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Rote Kennzeichen - Kunden Abgeholt - Fahrzeug Kauf - Verkehrskontrolle

Themenstarteram 13. März 2020 um 17:59

Hallo Miteinander,

 

Erstmal bedanke ich mich bei euch das ich im Forum ein Platz finden darf.

 

Zu meiner momentanen Lage. Ich arbeite derzeit im Autohaus. Ein Kunde hat am Montag ein Fahrzeug bei uns im Hause gekauft. Sein Neffe wollte ebenso ein Fahrzeug bei uns erwerben. So weit so gut, der Neffe Kommt aus München und die Kunden aus Nähe Nürnberg.

Sein Neffe war schon vorher da und wollte noch ein Auto bei mir erwerben. Also wollte er das Fahrzeug Probefahren.

Ich habe alle Einträge gemacht, sein Führerschein und Ausweis hab ich allerdings im Scanner vergessen. Das rote fahrtenbuch habe ich mitgegeben samt Dokumente die man in Regel brauchen würde.

 

Ich habe ihn 1 Stunde erlaubt das Fahrzeug zu fahren. Er meinte auch, dass er gerne beim probefahren seinen Neffen abholen würde.

 

Ca. Einer Stunde kam er zurück mit seinem Neffen den er am Bahnhof abgeholt hat.

Die Polizei soll ihn am Bahnhof rausgezogen haben. Führerschein und Ausweis hatte er leider nicht dabei, das war kein Problem da er anscheinend seinen Namen und Anschrift durchgegeben hatte. Allerdings war es ein Problem, seinen Neffen am Bahnhof abzuholen - so meine es die Polizei. Probefahrten sollte man von A-B fahren und nicht um jemanden zum abholen.

Er hat auch gemeint das er momentan eine Probefahrt macht und auf‘n Weg seinen Neffen abholt da er eh ein Auto gekauft hat und das Fahrzeug heute ausgeliefert wird.

 

Die Polizei hat anscheinend doch eine Anzeige gegen ihn angeleitet - allerdings keine Aussage aufgenommen.

 

Es wurden die Ausweis Dokumente von Kunden gemacht und die Kennzeichen wurden vom Kunden die er mitgenommen hat auch fotografiert.

Zudem soll die Polizei das Fahrzeug , die roten Kennzeichen und die FIN Nummer fotografiert haben.

 

Anscheinend sollen die das an die Zulassungsstelle weitergeben.

 

Jetzt meine Frage, was erwartet den Kunden? Was erwartet mich und den Arbeitgeber?

 

Zudem muss ich auch sagen, das der Kunde der das Fahrzeug gefahren ist meine Jacke anhatte. Kann es sein, dass die Beamten gedacht haben das er Mitarbeiter des Autohauses ist und den Kunden evtl. Abholen fährt? Der Grund warum er die Jacke anhatte ist der weil er ohne Jacke MUC ankam, da das Wetter dort schöner war als hier wie in der Umgebung.

 

Über antworten würde ich mich echt freuen. Ich zerbreche mir schon mein Kopf wie es da weitergehen soll.

 

Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. März 2020 um 19:53:32 Uhr:

Ist aber typisch deutscher Schwachsinn. Was ändert der Zwischenstopp am Supermarkt an der Probefahrt? Hätte sie an der Tankstelle nur Benzin bunkern dürfen? Oder auch die Tageszeitung?

Es ist leicht, empört zu sein, wenn man eine Situation nachträglich aus der Sicht des Allwissenden beurteilt. Was wir hier als Sachverhalt voraussetzen, konnte die Polizei bei der Überprüfung nicht wissen. Die Grenze zur faulen Ausrede bei Missbrauch des roten Kennzeichens ist im Augenblick der Kontrolle eben nicht so einfach zu ziehen, wie hier getan wird.

 

So eindeutig unproblematisch war die Situation eben nicht. Wir kennen auch nicht die weiteren Hintergründe, die zur Kontrolle geführt haben. Das rote Kennzeichen lässt sich leicht mißbräuchlich verwenden. Es liegt an der sorgfältigen Verwendung des Autohändlers und dem Grundvertrauen der Zulassungsstelle darin, dass dieses System funktionieren kann. Gibt es nur ausreichend viele Schlaumeier, die meinen, es mit "cleveren" Ausreden ungestraft missbrauchen zu können, dann schafft der Gesetzgeber es ab. Dann geht hier die Heulerei auch wieder los. Wie seinerzeit bei den Kurzzeitkennzeichen.

 

Grüße vom Ostelch

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So siehts aus OstElch .

Das Fahrzeuggebundene kurzzeitkennzeichen führt auch Jahre nach der Einführung zur Empörung.

Und diese Änderung wurde nur aufgrund des massiven Missbrauchs eingeführt.

am 14. März 2020 um 8:27

...mal ein anderes Beispiel, ich habe einen Planenanhänger mit einer Ladefläche von ca. 3,10 x 1,85 regulär mit schwarzen Kennzeichen zugelassen (zahle also Steuer + Versicherung dafür) und außerdem diverse Bootstrailer mit grünem Kennzeichen zugelassen (da zahle ich keine Steuer und benötige auch keine Haftpflichtversicherng).

Jetzt gab es schon die Situation, dass ein relativ langes Teil z.B. ein Holzbalken nehmen wir mal 12 x 20cm und dazu 6-8m lang zu transportieren ist.

Mit dem Planenanhänger darf ich das Teil rein rechtlich gesehen fahren, auf dem Bootstrailer nicht, da der ja von der Steuer und von der Versicherungspflicht befreit ist.

Aber der Bootstrailer wäre aufgrund der Eigenart, dass Segelboote und die dazugebörigen Masten recht lang sind perfekt dazu geeignet das eine Kantholz mal eben im Sägewerk anzuholen... auf die Bootsstützen draufgepackt, festgegurtet - ideal... aber eben rechtlich nicht zulässig.

Und so verhält es sich halt auch mit den roten Händler-Kennzeichen, die sind für eine besondere Situation, die genauen Konditionen sind rechtlich definiert, was man damit machen darf um die Nutzung einzuschränken... ein aber das ist doch bloß oder was ist der Unterschied gibts da nicht, auch wenns rational gesehen nicht ganz einzusehen ist.

Hallo,

sind mit "Probefahrten" mit roten Kennzeichen nicht Fahrten des Händlers/Meisters nach einer Reparatur gemeint?

Dachte immer Kunde und rote Kennzeichnung gibt's nicht mehr.

Wenn ich Probefahrten bei Autohäusern gemacht habe, gab's immer ein "ordentlich" zugelassenes Auto. Meist auf einen der Verkäufer zugelassen.

Gruß jaro

Zitat:

@jaro66 schrieb am 14. März 2020 um 17:57:13 Uhr:

Dachte immer Kunde und rote Kennzeichnung gibt's nicht mehr.

Wenn ich Probefahrten bei Autohäusern gemacht habe, gab's immer ein "ordentlich" zugelassenes Auto. Meist auf einen der Verkäufer zugelassen.

Rote Nummern kommen dran, wenn man als Kunde mit einen Gebrauchtwagen beim Händler eine Probefahrt macht.

Das rote Kennzeichen ist keineswegs auf Gebrauchtwagen beschränkt.

 

Grüße vom Ostelch

Das ist doch wieder korinthenkackerei im Endstadium...

Ich sehe mittlerweile so selten noch rote Händlerkennzeichen auf der Straße, oder Überführungskennzeichen, dass das heute echt vernachlässigbar ist.

Ich wette die quote von Fällen wo so eine Fahrt wegen technischer Mängel oder Umwege schlimme auswirkungen hatte, ist nicht vorhanden.

Hier wird wieder mit Bazookas auf Bakterien geschossen.

Nein, hier wurde nur von der Polizei kontrolliert, ob die Zulassungsvorschriften eingehalten wurden. Der Rest ist nur Forumsfantasie wegen Unkenntnis des genauen Sachverhalts. ;)

 

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 15. März 2020 um 21:28

Guten Abend und danke für die Zahlreichen antworten! :-)

 

Kann die Polizei vielleicht gedacht haben - da der Kunde ja die Jacke von mir anhatte das er ein Mitarbeiter vom Autohaus ist und das er Personen befördert?

 

Ich habe gestern noch mal mit diesen Kunden telefoniert und er meinte, er hat bei der Kontrolle Widersprüche gemacht - da er seine Dokumente nicht mitgenommen hat hat er gesagt das er Mitarbeiter ist und die Kunden abholt.

 

Das die beiden Kunden miteinander verwandt sind wäre kein Problem nachzuweisen.

 

Danke euch noch mal..

Themenstarteram 15. März 2020 um 21:31

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. März 2020 um 19:26:23 Uhr:

Mal was zum Lachen - die Ehefrau meines Freundes fuhr mit dem Fahrzeug mit roten Kennzeichen u.a. auch zum Einkaufen. Ergebnis: Anzeige wegen Kfz.-Steuerhinterziehung. Zwischenhalt, um etwas was nicht mit der Probefahrt zu tun hatte, scheint nicht gestattet.

Mussten sie was zahlen? Oder ging das ganze vor Gericht?

 

Lg.

Themenstarteram 28. April 2021 um 12:20

Also Ergebnis wäre jetzt da. Dürfte jetzt 23,45€ plus Bearbeitungsgebühren zahlen. Die Polizei hat allerdings zahlreiche Ermittlungen gestartet gehabt. Wahrscheinlich waren die Ermittlungskosten höher als wie die, die ich am Schluss zahlen dürfte.

Liebe Grüße.

welcher Tatbestand wurde denn geahndet? Falschparken am Bahnhof?

Finde nur ich das komisch?

Kunde mit Jacke vom MA und die Dokumente liegen im Scanner?

Ich finde es gut, dass die Regelungen für die Rote Nummer verschäft wurden und der Missbrauch stärker kontrolliert wird.

Themenstarteram 28. April 2021 um 14:00

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. April 2021 um 15:15:53 Uhr:

welcher Tatbestand wurde denn geahndet? Falschparken am Bahnhof?

Verstoß gegen §§ 1, 7 KraftStG i.V.m. § 370 Abgabenordnung. Das Verfahren wurde vom Staatsanwalts. eingestellt. Die Polizei hatte allerdings sehr Stark (Arbeitgeber, Landratsamt) ermittelt.

Themenstarteram 28. April 2021 um 14:00

Zitat:

@Bad Al schrieb am 28. April 2021 um 15:45:47 Uhr:

Finde nur ich das komisch?

Kunde mit Jacke vom MA und die Dokumente liegen im Scanner?

Ich finde es gut, dass die Regelungen für die Rote Nummer verschäft wurden und der Missbrauch stärker kontrolliert wird.

Kann doch mal passieren, hast du noch nie etwas vergessen?

Die Konstellation ist aber schon etwas merkwürdig,das muss man doch zugeben.

Kunde trägt Jacke des Autohauses und behauptet dort Mitarbeiter zu sein,hört sich schon etwas nach gezielter Absprache an.

Deshalb unterstelle ich aber niemandem etwas,es gibt ja die dümmsten Zusammentreffen von Zufällen.

Sonst würde die Titanic ja heute noch fahren.

Letztendlich spielt es keine Rolle mehr,ist ja mit ein paar Euro erledigt,und die Titanic fährt halt nicht mehr.

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