ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Rote Kennzeichen - Kunden Abgeholt - Fahrzeug Kauf - Verkehrskontrolle

Rote Kennzeichen - Kunden Abgeholt - Fahrzeug Kauf - Verkehrskontrolle

Themenstarteram 13. März 2020 um 17:59

Hallo Miteinander,

 

Erstmal bedanke ich mich bei euch das ich im Forum ein Platz finden darf.

 

Zu meiner momentanen Lage. Ich arbeite derzeit im Autohaus. Ein Kunde hat am Montag ein Fahrzeug bei uns im Hause gekauft. Sein Neffe wollte ebenso ein Fahrzeug bei uns erwerben. So weit so gut, der Neffe Kommt aus München und die Kunden aus Nähe Nürnberg.

Sein Neffe war schon vorher da und wollte noch ein Auto bei mir erwerben. Also wollte er das Fahrzeug Probefahren.

Ich habe alle Einträge gemacht, sein Führerschein und Ausweis hab ich allerdings im Scanner vergessen. Das rote fahrtenbuch habe ich mitgegeben samt Dokumente die man in Regel brauchen würde.

 

Ich habe ihn 1 Stunde erlaubt das Fahrzeug zu fahren. Er meinte auch, dass er gerne beim probefahren seinen Neffen abholen würde.

 

Ca. Einer Stunde kam er zurück mit seinem Neffen den er am Bahnhof abgeholt hat.

Die Polizei soll ihn am Bahnhof rausgezogen haben. Führerschein und Ausweis hatte er leider nicht dabei, das war kein Problem da er anscheinend seinen Namen und Anschrift durchgegeben hatte. Allerdings war es ein Problem, seinen Neffen am Bahnhof abzuholen - so meine es die Polizei. Probefahrten sollte man von A-B fahren und nicht um jemanden zum abholen.

Er hat auch gemeint das er momentan eine Probefahrt macht und auf‘n Weg seinen Neffen abholt da er eh ein Auto gekauft hat und das Fahrzeug heute ausgeliefert wird.

 

Die Polizei hat anscheinend doch eine Anzeige gegen ihn angeleitet - allerdings keine Aussage aufgenommen.

 

Es wurden die Ausweis Dokumente von Kunden gemacht und die Kennzeichen wurden vom Kunden die er mitgenommen hat auch fotografiert.

Zudem soll die Polizei das Fahrzeug , die roten Kennzeichen und die FIN Nummer fotografiert haben.

 

Anscheinend sollen die das an die Zulassungsstelle weitergeben.

 

Jetzt meine Frage, was erwartet den Kunden? Was erwartet mich und den Arbeitgeber?

 

Zudem muss ich auch sagen, das der Kunde der das Fahrzeug gefahren ist meine Jacke anhatte. Kann es sein, dass die Beamten gedacht haben das er Mitarbeiter des Autohauses ist und den Kunden evtl. Abholen fährt? Der Grund warum er die Jacke anhatte ist der weil er ohne Jacke MUC ankam, da das Wetter dort schöner war als hier wie in der Umgebung.

 

Über antworten würde ich mich echt freuen. Ich zerbreche mir schon mein Kopf wie es da weitergehen soll.

 

Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. März 2020 um 19:53:32 Uhr:

Ist aber typisch deutscher Schwachsinn. Was ändert der Zwischenstopp am Supermarkt an der Probefahrt? Hätte sie an der Tankstelle nur Benzin bunkern dürfen? Oder auch die Tageszeitung?

Es ist leicht, empört zu sein, wenn man eine Situation nachträglich aus der Sicht des Allwissenden beurteilt. Was wir hier als Sachverhalt voraussetzen, konnte die Polizei bei der Überprüfung nicht wissen. Die Grenze zur faulen Ausrede bei Missbrauch des roten Kennzeichens ist im Augenblick der Kontrolle eben nicht so einfach zu ziehen, wie hier getan wird.

 

So eindeutig unproblematisch war die Situation eben nicht. Wir kennen auch nicht die weiteren Hintergründe, die zur Kontrolle geführt haben. Das rote Kennzeichen lässt sich leicht mißbräuchlich verwenden. Es liegt an der sorgfältigen Verwendung des Autohändlers und dem Grundvertrauen der Zulassungsstelle darin, dass dieses System funktionieren kann. Gibt es nur ausreichend viele Schlaumeier, die meinen, es mit "cleveren" Ausreden ungestraft missbrauchen zu können, dann schafft der Gesetzgeber es ab. Dann geht hier die Heulerei auch wieder los. Wie seinerzeit bei den Kurzzeitkennzeichen.

 

Grüße vom Ostelch

49 weitere Antworten
Ähnliche Themen
49 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. März 2020 um 19:51:47 Uhr:

Auf die Späße kann man sich gerne mit dem SB einlassen.

Der Missbrauch roter Dauerkennzeichen wird nicht überall als Lappalie abgewunken

Warum so verkrampft? Habe ich nicht deutlich gemacht, dass es kein ernstgemeinter Vorschlag war? Natürlich fährt man nicht mit roten Nummernschildern zum Einkaufen. Deutlicher kann man einen Missbrauch ja nun nicht dokumentieren.

Wenn aber hier ein Kunde einmalig auf der Probefahrt seinen Neffen einsammelt, ist das schon ein etwas anderer Fall.

am 13. März 2020 um 18:54

...war zwar schon vor Jahren, also vor all den Verschärfungen bzgl. des roten Kennzeichens... aber von einem örtlichen Mercedes-Benz Händler wo ein Bekannter gearbeitet hat weiß ich, dass da so ein alter abgefuckter Allrad-Subaru in der Ecke stand... sobald irgendeiner der Angestellten ein Fahrzeug mit Anhängekupplung gebraucht hat z.B. auch um zu Hause privat mal eben Grüngut oder was auch immer weg zufahren... dann wurde da ein rotes Kennzeichen dran geklemmt und los gings.

Und um solche Sachen einzudämmen gabs ja angeblich irgendwelche Verschärfungen, was die Nutzung der roten Kennzeichen angeht und vermutlich ist da auch so mancher unter den Cops hellhörig geworden.

PS:... mein erstes Auto mit unter 4.000km auf der Uhr, das ich innerhalb der Familie "vererbt" bekommen hab stand mehrere Jahre bevor ichs in Betrieb genommen hab... da hat mir oben genannter Bekannter auch für ein paar Bewegungsfahrten rote Kennzeichen mitgebracht.

Als das Auto durch die AU gefallen ist hab ich die Kiste mit roten Kennzeichen mal so richtig freigeblasen - der Werkstattmeister meinte fahr das Teil mal so ca. 100km piano mit 130km/h auf der Autobahn, dann machste kehrt und aufm Rückweg volles Rohr was der Motor hergibt... auch um den alten Sprit zu verbrennen - anschließend gabs eine blitz blanke AU - aber wie schon gesagt alles mit roten ausgeliehenen Kennzeichen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. März 2020 um 19:53:32 Uhr:

Ist aber typisch deutscher Schwachsinn. Was ändert der Zwischenstopp am Supermarkt an der Probefahrt? Hätte sie an der Tankstelle nur Benzin bunkern dürfen? Oder auch die Tageszeitung?

Naja, man darf vor dem Hintergrund natürlich den Probefahrt-Charakter schon deutlich in Frage stellen. Wenn die Frau des Werkstattinhabers damit beim Einkaufen angetroffen wird, darf man schon mal kritisch nachfragen.

Wo ist da der Unterschied? Ob ich eine Kiste Wasser in den Kofferraum oder einen Neffen auf den Beifahrersitz lade, hat beides nichts mit der Probefahrt zu tun. Probefahrt beenden, zugelassenes Fahrzeug nehmen, die gleiche Strecke noch mal fahren - das ist deutsche Gründlichkeit.

Und so ganz nebenbei, auch die gelben Kurzzeitkennzeichen werden nur für ganz spezielle Zwecke ausgegeben. Damit zum Einkaufen fahren ist unzulässig.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. März 2020 um 19:56:33 Uhr:

Wo ist da der Unterschied? Ob ich eine Kiste Wasser in den Kofferraum oder einen Neffen auf den Beifahrersitz lade, hat beides nichts mit der Probefahrt zu tun. Probefahrt beenden, zugelassenes Fahrzeug nehmen, die gleiche Strecke noch mal fahren - das ist deutsche Gründlichkeit.

Der Unterschied liegt hier in der Person des angetroffenen und dem örtlichen Bezug

Der Kunde wird wohl kaum regelmäßig Autos aus dem Autohaus dafür nutzen, um Verwandte abzuholen. Zudem der Kundenstatus ja auch den grundsätzlichen Charakter der Probefahrt unterstreicht.

Die Frau des Inhabers aber wohl doch möglicherweise regelmäßig vor Ort einkaufen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. März 2020 um 19:56:33 Uhr:

das ist deutsche Gründlichkeit.

Naja, man darf wohl schon differenzieren ob mit derartigen Kennzeichen vereinzelte Probefahrten gemacht werden oder eben eine Dauernutzung stattfindet.

Ich persönlich hätte jetzt kein Problem auch die einkaufende Dame davonkommen zu lassen, aber umgekehrt ist es auch keine Schikane da mal näher nachzufragen.

Regelmäßig? Wie oft darf das Fahrzeug mit roten Kennzeichen denn während einer zugelassenen Probefahrt anderweitig genutzt werden? Richtig, nicht ein einziges Mal. Sorry, aber wenn eine reine Unterbrechung (anhalten, Neffen einladen, Getränke einladen) schon zum Verfahren führt, sind wir formal und ganz legal tief gesunken.

einfach abwarten was passiert und dann wahrheitsgemäß antworten.

ich als kunde wüßte nicht, dass ich mit dem rotem kennzeichen für die probefahrt nicht am bahnhof anhalten darf um eine person aus und einsteigen zu lassen.

->für mich als kunde würde das gelten was ich bei euch (autohändler) unterschrieben habe

->der umgang mit roten kennzeichen ist in der stvzo geregelt. die frage ist ob ich als normaler autofahrer nicht lediglich die stvo und die für mich ggf als fahrzeughalter mit normalem kennzeichen entsprechenden artikel der stvZo kennen muss.

->klar unwissenheit schützt vor strafe nicht und vielleicht muss ich mich als fahrzeugführer wenn ich rote nummern führe auch tatsächlich darüber informieren was ich damit darf und was nicht. aber großartige bestrafung würd ich hier nicht erwarten (und verwarngelder sind in dtl nicht besonders hoch)

was den händler angeht:

->ich würd mir halt nochmal genau die entsprechenden stellen der stzvo durchlesen und ggf auch meinen vertrag mit der versicherung (wobei die ja hier aussen vor ist. es gab ja hoffentlich keinen versicherungsfall)

du persönlich hast sicher keinen fehler gemacht und wenn dann wird dein chef dich schon entsprechend belehren. je nach situation deines jobs (probezeit usw) kannst du dir überlegen ob du über das thema jetzt schon mit deinem chef sprichst oder ob du einfach abwartest ob von amts wegen überhaupt was kommt (oder auch vom kunden.....der sich ggf über sein verwarngeld ärgert und die mangelnde belehrung was er mit dem kennzeichen darf und was nicht). kommt dagegen nichts wäre die panikmache umsonst - da es aber ja immer wieder vorkommen kann ist es ggf sogar sinnvoll das ganze mit dem chef mal zu besprechen (völlig unabhängig ob nun wirklich ein brief kommt oder nicht). letztendlich lernt ja jeder dazu.

das kennzeichen sehe ich nicht in gefahr - sollte das der fall sein kann man sich immernoch versuchen zu wehren. ist man selbst schon mehrfach aufgefallen und es ist das zünglein an der wage sollte man sich halt an die eigene nase fassen (und in zukunft sich genau über alle regularieren informieren.

Es muss doch ggf. nur angegeben werden, dass der Neffe an der Urteilsfindung zum Fahrzeug beteiligt werden sollte.

Solange der Neffe nicht in Windeln daher kommt, jederzeit glaubwürdig..

Gruß marin

Zitat:

@Cicooo schrieb am 13. März 2020 um 18:59:02 Uhr:

Probefahrten sollte man von A-B fahren und nicht um jemanden zum abholen.

Aha. Und das Auto dann bei B abstellen und zurücklaufen? :D :D :D

Wie will ein Händler verhindern das ein potentieller Kunde bei der Probefahrt mit dem roten Kennzeichen noch nebenbei was Privates erledigt? Das ginge nur wenn es einen Zwang gäbe das ein Mitarbeiter des Händlers dabei ist.

Wobei man sagen muss das viele Zulassungsstellen bei der Ahndung von Verstößen recht flexibel sind, da gibt es Gebrauchtwagenhändler wo es die Behörden kein Stück interessiert das die Rote ständig für Privatfahrten genutzt wird während man bei Anderen die Regeln penibelst auslegt

Zitat:

@Cicooo schrieb am 13. März 2020 um 18:59:02 Uhr:

Probefahrten sollte man von A-B fahren und nicht um jemanden zum abholen

Muss man Probefahrten nicht eher von A zu A fahren?

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 14. März 2020 um 00:57:03 Uhr:

Wie will ein Händler verhindern das ein potentieller Kunde bei der Probefahrt mit dem roten Kennzeichen noch nebenbei was Privates erledigt? Das ginge nur wenn es einen Zwang gäbe das ein Mitarbeiter des Händlers dabei ist.

Ist das nicht sogar schon längst vorgeschrieben?

Wenn ich mir mal überlege: Ich hatte mein jetziges Fahrzeug satte drei Stunden zur Probfahrt und bin damit auch in die eigene Tiefgarage gefahren. ZUrück habe ich gleich meinen Schwager mitgenommen.

Keine Sau hat sich dafür interessiert. Und wir sind einigen Polizeiautos begegnet. Es schien fast so, als wäre Wandertag:-))

Ich denke mal, dass hier nichts nachkommen wird. Schliesslich kann ich immer noch sagen, dass ich eine Zweitmeinung wollte.Ausserdem sollte mir der Neffe sagen, wie das Fahrzeug von aussen klingt. Oder muss ich neuerdings zu einem KFZ-Sachverständigen fahren ?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. März 2020 um 19:56:33 Uhr:

Wo ist da der Unterschied? Ob ich eine Kiste Wasser in den Kofferraum oder einen Neffen auf den Beifahrersitz lade, hat beides nichts mit der Probefahrt zu tun. Probefahrt beenden, zugelassenes Fahrzeug nehmen, die gleiche Strecke noch mal fahren - das ist deutsche Gründlichkeit.

Der Unterschied ist, den Kasten Wasser kann ich nicht am Ende der Probefahrt befragen, wie der Wagen ist. Der Neffe könnte ja durch aus auch wegen seiner Meinung zu dem Wagen mitfahren sollen. Wenn er aus zeitlichen Gründen nicht sofort zum Autohaus kommen konnte, kann ich ihn auch unterwegs einladen.

Je nach Fahrzeug wird den Kunden doch sogar für eine ausführliche Probefahrt, damit sie ein paar Nutzungsszenarien durchspielen können, ermöglicht. Die Beladung eines Kofferraums beim Baumarkt kann kaufentscheidend sein. Meine Schwester hat einen Camping-VW-Bus, als es mit dem Kauf ganz konkret wurde, von Samstag auf Montag geliehen bekommen, damit sie probeschlafen konnte.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. März 2020 um 19:53:32 Uhr:

Ist aber typisch deutscher Schwachsinn. Was ändert der Zwischenstopp am Supermarkt an der Probefahrt? Hätte sie an der Tankstelle nur Benzin bunkern dürfen? Oder auch die Tageszeitung?

Es ist leicht, empört zu sein, wenn man eine Situation nachträglich aus der Sicht des Allwissenden beurteilt. Was wir hier als Sachverhalt voraussetzen, konnte die Polizei bei der Überprüfung nicht wissen. Die Grenze zur faulen Ausrede bei Missbrauch des roten Kennzeichens ist im Augenblick der Kontrolle eben nicht so einfach zu ziehen, wie hier getan wird.

 

So eindeutig unproblematisch war die Situation eben nicht. Wir kennen auch nicht die weiteren Hintergründe, die zur Kontrolle geführt haben. Das rote Kennzeichen lässt sich leicht mißbräuchlich verwenden. Es liegt an der sorgfältigen Verwendung des Autohändlers und dem Grundvertrauen der Zulassungsstelle darin, dass dieses System funktionieren kann. Gibt es nur ausreichend viele Schlaumeier, die meinen, es mit "cleveren" Ausreden ungestraft missbrauchen zu können, dann schafft der Gesetzgeber es ab. Dann geht hier die Heulerei auch wieder los. Wie seinerzeit bei den Kurzzeitkennzeichen.

 

Grüße vom Ostelch

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Rote Kennzeichen - Kunden Abgeholt - Fahrzeug Kauf - Verkehrskontrolle