Rote Kennzeichen Verleih (Überführungskennzeichen) - Unfall, Technischer Defekt am Überführungsauto

Guten Abend,
vor ca. 4 Wochen hatte ich mit einem gekauften Auto und geliehenen Überführungskennzeichen (Rote Kennzeichen) einen Auffahrunfall.
Vor mir fuhr ein Audi, der plötzlich an einem Zebrastreifen scharf abbremste, weil ein kleiner Junge mit seinem Fahrrad über den Zebrastreifen fahrend die Fahrbahn überqueren wollte.
Ich bremste auch, und plötzlich trat ich ins Leere und fuhr hinten auf.
Mein Auto war sofort Schrott, da Kühlwasser auslief und eine Reparatur lohnt sich nicht, da ich für das ganze Auto nur 100 € bezahlt habe.
Die Polizei kam, diskutierte rum, warum das Auto nicht in so einem Fahrzeugscheinheft eingetragen war, und meinte ich hätte den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, und die würden eine Anzeige schreiben, und ich bekäme Post von der Behörde Bussgeldabteilung.
Ich sagte sofort, dass ich plötzlich keine Bremse hatte, und die Polizei hat das Auto abschleppen lassen.
Heute bekam ich Post von der Bussgeldstelle, und ich soll Geld bezahlen, weil ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe.
Gestern habe ich aber auch vom Gutachter, den die Polizei eingeschaltet hatte erfahren, dass dieser den technischen Defekt ein geplatzer Bremsschlauch war.
Nun möchte ich gegen das Bußgeld vorgehen.
Frage? 😕 macht das Sinn? Durch den technischen Defekt kann ich doch beweisen, das der Unfall nicht meine Schuld war, sondern der Bremsschlauch Schuld am Unfall war.
Somit kann ich doch beweisen, dass ich den Sicherheitsabstand eingehalten habe

Beste Antwort im Thema

Danke Gott, dass zwischen dir und dem Jungen auf dem Zebrastreifen, noch ein Audi war.

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Als ehemaliger "Besitzer von Probefahrtkennzeichen zu wiederkehrenden Nutzung sage ich dir mal folgendes.

Zahle dass Bussgeld sofort ,ohne wenn und aber.

Warum ?

KFZ nicht im Fahrzeugscheinheft eingetragen,kein Versicherungsschutz,im Fahrtenbuch wahrscheinlich auch nicht.

PTU/Gutachten so ab 1000 Euro,die bezahlst du.

Fehlerbehaftete Bremsanlage ,dein Problem.

Wecke bloss keine schlafenden Hunde sonst stehtste gan schnell mit 5-10 Kilo in der Kreide.

B 19

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 7. September 2019 um 20:20:07 Uhr:


Es spielt auch überhaupt keine Rolle, ob das Fahrzeug eine gültige HU hatte oder nicht, die roten Kennzeichen sind explizit dafür gedacht, eine Fahrzeug auch ohne HU bewegen zu dürfen.

Richtig erkannt - genauso ist das.

Zitat:

Und wenn die Kennzeichen von dem Betrieb kamen, bei dem der TE das Fahrzeug gekauft hat, passiert dem Händler auch genau gar nix. Ist aber auch nicht das Thema hier.

Nein, das Fahrzeug kam nicht von dem Händler und wurde dort auch nicht gekauft.

Zitat:

Aber wenn eh schon ein Gutachter im Spiel war, sollte der Nachweis über die Unabwendbarkeit ja nicht sonderlich schwer fallen.

Ja, der sog. Unabwendbarkeitsbeweis

Du wirst eine ganze Menge an Erfahrungen in dieser Sache sammeln ...

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 7. September 2019 um 20:25:26 Uhr:


Als ehemaliger "Besitzer von Probefahrtkennzeichen zu wiederkehrenden Nutzung sage ich dir mal folgendes.

Entschuldige der Frage, aber "ehemaliger Besitzer" heißt ja nichts anderes, als dass Du heute keine mehr hast.

Ich persönlich kenne keinen Händler, der die roten kennzeichen freiwillig abgegeben hat,.

Zitat:

Zahle dass Bussgeld sofort ,ohne wenn und aber.

Warum ?

KFZ nicht im Fahrzeugscheinheft eingetragen,kein Versicherungsschutz,im Fahrtenbuch wahrscheinlich auch nicht.

Fahrtenbuch hatte ich nicht mit

Zitat:

PTU/Gutachten so ab 1000 Euro,die bezahlst du.

Fehlerbehaftete Bremsanlage ,dein Problem.

Wecke bloss keine schlafenden Hunde sonst stehtste gan schnell mit 5-10 Kilo in der Kreide.

B 19

Das Gutachten habe nicht ich in Auftrag gegeben.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. September 2019 um 20:29:53 Uhr:


Du wirst eine ganze Menge an Erfahrungen in dieser Sache sammeln ...

Ja, genau danach stinks wahrscheinlich.

Wohl eher schlechte Erfahrungen

@Bopp19 genau so sehe ich das auch.

Zitat:

@Bogdan-82 [url=https://www.motor-talk.de/.../...-ueberfuehrungsauto-t6696597.html?...]schrieb am 7. September 2019 um 20:25:42

Nein, das Fahrzeug kam nicht von dem Händler und wurde dort auch nicht gekauft.

Dann hat Dir doch ein Inhaber eines roten Dauerkennzeichen diese zur freien Verfügung überlassen.

Sollte für einen Entzug des selbigen genügen, wenn der Händler schon mehrmals auffällig geworden ist und sich nicht an die Auflagen hält, die ihm bei der Zuteilung auferlegt wurden.

Und das Bopp die Kennzeichen nicht mehr hat,muss ja nicht heißen,dass sie ihm entzogen wurden.

Vielleicht hat er sie auch nach Geschäftsaufgabe ordnungsgemäß zurückgegeben, wie es vorgeschrieben ist. Auch das "vergessen" einige Inhaber.

Sorry, aber für mich absolut lächerlich, dass du wegen den 35€ so einen terz machst.

Könnte mir vorstellen, dass dich die missbräuchliche Verwendung der Nummernschilder und/ oder der Schaden am Audi teurer kommt.

Natürlich habe ich keine R-Kennzeichen mehr,braucht man auch so ab 70 nicht mehr.

In deiner Situation wäre ich doch eher etwas kleinlauter,das Leben wird dich schon prägen,notfalls über die finanzielle Schiene.

B 19

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 7. September 2019 um 20:35:39 Uhr:


Sorry, aber für mich absolut lächerlich, dass du wegen den 35€ so einen terz machst.

Könnte mir vorstellen, dass dich die missbräuchliche Verwendung der Nummernschilder und/ oder der Schaden am Audi teurer kommt.

Ja, ich denke da etwas weiter als von 12 bis Mittag

und ich denke auch um 3 Kurven herum:

Mit Zahlung des Verwarngeldes gebe ich ja mein (Falsches) Geständnis, dass ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben soll.

Dem war aber nicht so, denn ich habe den Sicherheitsabstand eingehalten.
Darum geht es mir in erster Linie

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 7. September 2019 um 20:36:00 Uhr:


Natürlich habe ich keine R-Kennzeichen mehr,braucht man auch so ab 70 nicht mehr.

In deiner Situation wäre ich doch eher etwas kleinlauter,das Leben wird dich schon prägen,notfalls über die finanzielle Schiene.

B 19

Ach so, in Rente also

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 7. September 2019 um 20:20:07 Uhr:


Es spielt auch überhaupt keine Rolle, ob das Fahrzeug eine gültige HU hatte oder nicht, die roten Kennzeichen sind explizit dafür gedacht, eine Fahrzeug auch ohne HU bewegen zu dürfen.

Das mag so sein.

Aber das Fahrzeug muss verkehrssicher sein, und wenn beim ersten bremsen die Leitungen platzen war es das nicht.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 7. September 2019 um 20:20:07 Uhr:


... sollte der Nachweis über die Unabwendbarkeit ja nicht sonderlich schwer fallen.

Selbstverständlich wäre dieser Unfall abwendbar gewesen, in dem man den Schrotthaufen entweder entsorgt oder mit Hänger transportiert hätte.

So einen Müll auf der Straße zu bewegen und wenns kracht mit Unabwendbarkeit argumentieren ist dreist.

Zitat:

@claudia1987 schrieb am 7. September 2019 um 20:12:16 Uhr:


Ich denke bei dem Bussgeld wird es nicht bleiben, denn die Polizei hat nicht ohne Grund einen Gutachter beauftragt und die geliehene "rote Nummer" könnte für den Besitzer auch Konsequenzen haben.

Ich hoffe beides doch sehr.

Zitat:

Bogdan-82 schrieb am 7. September 2019 um 20:39:15 Uhr:


Ja, ich denke da etwas weiter als von 12 bis Mittag

und ich denke auch um 3 Kurven herum:

Mit Zahlung des Verwarngeldes gebe ich ja mein (Falsches) Geständnis, dass ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben soll.

Das mag zwar sein und verstehen hier schon auch die Leute.

ABER - in der speziellen Situation opfer lieber 'nen kleinen Finger (die 35€), bevor der ganze Arm entrissen wird! 🙄

Zitat:

Aber das Fahrzeug muss verkehrssicher sein, und wenn beim ersten bremsen die Leitungen platzen war es das nicht.

Es war ja nicht das erste Bremsen, denn ich hatte ja vorher eine ausgiebige Probefahrt gemacht mit dem Auto, und die Bremsen funktionierten einwandfrei.

Zitat:

Selbstverständlich wäre dieser Unfall abwendbar gewesen, in dem man den Schrotthaufen entweder entsorgt oder mit Hänger transportiert hätte.

So einen Müll auf der Straße zu bewegen und wenns kracht mit Unabwendbarkeit argumentieren ist dreist.

aber Rechtsanwälte machen das jeden tag.

Zitat:

Ich hoffe beides doch sehr.

Klar, der Polizeibeamte braucht das Gutachten ja auch nicht aus seiner eigenen Tasche bezahlen.

Das geht auf Staatskosten zu Händen des Steuerzahlers.

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 7. September 2019 um 19:59:28 Uhr:



Heute bekam ich Post von der Bussgeldstelle, und ich soll Geld bezahlen, weil ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe.
Gestern habe ich aber auch vom Gutachter, den die Polizei eingeschaltet hatte erfahren, dass dieser den technischen Defekt ein geplatzer Bremsschlauch war.
Nun möchte ich gegen das Bußgeld vorgehen.
Frage? 😕 macht das Sinn? Durch den technischen Defekt kann ich doch beweisen, das der Unfall nicht meine Schuld war, sondern der Bremsschlauch Schuld am Unfall war.
Somit kann ich doch beweisen, dass ich den Sicherheitsabstand eingehalten habe

Naja, alle Fahrzeuge haben heute Zweikreis Bremsanlagen, beim platzen eines Schlauches veringert sich die Bremsleistung zwar deutlich aber bremsen tut das Fahrzeug schon noch!
Mit etwas bösem willen könnte man jetzt daraus ableiten das du mit einem Fahrzeug dessen Technischen zutand du nicht einschätzen konntest, man aber bei einem Kaufpreis von 100Euro (?) auch als nicht besonders hoch ansetzen sollte vielleicht doch etwas dicht aufgefahren bist ..!

Du solltest das Bußgeld bezahlen, BEVOR jemand auf die Idee kommt zu prüfen ob du mit dem Auto überhaupt hättest im Strassenverkehr fahren dürfen .., bezüglich dessen zustandes ..!
Rote Kennzeichen sind kein Freibrief mit Verkehrsunsicheren Fahrzeugem am Strassenverkehr teilnehmen zu können!

Übrigens könntest du dem Besitzer/ Verleiher des Roten Kennzeichens damit auch noch mehr schaden!
Der tut dir eine Gefälligkeit (?) und du haust Ihn mit deiner Zickerei schlimmstenfalls richtig in die Pfanne!!

MfG Günter

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