Rotlichtverstoß?
Hallo liebe Community-Mitglieder,
undzwar war ich letztens arbeiten. Arbeite als Werkstudent in einer Autovermietungsfirma. Mir ist letztens folgendes passiert und mir ist das Herz in die Hose gerutscht..
Ich stand auf der Landstraße an einer Kreuzung. Es war Rot. Warum auch immer, hab ich mein Fuß von der Bremse gelöst. Und so wie es bei den Automatikgetrieben ist, rollt der Wagen dann von alleine. Als ich das bemerkt habe, hab ich glaub ich die Haltelinie vollständig überquert und es hat geblitzt. Da ich in Kupplungsgeschwindigkeit war (5-7 km/h) kam ich nachm Bremsen sofort zum Stehen. Blitzen und Stehenbleiben war fast zeitgleich. Ich stand noch vor der Kreuzung. Nicht in der Mitte. Der Hintermann ist zum Glück nicht vorgefahren, sodass ich den Rückwärtsgang anlegen und wieder zurück an die Haltelinie fahren konnte. Nach ca. 10 sek. wurde es grün und bin dann ganz normal wieder weitergefahren.
Was mich aber wundert: Ich lese überall dass es 2x blitzen muss(!) um beweisen zu können, dass man die Kreuzung überquert hat. Bei mir hat es nur einmal geblitzt(?) Jedenfalls hab ich nur 1 Blitz gesehen..
Nun hat meine Fa. nach nem Monat n Bußgeldbescheid bekommen zur Identifikation des Bildes. Folglich steht auf dem Bild eine Rotlichtzeit von 38 Sekunden. Das passt auch, weil ich stand echt solange, bis der unachtsame Fehler mir passiert ist..
Jedenfalls muss doch auch auf dem Bild zu sehen sein, dass hinter mir jemand stand und ich nicht mit Vollgas einfach hätte durchbrettern können, auch wenn ich es wollte..
Ich weiss nicht mehr weiter.. Hätte eigentlich mit garnichts gerechnet... 🙁
Beste Antwort im Thema
Sorry, aber wenn man über eine Wagenlänge unbemerkt vorgerollt ist, dann hat man auch nicht aus dem Fenster, sondern vielleicht auf das Handy oder sonst wohin geguckt und deshalb vermutlich nur einen Blitz gesehen.
115 Antworten
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 19. Oktober 2018 um 07:57:57 Uhr:
Erkennst du an den Fotos keinen klaren RLV?
Eigentlich nicht, da müsste man jetzt wissen wo der geschützte Kreuzungsbereich anfängt.
Ich bin mir relativ sicher daß der zweite Blitz ohne den Linksabbieger nicht gekommen wäre.
Wie stellt sich die Bußgeldstelle eigentlich den weiteren Verlauf vor? Kollision zwischen Linksabbieger und Beschuldigtem?
Gruß Metalhead
Ich kann den Rotlichtverstoß auch nicht erkennen, da die Lichtzeichenanlage ja gar nicht so sichtbar ist, dass man erkennen könnte, ob diese überhaupt "rot" anzeigt, bzw. ob die Leuchtmittel zu dem Zeitpunkt funktionstüchtig waren.
Macht es vielleicht Sinn erstmal den Sachbearbeiter anzurufen und es zu schildern? Vielleicht steht ja auch nur ein Verwarngeld an und der Gang zum Anwalt lohnt gar nicht.
@Nekt was ist eigentlich mit Bild 2+3?
Gruß Metalhead
@ Schubbie
Nicht Dein Ernst, oder?
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Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. Oktober 2018 um 09:38:59 Uhr:
@Nekt was ist eigentlich mit Bild 2+3?Gruß Metalhead
Was meinst du? Es gibt nur diese beiden Bilder :/
Zitat:
@Nekt schrieb am 19. Oktober 2018 um 10:04:59 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. Oktober 2018 um 09:38:59 Uhr:
@Nekt was ist eigentlich mit Bild 2+3?Gruß Metalhead
Was meinst du? Es gibt nur diese beiden Bilder :/
Siehe Anhang. 😉
Gruß Metalhead
Bilder auf Wunsch des TE entfernt - twindance/MT-Moderation
Ach so, Ok das ist irrelevant.
Wie gesagt, entweder selber Einspruch einlegen oder Anwalt machen lassen.
Gruß Metalhead
Soll ich schreiben: Hiermit lege ich Einspruch gegen das Verfahren XY ein. Oder die Ordnungswidrigkeit "nicht zugeben" ankreuzen und schreiben "ich möchte mich gerne zu der Sache äußern"?
Widersprechen muß man doch eigentlich erst dem Bußgeldbescheid (bisher gibt's nur einen Anhörungsbogen).
Da sollte es doch reichen noch einen Anwalt zu finden.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. Oktober 2018 um 11:21:29 Uhr:
Widersprechen muß man doch eigentlich erst dem Bußgeldbescheid (bisher gibt's nur einen Anhörungsbogen).
Da sollte es doch reichen noch einen Anwalt zu finden.Gruß Metalhead
Meinst du beim Bußgeldbescheid einen Anwalt finden? Ja wenn ich es nicht akzeptiere, erst dann geh ich zum Anwalt. 🙂
Ich seh hier irgendwie keinen Rotlichtverstoß. Er ist doch nur minimalst vorgerollt (Position des Autos auf den beiden Bildern). N Rotlichtverstoß ist für mich über die Kreuzung bei rot fahren. Da müssten ja beide Kontaktstreifen direkt hinter der Halte Linie gewesen sein. So weit steh ich fast immer an der Ampel (gerade noch mit Kopfverrenkung einsehbar)
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 19. Oktober 2018 um 13:27:17 Uhr:
Ich seh hier irgendwie keinen Rotlichtverstoß. Er ist doch nur minimalst vorgerollt (Position des Autos auf den beiden Bildern).
Den Bildern nach ist das eine ganze Wagenlänge. Minimalst sieht anders aus.
Und ich würde denken, dass die Schleifen in den beiden gestrichelten Linien liegen. Die Erste ist vollends überrollt, die Zweite hat vermutlich der Frontspoiler geradeso erreicht.
Die zweite Schleife wurde vom Linksabbieger ausgelöst. 😉
Der Frontspoiler löst keine Induktionsschleife aus, dafür braucht es Metall (ein Mofa reicht ja oft nicht).
Gruß Metalhead