Rotlichtverstoß?

Hallo liebe Community-Mitglieder,

undzwar war ich letztens arbeiten. Arbeite als Werkstudent in einer Autovermietungsfirma. Mir ist letztens folgendes passiert und mir ist das Herz in die Hose gerutscht..
Ich stand auf der Landstraße an einer Kreuzung. Es war Rot. Warum auch immer, hab ich mein Fuß von der Bremse gelöst. Und so wie es bei den Automatikgetrieben ist, rollt der Wagen dann von alleine. Als ich das bemerkt habe, hab ich glaub ich die Haltelinie vollständig überquert und es hat geblitzt. Da ich in Kupplungsgeschwindigkeit war (5-7 km/h) kam ich nachm Bremsen sofort zum Stehen. Blitzen und Stehenbleiben war fast zeitgleich. Ich stand noch vor der Kreuzung. Nicht in der Mitte. Der Hintermann ist zum Glück nicht vorgefahren, sodass ich den Rückwärtsgang anlegen und wieder zurück an die Haltelinie fahren konnte. Nach ca. 10 sek. wurde es grün und bin dann ganz normal wieder weitergefahren.

Was mich aber wundert: Ich lese überall dass es 2x blitzen muss(!) um beweisen zu können, dass man die Kreuzung überquert hat. Bei mir hat es nur einmal geblitzt(?) Jedenfalls hab ich nur 1 Blitz gesehen..

Nun hat meine Fa. nach nem Monat n Bußgeldbescheid bekommen zur Identifikation des Bildes. Folglich steht auf dem Bild eine Rotlichtzeit von 38 Sekunden. Das passt auch, weil ich stand echt solange, bis der unachtsame Fehler mir passiert ist..

Jedenfalls muss doch auch auf dem Bild zu sehen sein, dass hinter mir jemand stand und ich nicht mit Vollgas einfach hätte durchbrettern können, auch wenn ich es wollte..

Ich weiss nicht mehr weiter.. Hätte eigentlich mit garnichts gerechnet... 🙁

Beste Antwort im Thema

Sorry, aber wenn man über eine Wagenlänge unbemerkt vorgerollt ist, dann hat man auch nicht aus dem Fenster, sondern vielleicht auf das Handy oder sonst wohin geguckt und deshalb vermutlich nur einen Blitz gesehen.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Oktober 2018 um 10:51:11 Uhr:


Strafe muss sein. Richtig. Aber es muss eine gerechte Strafe sein. Das macht schon einen Unterschied.

Was ist schon gerecht ? Man kann eben bei der Fülle an Verstossmöglichkeiten unmöglich für jeden einzelnen Verstoss eine separate Strafe zuordnen. Ein Rotlichtverstoss unterscheidet eben nicht, ob nur die Haltelinie oder die ganze Kreuzung überschritten wurde. Die rechnet nur sekundengenau ab.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 20. Oktober 2018 um 12:08:43 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Oktober 2018 um 10:51:11 Uhr:



....
Strafe muss sein. Richtig. Aber es muss eine gerechte Strafe sein. Das macht schon einen Unterschied.

Was ist schon gerecht ? Man kann eben bei der Fülle an Verstossmöglichkeiten unmöglich für jeden einzelnen Verstoss eine separate Strafe zuordnen. Ein Rotlichtverstoss unterscheidet eben nicht, ob nur die Haltelinie oder die ganze Kreuzung überschritten wurde. Die rechnet nur sekundengenau ab.

Das ist falsch. Nur die Haltelinie zu überfahren, ist ein anderer Tatbestand und wird mit 10,- € Bußgeld geahndet. Der qualifizierte Rotlichtverstoß ist ein anderer Tatbestand und kostet das 20-fache + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.

Im Mittelmeerraum scheint derzeit das Absägen des Kopfes Mode zu sein. ...

Wobei dort die Rechtsanwälte auch auf das Urteil Einfluss nehmen wollen: langsamens oder schnelles Absägen, halb oder ganz. Also je nachdem, wie der Verstoss zustande kam....

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Oktober 2018 um 12:21:47 Uhr:


Das ist falsch. Nur die Haltelinie zu überfahren, ist ein anderer Tatbestand und wird mit 10,- € Bußgeld geahndet. Der qualifizierte Rotlichtverstoß ist ein anderer Tatbestand und kostet das 20-fache + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.

Das ist der springende Punkt. Der Gesetzgeber sieht einen einfachen Rotlichtverstoss vor, wenn das Rot noch keine Sekunde bestand. Im Fall des TE war es ein qualifizierter Rotlichtverstoss, weil er ja 43 sek später über die Linie rollte.

Ob er nun in den Schutzbereich der Kreuzung reingerollt ist, kann ich nicht sagen. Scheinbar ist der bei jeder Kreuzung anders angelegt. Im vorliegenden Fall ist der Schutzbereich offenbar sehr eng ausgelegt.(würde aber letztlich an dem Vorwurf des qualifizierten Verstosses nichts ändern).

Ob ein Anwalt hier noch was nützt, weil sich der TE dazu schon im Anhörungsbogen geäussert hat, ist fraglich.Ausschliessen kann man es nicht.

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Es gibt 3 Tatbestände. 1. nicht vor der Haltlinie bei Rot angehalten, 2. < 1 sec. Kreuzung befahren und 3. > 1 sec. Kreuzung befahren.

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 19. Oktober 2018 um 23:24:46 Uhr:


Als Fahrzeugführer ist man auch für das auf der Bremse stehen verantwortlich und wenn das nicht funktioniert, geht man halt für 4 Wochen zu Fuß. Und da du ja hier zugegeben hast das dein Handy eine Rolle spielt, hält sich mein Mitleid gerade im Urlaub auf.

Und ich dachte schon, mein Mitleil ist alleine unterwegs ...

Sehe das genau wie du.

Ich war nicht am Handy. Hab auf das Navi aufm Handy geguckt und versehentlich die Bremse losgelassen.

Ist doch egal was Du gemacht hast - ist eh gelaufen...

Soso, beim Blick aufs "Navi" die Bremse versehentlich losgelassen. Da kannst Du ja noch von Glück reden, dass Du nicht einen zufällig die Straße überquerenden Passanten niedergebuegelt hast.

Bevor Du hier weiter nach Hilfe suchst und dabei Deinen Intellekt raushaengst, würde ich lieber stillschweigend die Strafe zahlen und meinem Führerschein die vierwöchige Kur gönnen. Andernfalls befürchte ich, dass Du Dich mit Deinen Ausführungen tiefer reinreitest, als Du glaubst.

Ich bin auch mal über die Haltelinie bei Rot gerollt.
Ampel war bestimmt länger als 1 sek.schon rot. Dann hat es geblitzt.🙂
Daraufhin Zurückgestoßen bis vor die Haltelinie , hat es nochmals geblitzt. 🙂
2 Wochen später Post gekriegt.
"SIE ÜBERFUHREN DIE HALTLINIE"
Strafe:

20.- DM. (war 1994)

Das war aber 1994. Heute wird das Hängen mit anschließender Enthauptung vorgesehen.
Einfach mal abwarten und nicht wild spekulieren.

Das macht man heute so weil es in umgekehrter Reihenfolge zu umständlich ist.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 21. Oktober 2018 um 10:58:25 Uhr:


Das macht man heute so weil es in umgekehrter Reihenfolge zu umständlich ist.

LoL. 🙂

Info: Ich habe Geldstrafe 230 € und 2 Punkte bekommen. Vom Fahrverbot wurde ausnahmsweise abgesehen.
Es wurde in den Schutzbereich eingefahren.

Das nächste Mal nicht mit dem Handy an einer roten Ampel spielen ;-) Teures Vergnügen und die beiden Punkte stehen erstmal...

Der nächste wird fragen, warum du dir keinen Anwalt genommen hast und dich steinigen. Der Übernächste, dass man zu seinem Fehlverhalten stehen muss. Ich gehöre zu den Übernächsten.

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