Rote Kennzeichen Verleih (Überführungskennzeichen) - Unfall, Technischer Defekt am Überführungsauto
Guten Abend,
vor ca. 4 Wochen hatte ich mit einem gekauften Auto und geliehenen Überführungskennzeichen (Rote Kennzeichen) einen Auffahrunfall.
Vor mir fuhr ein Audi, der plötzlich an einem Zebrastreifen scharf abbremste, weil ein kleiner Junge mit seinem Fahrrad über den Zebrastreifen fahrend die Fahrbahn überqueren wollte.
Ich bremste auch, und plötzlich trat ich ins Leere und fuhr hinten auf.
Mein Auto war sofort Schrott, da Kühlwasser auslief und eine Reparatur lohnt sich nicht, da ich für das ganze Auto nur 100 € bezahlt habe.
Die Polizei kam, diskutierte rum, warum das Auto nicht in so einem Fahrzeugscheinheft eingetragen war, und meinte ich hätte den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, und die würden eine Anzeige schreiben, und ich bekäme Post von der Behörde Bussgeldabteilung.
Ich sagte sofort, dass ich plötzlich keine Bremse hatte, und die Polizei hat das Auto abschleppen lassen.
Heute bekam ich Post von der Bussgeldstelle, und ich soll Geld bezahlen, weil ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe.
Gestern habe ich aber auch vom Gutachter, den die Polizei eingeschaltet hatte erfahren, dass dieser den technischen Defekt ein geplatzer Bremsschlauch war.
Nun möchte ich gegen das Bußgeld vorgehen.
Frage? 😕 macht das Sinn? Durch den technischen Defekt kann ich doch beweisen, das der Unfall nicht meine Schuld war, sondern der Bremsschlauch Schuld am Unfall war.
Somit kann ich doch beweisen, dass ich den Sicherheitsabstand eingehalten habe
Beste Antwort im Thema
Danke Gott, dass zwischen dir und dem Jungen auf dem Zebrastreifen, noch ein Audi war.
284 Antworten
Das Gutachten geht nicht auf Staatskosten. Das wirst du alleine zahlen müssen. Die Rechnung kommt noch.
Wenn ich das lese, draengt sich der Verdacht auf, dass das 100€-Auto nicht versichert war, weil das Fahrzeugscheinheft nicht ausgefuellt wurde.
Unversichert > Straftat > Anzeige > ??
Ciao
Ratoncita
Ich finde diesen Fred sehr interessant. Jemand kauft ein Auto für 100,- und baut einen Unfall und will das Knöllchen nicht zahlen. Wirklich interessant, wie sich manche Menschen ihre Umgebung zurecht träumen... Geh am besten bis zum BGH, dort wirst du bestimmt Recht bekommen... 😉
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 7. September 2019 um 20:51:50 Uhr:
Naja, alle Fahrzeuge haben heute Zweikreis Bremsanlagen, beim platzen eines Schlauches veringert sich die Bremsleistung zwar deutlich aber bremsen tut das Fahrzeug schon noch!
Deutlich sind 50%
Zitat:
Mit etwas bösem willen könnte man jetzt daraus ableiten das du mit einem Fahrzeug dessen Technischen zutand du nicht einschätzen konntest, man aber bei einem Kaufpreis von 100Euro (?) auch als nicht besonders hoch ansetzen sollte vielleicht doch etwas dicht aufgefahren bist ..!
Normaler Abstand, denn warum sollte ich absichtlich dicht auffahren?
welcher Vorteil?
Ich komme auch nicht schneller vorran als der Vordermann, und wenn ich dicht auffahre, bin ich 3 Sekunden früher da, als wenn ich gemütlich Abstand halte.
Zitat:
Übrigens könntest du dem Besitzer/ Verleiher des Roten Kennzeichens damit auch noch mehr schaden!
Der tut dir eine Gefälligkeit (?) und du haust Ihn mit deiner Zickerei schlimmstenfalls richtig in die Pfanne!!MfG Günter
Die Gefälligkeit hat der sich aber auch gut bezahlen lassen
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Zitat:
@claudia1987 schrieb am 7. September 2019 um 20:54:30 Uhr:
Das Gutachten geht nicht auf Staatskosten. Das wirst du alleine zahlen müssen. Die Rechnung kommt noch.
Das Gutachten zahlt im Zweifelsfalle immer der Auftraggeber.
Zitat:
@158PY schrieb am 7. September 2019 um 21:00:43 Uhr:
Ich finde diesen Fred sehr interessant. Jemand kauft ein Auto für 100,- und baut einen Unfall und will das Knöllchen nicht zahlen. Wirklich interessant, wie sich manche Menschen ihre Umgebung zurecht träumen... Geh am besten bis zum BGH, dort wirst du bestimmt Recht bekommen... 😉
Weil das Knöllchen einen Tatbestand zugrunde legt, der nicht zutrifft.
Mit Zahlung des Verwarngeldes gibt man sein EINVERSTÄNDNIS, dass alles so gewesen ist, indem Falle dichtes Auffahren, was wirklich nicht geschehen ist.
Nicht ins rote Heft der Rotennummer eingetragen ergibt kein Versicherungsschutz
Mehr muss man da schon nicht sagen
Ich hoffe da kommt mehr für dich rum....
Fahren ohne Versicherungsschutz
Den Schaden am Audi zahlen
Abschleppkosten
Straßenreinungung
Und vielleicht noch mehr
Der TE hatte die Geschichte schon an anderer Stelle vorgetragen und wohl auch nicht die Antworten bekommen, die er gerne gehabt hätte.
Aus meiner Sicht hat er (mindestens) zwei Straftaten begangen, nämlich einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungesetz (fahrlässige Begehung zu seinen Gunsten angenommen: Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachzig Tagessätzen), dazu einen Kennzeichenmissbrauch (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe). Daraus ist nach den Regeln des §52 StGB (Tateinheit) eine Strafe zu bilden.
Da das Fahrzeug nicht versichert war, wird der TE (auch) den Schaden am fremden Fahrzeug selbst bezahlen müssen, und zwar unabhängig davon ob der der Unfall durch sein Fehlverhalten oder durch die technischen Mängel seines Fahrzeugs verursacht wurde.
Alles in allem sind die 35 Euro da wirklich noch das kleinste Problem, auch wenn da 63,50 raus werden.
Ich glaube, dass der TE das mit dem Anerkenntnis wegen Bezahlung des Knöllchens falsch verstanden hat. Wenn das alles so sein sollte, dann wird das Ticket noch sein kleinstes Problem sein. Unfall ohne Versicherung und mit nicht grünen, also guten Papieren ist wesentlich böser. Aber das ist dem TE vermutlich noch gar nicht aufgegangen.
Glasklarer Fall. TE soll hier nur abgezockt werden. Gegen die Wegelagerei am besten mit einem Anwalt wehren und im Notfall bis zum EuGH gehen. Ich mein, er hat bei eBay legal, hier muss es ja legal sein, rote Nummernschilder geborgt. Und ein von der Allgemeinheit finanziertes, er hat es ja immerhin nicht bestellt, Gutachten welches die Schrottplatzreife seines Fahrzeugs bestätigt. Und dann noch 35 Euro zahlen? Never ever!
Mal abseits aller Ironie, Sarkasmus und ähnlichem. Man kann, glaube ich, zwischen den Zeilen schon erkennen, dass es TE nicht unbedingt um die 35 Taler geht. Zumindest nicht vordergründig. Er hat vielleicht etwas Bamel, dass ihm dieses Schuldeingeständnis negativ ausgelegt werden könnte, bei dem ganzen Ärger, der da noch folgt.
Also das wäre in meinen Augen zumindest die Reaktion, wenn man nicht mit solch einer völligen Naivität an die Sache rangeht, dass hier alles koscher war und eigentlich der Audi an allem Schuld war, weil er völlig unnötigerweise gebremst hat.
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 7. September 2019 um 21:03:29 Uhr:
Weil das Knöllchen einen Tatbestand zugrunde legt, der nicht zutrifft.Mit Zahlung des Verwarngeldes gibt man sein EINVERSTÄNDNIS, dass alles so gewesen ist, indem Falle dichtes Auffahren, was wirklich nicht geschehen ist.
Wer soll das glauben, das du den Abstand eingehalten hast.
Wenn ich so auf die Straßen schaue gibt es keinen Fahrzeugführer der den Sicherheitsabstand einhält.
In der Stadt bei 50 Km/h wären es ja mindestens 25 Meter, das zumindest habe ich noch nie beobachten können das es eingehalten wird.
Zitat:
@158PY schrieb am 8. September 2019 um 08:25:53 Uhr:
An den EuGH habe ich noch gar nicht gedacht
Das nächstliegende übersieht man manchmal leicht.
:-)
Bemerkenswert ist hier allerdings dass der TE das Ganze morgen nochmal genauso machen würde, mit genau Null Einsicht dahingehend dass die Fehlerkette von der Idee bis zum Knall lückenlos war.
Schließe mich der 2 Bremskreis Theorie an .... alles was so die letzten ~40 Jahre vom Fließband gerollt ist hat sowas als SicherheitsPlus, falls ein Bremsschlauch plötzlich platz ...
Heißt übersetzt, der TE muss bereits mit nur noch einem aktiven Bremskreis gefahren sein ... eigentlich merkt man wenn nur noch 2 Räder diagonal bremsen, im Zweifelsfall macht man bevor man sich ernsthaft in den Verkehr stürzt mal ein paar scharfe Probebremsungen, erst recht bei einem 100 EUR Schrotthaufen ....🙄
Eigentlich mag ich keine Belehrungen, aber das war unverantwortlich von dir, sei froh das es nur Blech und kein Personenschaden gab ....
Das mit dem 35 eUR Verwarngeld, ist von dir einfach nur lächerlich, sorry...du kannst 7 Kreuze machen, wenn da nicht noch mehr nach kommt, der Verleiher von den "Roten" wird auch noch mit seiner Versicherung & mit Pech Amt sprechen dürfen...