ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verkaufen / Kaufen, Abmelden / Ummelden (ohne Schilder/Brief)

Verkaufen / Kaufen, Abmelden / Ummelden (ohne Schilder/Brief)

Themenstarteram 25. Mai 2018 um 7:13

Hallo, habe eine Frage und komme nicht so richtig weiter.

Ich habe ein Auto von Privat gekauft, hole dieses morgen ab, fahre mit dem zu mir und melde diesen dann nächste Woche auf meinen Namen um, soweit so gut.

Nun habe ich mein altes Fahrzeug verkauft, dieses bringe ich dem Käufer morgen da es direkt auf dem Weg liegt. Soweit auch so gut.

Ich möchte nun aber meine alten Kennzeichen behalten, wenn ich diese dann beim Käufer abschraube, kann ja weder er noch ich das Fahrzeug ab/ummelden.

Oder sehe ich das falsch?

Wie kann man das am besten machen?

Ähnliche Themen
25 Antworten

auf dem Weg zum Käufer an der Zulassungsstelle vorbei, abmelden und mit entstempelten Kennzeichen hinbringen. Klappt natürlich nicht Samstag. Kombination auf Dich reservieren nicht vergessen und dann die Kennzeichen mitnehmen und wiederverwenden auf Deinem neuen Auto.

Alternativ lässt sich der Käufer deines Fahrzeugs darauf ein, dass du ihm die ZB I nach der Ummeldung des von dir gekauften Autos zusendest. Oder du änderst bei deinem jetzigen Fahrzeug heute die Kennzeichen auf irgendeine x-beliebige Kombination und lässt die bisherige für die Ummeldung reservieren. Ist natürlich die teuerste Variante.

Themenstarteram 25. Mai 2018 um 8:38

ok, ich glaube fast, es ist einfacher sich ein neues Kennzeichen für das neue Fahrzeug geben zu lassen, der Käufer behält mein Kennzeichen und meldet es dann ab/um.

wenn Du dem Käufer vertraust wegen der Ummeldung und er im Zweifel auch greifbar ist, kannst Du das so machen.

Wenn Du Dein altes Fahrzeug abmeldest, darfst Du noch den selben Tag bis 0,00 Uhr damit fahren.

Du begehst damit also keine Straftat, Verkehrsdelikt oder sonstigen Verstoß.

Themenstarteram 25. Mai 2018 um 9:39

Aber auf einen Samstag ist abmelden schlecht....

wäre evtl. Online-Abmeldung am Samstag möglich bzw. eine Option für dich?

am 25. Mai 2018 um 10:56

Wieso soll der neue Käufer das Fahrzeug ohne Kennzeichen nicht anmelden können? Und wieso solltest du das Fahrzeug mit nur Kennzeichen nicht abmelden können? Versteh ich nicht.

Das Auto muss weder bei der An- noch bei der Abmeldung mit dabei sein. Es müssen der Fahrzeugschein und die Kennzeichen zum entwerten (logisch...) vorgelegt werden und zum anmelden braucht der neue Besitzer vom Auto ja nur den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und gültige TÜV Papiere.

Oder raff ich nicht, worum es geht?

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 25. Mai 2018 um 12:56:56 Uhr:

Wieso soll der neue Käufer das Fahrzeug ohne Kennzeichen nicht anmelden können?

Wenn es noch zugelassen ist wie im vorliegenden Fall, dann werden auch die Kennzeichen benötigt.

 

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 25. Mai 2018 um 12:56:56 Uhr:

zum anmelden braucht der neue Besitzer vom Auto ja nur den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und gültige TÜV Papiere.

Und die ZB I...

 

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 25. Mai 2018 um 12:56:56 Uhr:

Oder raff ich nicht, worum es geht?

Das wird wohl so sein, obwohl der TE in seinem Eröffnungsbeitrag ziemlich gut und genau beschrieben hat, was er vor hat...

am 25. Mai 2018 um 11:18

Ja, wenn der TE den Wagen nach dem bringen zum neuen Besitzer noch selber abmelden will, ist doch klar, dass der neue Besitzer dann noch warten muss. Aber das ist doch immer so.

Verstehe das Problem nicht. Entweder den neuen Besitzer MIT den alten Kennzeichen und in voll angemeldet selber zu seinem Straßenverkehrsamt fahren lassen. Oder Wagen nach dem Bringen am nächstmöglichen Termin selber abmelden und dann muss der neue Besitzer warten, auf die Abmeldebescheinigung, die er zum wieder anmelden ja dann auch braucht.

Alles auf ein Mal geht eben nicht. Es sei denn man wohnt in der selben Stadt und geht gemeinsam zum Straßenverkehrsamt. Was hier schon allein nicht geht, weil das Auto aufm Samstag zum neuen Besitzer gebracht wird.

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 25. Mai 2018 um 13:18:27 Uhr:

Verstehe das Problem nicht.

Der TE will seine bisherigen Kennzeichen eigentlich behalten und sucht jetzt den geschicktesten Weg dafür. Hat er so geschrieben. Aber er hat ja schon angedeutet, darauf evtl. zu verzichten...

 

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 25. Mai 2018 um 13:18:27 Uhr:

Oder Wagen nach dem Bringen am nächstmöglichen Termin selber abmelden und dann muss der neue Besitzer warten, auf die Abmeldebescheinigung, die er zum wieder anmelden ja dann auch braucht.

Eine Abmeldebescheinigung gibts seit fast 13 Jahren nicht mehr, irgendwann muss sich das doch mal rumgesprochen haben...

 

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 25. Mai 2018 um 13:18:27 Uhr:

Alles auf ein Mal geht eben nicht.

Das wissen hier alle, auch der TE. Deswegen sucht er mit diesem Thread nach Hilfe und Alternativen.

am 25. Mai 2018 um 12:04

Tschuldigung, steht (hochaktuell) so auf der Seite vom Strassenverkehrsamt. Wenns die Bescheinigung zum neu anmelden nicht braucht, weil gibts nimmer, um so besser.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 25. Mai 2018 um 13:41:42 Uhr:

Zitat:

 

Eine Abmeldebescheinigung gibts seit fast 13 Jahren nicht mehr, irgendwann muss sich das doch mal rumgesprochen haben...

Wie vorher geschrieben, die ZB I (anstatt der Bescheinigung).

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. Mai 2018 um 09:16:16 Uhr:

auf dem Weg zum Käufer an der Zulassungsstelle vorbei, abmelden und mit entstempelten Kennzeichen hinbringen. Klappt natürlich nicht Samstag. Kombination auf Dich reservieren nicht vergessen und dann die Kennzeichen mitnehmen und wiederverwenden auf Deinem neuen Auto.

Zitat:

cementario2

Wenn Du Dein altes Fahrzeug abmeldest, darfst Du noch den selben Tag bis 0,00 Uhr damit fahren.

Du begehst damit also keine Straftat, Verkehrsdelikt oder sonstigen Verstoß.

.

Nur Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren sind erlaubt. Ein Tour durch die Republik mit dem angemeldeten Fahrzeug ist es nicht.

Da der TE beim Abmelden die Kennzeichen dann personenbezogen reservieren würde, ist das alte Kennzeichen auch nicht mehr dem alten Fahrzeug zugeteilt, darf also auch nicht mit den entwerteten Kennzeichen mehr gefahren werden.

Gruß M

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verkaufen / Kaufen, Abmelden / Ummelden (ohne Schilder/Brief)