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Rückabwicklung wegen nicht genanntem Vorschaden

Themenstarteram 28. März 2018 um 6:38

Guten Morgen zusammen,

 

ich habe kein spezifisches Forum dazu gefunden, deswegen versuche ich es mal hier.

 

Im Januar 2017 habe ich mir bei VAG einen Golf 7 aus 09/13 gekauft.

Leute Woche ist mir im Berufsverkehr jemand hinten drauf geknallt, nicht viel, Stoßstange und Träger sind laut Gutachten beschädigt.

Der Gutachter hat aber herausgefunden, dass der vordere Kotflügel (komplett) und die Fahrertür (teilweise) irgendwann mal lackiert worden sind und er geht von einem Vorschaden aus. Im Kaufvertrag steht "lt. Vorbesitzer keine Schäden".

Der Händler weiß von nichts. Heute Nachmittag habe ich einen Termin beim Anwalt, der Rechtsschutz übernimmt.

 

Ich frage mich allerdings, ob ich wegen eines Kotflügel übertreibe, aber andererseits möchte ich den Wagen in zwei Monaten verkaufen und ich muss den Schaden jetzt mit angeben,kann aber nichts dazu sagen,wie heftig der Schaden war. Wer kauft ein Auto mit unbekanntem Vorschaden.

 

Würdet Ihr rückabwickeln oder einen Schadensersatz akzeptieren?

 

Vielen Dank

Gruß Jan

Beste Antwort im Thema

Wobei es ein großer Unterschied sein dürfte, ob ein Kotflügel und eine Tür nachlackiert wurde, beispielsweise wegen eines Kratzers oder ob es einen massiven Heckschaden gab.

Wenn man die Nachlackierung nicht ohne Prüfgeräte erkennen kann, wie das beim Fahrzeug vom TE wohl der Fall ist, ist die Frage ob die ganze Aufregung überhaupt gerechtfertigt ist.

Sicher würde ich das jetzt auch prüfen was da war. Wenn es nur eine Nachlackierung war, würde ich dann nichts weiter unternehmen. Vielleicht dem Verkäufer noch die Meinung sagen.

Alles andere wäre für mich ein Bespiel, wie hoch doch heutzutage das Anspruchsdenken ist.

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deine bemerkung, dass der guachter von einem vorschaden ausgeht, ist etwas schwammig.

meiner meinung nach sollte ein gutachter in der lage sein festzustellen, ob es sich um einen vorschaden handelt oder nicht.

nichtdestotrotz bist du in der beweispflicht. du musst nachweisen, dass der angebl. schaden schon vor dem kauf vorhanden war.

die andere frage lautet:

würde es dein rechtsanwalt schaffen, diesen beweis bis zum zeitpunkt deines geplanten verkaufes rechtssicher herbei zu schaffen? das bezweifle ich ganz stark.

selbst wenn er es schaffen sollte, muss die beklagte immer noch mitziehen. tut sie es nicht, kommt es zu einer verhandlunng und ein richter wird entscheiden. und das wird in den kommenden zwei monaten niemals passieren.

ich kann dir aus meiner erfahrung sagen, dass es von november 2015 bis februar 2018 gedauert hat, bis mein anwalt und der anwalt der gegenseite einen vergleich zur rücknahme meines vom dieses skandal betroffen golf plus zustande gebrahct hatten.

wenn du zeit hast, dann mach es.

wenn du keine zeit hast, wirst du wohl auf dem minderwert sitzenbleiben.

 

G

Lützenkirchen

Themenstarteram 28. März 2018 um 6:58

Danke Dir, so etwas hatte ich schon befürchtet, der Gutachter hatte nur die Lackdicke im Zuge des Unfalls geprüft, weitere Untersuchungen hat er nicht gemacht, dafür war er ja auch nicht beauftragt.

 

Dann höre ich mir mal am, was der Anwalt sagt.

Gruß Jan

Wenn dein Gutachter "davon ausgeht", ist das noch keine Bestätigung. Eine Nachlackierung ist in dem Sinne keine Wertminderung. Das wird aber gern bei einem Kauf so ausgelegt.

Ein genaues Gutachten sollte hier Sicherheit schaffen. Man erkennt es z.B. an den Verschraubungen und an etwaigen Schweißnähten. Da gibt es ja Referenzwerte, die die Gutachter kennen sollten.

Aber selbst wenn. Eine Rückabwicklung wäre schwer, da es nicht nachzuvollziehen ist. Hier bist du in der Beweispflicht.

Und wenn du den Wagen im Januar 2017 gekauft hast, ist die Gewährleistung eh dahin.

Jeder seriöse Anwalt wird dir auch von dem Vorhaben abraten, weil es nur Zeit und unnötig Geld kostet.

Stell den Wagen zum Verkauf und beschreibe ihn so ehrlich und genau wie möglich. Manchmal brauch es etwas Zeit. Ich habe meinen A6 auch damals mit Schaden verkauft, jedoch nicht genau dokumentiert. Wenn an dem Wagen nichts defekt ist, dann musst du dir auch keine Gedanken machen. Wenn alles ordnungsgemäß repariert wurde, dann ist das auch kein Nachteil! Schon gar nicht mehr bei dem Fahrzeugalter.

Und es kann ja immer noch sein, dass die Teile einfach nur Kratzer hatten, die lackiert wurde. Habe ich bei meiner Front auch gemacht. ;)

Grüße

Themenstarteram 28. März 2018 um 8:18

ok, dann lass ich erstmal checken, ob es wirklich nur Lack ist oder ob da mehr dahinter steckt.

Wenn nur das nur Verschönerungsarbeiten sind, dann macht es ja wenig Sinn.

Euch vielen Dank :-)

Gruß Jan

Hallo Leidensgenosse,

Das ist 1:1 das selbe was mir passiert ist. Scheint bei VW haben die keine Skrupel bei sowas. Ich bin allerdings schon paar Schritte weiter. Der 1.Gerichtstermin kommt bald.

Ich wurde bei Unterzeichnung des Kaufvertrages übelst verarscht, was jetzt vor Gericht zu beweisen ist.

Das erste was du machen solltest: Fahr zu VW und lass dir die Historie von deinem Fahrzeug aufzählen. Die dürfen dir nichts ausdrucken aber werden dir sagen können ob für dein Fahrzeug Teile bestellt worden sind und dann siehst du grob was repariert wurde.

Als ich das gemacht habe hat mich der Schlag getroffen. Der Halbe Wagen hinten komplett neu durch Heckschaden...hat der Verkäufer nichts von erzählt, wozu er verpflichtet ist.

Das schon mal als erstes. Kannst dann nochmal Bescheid geben was dabei rausgekommen ist.

Viele Grüße

Wobei es ein großer Unterschied sein dürfte, ob ein Kotflügel und eine Tür nachlackiert wurde, beispielsweise wegen eines Kratzers oder ob es einen massiven Heckschaden gab.

Wenn man die Nachlackierung nicht ohne Prüfgeräte erkennen kann, wie das beim Fahrzeug vom TE wohl der Fall ist, ist die Frage ob die ganze Aufregung überhaupt gerechtfertigt ist.

Sicher würde ich das jetzt auch prüfen was da war. Wenn es nur eine Nachlackierung war, würde ich dann nichts weiter unternehmen. Vielleicht dem Verkäufer noch die Meinung sagen.

Alles andere wäre für mich ein Bespiel, wie hoch doch heutzutage das Anspruchsdenken ist.

Themenstarteram 30. März 2018 um 9:32

Hallo zusammen,

 

ich habe den Termin beim Anwalt auch abgesagt und lasse jetzt erstmal prüfen, ob der Wagen repariert wurde. Bin dabei auch im engen Kontakt zum Verkäufer.

 

Wollte jetzt auch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.

 

Gruß Jan

Warum sollte man nicht auch mit harmlosen Nachlackieren offen umgehen?

Schließlich resultiert aus dieser Maßnahme automatisch der Verdacht eines Unfallschadens den man so transparent und ehrlich umgehen kann. Ist doch für beide Seiten besser.

Wenn ich aber sehe welche Kleinigkeiten bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges an VAG geltend gemacht werden sollen dann kann man erahnen mit welchen Bandagen beim Wiederverkauf gekämpft wird.

Sicher, aber gleich mit Anwalt, Rechtsschutz, Rückabwicklung daherkommen wegen einer Nachlackierung? Ohne zu wissen was da los war?

Immerhin scheint sich der TE etwas besonnen zu haben! :)

Einer unserer Polos war ab Werk schon nachlackiert...

Ich habe mich nicht weiter darum gekümmert und ihn so beim Händler zurückgegeben

Nachlackierungen im Werk werden ,soweit ich weiß, schriftlich festgehalten

Die Lackierung der Beifahrertür wegen eines Kratzers habe ich angegeben und wurde vom Händler auch schriftlich festgehalten

Habe genau das gleiche bei meinem letzten 7er GTD gemacht. nicht gemeldeter reparierter Unfallschieden (Nachlackiert an Dach und Front).

VW Händler hat sich entschuldigt und Wagen bei übernahme sämtlicher Kosten zurück genommen. Lediglich die Nutzungsentschädigung war zu entrichten.

Eine Nachlackierung kann auch wegen einiger Kratzer im Lack erfolgt sein. Solange es sich um keinen verdeckten Unfallschaden handelt und die Nachlackierung fachgerecht ausgeführt wurde, ist eine Nachlackierung nicht zwangsläufig anzeigepflichtig.

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Finde es auch immer vorschnell aufgrund einer Nachlackierung gleich auf einen Unfallschaden zu schließen. Erst wenn das nachgewiesen werden kann, also wenn gespachtelt oder geschweißt wurde, kann man sich über rechtliche Schritte Gedanken machen, wenn im Kaufvertrag "unfallfrei" steht.

Ich denke aber wenn die Lackierung schlecht gemacht ist, oder an einer Stelle 4 mal so viel Lack ist, kommt der Händler ganz schnell in Erklärungsnot und nimmt den Wagen so oder so zurück.

Themenstarteram 5. Mai 2018 um 11:00

Hallo zusammen,

ich habe mittlerweile das Gutachten von VAG bekommen, es handelte sich lediglich um einen Lackschaden, der auch, laut Gutachten, keine Wertminderung zur Folge hat.

Insofern für mich alle fine.

Gruß Jan

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