Rotlichtverstoß obwohl Ampel orange

BMW 3er E36

Zur Vorgeschichte: Vor 3 Wochen hatte ich das Glück auf einer sehr unbefahrenen Landstraße einen Zivilpolizisten zu treffen. Zu dem Zeitpunkt wusste ich natürlich nicht, dass es ein Polizist war. Weil ich recht flott unterwegs war, hatte ich ihn auch überholt 😁 🙂 (E34 525i - 1 Beamter)
Der Wagen folgte mir eine Weile. Bei einer Ampel bog ich auf der rechtsabbiegerspur bei orange ab. Dies war eine 2 Phasen Ampel, "aus/orange/rot".
Danach wurde ich von ihm aufgehalten. Angeblich wäre ich zu schnell gefahren und über eine rote Ampel. Wegen der Geschwindigkeit kann er mich nichts machen, da die Zeit zu kurz war für die Messung.
So heute kam Post, 3 Punkte und 75€ wegen Rotlichtverstoßes. Laut Zeuge schaltete die Ampel eine Wagenlänge vor mir auf Rot.

Bin mir sicher, dass es noch orange war. Außerdem war der Beamte min 100m hinter mir.
Ich glaube nicht, dass man auf der Entfernung sehen kann ob ich gerade über die Ampel fahre oder noch eine Wagenlänge davor bin!?!?

Was kann ich nun tun? Einspruch einlegen? Bringt das was?
Aussage gegen Aussage, er hat keinen Zeugen, keine Beweise!?

42 Antworten

Zitat:

Dann solltest du dir auch nicht soviele Gedanken drum machen 🙂

Der Bußgeldbescheid über 75 Euro und 3 Punkte ist doch schon da.

Einspruch einlegen!?! 😉

Zitat aus dem Sicherheitsforum:

"Aussage gegen Aussage ist eine urban Legend, sowas gibt es nicht.

Der Polizist ist von Berufs wegen zur Wahrheit verpflichtet und wird garantiert keinen Jobverlust riskieren, schon gar nicht "nur aus Jux und Dollerei". Seine Aussage ist somit als absolut glaubwürdig zu betrachten. Du dagegen, als Beschuldigter, hast das Recht zu lügen, das sich die Balken biegen - und entsprechend müssen deine Aussagen gewertet werden.
Weiterhin: Du hast gesehen, das noch Gelb war. Allerdings übersiehst du, das du die Ampel aus dem Auge verlierst, noch bevor du die Haltlinie passierst. Sie ist umgesprungen, als du in den geschützten Kreuzungsbereich eingefahren bist - und damit ist das ganze ein Lupenreiner Rotlichtverstoß. Retten könnte dich höchstens die Tatsache, das du beim Umspringen auf Rot bereits den geschützten Bereich der Kreuzung verlassen hast - doch klingt das nach deiner Schilderung sehr unwahrscheinlich und dann würde der Polizist dich nicht zur Anzeige bringen.
Ergo: Zahlen bringt Frieden, next time lieber bremsen"

Vielleicht hilft das etwas:

http://www.anwalt24.de/.../...reich_der_qualifizierte_rotlichtverstoss

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Ein Polizist in Zivil bedeutet noch lange nicht, dass er nicht im Dienst ist.

Was das Auto angeht, die Polizei kann sich nicht immer nur neue Autos kaufen, war vllt. ein älterer Zivilstreifenwagen?

Aber mit den 100 m, dass macht mich stutzig.

@FlorianA.: Kaum die Rennmaschine am Start, schon Verkehrsverstöße 😁

Stimme FlorianA. voll zu.
Für einen "Angeklagten" gilt vor Gericht nicht die Wahrheitspflicht - anders als für alle Zeugen. Zeuge ist hier natürlich der Beamte, spielt aber keine Rolle, könnte auch der Nachbarsjunge sein.

Allerdings: Wenn der Zeuge wirklich noch 100m entfernt war, braucht man auch nicht mit wahrnehmungspsychologischen Studien über den Delinquenten zu spekulieren. Viel eher muss man wohl fragen, ob der Zeuge mit seiner Wahrnehmung nicht vielleicht daneben liegt.

Ist natürlich alles nur meine laienhafte Meinung - ohne Rückgaberecht und Gewährleistung nach neuen EU-Recht ;-)

Zumal, wenn er wirklich ca. 100 Meter hinter dir war, er den Einfahrtsbereich der Kreuzung garnicht überblicken konnte.

Zitat:

Original geschrieben von Superstrose


Was das Auto angeht, die Polizei kann sich nicht immer nur neue Autos kaufen, war vllt. ein älterer Zivilstreifenwagen?

War ja auch nur so ne Vermutung. Aber auch als Zivilstreife fahren die fast immer zu zweit (eben wegen solchen Beweisführungen). Und dann würde z.B. das mit einem geeichten Tacho auch als Beweis in dem Schreiben drinstehen.

Ich sprech da aus Erfahrung... 😁

Egal, ist nicht das worum es hier geht.

Man muss ja auch bedenken zu welchem Zeitpunkt die Ampel auf Orange/Rot gesprungen ist. Sprich, ob man noch gefahrlos hätte vor der Ampel zum stehen kommen können. Nur mit der Aussage des Polizisten im Nacken das du vorher (angeblich) schon zu schnell warst, steht die These da auf wackeligen Beinen.

Greetz

Tim

nur mal nebne bei, ein Polizist kann sich jeder Zeit selbst in den Dienst versetzen.

Einige sind leider solche "Freunde", die sich gerne auch bei sowas berufen fühlen, mal eben einzuschreiten.

Zitat:

Original geschrieben von Chrono


Einige sind leider solche "Freunde", die sich gerne auch bei sowas berufen fühlen, mal eben einzuschreiten.

Eben. Wer während der Arbeitszeit zu wenig zu tun hat, der macht so was auch mal während der Freizeit.

Also ich kann hier nur den vielen Leuten zustimmen die sagen einfach mal darauf ankommen lassen.... Ich glaube daß das Verfahren eingestellt wird aus mangel an handfesten beweisen... Richter und Staatsanwälte sind auch nur Menschen, und haben sicher kein Bock sich wegen 75€ und 3 Punkten, stundenlang sich mit dieser Tat zu beschäftigen.... Da passieren sachen die haben ein ganz anderes Kaliber.

Lass es aber nur drauf ankommen wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast - wenn du die in Anspruch nimmst zahlst du nicht mal sonderlich drauf wenns nichts wird!

Zitat:

Original geschrieben von Chrono


nur mal nebne bei, ein Polizist kann sich jeder Zeit selbst in den Dienst versetzen.

Das zwar ja, aber bei Gerichtsverfahren wird i.d.R. schon gewertet, ob die Beamten

jetzt speziell zur Rotlicht-/Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt waren und dementsprechend konzentriert beobachtet haben (sollten), oder eben den Verstoss quasi nebenbei beobachtet haben --> bessere Chancen für den Betroffenen.

Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW



Zitat:

Original geschrieben von Chrono


nur mal nebne bei, ein Polizist kann sich jeder Zeit selbst in den Dienst versetzen.
Das zwar ja, aber bei Gerichtsverfahren wird i.d.R. schon gewertet, ob die Beamten
jetzt speziell zur Rotlicht-/Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt waren und dementsprechend konzentriert beobachtet haben (sollten), oder eben den Verstoss quasi nebenbei beobachtet haben --> bessere Chancen für den Betroffenen.

Sag unter Eid aus und du hast auf jeden Fall eine Chance! Nur Du musst das auch können und nicht umkippen wenn das Gericht Druck auf Dich ausübt! Ohne Gewähr diese Angabe! Aber wenn es tatsächlich so war, hast Du nichts zu befürchten!

Hi,

nimm einen Anwalt. Ist halt die Frage ob dir die Punkte das Anwaltshonorar wert sind. Ein Versuch ist es (fast) immer wert:

Mein Vater hat beim Abbiegen jemanden die Vorfahrt genommen (war schlecht zu sehen). Kontrahent hat Polizei gerufen: "Missachtung der Vorfahrt mit Unfallfolge", sollte 75€ und Punkte kosten (weiß es nicht mehr 100% wie viel Punkte und wie viel €). Nach der Gerichtsverhandlung (Kontrahent wurde gar nicht befragt) 30€, kein Punkt und Anwaltskosten. Ach ja, war nur Sachschaden: hintere Tür vom Fiesta ca 10cm eingedrückt.

Wünsch dir viel Erfolg

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