Rote Kennzeichen Verleih (Überführungskennzeichen) - Unfall, Technischer Defekt am Überführungsauto

Guten Abend,
vor ca. 4 Wochen hatte ich mit einem gekauften Auto und geliehenen Überführungskennzeichen (Rote Kennzeichen) einen Auffahrunfall.
Vor mir fuhr ein Audi, der plötzlich an einem Zebrastreifen scharf abbremste, weil ein kleiner Junge mit seinem Fahrrad über den Zebrastreifen fahrend die Fahrbahn überqueren wollte.
Ich bremste auch, und plötzlich trat ich ins Leere und fuhr hinten auf.
Mein Auto war sofort Schrott, da Kühlwasser auslief und eine Reparatur lohnt sich nicht, da ich für das ganze Auto nur 100 € bezahlt habe.
Die Polizei kam, diskutierte rum, warum das Auto nicht in so einem Fahrzeugscheinheft eingetragen war, und meinte ich hätte den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, und die würden eine Anzeige schreiben, und ich bekäme Post von der Behörde Bussgeldabteilung.
Ich sagte sofort, dass ich plötzlich keine Bremse hatte, und die Polizei hat das Auto abschleppen lassen.
Heute bekam ich Post von der Bussgeldstelle, und ich soll Geld bezahlen, weil ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe.
Gestern habe ich aber auch vom Gutachter, den die Polizei eingeschaltet hatte erfahren, dass dieser den technischen Defekt ein geplatzer Bremsschlauch war.
Nun möchte ich gegen das Bußgeld vorgehen.
Frage? 😕 macht das Sinn? Durch den technischen Defekt kann ich doch beweisen, das der Unfall nicht meine Schuld war, sondern der Bremsschlauch Schuld am Unfall war.
Somit kann ich doch beweisen, dass ich den Sicherheitsabstand eingehalten habe

Beste Antwort im Thema

Danke Gott, dass zwischen dir und dem Jungen auf dem Zebrastreifen, noch ein Audi war.

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Vielleicht schmerzen auch die 35€ Bußgeld, die er bezahlen kann/muss, mehr als einige tausend€ zivil die sowieso bei ihm nicht zu holen sind.

Zitat:

@tartra schrieb am 8. September 2019 um 11:35:38 Uhr:


Schließe mich der 2 Bremskreis Theorie an .... alles was so die letzten ~40 Jahre vom Fließband gerollt ist hat sowas als SicherheitsPlus, falls ein Bremsschlauch plötzlich platz ...

Heißt übersetzt, der TE muss bereits mit nur noch einem aktiven Bremskreis gefahren sein ...

Schonmal den Ausfall eines Bremskreises erlebt?

Da fällt das Pedal erstmal ein ganzes Stück durch und die Bremskraft ist gefühlt "weg" (tatsächlich aber nur die Hälfte). Wenn dann bei normalem Abstand die Vollbremsung noch zum Anhalten gereicht hätte, führt die halbierte Bremskraft zum Unfall. Hier sehe ich wirklich keinen Widerspruch in der Geschichte.

(mal davon abgesehen, dass natürlich auch beide Bremskreise gleichzeitig versagen könen. BTST. Zum Glück auf der Rolle und nicht im Straßenverkehr...)

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 7. September 2019 um 20:54:37 Uhr:


Wenn ich das lese, draengt sich der Verdacht auf, dass das 100€-Auto nicht versichert war, weil das Fahrzeugscheinheft nicht ausgefuellt wurde.
Unversichert > Straftat > Anzeige > ??

Ciao
Ratoncita

Ja kleiner Italiener.🙂
Du hast es auf den Punkt gebracht. Entweder der Polizist hat noch akzeptiert die Fahrt im roten Heftchen nachzutragen oder es wird ganz bitter. Dass ein Bremsschlauch platzt kann auch der TÜV nicht voraussagen, das ist MT Panikmache.

Gruß

...aber bei einer Gerichtsverhandlung sieht ein geplatzer Bremsschlauch halt erheblich besser aus, wenn der zusammen mit einem noch gültigen möglichst druckfrischen HU-Prüfgutachten präsentiert wird.

Gab es denn auch Personenschaden z.B. ein Schleudertrauma beim "Audi-Fahrer"... dann käme noch eine fahrlässige Körperverletzung hinzu.
Bei jemandem der derart uneinsichtig ist nachdem er durch seine eigene Dummheit erhebliches riskiert hat kann man kann nur hoffen, dass das komplette Programm durchgezogen wird.

Dem "Audi Fahrer" kann man nur zu einem guten Rechtsanwalt raten und hoffen, dass beim TE genügend Masse vorhanden ist, damit der Gerichtsvollzieher pfänden kann.

@TE... die 35,- € kannste ruhig zahlen, wer mit einem nicht versicherten, dazu nicht zugelassenem Auto, das offensichtlich nicht verkehrssicher war -was der Unfall beweist- einen Unfall baut - da kommts auf ein Schuldanerkenntnis mehr oder weniger nicht mehr an... der Fall ist so klar, wie das Amen in der Kirche.

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Zitat:

@wpp07 schrieb am 8. September 2019 um 13:00:05 Uhr:



Dass ein Bremsschlauch platzt kann auch der TÜV nicht voraussagen, das ist MT Panikmache.

Das sehe ich nicht so, dennoch 100 % Sicherheit gibt es nicht.

Mein 5 er Rentnergolf hat die HU wegen 4 fachem erheblichem Mangel nicht bestanden. Davon waren 2 mal Bremsschläuche vorne und hinten (im Alter von 13 Jahren). Von verkehrsunsicher war keine Rede. Ich habe mal mit aller Fußkraft getestet und kein Schlauch ist zerplatzt. Wenn der Te das mal getan hätte,.....

Die zwei weiteren Mängel waren angerissene Manschetten vom Gleichlaufgelenk und Spurstangenkopf.

Wenn die HU ordentlich durchgeführt wird, so werden sicher die meisten technischen Defekte erkannt.

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 7. September 2019 um 20:39:15 Uhr:


Ja, ich denke da etwas weiter als von 12 bis Mittag

und ich denke auch um 3 Kurven herum:

Mit Zahlung des Verwarngeldes gebe ich ja mein (Falsches) Geständnis, dass ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben soll.

Dem war aber nicht so, denn ich habe den Sicherheitsabstand eingehalten.
Darum geht es mir in erster Linie

Manchmal ist es besser etwas zuzugeben, was man nicht gemacht hat, als ein großes Fass aufzumachen. Nicht genug Sicherheitsabstand kostet dich 35Euro ohne Punkt. Die versagenden Bremsen mit Unfallfolge ziehen 135Euro oder 200Euro plus einen Punkt in Flensburg hinter sich her.
Würdest du wirklich weiter als von 12 bis Mittag denken, dann hättest du sofort zugegeben, dass du wohl zu dicht drauf warst und versucht jeglichen Zweifel am Zustand des Autos zu zerstreuen.

Jetzt würde ich einen Anwalt empfehlen, der Akteneinsicht bekommt und dich berät nicht noch weitere grobe Ungeschicklichkeiten zu begehen.

Bitte halte uns auf dem Laufenden, wie die ganze Sache zu Ende geht. Kommt noch eine Rechnung von Versicherung und Gutachter, wie fällt das Bußgeld aus?

...vermutlich wird das am Ende nicht mit einem Bußgeld ausgehen... da das Ganze in Strafrechtliche geht kann der TE nur hoffen, dass es mit einer Geldstrafe und Schadensersatz für den angerichteten Schaden, etc. ausgeht.

Allein durch den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz steht eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr im Raum - §6 Absatz 1 Pflichtversicherungsgesetz

§ 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung... sollte der "Audi-Fahrer" doch noch ein Schleudertrauma erlitten haben... Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe

evtl. noch §22 Straßenverkehrsgesetz Kennzeichenmißbrauch, da an dem Fahrzeug Kennzeichen angebracht wurden, aber der vorgeschriebene Eintrag in das entsprechende Büchlein unterblieb - wodurch mit den Kennzeichen eine Zulassung vorgetäuscht wurde, die nicht vorhanden war.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 8. September 2019 um 13:46:00 Uhr:



Zitat:

@wpp07 schrieb am 8. September 2019 um 13:00:05 Uhr:



Dass ein Bremsschlauch platzt kann auch der TÜV nicht voraussagen, das ist MT Panikmache.

Das sehe ich nicht so, dennoch 100 % Sicherheit gibt es nicht.

Mein 5 er Rentnergolf hat die HU wegen 4 fachem erheblichem Mangel nicht bestanden. Davon waren 2 mal Bremsschläuche vorne und hinten (im Alter von 13 Jahren). Von verkehrsunsicher war keine Rede. Ich habe mal mit aller Fußkraft getestet und kein Schlauch ist zerplatzt. Wenn der Te das mal getan hätte,.....

Die zwei weiteren Mängel waren angerissene Manschetten vom Gleichlaufgelenk und Spurstangenkopf.

Wenn die HU ordentlich durchgeführt wird, so werden sicher die meisten technischen Defekte erkannt.

Golfschlosser.
Du hast Recht, der TÜV kann das nicht voraussehen. Der TÜV Mitarbeiter nur bedingt. Der Bremsschlauch ist innen gummiert und hat um den Druck bestehen zu können ein Gewebe darum. Nach außen gibt es eine weitere Gummischicht um den Schlauch vor mechanischen Schäden und das Gewebe vor Feuchtigkeit zu schützen. Somit darf der Schlauch keine Risse aufweisen. Das ist das einzige Kriterium welches der TÜV Mitarbeiter beurteilen kann ( von Blasen im Schlauch oder Druckschwankungen abgesehen welche eine Stilllegung rechtfertigen abgesehen).
Die Jungs von den Überwachungsvereinen sind keine Hellseher!

Gruß

Zitat:

@gast356 schrieb am 8. September 2019 um 13:23:30 Uhr:



Dem "Audi Fahrer" kann man nur zu einem guten Rechtsanwalt raten und hoffen, dass beim TE genügend Masse vorhanden ist, damit der Gerichtsvollzieher pfänden kann.

Dem Audi-Fahrer sollte man vor allem erklären, dass bei pflichtwidrig nicht versichertem Fahrzeug und zahlungsunfähigem Verantwortlichen die Verkehrsopferhilfe auf Antrag einspringt!

Dieser Hinweis steht zwar z.B. auf den Unfallbögen der NRW-Polizei unten im Kleingedruckten, aber das ist selbst vielen Polizisten nicht bekannt.

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 7. September 2019 um 20:29:53 Uhr:


Fahrtenbuch hatte ich nicht mit

Warum hast du die Fahrt trotzdem durchgeführt?

Fehlte der Eintrag ebenfalls?

Ein Bremsschlauch platzt nicht von heute auf Morgen. Das kündigt sich an über Alterung (porös oder Rost an den Anschlüssen) oder erste Undichtigkeiten.

Wenn das Fahrzeug keine gültige HU hat, darf man zwar überführen, aber das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Da muß man schon vom Fahrzeugführer verlangen, dass vor der Überprüfung der Wagen durchgecheckt wird. Z.B. Sichtprüfung, ob Fahrwerk-/lenkung und Bremsteile in Ordnung sind. Das ist hier scheinbar nicht passiert. Kann man sich dann aussuche, ob man für zu geringen Abstand zahlt oder für das Fahren eines nicht verkehrssicheren Fahrzeuges ohne es vorher angemessen zu überprüfen. Ich würde das Bußgeld zahlen und fertig. Ist doch egal, ob das ein Schuldeingeständnis ist oder nicht. Der TE ist sowieso Schuld an dem Unfall, oder? Für einen Unfall wegen einer defekten Bremse muss auch der Auffahrende haften.

Mal so eine doofe Frage. Wieso nimmt man bei einem Gebrauchtwagenkauf keinen sachkundigen Bekannten mit?

Wenn man sich so die letzten Monate bei MT so anschaut, frage ich mich das auch. Und viele angeschi. ..werden sich bei MT nicht auskotzen.

Ich find es keine Schande,wenn man um Hilfe bittet und sich Unterstützung bspw beim Autokauf holt.

Aber in vielen Bereichen wird einem das Fragen nach Hilfe als Schwäche angerechnet.

Und einige angeschissene/abgezockte würde es weniger geben,wenn man vorher mal nachgefragt hätte. Threads dazu sind hier reichlich vorhanden.

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 7. September 2019 um 21:00:50 Uhr:



Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 7. September 2019 um 20:51:50 Uhr:


Naja, alle Fahrzeuge haben heute Zweikreis Bremsanlagen, beim platzen eines Schlauches veringert sich die Bremsleistung zwar deutlich aber bremsen tut das Fahrzeug schon noch!

Deutlich sind 50%

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 7. September 2019 um 21:00:50 Uhr:



Zitat:

Mit etwas bösem willen könnte man jetzt daraus ableiten das du mit einem Fahrzeug dessen Technischen zutand du nicht einschätzen konntest, man aber bei einem Kaufpreis von 100Euro (?) auch als nicht besonders hoch ansetzen sollte vielleicht doch etwas dicht aufgefahren bist ..!

Normaler Abstand, denn warum sollte ich absichtlich dicht auffahren?
welcher Vorteil?

Ich komme auch nicht schneller vorran als der Vordermann, und wenn ich dicht auffahre, bin ich 3 Sekunden früher da, als wenn ich gemütlich Abstand halte.

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 7. September 2019 um 21:00:50 Uhr:



Zitat:

Übrigens könntest du dem Besitzer/ Verleiher des Roten Kennzeichens damit auch noch mehr schaden!
Der tut dir eine Gefälligkeit (?) und du haust Ihn mit deiner Zickerei schlimmstenfalls richtig in die Pfanne!!

MfG Günter

Die Gefälligkeit hat der sich aber auch gut bezahlen lassen

"Normaler Abstand" mag ja i.O. sein aber du bist mit einem Fahreug unterwgs über dessen Zustand du dir nicht wirklich sichersein kannst!
Wenn man die STVO jetzt etwas weiter auslegt, könnte man daraus ableiten, das du deshalb extra vorsichtig und umsichtig hättest fahren müssen, den Sicherheitsabstand größer als üblich halten z.B.!

Und auch wenn er dafür Geld bekommen hat, die Kosten und Umstände (keine Rennerei zur Zulassungsstelle etc ..) sind in Summe doch günstiger gewesen wie ein Offizielles Rotes Kennzeichen!

Übrigens, so Leute wie du werden es irgendwann noch schaffen, das keiner sein Rotes Kennzeichen mehr verleiht und die Ausgabe von Roten Kennzeichen nur nach dann erfolgt wenn das FHz. eine gültige HU/AU hat!
Mann, bezahl die 35Euro und gut ist!
Mach nicht das ein Gutachter zu dem Schluss kommt das du VOR Fahrtantritt hättest erkennen müssen, das dieses FHz. NICHT mehr Verkehrsicher ist ..!

MfG Günter

Zitat:

@tartra schrieb am 8. September 2019 um 11:35:38 Uhr:


Schließe mich der 2 Bremskreis Theorie an .... alles was so die letzten ~40 Jahre vom Fließband gerollt ist hat sowas als SicherheitsPlus, falls ein Bremsschlauch plötzlich platz ...

Also der Bremsleistungsverlust muss schon brachial sein, wenn plötzlich ein Bremskreis versagt, vorallem überraschend ..!

MfG Günter

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