Rückabwicklung wegen nicht genanntem Vorschaden
Guten Morgen zusammen,
ich habe kein spezifisches Forum dazu gefunden, deswegen versuche ich es mal hier.
Im Januar 2017 habe ich mir bei VAG einen Golf 7 aus 09/13 gekauft.
Leute Woche ist mir im Berufsverkehr jemand hinten drauf geknallt, nicht viel, Stoßstange und Träger sind laut Gutachten beschädigt.
Der Gutachter hat aber herausgefunden, dass der vordere Kotflügel (komplett) und die Fahrertür (teilweise) irgendwann mal lackiert worden sind und er geht von einem Vorschaden aus. Im Kaufvertrag steht "lt. Vorbesitzer keine Schäden".
Der Händler weiß von nichts. Heute Nachmittag habe ich einen Termin beim Anwalt, der Rechtsschutz übernimmt.
Ich frage mich allerdings, ob ich wegen eines Kotflügel übertreibe, aber andererseits möchte ich den Wagen in zwei Monaten verkaufen und ich muss den Schaden jetzt mit angeben,kann aber nichts dazu sagen,wie heftig der Schaden war. Wer kauft ein Auto mit unbekanntem Vorschaden.
Würdet Ihr rückabwickeln oder einen Schadensersatz akzeptieren?
Vielen Dank
Gruß Jan
Beste Antwort im Thema
Wobei es ein großer Unterschied sein dürfte, ob ein Kotflügel und eine Tür nachlackiert wurde, beispielsweise wegen eines Kratzers oder ob es einen massiven Heckschaden gab.
Wenn man die Nachlackierung nicht ohne Prüfgeräte erkennen kann, wie das beim Fahrzeug vom TE wohl der Fall ist, ist die Frage ob die ganze Aufregung überhaupt gerechtfertigt ist.
Sicher würde ich das jetzt auch prüfen was da war. Wenn es nur eine Nachlackierung war, würde ich dann nichts weiter unternehmen. Vielleicht dem Verkäufer noch die Meinung sagen.
Alles andere wäre für mich ein Bespiel, wie hoch doch heutzutage das Anspruchsdenken ist.
16 Antworten
Da hast du nochmal Glück gehabt, freut mich. Was bei mir am Ende rauskommt werde ich dann auch berichten. Kann aber noch paar Monate dauern.