Rotlichtverstoß obwohl Ampel orange

BMW 3er E36

Zur Vorgeschichte: Vor 3 Wochen hatte ich das Glück auf einer sehr unbefahrenen Landstraße einen Zivilpolizisten zu treffen. Zu dem Zeitpunkt wusste ich natürlich nicht, dass es ein Polizist war. Weil ich recht flott unterwegs war, hatte ich ihn auch überholt 😁 🙂 (E34 525i - 1 Beamter)
Der Wagen folgte mir eine Weile. Bei einer Ampel bog ich auf der rechtsabbiegerspur bei orange ab. Dies war eine 2 Phasen Ampel, "aus/orange/rot".
Danach wurde ich von ihm aufgehalten. Angeblich wäre ich zu schnell gefahren und über eine rote Ampel. Wegen der Geschwindigkeit kann er mich nichts machen, da die Zeit zu kurz war für die Messung.
So heute kam Post, 3 Punkte und 75€ wegen Rotlichtverstoßes. Laut Zeuge schaltete die Ampel eine Wagenlänge vor mir auf Rot.

Bin mir sicher, dass es noch orange war. Außerdem war der Beamte min 100m hinter mir.
Ich glaube nicht, dass man auf der Entfernung sehen kann ob ich gerade über die Ampel fahre oder noch eine Wagenlänge davor bin!?!?

Was kann ich nun tun? Einspruch einlegen? Bringt das was?
Aussage gegen Aussage, er hat keinen Zeugen, keine Beweise!?

42 Antworten

Danke für die zahlreichen Antworten.
Bin mir noch unsicher ob ich das wirklich durchziehen soll. Eine Rechtschutz habe ich, jedoch habe ich keine Lust auf Anwalt, Gericht etc.
Der Stress ist mir wegen so einer Sache nicht wert, gibt wohl nur Ärger!?!?

Hallo Florian,

ich würde es auf jeden Fall drauf anlegen. Der Beamte war alleine unterwegs und wenn mich nicht alles täuscht ist man bei unserer deutschen Rechtslage immer solange unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist !?

Mir ist vor knapp 2 Jahren mal folgendes passiert:
Ich war abends auf einer Autobahn untwegs, die komplett auf 120 km/h begrenzt ist. Ich war mit 160 unterwegs und wurde aus einem fahrenden VW-Bus geblitzt. Ich bekam ein paar Wochen später Post. Ich war abzgl. Tolleranz 32 km/h zu schnell. Dazu gab es ein Foto, auf dem ich gut zu erkennen war, eine Angabe von 2 Zeugen (die Fahrzeugführer des VW-Bus) und die Angabe, dass der Geschwindigkeitssensor des Gerätes vor Fahrtantritt geeicht wurde und die Angaben des Reifendrucks des VW-Busses.
Eigentlich eine erdrückende Beweislage.
Ich bin trotz alledem vor Gericht gegangen und das Verfahren wurde wegen Mangel an Beweisen eingestellt !!!

Bei dir gibt es nur einen Zeugen, kein Foto und nichts weiteres.
Ich denke, wenn du vor Gericht gehst, wird das Verfahren keine 30 Minuten dauern 😉

MfG

Zitat:

Original geschrieben von FlorianA.


Danke für die zahlreichen Antworten.
Bin mir noch unsicher ob ich das wirklich durchziehen soll. Eine Rechtschutz habe ich, jedoch habe ich keine Lust auf Anwalt, Gericht etc.
Der Stress ist mir wegen so einer Sache nicht wert, gibt wohl nur Ärger!?!?

Du hast eine Verkehrsrechtschutz, na prima. Dann gleich zum Anwalt, der fordert Akteneinsicht, und schwupps wird das Verfahren eingestellt da keine Beweise da sind. Aussagen von einem Zeugen, da lachen sich die Verkehrsanwälte glatt schlapp, du hast doch keinen totgefahren. Bei dem was bei mir über den Anwalt gelaufen ist hab ich noch nie was gezahlt oder ein Verfahren gehabt, alles eingestellt.😁

mfg

War heute beim Anwalt, der kümmert sich nun drum. Der besagte Beamte sei hier im Landkreis besonders auffällig für solche Aktionen meinte der Anwalt.
Mal schauen was passiert, jedoch meinte der Anwalt dass ich mir wohl nicht viel erhoffen kann...!?

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Zitat:

Original geschrieben von FlorianA.


War heute beim Anwalt, der kümmert sich nun drum. Der besagte Beamte sei hier im Landkreis besonders auffällig für solche Aktionen meinte der Anwalt.
Mal schauen was passiert, jedoch meinte der Anwalt dass ich mir wohl nicht viel erhoffen kann...!?

Is doch klar dass er sich drum kümmern wird. Der hätte dich bestimmt nicht nach Hause geschickt. Das macht der aber nicht aus Nächstenliebe...

Zitat:

Original geschrieben von FlorianA.


War heute beim Anwalt, der kümmert sich nun drum. Der besagte Beamte sei hier im Landkreis besonders auffällig für solche Aktionen meinte der Anwalt.
Mal schauen was passiert, jedoch meinte der Anwalt dass ich mir wohl nicht viel erhoffen kann...!?

Und warum meint er das du dir nicht viel Hoffnung machen kannst?

Zählt dein Wort weniger?

Wenn der Beamte für sowas bekannt ist, würde ich mir gerade hoffnungen machen 😉

Möglicherweise gehts in Augsburg so raus, dass du von der Staatsanwaltschaft nen Brief bekommst, dass du 100€ an so nen Verkehrsverein überweisen sollst und dann wirds Verfahren eingestellt - ich sprech aus eigener Erfahrung, bei Interesse sag ich dir näheres gerne via PM oder mal beim Autowaschen 🙂
Vielleicht ne Dienstaufsichtsbeschwerde über den Beamten einlegen - ich meine da könnte ja jeder kommen und sich mordswichtig machen und ohne jeglichen Beweis oder Zeugen irgendwen anzeigen - und wenns ausgerechnet ein Polizeibeamter macht isses ja fast doppelt schlimm.

Zitat:

Und warum meint er das du dir nicht viel Hoffnung machen kannst?
Zählt dein Wort weniger?
Wenn der Beamte für sowas bekannt ist, würde ich mir gerade hoffnungen machen 😉

Weil der Beamte zur Wahrheit verpflichtet ist.

Zitat:

Original geschrieben von sp4n


Möglicherweise gehts in Augsburg so raus, dass du von der Staatsanwaltschaft nen Brief bekommst, dass du 100€ an so nen Verkehrsverein überweisen sollst und dann wirds Verfahren eingestellt - ich sprech aus eigener Erfahrung, bei Interesse sag ich dir näheres gerne via PM oder mal beim Autowaschen 🙂
Vielleicht ne Dienstaufsichtsbeschwerde über den Beamten einlegen - ich meine da könnte ja jeder kommen und sich mordswichtig machen und ohne jeglichen Beweis oder Zeugen irgendwen anzeigen - und wenns ausgerechnet ein Polizeibeamter macht isses ja fast doppelt schlimm.

Bin aufjedenfall gespannt was da rauskommt

PS: kannst gerne per PN schreiben

Zitat:

Original geschrieben von FlorianA.



Zitat:

Und warum meint er das du dir nicht viel Hoffnung machen kannst?
Zählt dein Wort weniger?
Wenn der Beamte für sowas bekannt ist, würde ich mir gerade hoffnungen machen 😉

Weil der Beamte zur Wahrheit verpflichtet ist.

Du bist auch zur Wahrheit verpflichtet.

Und nun???

Zitat:

Original geschrieben von Jazzbluegolf



Du bist auch zur Wahrheit verpflichtet.
Und nun???

lesen hilft! 🙄

Zitat:

Original geschrieben von FlorianA.


Zitat aus dem Sicherheitsforum:

"Aussage gegen Aussage ist eine urban Legend, sowas gibt es nicht.

Der Polizist ist von Berufs wegen zur Wahrheit verpflichtet und wird garantiert keinen Jobverlust riskieren, schon gar nicht "nur aus Jux und Dollerei". Seine Aussage ist somit als absolut glaubwürdig zu betrachten. Du dagegen, als Beschuldigter, hast das Recht zu lügen, das sich die Balken biegen - und entsprechend müssen deine Aussagen gewertet werden.

der polizist hat einen eid geschworen, falls du damit etwas anfangen kannst...

mfg paul

meine güte , wenn ich das hier lese frag ich mich wo das prob. ist ? florian ganz im ernst mach dir kein kummer , und wenn dir dein anwalt sagt es sieht schlecht für dich aus SUCH DIR EINEN ANDEREN ... ist ja wohl die höhe , hatte schon mehrere solcher angeblichen vergehen wie du sie schilderst "ja die polizei in B hat langeweile" und immer wurde das verfahren eingestellt ... und wie schon gesagt worden ist muss DIR bewiesen werden das DU einen fehler begangen hast , rein aus Prinzip "wenn du dir 100 sicher bist das du nicht schuld bist " würde ich dagegen angehen ... naja gibs eigentlich nix zu zu sagen .. und JA vor dem GERICHT SIND ALLE GLEICH EGAL OB BEAMTER ODER ZIVIL ...

@FlorianA
hast Post 🙂

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