Rotlichtverstoß?
Hallo liebe Community-Mitglieder,
undzwar war ich letztens arbeiten. Arbeite als Werkstudent in einer Autovermietungsfirma. Mir ist letztens folgendes passiert und mir ist das Herz in die Hose gerutscht..
Ich stand auf der Landstraße an einer Kreuzung. Es war Rot. Warum auch immer, hab ich mein Fuß von der Bremse gelöst. Und so wie es bei den Automatikgetrieben ist, rollt der Wagen dann von alleine. Als ich das bemerkt habe, hab ich glaub ich die Haltelinie vollständig überquert und es hat geblitzt. Da ich in Kupplungsgeschwindigkeit war (5-7 km/h) kam ich nachm Bremsen sofort zum Stehen. Blitzen und Stehenbleiben war fast zeitgleich. Ich stand noch vor der Kreuzung. Nicht in der Mitte. Der Hintermann ist zum Glück nicht vorgefahren, sodass ich den Rückwärtsgang anlegen und wieder zurück an die Haltelinie fahren konnte. Nach ca. 10 sek. wurde es grün und bin dann ganz normal wieder weitergefahren.
Was mich aber wundert: Ich lese überall dass es 2x blitzen muss(!) um beweisen zu können, dass man die Kreuzung überquert hat. Bei mir hat es nur einmal geblitzt(?) Jedenfalls hab ich nur 1 Blitz gesehen..
Nun hat meine Fa. nach nem Monat n Bußgeldbescheid bekommen zur Identifikation des Bildes. Folglich steht auf dem Bild eine Rotlichtzeit von 38 Sekunden. Das passt auch, weil ich stand echt solange, bis der unachtsame Fehler mir passiert ist..
Jedenfalls muss doch auch auf dem Bild zu sehen sein, dass hinter mir jemand stand und ich nicht mit Vollgas einfach hätte durchbrettern können, auch wenn ich es wollte..
Ich weiss nicht mehr weiter.. Hätte eigentlich mit garnichts gerechnet... 🙁
Beste Antwort im Thema
Sorry, aber wenn man über eine Wagenlänge unbemerkt vorgerollt ist, dann hat man auch nicht aus dem Fenster, sondern vielleicht auf das Handy oder sonst wohin geguckt und deshalb vermutlich nur einen Blitz gesehen.
115 Antworten
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. Oktober 2018 um 09:07:14 Uhr:
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 19. Oktober 2018 um 07:57:57 Uhr:
Erkennst du an den Fotos keinen klaren RLV?
Eigentlich nicht, da müsste man jetzt wissen wo der geschützte Kreuzungsbereich anfängt.
Ich bin mir relativ sicher daß der zweite Blitz ohne den Linksabbieger nicht gekommen wäre.
Wie stellt sich die Bußgeldstelle eigentlich den weiteren Verlauf vor? Kollision zwischen Linksabbieger und Beschuldigtem?Gruß Metalhead
Der Ford steht anscheinend auf einer Fußgängerfurt. Das müsste dann schon zum geschützten Bereich gehören.
Die Linksabbieger hatten beide Grün, die haben den Blitz also eher nicht ausgelöst.
Zitat:
@CV626 schrieb am 19. Oktober 2018 um 20:21:44 Uhr:
Die Linksabbieger hatten beide Grün, die haben den Blitz also eher nicht ausgelöst.
Der TE fährt über die erste Schleife und kurz drauf der Linksabbieger über die 2, da er ja die Spur des TE überfährt und die Induktionsschleife durch das Überfahren der Ersten scharf geschaltet wurde.
Wie kommst du darauf daß der die nicht ausgelöst hat? Es gab zwei Impulse in der Richtigen Reihenfolge die auf einen Drüberfahrer schließen lassen.
Ich denke schon daß das so gelaufen ist und eigentlich hätte der Sachbearbeiter da selber drauf kommen müssen.
Gruß Metalhead
Das sind übrigens Piezosensorkabel und keine Induktionsschleifen. ... @TE ab zum Anwalt! 😉
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. Oktober 2018 um 20:27:29 Uhr:
Zitat:
@CV626 schrieb am 19. Oktober 2018 um 20:21:44 Uhr:
Die Linksabbieger hatten beide Grün, die haben den Blitz also eher nicht ausgelöst.
Der TE fährt über die erste Schleife und kurz drauf der Linksabbieger über die 2, da er ja die Spur des TE überfährt und die Induktionsschleife durch das Überfahren der Ersten scharf geschaltet wurde.
Käme darauf an, wo genau da die Induktionsschleifen liegen. So genau weiß ich das nicht.
Wenn tatsächlich der Linksabbieger ausgelöst haben könnte, dann stehen die Chancen für einen erfolgreichen Einspruch womöglich gar nicht schlecht.
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Ich hab den Anhörungsbogen online abgeschickt heute Nachmittag. Hab das mit dem Linksabbieger nicht erwähnt, da ich es erst jetzt lese. Wenn die mir einen reinwürgen, dann direkt zum Anwalt und Einspruch einlegen oder? Hab halt auf dem Anhörungsbogen auch die wWahrheit wie hier im Thread geschrieben, aber halt formaler.
Das war unklug.
Für einen Anwalt hatte ich nicht mehr die Zeit. Nur noch 2 Werktage... lieber so, als das ich später die Frist verpasse. Außerdem habe ich es nicht zugegeben. Entscheiden kann man das immernoch später oder etwa nicht
Die Frist für die Anhörung ist nicht wichtig. Wenn die verkackt wird, dann kommt halt ein Bescheid und man geht in Widerspruch und legt dann los. Alles was Du nun dorthin geschrieben hast, ist nun in der Welt und der Anwalt wird nicht froh drüber sein.
Wenn du das ganze wie hier im Thread geschildert hast, kannst du dir wenigstens die Anwaltskosten sparen. Dann hast du den qualifizierten Rotlichtverstoß zugegeben und damit kann kein Anwalt der Welt mehr etwas retten.
Als Fahrzeugführer ist man auch für das auf der Bremse stehen verantwortlich und wenn das nicht funktioniert, geht man halt für 4 Wochen zu Fuß. Und da du ja hier zugegeben hast das dein Handy eine Rolle spielt, hält sich mein Mitleid gerade im Urlaub auf.
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 19. Oktober 2018 um 23:24:46 Uhr:
Wenn du das ganze wie hier im Thread geschildert hast, kannst du dir wenigstens die Anwaltskosten sparen. Dann hast du den qualifizierten Rotlichtverstoß zugegeben und damit kann kein Anwalt der Welt mehr etwas retten.Als Fahrzeugführer ist man auch für das auf der Bremse stehen verantwortlich und wenn das nicht funktioniert, geht man halt für 4 Wochen zu Fuß. Und da du ja hier zugegeben hast das dein Handy eine Rolle spielt, hält sich mein Mitleid gerade im Urlaub auf.
Ich hab den Verstoß nicht zugegeben. Ich habe geschildert, dass ich nicht die Kreuzung überquert habe, langsam gefahren bin etc. Das kann man doch nicht mit einem qual. Rotlichtverstoß gleichsetzen, wenn jemand mit 60 über die Ampel brettert. Also bisschen angemessen sollte dann die Strafe schon sein. Ansonsten gehe ich, wenn ich den Bescheid nicht gerecht finde, zum Anwalt zur Beratung. Eine Kopie vom Anhörungsbogen die ich geschrieben habe, hab ich ja als Kopie hier.
Sorry, aber die STVO kennt schwarz und weiß. Dein Grau kommt darin nicht vor.
Und da die Strtaß0enverkehrsordnung sagt, du bist nach 38 Sekunden über eine Rote Ampel gefahren und du denen mitgeteilt hast, ja, ist mir passiert, hat es sich erledigt.
Die STVO unterscheidet nicht ob da einer mit 60 drüber brettert oder einer das mit Schrittgeschwindigkeit macht.
Da ist Rot Rot und drüber gefahren drüber gefahren.
Das drüber gefahren bei Rot hast du zugegeben, damit ist alles erledigt.
Ob einen Inch oder eine Meile Vorsprung, gewonnen ist gewonnen.
Schönes Zitat und kann man passend umwandeln.
Zitat:
@Nekt schrieb am 19. Oktober 2018 um 23:42:18 Uhr:
Ich hab den Verstoß nicht zugegeben. Ich habe geschildert, dass ich nicht die Kreuzung überquert habe, langsam gefahren bin etc. Das kann man doch nicht mit einem qual. Rotlichtverstoß gleichsetzen, wenn jemand mit 60 über die Ampel brettert.
Die Definition des Verstoßes ist aber nun mal in beiden Fällen erfüllt.
Was anderes wird es allerdings, wenn jemand gefährdet wird oder es gar zum Unfall kommt - denn da wärst du mit deiner Unachtsamkeit immer noch im Bereich der OWi, wenn auch mit erhöhtem Bußgeld - der 60-Bretterer hingegen wäre ganz schnell ein Fall für §315c StGB.
Tatsächlich und eindeutig wurde das länger als eine Sekunde leuchtende Rotlicht nicht beachtet, auch wenn nur langsam in die Kreuzung eingefahren wurde. Mich würde interessieren, wie ein Anwalt hier etwas retten soll. Dass sein Mandant als Kind von einer Bäckereifachverkäuferin unfreundlich angesprochen wurde, er heute dadurch traumatisiert durchs Leben gehen muss und daher eine Aversion gegen die Farbe rot hat?
Leute, lasst doch mal die Kirche im Dorf. Egal ob Absicht, Dusseligkeit oder Unachtsamkeit: Bei "Rot" ist spätstens an der Haltlinie stehenzubleiben. Mache ich das nicht, muss ich mit Konsequenzen rechnen. In diesem Fall eben mit 200 Euro, 2 Punkten und 4 Wochen zu Fuß. No risk, no fun.
Wenn man nichts davon versteht, sind 200,- € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot anscheinend eine verdiente Lösung. Wenn man dann später erfährt, dass es auch mit 10,- € Verwarngeld, keine Punkte und kein Fahrverbot abgegangen wäre, dann ist es sicherlich ein gutes Gefühl, die Wegelagererkasse im Faktor 20 zzgl. Kosten überfüllt zu haben und beim einmonatigen Spaziergang freut man sich auch über die beiden unberechtigten Punkte auf dem Flensburger Konto, die man für 5 Jahre an der Backe hat ... 🙄
Strafe muss sein. Richtig. Aber es muss eine gerechte Strafe sein. Das macht schon einen Unterschied.