Ritzel-Änderung - legal?
Hallo!
Nochmal kurz bevor ich die Frage stelle: Ich habe gestern meinen A2 Führerschein bestanden. Und mein Vater hat eine Suzuki dr 650 SE von 1999. Diese hat 32kW und Leergewicht von 165kg, daraus ergibt sich ein Leistungsgewicht von 0,20. Das bedeutet, dass ich diese mit dem A2 Führerschein fahren darf.
Jetzt meinte mein Vater er hat das Ritzel verändert. Original hat die Maschine 15 Zähne vorne und hinten 41 und er meinte, jetzt hat die Maschine 14 Zähne vorne und 43 hinten.
Ist das noch legal? Somit soll sie Maschine im Durchzug besser sein, aber in der Endgeschwindigkeit etwas langsamer. Bzw. wenn es legal ist, muss man diese Veränderung eintragen lassen? oder kann ich damit bedenkenlos fahren? Die Maschine wird durch diese Änderung ja eigentlich eher langsamer als die eingetragene Endgeschwindigkeit.
Er meinte, dass er dieses Kit bestellt hat: https://www.louis.de/.../10048000?...
Also um das alles runter zu brechen: Ich möchte sicher gehen, dass alles legal ist und ich keine Probleme bekomme.Und mein Führerschein nicht gefährdet ist. Würde mich auf fachliche Antworten freuen!
39 Antworten
Zitat:
@ME1200 schrieb am 25. Juli 2021 um 07:10:34 Uhr:
Da sich mit anderer Übersetzung zB auch das Drehzahlnivau der Maschine ändert und damit das Fahrgeräusch.
Hatte mich auch mal in die Thematik eingelesen.
Und letztendlich läuft es auf genau diese Problematik hinaus: Fahrgeräusch, Verbrauch und Abgase bei der geänderten Übersetzung passen nicht mehr zu den eingetragenen Herstellerangaben.
Die erlaubte Toleranz von 3% für das Übersetzungsverhältnis wurde ja bereits angesprochen.
Daher ist es, je nach Baujahr, sogar kaum möglich ohne Komplettabnahme eine Änderung an der Übersetzung >3% eintragen zu lassen.
Legal fährt man damit also wohl eher nicht!
Muss jeder für sich selbst wissen 🙂
15/43er Übersetzung entspricht einer Verkürzung dem Originalverhältnis gegenüber um minus 4, 9 %. Das wäre deutlich spürbar und meiner Meinung nach auch eine vertret- tolerierbare Änderung. Mit Geardata und Chaindata gibt es eine kostenlose Möglichkeit, nach Eingabe der Detaildaten zum eigenen Bike/Motor zu sehen, welche Drehzahl z.B. bei 100 km/h mit geänderter Übersetzung ansteht, oder wie groß der Versatz des Hinterrades wird und ob die Änderung der Kettengliederanzahl nötig wird. Es gibt lt. Google verschiedene Anbieter. Es sollte die Geardata-Version 2.11 oder höher sein. Da kann man unter der Registerkarte "Tool" zusätzlich Chaindata aufrufen und recherchieren. Dadurch weiß man z.B. um welche Länge die Hinterradachse verschoben werden muss. Kürzerer Radstand - Maschine wird agiler bei Verschlechterung des Geradeauslaufs. Längerer Radstand eben umgekehrt. Das sind Nebenaspekte, die prüf- und planbar dadurch werden. Für mich war das immer eine gute Hilfe. Ich wollte z.B. eine Entlastung des Kettenschleifschutzes durch mehr Kettenspreizung und mehr Durchzug für den Zweipersonenbetrieb. Habe dann von 17/38 auf 18/41 umgestellt. Kettenverlängerung um vier Glieder ließ die Option zu, hinten nach Wunsch auf 43 Z. zu wechseln. Aber es blieb bei 18/41 und damit bei einer Verkürzung von ca. 2% . Das waren bei 100 km/h ca. 80 U. höher. Mit Geardata hatte ich eine prima Entscheidungshilfe.
Ahoi
Wasi
@yami1200
Das ist völlig OT, warum kann man sich nicht auf die Eingangsfrage halten?
Das ist niemals legal.
Es hat auch EInfluss auf eigetragene Sachen:
Endgeschwindigkeit
Fahrgeräusch
Abgsaverhalten
Klar ist die Chance erwischt zu werden ungefähr gleich null. Kein Prüfer zählt bei der HU die Zähne am Ritzel.
Es ist dennoch illegal
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Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 25. Juli 2021 um 12:39:43 Uhr:
@yami1200
Das ist völlig OT, warum kann man sich nicht auf die Eingangsfrage halten?Unsinn.
Nur der Vollständigkeit halber:
- es gibt keine Toleranz von 3%
- das Abgasverhalten hat bei dem Fahrzeug keine Relevanz, da nur die CO Emissionen des Motors damals eine Rolle spielten.
Zitat:
Nur der Vollständigkeit halber:
- es gibt keine Toleranz von 3%
- das Abgasverhalten hat bei dem Fahrzeug keine Relevanz, da nur die CO Emissionen des Motors damals eine Rolle spielten.
Also ist das Abgasverhalten, wenn es dadurch eine Änderung gegeben haben sollte, ziemlich egal und die Endgeschwinsigkeit auch, weil die ist weniger geworden.?!
Zitat:
@400.000km schrieb am 25. Juli 2021 um 13:56:24 Uhr:
Das ist niemals legal.Es hat auch EInfluss auf eigetragene Sachen:
Endgeschwindigkeit
Fahrgeräusch
AbgsaverhaltenKlar ist die Chance erwischt zu werden ungefähr gleich null. Kein Prüfer zählt bei der HU die Zähne am Ritzel.
Es ist dennoch illegal
@MZ-ES-Freak meint dadurch dass das Fahrzeug beinah 25j alt ist, spielen das Abgasverhalten keine Rolle und zur Endgeschwindigkeit, diese ist ja weniger durch die Kürzung der Übersetzung. Und weniger ist ja nie schlimm, nur mehr.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 25. Juli 2021 um 15:23:28 Uhr:
Nur der Vollständigkeit halber:
- es gibt keine Toleranz von 3%
- das Abgasverhalten hat bei dem Fahrzeug keine Relevanz, da nur die CO Emissionen des Motors damals eine Rolle spielten.
Sollte aber nur ein Bußgeld zur Folge haben sollte mal irgendwann jemand die Zähne ziehen? Und von einer Gefährdung durch die Übersetzung kann man auch nicht sprechen, die Maschine wurde ja langsamer dadurch gemacht.
Nochmal.
Auf Kettenrädern kann man die Anzahl der Zähne ablesen da sie darauf eingeprägt ist.
Es zählt niemand.
Morgen ist Montag, ruf bei ner Prüforganisation an und hole dir dort die Antwort von jemandem der es genau weiß.
Das herausfiltern von Laienantworten die dir in den Kram passen ist für den Garten.
ich kann Me1200 nur zustimmen: Ruf einfach beim TüV an, und Du kriegst genau die Anwort, die richtig ist und die zählt. Alles andere ist Quatsch.
So isses. Vorschriften sind halt Vorschriften. Wunschdenken und seitenlange Einzelmeinungen setzen diese nicht außer Kraft.
Zitat:
@Softail-88 schrieb am 25. Juli 2021 um 18:48:31 Uhr:
ich kann Me1200 nur zustimmen: Ruf einfach beim TüV an, und Du kriegst genau die Anwort, die richtig ist und die zählt. Alles andere ist Quatsch.
So is es, und ich kann Dir auch genau sagen was die antworten,.
".Ohne Eintragung illegal und somit Erlöschung der Betriebserlaubnis"
....und die Eintragung macht keiner von denen, nicht mal mehr der geheime Harley Tüv ler 🙁
Ich weis wovon ich rede......
Zitat:
@nebukatonosor schrieb am 25. Juli 2021 um 20:15:14 Uhr:
Zitat:
@Softail-88 schrieb am 25. Juli 2021 um 18:48:31 Uhr:
ich kann Me1200 nur zustimmen: Ruf einfach beim TüV an, und Du kriegst genau die Anwort, die richtig ist und die zählt. Alles andere ist Quatsch.So is es, und ich kann Dir auch genau sagen was die antworten,.
".Ohne Eintragung illegal und somit Erlöschung der Betriebserlaubnis"....und die Eintragung macht keiner von denen, nicht mal mehr der geheime Harley Tüv ler 🙁
Ich weis wovon ich rede......
Aber das kann ja nicht sein. Die können mich ja nicht illegal fahren lassen, wenn ich möchte, dass die es legal eintragen lassen sollen?! Wieso machen die das denn nicht mehr? 🙂
Sooo, habe gerade eben mit einem Sachverständigen vom TÜV Nord besprochen. Er meinte, dass die Änderung der Übersetzung nicht eintragungspflichtig ist, solange sich nicht die eingetragene Höchstgeschwindigkeit verändert - und das tut sie ja nicht bei einer Verkürzung.
Also anscheinend ist das so in Ordnung, wenn jemand Ahnung hat, dann wohl der vom TÜV.
Dann kann ich jetzt ja beruhigt fahren!