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Rote Kennzeichen Verleih (Überführungskennzeichen) - Unfall, Technischer Defekt am Überführungsauto

Themenstarteram 7. September 2019 um 17:59

Guten Abend,

vor ca. 4 Wochen hatte ich mit einem gekauften Auto und geliehenen Überführungskennzeichen (Rote Kennzeichen) einen Auffahrunfall.

Vor mir fuhr ein Audi, der plötzlich an einem Zebrastreifen scharf abbremste, weil ein kleiner Junge mit seinem Fahrrad über den Zebrastreifen fahrend die Fahrbahn überqueren wollte.

Ich bremste auch, und plötzlich trat ich ins Leere und fuhr hinten auf.

Mein Auto war sofort Schrott, da Kühlwasser auslief und eine Reparatur lohnt sich nicht, da ich für das ganze Auto nur 100 € bezahlt habe.

Die Polizei kam, diskutierte rum, warum das Auto nicht in so einem Fahrzeugscheinheft eingetragen war, und meinte ich hätte den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, und die würden eine Anzeige schreiben, und ich bekäme Post von der Behörde Bussgeldabteilung.

Ich sagte sofort, dass ich plötzlich keine Bremse hatte, und die Polizei hat das Auto abschleppen lassen.

Heute bekam ich Post von der Bussgeldstelle, und ich soll Geld bezahlen, weil ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe.

Gestern habe ich aber auch vom Gutachter, den die Polizei eingeschaltet hatte erfahren, dass dieser den technischen Defekt ein geplatzer Bremsschlauch war.

Nun möchte ich gegen das Bußgeld vorgehen.

Frage? :confused: macht das Sinn? Durch den technischen Defekt kann ich doch beweisen, das der Unfall nicht meine Schuld war, sondern der Bremsschlauch Schuld am Unfall war.

Somit kann ich doch beweisen, dass ich den Sicherheitsabstand eingehalten habe

Beste Antwort im Thema

Danke Gott, dass zwischen dir und dem Jungen auf dem Zebrastreifen, noch ein Audi war.

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Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 12. September 2019 um 20:21:37 Uhr:

Mein Bruder arbeitet in einer KFZ Werkstatt, da hätte man das Auto ohne Probleme hingevracht, auf die Hebebühne zum Vorabcheck...

Wenn du diese Möglichkeit auch bei dem eingangs geschilderten Fall genutzt hättest, wäre dir viel Ärger erspart geblieben.

Themenstarteram 12. September 2019 um 18:26

Zitat:

@400.000km schrieb am 12. September 2019 um 20:12:18 Uhr:

@Bogdan-82 schrieb am 12. September 2019 um 19:43:34 Uhr:

 

Das Kurzzeitkennzeichen gibt es nur mit gültiger HU(TÜV).

gibt es auch ohne gültige HU / TÜV

die machen dann nur so einen Eintrag ins fahrzeugschein, aber die Kennzeichen hat man trotzdem gültig für 5 tage

Zitat:

Wenn Du nach dem Kauf direkt zum nächstgelegenen TÜV gefahren wärst, was mit Versicherungsnachweis möglich ist, wäre der Wagen wahrscheinlich durchgefallen, da der Prüfer mit Sicherheit den vorgeschädigten Bremsschlauch bemängelt hätte.

warum zu einer fremden TÜV Station fahren, wo ich bzw. meinen Bruder niemand kennt?

Macht doch keinen Sinn

Zitat:

 

In dem äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass die HU bestanden worden wäre und der Schlauch nicht bemängelt worden wäre, dann hätte man extrem gute Chancen, das Bussgeld nicht zu bezahlen, da dann der Unfall unabwendbar war.

Das mag sein

Zitat:

 

Das Abschleppen muss man aber auch in diesem Fall bezahlen.

Das problem hat gerade der Abschleppunternehmer.

Keine Ahnung, ob die Polizei als eigentlicher Auftraggeber das schlußendlich bezahlen muß?

Aber das ist nicht meine Sorge, wie der Abschleppunternehmer das regelt,.

Er hatte letztendlich den Auftrag der Polizei angenommen, also muß er sich auch mit dieser auseinandersetzen

Themenstarteram 12. September 2019 um 18:32

Zitat:

@Drahkke schrieb am 12. September 2019 um 20:24:37 Uhr:

 

Wenn du diese Möglichkeit auch bei dem eingangs geschilderten Fall genutzt hättest, wäre dir viel Ärger erspart geblieben.

Ich persönlich glaube so langsam, dass ich mein nächstes Auto in Polen kaufe.

Da gibt es das gleich mit Kennzeichen, und ummelden ist kein Problem, TÜV auch nicht

(kostet 100 Zloty) und alles ist einfach einfacher...

Wirklich, so ein Affentheater hier in Deutschland wegen eines simplen Autokaufes

Wenn man sich an dei Regeln hält, ist das doch gar nicht so schwer....

zudem solltest Du dich korrigieren: Du hast kein Auto gekauft sondern einen rollenden Schrotthaufen

ich bin nun hier raus.

Themenstarteram 12. September 2019 um 18:44

Zitat:

@NDLimit schrieb am 12. September 2019 um 20:34:41 Uhr:

 

zudem solltest Du dich korrigieren: Du hast kein Auto gekauft sondern einen rollenden Schrotthaufen

ich bin nun hier raus.

OK, die https://www.wirkaufendeinauto.de Menthalitäts-Denke:

Wenig Geld = Auto Schrott.

Der Typ, der mir das Auto verkauft hatte, hatte einfach keine Ahnung von Autos.

Das Auto VW-Passat Baujahr 1999 wurde schon preiswert angeboten für 300€ und war das Auto des verstorbenen 86 jährigen Vaters, ein Rentner, der damit wenig gefahren ist.

Garagenwagen, kein Rost, aber TÜV abgelaufen, und die letzten 1 1/2 Jahre wurde er nicht mehr gefahren, da der vater im Altenheim war.

Das sind solche Autos, die du nur waschen und aussaugen mußt, und in Polen locker mal 3000 bis 4000 Zloty dafür bekommst.

Bloß diesen Wagen wollte ich halt für mich haben, privat

Aber solange es solche Leute wie Dich mit dieser Denke gibt, kann es ja nur gut für uns sein, denn solche Leute haben einfach keine bis wenig Ahnung, und denken billige Autos = Schrott.

Ich nenne das ein Schnäppchen machen, entweder selbst fahren oder weiterverkaufen.

Und selbst der Gutachter hatte sonst dem Wagen einen gepflegten und sehr guten Zustand bezeichnet. Nur das pech mit dem einem Bremsschlauch, der war vielleicht schon 20 Jahre alt?

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 12. September 2019 um 20:44:43 Uhr:

Nur das pech mit dem einem Bremsschlauch, der war vielleicht schon 20 Jahre alt?

Wäre der vor Fahrtantritt geprüft und gewechselt worden, dann wäre der Unfall nicht passiert.

Themenstarteram 12. September 2019 um 18:53

Zitat:

@Drahkke schrieb am 12. September 2019 um 20:47:50 Uhr:

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 12. September 2019 um 20:44:43 Uhr:

Nur das pech mit dem einem Bremsschlauch, der war vielleicht schon 20 Jahre alt?

Wäre der vor Fahrtantritt geprüft und gewechselt worden, dann wäre der Unfall nicht passiert.

Hätte mir die Tussi vom Strassenverkehrsamt die Kurzzeitkennzeichen gegeben, so wäre ich einen Tag früher gefahren, und hätte wahrscheinlich keine Vollbremsung machen müßen.

ERGO: Wäre auch kein bremsschlauch geplatzt, ich wäre zu Hause in der Werkstatt angekommen,

der Wagen wäre auf der hebebühne, der poröse Bremsschlauch wäre entdeckt worden und getauscht.

 

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 12. September 2019 um 20:21:37 Uhr:

Zitat:

kann man sich gut um Reparaturen und HU kümmern und nebenbei einiges rumfahren.

Mein Bruder arbeitet in einer KFZ Werkstatt, da hätte man das Auto ohne Probleme hingevracht, auf die Hebebühne zum Vorabcheck, dann repariert, und der TÜV Mann kommt einmal die Woche.

Dann verstehe ich das ganze erst recht nicht. Wenn der Bruder bei einer Werkstatt arbeitet, hätte er das Auto doch mit rotem Kennzeichen der Werkstatt überführen können oder die Werkstatt hat bestimmt einen Trailer mit passendem Zugfahrzeug oder einen Abschleppwagen. Das wäre doch alles abgesichert gewesen, da dein Auto zu Reparaturzwecken in die Werkstatt verbracht wird.

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 12. September 2019 um 20:26:49 Uhr:

Zitat:

@400.000km schrieb am 12. September 2019 um 20:12:18 Uhr:

@Bogdan-82 schrieb am 12. September 2019 um 19:43:34 Uhr:

 

Das Kurzzeitkennzeichen gibt es nur mit gültiger HU(TÜV).

gibt es auch ohne gültige HU / TÜV

die machen dann nur so einen Eintrag ins fahrzeugschein, aber die Kennzeichen hat man trotzdem gültig für 5 tage

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 12. September 2019 um 20:26:49 Uhr:

Zitat:

Wenn Du nach dem Kauf direkt zum nächstgelegenen TÜV gefahren wärst, was mit Versicherungsnachweis möglich ist, wäre der Wagen wahrscheinlich durchgefallen, da der Prüfer mit Sicherheit den vorgeschädigten Bremsschlauch bemängelt hätte.

warum zu einer fremden TÜV Station fahren, wo ich bzw. meinen Bruder niemand kennt?

Macht doch keinen Sinn

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 12. September 2019 um 20:26:49 Uhr:

Zitat:

 

In dem äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass die HU bestanden worden wäre und der Schlauch nicht bemängelt worden wäre, dann hätte man extrem gute Chancen, das Bussgeld nicht zu bezahlen, da dann der Unfall unabwendbar war.

Das mag sein

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 12. September 2019 um 20:26:49 Uhr:

Zitat:

 

Das Abschleppen muss man aber auch in diesem Fall bezahlen.

Das problem hat gerade der Abschleppunternehmer.

Keine Ahnung, ob die Polizei als eigentlicher Auftraggeber das schlußendlich bezahlen muß?

Aber das ist nicht meine Sorge, wie der Abschleppunternehmer das regelt,.

Er hatte letztendlich den Auftrag der Polizei angenommen, also muß er sich auch mit dieser auseinandersetzen

Nöö! Zahlst du seine Forderung nicht, wird er nen Vollstreckungsbescheid gegen dich beantragen.

Dann kommt regelmäßig der Gerichtsvollzieher vorbei.

So ein Vollstreckungstitel ist in Deutschland auch 30 (!) Jahre gültig.

Zitat „Ich nenne das ein Schnäppchen machen, entweder selbst fahren oder weiterverkaufen.“

Liest sich so als wenn du das öfters machst und das mit Hartz4. Tolle Masche der Allgemeinheit auf der Tasche zu liegen.

Ist zwar sehr privat aber die Restschuldbefreiung läuft nicht auch noch? Ich komme darauf, da dir die Kosten vom Abschleppunternehmen am Berühmten vorbei gehen. Unter normalen Umständen würde man mit den ganzen noch zu erwartenden Kosten kleinere Brötchen backen.

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 12. September 2019 um 20:32:48 Uhr

Wirklich, so ein Affentheater hier in Deutschland wegen eines simplen Autokaufes

Ja, schlimm.

Aber gut, zumindest der Protagonist des Theaters ist uns ja nun bekannt. :)

Applaus!

Ciao

Ratoncita

 

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 12. September 2019 um 20:44:43 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 12. September 2019 um 20:34:41 Uhr:

 

zudem solltest Du dich korrigieren: Du hast kein Auto gekauft sondern einen rollenden Schrotthaufen

ich bin nun hier raus.

OK, die https://www.wirkaufendeinauto.de Menthalitäts-Denke:

Wenig Geld = Auto Schrott.

Aber solange es solche Leute wie Dich mit dieser Denke gibt, kann es ja nur gut für uns sein, denn solche Leute haben einfach keine bis wenig Ahnung, und denken billige Autos = Schrott.

Ich nenne das ein Schnäppchen machen, entweder selbst fahren oder weiterverkaufen.

Und selbst der Gutachter hatte sonst dem Wagen einen gepflegten und sehr guten Zustand bezeichnet. Nur das pech mit dem einem Bremsschlauch, der war vielleicht schon 20 Jahre alt?

Genauso 20 Jahre alt wie das ganze 100€-Auto ...

Und „solche Leute wie er“ haben es vielleicht nicht nötig, im untersten Schlammsumpf der Mobilität zu wühlen und mit windigen Geschäften ein paar Euro zu machen. Vielleicht hat er mehr als 10€ Tagessatz und kauft sich gleich ein etwas jüngeres und funktionstüchtiges Auto. Und weil Du so viel Ahnung hast sitzt Du jetzt mit Deinem Schnäppchen so richtig in der Kacke. Aber die Theorie scheint zu stimmen: die Intelligenz der Menschheit bleibt immer gleich. Durch den Bevölkerungsanstieg verteilt sie sich nur auf mehr Menschen ...

@TE

Jetzt Ist die Tussi von der Zulassungsstelle Schuld?

Nur weil der Haufen Schrott,die Voraussetzungen für ein KZK nicht erfüllt?

Du schreibst ja seit 19 Seiten nur wirres Zeug,ohne irgendeinen Sachverhalt auch nur annähernd zu verstehen oder besser gesagt verstehen zu wollen.

Und den Zahn mit Polen kannst Du Dir ziehen,die sind nicht mehr so hinterweltlich wie Du es gerne hättest. Versuch mal dort ein Auto anzumelden,welches in D vor 2005 abgemeldet wurde.wurde. Zu der Zeit gab es in D den FahrzeugBrief und eine AbmeldeBescheinigung in grün ausgehändigt. Der Fahrzeugschein wurde damals eingezogen.

In Polen möchte man aber zum zulassen eines Fzg aus D beides haben ZB 1 und 2(Fahrzeugschein und -Brief).

Ich beende das Drama dann an dieser Stelle mal. Der TE lässt irgendwie jede weitere Intention vermissen, das Thema sinnvoll fortzuführen. Sollte sich etwas Grundlegendes ändern oder es bahnbrechende Erkenntnisse geben, kann er sich ja ggf. an einen Moderator seiner Wahl wenden.

 

Gruß Tecci

MT-Moderation

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