinte er, dass er sich ein Anwalt nimmt, wenn ich den Wagen nicht zurück nehme. Darauf habe ich ihm natürlich gesagt, dass er das machen kann. Es gibt keinen Kaufvertrag. Ich habe denen an dem Tag, als die Probe gefahren sind, sogar angeboten den Wagen in die Werkstatt gemeinsam zu bringen. Aber die wollten nicht. Jetzt könnten die ja auch Teile raus genommen haben...muss ich den Wagen zurück nehmen?

34 Antworten

Wir waren wohl etwas naiv..er wollte vor dem Kauf nicht. in eine Werkstatt und unbedingt sofort den Wagen kaufen.
Na ja, passiert uns kein 2. Mal
Danke

Selben fall gerade hinter mir. Ebenfalls hatte ich das Auto ohne Kaufvertrag abgegeben. Kurz danach meldete sich Käufer und meinte Motor defekt. Genau wie bei dir wollte er vorher das Auto sofort.
Ruckabwicklung habe ich ausgeschlossen und eben auch wie du vorgeschlagen den Wagen in einer Werkstatt meiner Wahl zu überprüfen
Auch dieses wollte er nicht. Hab ihm den Sachverhalt erklärt aber er war Sturr, habe ihm daraufhin gesagt er soll zum Anwalt aber natürlich kam nix.
Ich würde an deiner Stelle ihm wenn er sich nochmal meldet die Reparatur in einer Werkstatt deiner Wahl reparieren lassen. Ich bin sicher das er dich nur über den Tisch ziehen will. Er hat von Privat ein Auto gekauft besichtigung und Probefahrt hat er auch gemacht, Werkstatt hat er abgelehnt, daher nimm das Auto bloss nicht zurück keiner weiß was er damit angestellt hat. Solange da kein Anwalt kommt ruhig Blut.
Was habt ihr den da verkauft wenn ich fragen darf???

Generell ist es so dass jeder Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung ein 2 maliges Nachbesserungsrecht hat. Dies kannst du natürlich in Anspruch nehmen und den Schaden mit einem Mittel deiner Wahl instand setzen oder instandsetzen lassen. Der Käufer, muss auch jede Reparatur mit dir absprechen und kann nicht einfach in irgendeine Werkstatt gehen. Nach deiner Schilderung, klingt es so als wäre die Gewährleistung nicht ausgeschlossen worden. Aber dies müsste auch erst mal bewiesen werden.

Man sollte ein Auto niemals ohne Vertrag verkaufen. Ich hab sogar meinen alten Astra F nur mit Vertrag verkauft.

Was man über die Gewährleistung wissen sollte ist, dass nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt. Nach 6 Monaten muss also der Käufer beweisen, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Was in den meisten Fällen so gut wie unmöglich ist. Also kann man FAST sagen die Gewährleistung geht nur 6 Monate.

Wir haben einen Opel Astra Navi von 12/07 verkauft. Er hat angerufen und meinte, dass er es jetzt hat bei Opel machen lassen. Für 580 Euro. Ich habe ihm gesagt, dass ich die Werkstatt gerne ausgesucht hätte und ihm somit die Hälfte dazu zahle. Hoffe, dass er mich dann nicht mehr anruft.

Zitat:

Original geschrieben von Sie


Jetzt könnten die ja auch Teile raus genommen haben...muss ich den Wagen zurück nehmen?

Ich möchte Dir dringend empfehlen, das Auto zurückzunehmen, auch wenn der Käufer aufgrund des Schadens kein Rückgaberecht (=Wandlung) geltend machen kann. Wie bereits vorher geschrieben, muss er Dir zweimalig Nachbesserung gewähren.

ABER:

Ohne einen schriftlichen Kaufvertrag musst Du Gewährleistung geben, weil Du sie nicht schriftlich ausgeschlossen hast. Faktisch sind es wegen der Beweislastumkehr "nur" sechs Monate - nicht auszudenken, was in diesem Zeitraum an Kosten auf Dich zukommen könnte!

Nach Ablauf der sechs Monate muss der Käufer dann Dir nachweisen, dass der Schaden schon beim Kauf bestanden hat (was er in der Regel aber nicht kann)- da kommst Du dann aus der Gewährleistungspflicht raus.

Die aktuelle Reparatur musst Du sowieso VOLL bezahlen, einzig Verschleissteile fallen nicht unter die Gewährleistung.

Obwohl, man könnte ja so argumentieren, dass ein AGR beim Astra H ein Verschleissteil ist 😉

Nein, bitte nicht ernst nehmen, das wird jeder Richter anders sehen. Die fahren nämlich meist keinen Astra H.

Es ist ein grosser Fehler, ein Fahrzeug ohne schriftlichen Kaufvertrag zu verkaufen, auch wenn man die Gewährleistungspflicht ausser acht lässt. Der Käufer kann nahezu alles behaupten, und im Zweifel wird der Richter für den Käufer entscheiden.

Ja, wir haben auf jeden Fall einen Fehler gemacht, keinen Kaufvertrag abzuschließen. Aber der Käufer ist auch irgendwie komisch : er will den Wagen nicht mehr zurück geben.
Ich weiß auch nicht, warum er sich jetzt umentschieden hat.

Zitat:

Original geschrieben von Sie


Ich weiß auch nicht, warum er sich jetzt umentschieden hat.

Ich denke mal, jemand wird ihm verraten haben, wie günstig die Situation für ihn ist. Oder aber er ist nun glücklich mit dem Auto - schliesslich wollte er es ja unbedingt.

Meine Meinug......hier wird einer abgezockt.............ich habe auch den Vecci so gekauft..soll ich jetzt für jede Kleinigkeit den Verkäufer belangen???
Ich denke nein,da hier auch Aussagen gegen Aussagen stehn.
Der erste Fehler war schon,das er die hälfte der Reparatur bezahlen will.....das gleicht einen Geständnis
Ich hätte ihn klagen lassen..

Wie schon Anfangs geschrieben..IST MEINE MEINUNG😰
Gruss herby01011

Ja, ich bin mir halt nicht sicher, was ich machen soll, da er auch garnicht in meine Wunsch - Werkstatt wollte. Vielleicht sollte ich ihn wirklich klagen lassen....Fakt ist, dass ich seit Dienstag kein Auge mehr zumachen kann. Die Sache nimmt mich total mit...

Erstmal ruhig bleiben das sieht verdammt nach nem abzock versuch aus. Er will das Auto nicht mehr zurück geben gut so! Wenn du ihm die hälfte zahlen willst okay, ABER nur wenn er eine vernünftige Rechnung hat! Ansonsten ruhig blut, abwarten bis was schriftliches kommt.
Ich würde ihm mitteilen das wenn er nochmal anrufen sollte das ab jetzt nur noch schriftlicher Kontakt stattfinden wird. So hast du falls von dem Typen nochmal was kommt was in der Hand.
Gruß Sascha

In diesem Fall hat der Käufer nun seinerseits nen großen Fehler begangen. Du musst für die Reparatur keinen Cent bezahlen, er hätte sich an dich wenden müssen um dem Schaden beheben zu lassen.

Hallo

Vor allem kann es in rund 5 Monaten zu großen Problemen kommen, durchaus möglich das er sich kurz vor der Beweislastumkehr was neues einfallen läst.

Gruß Dirk

Zitat:

Original geschrieben von Brummer86


In diesem Fall hat der Käufer nun seinerseits nen großen Fehler begangen. Du musst für die Reparatur keinen Cent bezahlen, er hätte sich an dich wenden müssen um dem Schaden beheben zu lassen.

Das ist die Frage - denn das hat er getan und wurde abgewiesen (siehe Themeneröffnung).

In diesem Fall kann der Käufer das Fahrzeug auf Kosten des Verkäufers instandsetzen lassen. Und wenn er damit zu Opel geht, also teuer repariert, ist das ebenfalls nicht zu beanstanden, im Gegenteil kann ihm dann keiner Küngeleien mit irgendeiner dubiosen Hinterhofbude ans Bein binden.

Ob er dann noch zuerst auf Erfüllung hätte klagen oder eine Frist hätte setzen müssen, weiss ich nicht.

Natürlich, alles war mündlich, und vor Gericht ist das Urteil dann letztendlich für beide Parteien eine reine Glückssache.
Aber alleine der ganze Rattenschwanz an Ärger und, bei evtl. nicht vorhandener Rechtsschutzversicherung, die Gerichts- und Anwaltskosten stellen ein unkalkulierbares Risiko dar. Und die Richter neigen in der Regel (gesetzt den Fall, beide Parteien erscheinen dem Richter gleich seriös) dazu, den Käufer im Urteil zu bevorzugen. Hinzu kommt noch der niedrige Streitwert, der eine Berufung ausschliesst.
Daher empfehle ich dringend, es nicht drauf ankommen zu lassen und zu versuchen, das Beste aus der Situation zu machen.
Ideal wäre natürlich, wenn der Käufer so doof wäre, nachträglich einen Gewährleistungsausschluss in einem Kaufvertrag zu unterschreiben. ER kann halt bei der Sache nur verlieren, nicht gewinnen, wenn er an der aktuellen Situation was ändert.

In diesem Fall hat der Käufer einen eindeutigen Fehler begangen. Er hätte schriftlich zur Reparatur auffordern müssen innerhalb einer frist. Dieses hat er nicht getan sondern selbst gehandelt, daher hat er keinen Anspruch auf auf Erstattung der kosten!!!
Wie gesagt ich würde falls sich der Typ noch mals melden sollte drauf bestehen diese Forderungen schriftlich einzufordern, nur dann hat man auch was in der Hand.
Aber ich glaube SIE Hat jetzt ruhe, den hier viel gemalten teufel mit hätte wäre wenn tritt sicher nicht ein.
Klar ist es schwierig vor Gericht was zu beweisen, allerdings gillt das fur beide Parteien. Eine Klage ist nämlich bei Privat geschäften teuer für den klagenden, mit Gutachter und Anwaltskosten, dabei gibt es ja keine Sicherheit das es auf der Gegenseite was zu holen gibt.

Ist doch einfach Leute.......der KÄUFER hat keine Frist gesetzt und zwar schriftlich und ist einfach zu einer EGAL welche Werkstatt gefahren und lässt reparieren???
Dann muss e auch selbst bezahlen.....Ihr wisst auch.wer die Musik bestellt............zahlt!
Lass den Käufer klagen...er wird verlieren😛

Deine Antwort