Rote Kennzeichen Verleih (Überführungskennzeichen) - Unfall, Technischer Defekt am Überführungsauto
Guten Abend,
vor ca. 4 Wochen hatte ich mit einem gekauften Auto und geliehenen Überführungskennzeichen (Rote Kennzeichen) einen Auffahrunfall.
Vor mir fuhr ein Audi, der plötzlich an einem Zebrastreifen scharf abbremste, weil ein kleiner Junge mit seinem Fahrrad über den Zebrastreifen fahrend die Fahrbahn überqueren wollte.
Ich bremste auch, und plötzlich trat ich ins Leere und fuhr hinten auf.
Mein Auto war sofort Schrott, da Kühlwasser auslief und eine Reparatur lohnt sich nicht, da ich für das ganze Auto nur 100 € bezahlt habe.
Die Polizei kam, diskutierte rum, warum das Auto nicht in so einem Fahrzeugscheinheft eingetragen war, und meinte ich hätte den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, und die würden eine Anzeige schreiben, und ich bekäme Post von der Behörde Bussgeldabteilung.
Ich sagte sofort, dass ich plötzlich keine Bremse hatte, und die Polizei hat das Auto abschleppen lassen.
Heute bekam ich Post von der Bussgeldstelle, und ich soll Geld bezahlen, weil ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe.
Gestern habe ich aber auch vom Gutachter, den die Polizei eingeschaltet hatte erfahren, dass dieser den technischen Defekt ein geplatzer Bremsschlauch war.
Nun möchte ich gegen das Bußgeld vorgehen.
Frage? 😕 macht das Sinn? Durch den technischen Defekt kann ich doch beweisen, das der Unfall nicht meine Schuld war, sondern der Bremsschlauch Schuld am Unfall war.
Somit kann ich doch beweisen, dass ich den Sicherheitsabstand eingehalten habe
Beste Antwort im Thema
Danke Gott, dass zwischen dir und dem Jungen auf dem Zebrastreifen, noch ein Audi war.
284 Antworten
Zitat:
@hk_do schrieb am 08. Sep. 2019 um 12:37:39 Uhr:
Wenn dann bei normalem Abstand die Vollbremsung noch zum Anhalten gereicht hätte, führt die halbierte Bremskraft zum Unfall.
Bei 25m Abstand reicht das hier aber.
Vollbremsung normal aus 50km/h: 11,6m
Halbe Vollbremsung aus 50km/h: 23,2m
Reaktionsweg bei 50km/h: 13,3m
25m+11,6m-23,2m-13,3m>=0m
Und das ist schon eine langsame Reaktion
Also ich würde die 35€ nicht zahlen, wenn ich wegen so einem Unfall noch zuviel Zeit hätte.
vom TE wird man wohl hier nichts mehr hören.
Das Ausleihen der roten Nummern: Straftat , kein Versicherungsschutz, das wird für den TE noch ein teurer Spass
https://www.bussgeldkatalog.net/fahrzeug-zulassungsverordnung/16-fzv/
Rote Kennzeichen ausleihen: Ist das rechtens?
Ist man mit einem Autohändler befreundet, lockt die Möglichkeit, sich für kurze Überführungsfahrten rote Kennzeichen zu leihen und so den Kosten für Kurzzeitkennzeichen zu entgehen. Das Ausleihen roter Nummernschilder stellt jedoch eine ernste Straftat da. Der Versicherungsschutz greift hier nicht mehr, denn dieser ist nur für zugelassene Fahrten aktiv. Und eine Fahrt ohne Versicherung kann richtig teuer werden. Im schlimmsten Fall muss der Täter sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Zudem drohen auch dem leihenden Fahrzeughändler der Verlust seiner Erlaubnis für rote Kennzeichen. Zusätzlich erwarten ihn weitere Strafmaßnahmen.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 8. September 2019 um 17:44:10 Uhr:
Also ich würde die 35€ nicht zahlen, wenn ich wegen so einem Unfall noch zuviel Zeit hätte.
Die Zeit wird der TE noch für die restlichen Probleme benötigen - dieses hier ist ja noch das Kleinste von allen.
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 7. September 2019 um 19:59:28 Uhr:
Durch den technischen Defekt kann ich doch beweisen, das der Unfall nicht meine Schuld war, sondern der Bremsschlauch Schuld am Unfall war.
Somit kann ich doch beweisen, dass ich den Sicherheitsabstand eingehalten habe
Kannst du uns die dahinter stehende Beweiskette mal im Detail erläutern? 😕
Sachgegenstände sind nach deutschem Recht nicht schuldfähig.
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Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 8. September 2019 um 17:25:47 Uhr:
Zitat:
@tartra schrieb am 8. September 2019 um 11:35:38 Uhr:
Schließe mich der 2 Bremskreis Theorie an .... alles was so die letzten ~40 Jahre vom Fließband gerollt ist hat sowas als SicherheitsPlus, falls ein Bremsschlauch plötzlich platz ...Also der Bremsleistungsverlust muss schon brachial sein, wenn plötzlich ein Bremskreis versagt, vorallem überraschend ..!
Nun ja, wenn die Aufteilung der Bremskreise nicht diagonal sind sondern vorne und hinten und der vordere versagt, ist bei eine Vollbremsung nur noch wenig Bremswirkung vorhanden. Wie auch schon zuvor geschrieben, muss man das Bremspedal weiter durchdrücken. Eventuell kommt eher das Bodenblech, so dass man anpumpen muss. Wenn man das nicht weiß und den Fuß einfach durchgedrückt lässt, geht es ungebremst weiter.
Zitat:
@hk_do schrieb am 7. September 2019 um 23:20:44 Uhr:
Der TE hatte die Geschichte schon an anderer Stelle vorgetragen und wohl auch nicht die Antworten bekommen, die er gerne gehabt hätte.
…und das war vor über einer Woche in einem für rechtliche Fragen kompetenteren Forum als hier. Was soll es dann ihm bringen hier nochmals anzufragen?
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 8. September 2019 um 18:07:48 Uhr:
Was soll es dann ihm bringen hier nochmals anzufragen?
Vermutlich erhofft er sich von MT mehr Reichweite bei seiner Fragestellung (und somit ein größeres Meinungsspektrum).
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 8. September 2019 um 17:44:10 Uhr:
Zitat:
@hk_do schrieb am 08. Sep. 2019 um 12:37:39 Uhr:
Wenn dann bei normalem Abstand die Vollbremsung noch zum Anhalten gereicht hätte, führt die halbierte Bremskraft zum Unfall.
Bei 25m Abstand reicht das hier aber.
Vollbremsung normal aus 50km/h: 11,6m
Halbe Vollbremsung aus 50km/h: 23,2m
Reaktionsweg bei 50km/h: 13,3m
25m+11,6m-23,2m-13,3m>=0m
Und das ist schon eine langsame Reaktion
Der normale Sicherheitsabstand ist doch halber Tacho also 25 m. Somit muss deine Rechnung so aussehen:
25m+
-23,2m-13,3m =
-11,5m
Gruß
Uwe
Hallo!
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 8. September 2019 um 18:19:06 Uhr:
Der normale Sicherheitsabstand ist doch halber Tacho also 25 m. Somit muss deine Rechnung so aussehen:
25m+11,6m-23,2m-13,3m = -11,5m
In deiner Rechnung fehlt nun aber der Bremsweg des Audi. In der Rechnung von @Bahnfrei war er richtigerweise enthalten.
Gruß
.SD
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 8. September 2019 um 18:19:06 Uhr:
Der normale Sicherheitsabstand ist doch halber Tacho also 25 m. Somit muss deine Rechnung so aussehen:
25m+11,6m-23,2m-13,3m = -11,5m
Halber Tacho st eine Faustformel. Das ist vor allem auf höhere Geschwindigkeiten anwendbar. Innerorts nimmt man die Fahrstrecke in einer Sekunde als angemessen an. Das sind bei 50km/h ca. 15m. Außerorts nimmt man 2sec. also 30m, was zu halber Tacho passt. In dichtem Großstadtverkehr reichen sogar 0,75sec. bei 50 ca 10,5m.
Uwe, der Audi bleibt bei Vollbremsung nicht von jetzt auf gleich stehen. Dessen Bremsweg kommt also als Guthaben oben drauf.
Andererseits habe ich mir die Beschleunigungswerte für die Vollbremsung zurechtgelegt, damits passt (8,3 vs 4,15m/s²). Ich glaub einfach dem TE nicht, das darf man hier aber nicht sagen, wenn der Beitrag nicht gelocht werden soll.
@Bahnfrei
Stimmt, ich liege mit meiner Rechnung falsch. Sorry. 🙁
Wie aber schon geschrieben, ist das große Problem, dass man bei einem Ausfall eines Bremskreises oft erst ins Bodenblech treten muss, um dann die Bremswirkung wieder anzupumpen. Das kostet mindestens die eine Sekunde, die man durch die schnelle Reaktion nicht wieder gewinnt. Meist wird aber aus Unwissenheit oder vor Schreck verharrt und der Fuß durchgetreten gelassen, so dass es schon sein kann, dass einen eigentlich ausreichenden Sicherheitsabstand zum Audi hatte.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 8. September 2019 um 18:41:09 Uhr:
Meist wird aber aus Unwissenheit oder vor Schreck verharrt und der Fuß durchgetreten gelassen, so dass es schon sein kann, dass einen eigentlich ausreichenden Sicherheitsabstand zum Audi hatte.
Daraus resultiert aber
keineHaftungsfreistellung für den Auffahrenden.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 8. September 2019 um 18:46:29 Uhr:
Daraus resultiert aber keine Haftungsfreistellung für den Auffahrenden.
Das ist richtig und ich habe auch nie etwas anderes behauptet.
Gruß
Uwe
...wenn ein Kreis weg ist, dann ist die Bremsleistung jenseits von gut und böse.
Geplatzte Bremsleitungen hatte ich vor einigen Jahren mal mit meinem Opel Frontera A... daraufhin hab ich damals die kompletten Bremleitungen in dem Fahrzeug erneuert... https://www.flickr.com/photos/52824863@N06/albums/72157624655980679
Und später mal mit einem Firmenfahrzeug... IVECO Daily, bei dem hatten se die Bremsen an der Hinterachse so weit runter gefahren bis nicht nur der Bremsbelag komplett weg war sondern auch noch der Kolben so weit... bis er letztendlich aus dem Sattel geploppt ist... den hab ich dann mit vorrausschauender Fahrweise und Bremsen per 1. Gang + Kupplung noch nach Hause gefahren.
Um eine Vorstellung zu haben einfach einmal versuchen ein mit 50 oder 100km/h rollendes Auto nur mit einer mechanischen -also nicht das elektrische moderne Zeug- Handbremse abzubremsen...
Auf keinen Fall probieren, bei fast allen gängigen fahrzeugen wirkt die Handbremse auf die Hinterachse, wer da wie ein Hulk plötzlich bei 100km/h dran zieht, dreht Kreise und landet bestenfalls noch auf dem Feld neben der Straße ...😉
Die 2 Bremskreise sind eigentlich immer diagonal zur Fahrzeuglängsachse, vorne oder hinten kenne ich nicht. Es sollte immer ein Vorderrad und Hinterrad bremsbar sein. Wenn man sich den Aufbau vom HBZ anschaut, darf das Bremspedal eigentlich nicht durchsacken, weil ja Kolbenbereich Bremskreis 2 noch Druck aufbaut.
Daher bleibe ich dabei, wenn beim TE der bremsdruck komplett weg war und auch keinen Bremsen mehr möglich war, ist er bereits mit einem defekten Bremskreis losgefahren, oder im noch intakten war Luft.. was auch immer.. sowas gehört auf einen Trailer/Autotransporter🙄