Rotlichtverstoß?

Hallo liebe Community-Mitglieder,

undzwar war ich letztens arbeiten. Arbeite als Werkstudent in einer Autovermietungsfirma. Mir ist letztens folgendes passiert und mir ist das Herz in die Hose gerutscht..
Ich stand auf der Landstraße an einer Kreuzung. Es war Rot. Warum auch immer, hab ich mein Fuß von der Bremse gelöst. Und so wie es bei den Automatikgetrieben ist, rollt der Wagen dann von alleine. Als ich das bemerkt habe, hab ich glaub ich die Haltelinie vollständig überquert und es hat geblitzt. Da ich in Kupplungsgeschwindigkeit war (5-7 km/h) kam ich nachm Bremsen sofort zum Stehen. Blitzen und Stehenbleiben war fast zeitgleich. Ich stand noch vor der Kreuzung. Nicht in der Mitte. Der Hintermann ist zum Glück nicht vorgefahren, sodass ich den Rückwärtsgang anlegen und wieder zurück an die Haltelinie fahren konnte. Nach ca. 10 sek. wurde es grün und bin dann ganz normal wieder weitergefahren.

Was mich aber wundert: Ich lese überall dass es 2x blitzen muss(!) um beweisen zu können, dass man die Kreuzung überquert hat. Bei mir hat es nur einmal geblitzt(?) Jedenfalls hab ich nur 1 Blitz gesehen..

Nun hat meine Fa. nach nem Monat n Bußgeldbescheid bekommen zur Identifikation des Bildes. Folglich steht auf dem Bild eine Rotlichtzeit von 38 Sekunden. Das passt auch, weil ich stand echt solange, bis der unachtsame Fehler mir passiert ist..

Jedenfalls muss doch auch auf dem Bild zu sehen sein, dass hinter mir jemand stand und ich nicht mit Vollgas einfach hätte durchbrettern können, auch wenn ich es wollte..

Ich weiss nicht mehr weiter.. Hätte eigentlich mit garnichts gerechnet... 🙁

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Sorry, aber wenn man über eine Wagenlänge unbemerkt vorgerollt ist, dann hat man auch nicht aus dem Fenster, sondern vielleicht auf das Handy oder sonst wohin geguckt und deshalb vermutlich nur einen Blitz gesehen.

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🙂
Stimmt... Gestern war wenigstens die Reportage von 2014 über 40 Jahre ABBA im RBB...
Und danach Elvis und seine 68er Comeback Show auf Arte.
Hat mir gut gefallen 🙂
So , jetzt kann von mir aus hier gerne zugemacht werden.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 27. Oktober 2018 um 12:39:50 Uhr:


. Andererseits handelt es sich der glaubwürdigen Beschreibung nach um ein Versehen/Irrtum. Zumal kein anderer gefährdet wurde. Dafür ist die Strafe schon wieder fast zu hoch.

Genau für diesen Fall ist aber der Regelsatz vorgesehen, von dem nach unten abgewichen wurde:

Ein fahrlässiger Verstoß ohne Gefährdung anderer.

Was meinst du

Ein Einspruch legen lohnt sich nicht oder? Nachher bin ich teurer aus der Sache raus als es schon ist.

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Der Tatbestand ist erfüllt, die Fahrereigenschaft ist gegeben, die Behörde hat den atypischen Fall schon berücksichtigt indem sie das eigentlich vorgesehene Regelfahrverbot nicht verhängt hat.

Was willst du mit einem Einspruch jetzt noch erreichen, und vor allem wie willst du ihn begründen?

Sei froh, dass du nicht gesperrt wirst, zahle die Strafe und sei besonders vorsichtig, bis die Punkte wieder verfallen sind - am Besten immer vorsichtig fahren, sonst kommt als nächstes die Frage, warum man nur vorsichtig fahren muss, wenn man schon Punkte auf dem Konto hat...

Ich dachte, der TE sei Werkstudent? Da setze ich doch ein gewisses Maß an bestimmten Fähigkeiten voraus.

Das denkst Du vielleicht. 😁 😁 😁

Tja, man lernt halt nie aus 😛

Ja wenn es jetzt schon da ist kannst du nur noch Einspruch einlegen
https://www.bussgeldkatalog.net/bussgeldbescheid/einspruch/
aber ob sich das so lohnt ?!

Würde es hinnehmen, zugeben und bezahlen ...

Fahrverbot ist vom Tisch, und das sogar ohne erhöhte Geldbuße (ich gehe mal davon aus, dass die circa 30 Euro Bearbeitungsgebühr in den 230 enthalten ist.)

Kaum vorstellbar, dass ein Anwalt das noch verbessern kann / für dich günstiger hinbekommen hätte.

Alles richtig gemacht (nach der Aktion an der Ampel).

Glückwunsch.

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