Rotlichtverstoß?

Hallo liebe Community-Mitglieder,

undzwar war ich letztens arbeiten. Arbeite als Werkstudent in einer Autovermietungsfirma. Mir ist letztens folgendes passiert und mir ist das Herz in die Hose gerutscht..
Ich stand auf der Landstraße an einer Kreuzung. Es war Rot. Warum auch immer, hab ich mein Fuß von der Bremse gelöst. Und so wie es bei den Automatikgetrieben ist, rollt der Wagen dann von alleine. Als ich das bemerkt habe, hab ich glaub ich die Haltelinie vollständig überquert und es hat geblitzt. Da ich in Kupplungsgeschwindigkeit war (5-7 km/h) kam ich nachm Bremsen sofort zum Stehen. Blitzen und Stehenbleiben war fast zeitgleich. Ich stand noch vor der Kreuzung. Nicht in der Mitte. Der Hintermann ist zum Glück nicht vorgefahren, sodass ich den Rückwärtsgang anlegen und wieder zurück an die Haltelinie fahren konnte. Nach ca. 10 sek. wurde es grün und bin dann ganz normal wieder weitergefahren.

Was mich aber wundert: Ich lese überall dass es 2x blitzen muss(!) um beweisen zu können, dass man die Kreuzung überquert hat. Bei mir hat es nur einmal geblitzt(?) Jedenfalls hab ich nur 1 Blitz gesehen..

Nun hat meine Fa. nach nem Monat n Bußgeldbescheid bekommen zur Identifikation des Bildes. Folglich steht auf dem Bild eine Rotlichtzeit von 38 Sekunden. Das passt auch, weil ich stand echt solange, bis der unachtsame Fehler mir passiert ist..

Jedenfalls muss doch auch auf dem Bild zu sehen sein, dass hinter mir jemand stand und ich nicht mit Vollgas einfach hätte durchbrettern können, auch wenn ich es wollte..

Ich weiss nicht mehr weiter.. Hätte eigentlich mit garnichts gerechnet... 🙁

Beste Antwort im Thema

Sorry, aber wenn man über eine Wagenlänge unbemerkt vorgerollt ist, dann hat man auch nicht aus dem Fenster, sondern vielleicht auf das Handy oder sonst wohin geguckt und deshalb vermutlich nur einen Blitz gesehen.

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Das sind die beiden Bilder. Ich bin der Ford links.

Bilder auf Wunsch des TE entfernt - twindance/MT-Moderation

Und welcher bist Du dort?

Der linke Ford. Wo hinter mir 2 Autos noch stehen.

Da bist Du von 3 Kandidaten ja noch der Harmlose. Welcher Vorwurf wird Dir in der Anhörung genannt? (Wichtig für die Beurteilung)

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Oktober 2018 um 01:06:41 Uhr:


Da bist Du von 3 Kandidaten ja noch der Harmlose. Welcher Vorwurf wird Dir in der Anhörung genannt? (Wichtig für die Beurteilung)

Die anderen sind aber Linksabbieger und hatten grün.
Mir wird eine Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage vorgeworfen.
Rotlichtzeit = 40 sek.

Also qualifizierter Verstoß mit Fahrverbot etc.

Dann solltest Du mit der Beantwortung einen Anwalt beauftragen.

Ich habe nur eine Woche Zeit zu der Äußerung. Das würde ich zeitlich nicht schaffen. Ist es ok, wenn ich mich erstmal selbst äußere und dann abwarte was dann kommt und evtl. danach n Anwalt beauftragen?

Nein, damit bohrst Du dir selbst ins Knie. Alles was Du selbst schon geschrieben hast, ist dann in der Welt und kann vom Anwalt auch nicht mehr zurückgedreht werden. Beauftrage einen Anwalt und faxe / maile ihm alle Unterlagen dazu. Der kann erstmal Fristverlängerung beantragen, weil er noch nicht mit Dir sprechen konnte. Und dann sieh zu, dass Du zeitnah mit dem Anwalt alles besprechen kannst.

Hier bleibt nur eins: Auf Augenblicksversagen plädieren. Man hat sich an der falschen Ampel orientiert. Und als die Ampel für Abbieger auf grün schaltete, ist es passiert. Man hat jedoch seinen Irrtum gleich bemerkt.
Ist mir vor Jahren mal passiert. Allerdings war dort kein Blitzer, die ganze Sache hat nur mir und meinem Beifahrer einen schönen Schreck eingejagt, blieb sonst aber konsequenzenlos.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Oktober 2018 um 02:22:08 Uhr:


Dann solltest Du mit der Beantwortung einen Anwalt beauftragen.

Welchen Fehler siehst du in der Bearbeitung durch die Behörde? Erkennst du an den Fotos keinen klaren RLV?

Ich erkenne anhand der Fotos einen Horizontal-/Vertikalverstoß ;-)

Zitat:

@Nekt schrieb am 19. Oktober 2018 um 00:30:47 Uhr:


Das sind die beiden Bilder. Hab den Anhörungsbogen bekommen.

Da wurde der zweite Blitz vom Linksabbieger ausgelöst würde ich mal vermuten.

Gruß Metalhead

Anhand der Fotos und der eingeblendeten Daten ist eindeutig eine Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs während der Rotlichtphase im Kreuzungsbereich zu erkennen. Das ist halt ein eindeutiger Rotlichtverstoß. Kaum vorstellbar, dass ein hier Anwalt etwas retten kann.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Oktober 2018 um 02:28:06 Uhr:


Nein, damit bohrst Du dir selbst ins Knie. Alles was Du selbst schon geschrieben hast, ist dann in der Welt und kann vom Anwalt auch nicht mehr zurückgedreht werden.

Wieso? Er kann doch schreiben "Hiermit lege ich Widerspruch gegen ... ein, Begründung wird nachgereicht".

Das würde doch schon reichen (machen Anwälte ja auch manchmal so wenn Urlaub ansteht).

Gruß Metalhead

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