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(Grafik)Haltelinie überfahren = Rotlichtverstoß?

Themenstarteram 22. November 2019 um 12:37

Hallo zusammen.

Ich habe mal eine Frage.

Ein VT (Verkehrsteilnehmer) möchte links abbiegen (Auto in Gelb) und überfährt die Haltelinie (Rot) noch bei Grün kommt aber wegen Rückstau nicht mehr über die Kreuzung und muss knapp hinter dem Fußgängerüberweg (grün) stehen bleiben auf Höhe einer Verkehrsinsel (Blau).

Er kann auch nicht weiter da der Querverkehr dann bereits grün hat als sich der Stau vor ihm gelöst hat.

Der VT wartet also bis es wieder Grün ist (bzw kann dies nur mutmaßen da die Ampel nicht mehr sichtbar ist für ihn. Er orientiert sich hierbei am stehenden Querverkehr und den Verkehr hinter ihm der nun die Ampel passiert - es muss also grün sein) und räumt dann die Kreuzung bzw fährt weiter.

Was kann man dem VT (Geld) nun vorwerfen?

Ist dies als qualifizierter Rotlichverstoß zu werten?

Beide Achsen waren bereits über die Haltelinie als es Rot wurde. Es war auch kein Orange für den VT ersichtlich beim überqueren der Haltelinie - nur musste er eben danach warten wegen Rückstau.

Danke euch im voraus.

Beste Antwort im Thema

Eine alltägliche Situation, wenn auch nicht wünschenswert. Auf der einen Seite soll man erst in eine Kreuzung einfahren, wenn sie erkennbar frei ist, auf der anderen Seite muss auch der Verkehrsfluss aufrechterhalten werden. Ich bin da jedenfalls noch nie geblitzt oder belangt worden.

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bei grün eingefahren und dann die Kreuzung räumen ist kein Rotlichtverstoß.

TB 111100, 20€.

Eine alltägliche Situation, wenn auch nicht wünschenswert. Auf der einen Seite soll man erst in eine Kreuzung einfahren, wenn sie erkennbar frei ist, auf der anderen Seite muss auch der Verkehrsfluss aufrechterhalten werden. Ich bin da jedenfalls noch nie geblitzt oder belangt worden.

Zitat:

@MucBMW schrieb am 22. November 2019 um 13:37:10 Uhr:

hinter dem Fußgängerüberweg (grün) stehen bleiben

Ich finde nichts Grünes in deiner Zeichnung. :)

Ein Rotlichtverstoß ist das nicht, aber beachten muss man, dass man in diesem Fall keinen Nachzügler-Vorrang mehr hat, sondern wartepflichtig gegenüber allen anderen ist.

Wenn er auf dem Fußweg steht, ist es eigentlich ein Rotlichtverstoß. Das wird aber in der Regel nicht geahndet.

Zitat:

@400.000km schrieb am 22. November 2019 um 22:36:56 Uhr:

Wenn er auf dem Fußweg steht, ist es eigentlich ein Rotlichtverstoß.

...

Wo steht das ? Dann blockiert er den Fußweg.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 22. November 2019 um 22:59:21 Uhr:

Zitat:

@Istefanos schrieb am 22. November 2019 um 21:56:09 Uhr:

https://www.anwalt.de/.../...-bei-roter-lichtzeichenanlage_130363.html

Das ist doch eine ganz andere Konstellation.

Im Gegenteil, das ist hoch interessant:

Zitat aus dem o.a. Kommentar:

"Ein Rotlichtverstoß ist jedoch nicht gegeben, wenn der Kraftfahrer die Ampel zwar bei Rotlicht passiert hat, er aber noch vor dem eigentlichen Schutzbereich, z. B. der Kreuzung, anhält ... . In diesem Fall handelt es sich nur um einen ... Haltelinienverstoß".

Zitat:

 

Wo steht das ? Dann blockiert er den Fußweg.

In dem Link von Istefanos.

Für den Rotlichtverstoß reicht es nicht die Linie zu überfahren, sondern man muss den Schutzbereich blockieren. Da der Fußgängerüberweg dazu zählt, ist es laut Rechtsanwalt Thomas Brunow aus dem Link ein Rotlichtverstoß. Diskutiert das mit ihm aus, wenn Ihr anderer Meinung seid.

Zitat:

Kein Rotlichtverstoß trotz Überfahren der Haltelinie?

Ein Rotlichtverstoß liegt nach §§ 49 Abs. 3 Nr. 2, 37 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 StVO vor, sobald der Kraftfahrer das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet hat. Ein Rotlichtverstoß ist jedoch nicht gegeben, wenn der Kraftfahrer die Ampel zwar bei Rotlicht passiert hat, er aber noch vor dem eigentlichen Schutzbereich, z. B. der Kreuzung, anhält (BGH NZV 98, 119, 120; OLG Celle zfs 97, 355). In diesem Fall handelt es sich nur um einen Verstoß gegen §§ 41 Abs. 3 Nr. 2 (Zeichen 294), 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO (Haltelinienverstoß).

In der Regel kommt diese Situation selten vor. Im Bereich großer Kreuzungen oder wie hier im Kreisverkehr spielt diese Frage dagegen eine große Rolle, da in diesen Fällen der eigentliche Schutzbereich (wozu allerdings auch ein Fußgängerüberweg zählt) oftmals nicht unmittelbar hinter der Haltelinie liegt.

Zitat:

@400.000km schrieb am 22. November 2019 um 23:12:06 Uhr:

Zitat:

 

Wo steht das ? Dann blockiert er den Fußweg.

In dem Link von Istefanos. Man muss allerdings weiterlesen.

Für den Rotlichtverstoß reicht es nicht die Linie zu überfahren, sondern man muss den Schutzbereich blockieren. Da der Fußgängerüberweg dazu zählt, ist es laut Rechtsanwalt Thomas Brunow aus dem Link ein Rotlichtverstoß. Diskutiert das mit ihm aus, wenn Ihr anderer Meinung seid.

Zitat:

@400.000km schrieb am 22. November 2019 um 23:12:06 Uhr:

Zitat:

Kein Rotlichtverstoß trotz Überfahren der Haltelinie?

Ein Rotlichtverstoß liegt nach §§ 49 Abs. 3 Nr. 2, 37 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 StVO vor, sobald der Kraftfahrer das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet hat. Ein Rotlichtverstoß ist jedoch nicht gegeben, wenn der Kraftfahrer die Ampel zwar bei Rotlicht passiert hat, er aber noch vor dem eigentlichen Schutzbereich, z. B. der Kreuzung, anhält (BGH NZV 98, 119, 120; OLG Celle zfs 97, 355). In diesem Fall handelt es sich nur um einen Verstoß gegen §§ 41 Abs. 3 Nr. 2 (Zeichen 294), 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO (Haltelinienverstoß).

In der Regel kommt diese Situation selten vor. Im Bereich großer Kreuzungen oder wie hier im Kreisverkehr spielt diese Frage dagegen eine große Rolle, da in diesen Fällen der eigentliche Schutzbereich (wozu allerdings auch ein Fußgängerüberweg zählt) oftmals nicht unmittelbar hinter der Haltelinie liegt.

Nach den obigen Zitaten liegt ein Rotlichtverstoß vor, wenn der Fahrer das "Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet hat". Ein Rotlichtverstoß ist dann gegeben, wenn der Kraftfahrer die Ampel "bei Rotlicht passiert" hat. Im Beispiel des TE hat der Fahrer die Ampel bei Grünlicht passiert und konnte dann die Kreuzung nicht mehr räumen. Er ist nicht bei Rotlicht gefahren, sondern ins Rotlicht gestanden.

 

Grüße vom Ostelch

Also ein Haltelinienverstoß, s.o. = 10€

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