Ritzel-Änderung - legal?
Hallo!
Nochmal kurz bevor ich die Frage stelle: Ich habe gestern meinen A2 Führerschein bestanden. Und mein Vater hat eine Suzuki dr 650 SE von 1999. Diese hat 32kW und Leergewicht von 165kg, daraus ergibt sich ein Leistungsgewicht von 0,20. Das bedeutet, dass ich diese mit dem A2 Führerschein fahren darf.
Jetzt meinte mein Vater er hat das Ritzel verändert. Original hat die Maschine 15 Zähne vorne und hinten 41 und er meinte, jetzt hat die Maschine 14 Zähne vorne und 43 hinten.
Ist das noch legal? Somit soll sie Maschine im Durchzug besser sein, aber in der Endgeschwindigkeit etwas langsamer. Bzw. wenn es legal ist, muss man diese Veränderung eintragen lassen? oder kann ich damit bedenkenlos fahren? Die Maschine wird durch diese Änderung ja eigentlich eher langsamer als die eingetragene Endgeschwindigkeit.
Er meinte, dass er dieses Kit bestellt hat: https://www.louis.de/.../10048000?...
Also um das alles runter zu brechen: Ich möchte sicher gehen, dass alles legal ist und ich keine Probleme bekomme.Und mein Führerschein nicht gefährdet ist. Würde mich auf fachliche Antworten freuen!
39 Antworten
Wenn die Übersetzung nicht im Schein steht dann ist das legal.
So einfach fahren mit einer um 12,4 % kürzeren Übersetzung ist illegal. Der Endantrieb ist Bestandteil der Betriebserlaubnis. Die Änderung wäre heftig und sollte mit einem Fachmann und einem TÜVer dringend vorbesprochen werden. Es hat Auswirkungen auf Tacho, KM-Zähler etc. Geringfügige Übersetzungsänderungen werden häufig toleriert und nicht geprüft. Es gibt dazu unterschiedliche Fundstellen. 3% gelten i A. als Bagatelle, bei mehr Änderung sollte TÜVer vorher gefragt werden, weil eintragungspflichtig.
Mit Deiner Wunschverkürzung gibt es vermutlich Probs mit Tacho und Tractioncontroll. Das ist schon recht extrem. Das wird ein "Aufsteiger", und das willst Du offenbar auch. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Knifflig wird's beim Unfall, wenn Deine Versicherung nach Möglichkeiten sucht, Dich in Regress zu nehmen.
Ahoi
Wasi
PapaSony: Es steht vieles nicht im Schein und ist trotzdem nicht legal zu ändern. Dein Lenker und Dein Bremshebel steht wohl auch nicht im Schein, und trotzdem darf man die nicht einfach ändern.
Ansonsten hat Yami in einem Punkt Recht: Geh zum TüVler Deines Vertrauens und frag nach. Da hängen so viele wenns und abers dran, das kann ich so nicht sagen. Bei den alten Harleys ist das alles kein Problem, aber die haben ja auch einen mechanischen Tacho-Antrieb vorne, kein ABS und kein wasweißichnichtalles. Also: Frag den TüVler - udn wenn der sein Okay gibt, laß es eintragen. Kostet ein wenig, aber dann bist Du safe.
Zitat:
@yami1200 schrieb am 24. Juli 2021 um 21:02:38 Uhr:
So einfach fahren mit einer um 12,4 % kürzeren Übersetzung ist illegal. Der Endantrieb ist Bestandteil der Betriebserlaubnis. Die Änderung wäre heftig und sollte mit einem Fachmann und einem TÜVer dringend vorbesprochen werden. Es hat Auswirkungen auf Tacho, KM-Zähler etc. Geringfügige Übersetzungsänderungen werden häufig toleriert und nicht geprüft. Es gibt dazu unterschiedliche Fundstellen. 3% gelten i A. als Bagatelle, bei mehr Änderung sollte TÜVer vorher gefragt werden, weil eintragungspflichtig.
Mit Deiner Wunschverkürzung gibt es vermutlich Probs mit Tacho und Tractioncontroll. Das ist schon recht extrem. Das wird ein "Aufsteiger", und das willst Du offenbar auch. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Knifflig wird's beim Unfall, wenn Deine Versicherung nach Möglichkeiten sucht, Dich in Regress zu nehmen.
Ahoi
Wasi
Hallo! Sicher, dass es eine 12,4% kürzere Übersetzung ist? Es wurde von 15 auf 14 und von 41 auf 43 gewechselt. Das ist doch eine minimale Verkürzung oder sehe ich das falsch?
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Zitat:
@niklas_byte schrieb am 24. Juli 2021 um 21:49:41 Uhr:
Zitat:
@yami1200 schrieb am 24. Juli 2021 um 21:02:38 Uhr:
So einfach fahren mit einer um 12,4 % kürzeren Übersetzung ist illegal. Der Endantrieb ist Bestandteil der Betriebserlaubnis. Die Änderung wäre heftig und sollte mit einem Fachmann und einem TÜVer dringend vorbesprochen werden. Es hat Auswirkungen auf Tacho, KM-Zähler etc. Geringfügige Übersetzungsänderungen werden häufig toleriert und nicht geprüft. Es gibt dazu unterschiedliche Fundstellen. 3% gelten i A. als Bagatelle, bei mehr Änderung sollte TÜVer vorher gefragt werden, weil eintragungspflichtig.
Mit Deiner Wunschverkürzung gibt es vermutlich Probs mit Tacho und Tractioncontroll. Das ist schon recht extrem. Das wird ein "Aufsteiger", und das willst Du offenbar auch. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Knifflig wird's beim Unfall, wenn Deine Versicherung nach Möglichkeiten sucht, Dich in Regress zu nehmen.
Ahoi
WasiHallo! Sicher, dass es eine 12,4% kürzere Übersetzung ist? Es wurde von 15 auf 14 und von 41 auf 43 gewechselt. Das ist doch eine minimale Verkürzung oder sehe ich das falsch?
wären das nicht nur 2,94% Änderung?
Es wurde 2x kürzer gemacht.
Vorne weniger = kürzer
hinten mehr = kürzer
ich komme auch auf 12,4% kürzer
Servus niklas_byte,
lass dich nicht verunsichern. Ich fahre die DR650SE seit 25 Jahren auf mehreren Kontinenten und bin mit allen Übersetzungen immer problemlos durch den (Bayrischen) TÜV gekommen. Solange du die Motorleistung nicht durch Nockenwelle Flachschieber. etc veränderst, bleibt alles legal.
die DR wird dur ch die geänderte Übersetzuneg ja nicht stärker, sondern eher (rechnerisch) langsamer 15/41 zu 14/43 = 12% langsamer . Ja dein Vater hat - wie ich und viele andere auch - die etwas zu lange Übersetzung zu Lasten der Höchstgeschwindigkeit und Verbeserung der Fahrbarkeit im Gelände geändert. Ich fahre 15/43 was mit der org. Kette auch geht.
Da muß nix eingetagen werden, alles legal.
@yami1200 : du denkst zu neu ! Die Karre ist 25 Jahre alt, da gabs noch nix mit Traktionscontrol, oder digitalem Tacho... der geht rein mechanisch vom Vorderrad per Tachowelle weg ,.. und fahren must du schon selber - alles !! das wir dir nix abgenommen !!
Deshalb liebe ich die Alten Suzies...
ps meine DRs gehen gute 170 verbrauchen 4,5L/100 und haben über 75TKM auf der Uhr.
wenn du Infos benötigst - gerne per PN
Servus niklas_byte,
Nachtrag: mein Sohn fährt auch genau die DR da die mit dem A2 gewichts- und Leistungstechnisch exakt reinpasst
Übersetzung wie beschrieben - und eine offene DR ist wesendich besser als eine gedrosselte Neue...xxx
uns man kann alles selber machen!
Grüße
Also, hatte für einen Moment das Alter der Maschine vergessen. Keine Probs mit Tacho und Tractioncontroll. Ist eingesehen. Ich habe ja angedeutet, "kein Kläger - kein Richter. Ich bin über 20 Jahre ebenfalls mit kürzerer Übersetzung gefahren und durch jeden TÜV-Termin gekommen. Hab natürlich kein Hinweisschild drangebunden. Wer zählt denn schon Zähne und Kettenglieder. Ich habe die TÜVer positiv als Ansprechpartner erlebt. Daher die Empfehlung, mal vorab die zu fragen. Übrigens hatte ich bei ähnlicher Ausgangslage zur Antwort bekommen: Wer viel fragt, kriegt viele Antworten. Manches ist im Graubereich und sollte womöglich gar nicht angetastet werden. Aber das mit der Versicherung bleibt problematisch. Und rechnet doch selbst nach. Kaufmännisch gerundet 12,4 % Verkürzung. Nicht nur Zähne zählen.
Die Anzahl der Zähne ist auf Kettenrädern gut sichtbar eingestanzt .
Da braucht niemand zählen. Hat er Daten zur originalen Übersetzung kann der Tüv-Onkel sehr wohl Theater machen.
Da sich mit anderer Übersetzung zB auch das Drehzahlnivau der Maschine ändert und damit das Fahrgeräusch.
Natürlich gilt wo kein Kläger da kein Richter und in den wenigsten Fällen fliegt die Änderung auf aber die derzeitig losgelassen sog. Prüfingeneure sind meiner Erfahrung nach total geil was zu finden.
Da muss man denen nicht noch die Munition zum schießen liefern.
Also besser eintragen lassen und auf der sicheren und auch legalen Seite unterwegs sein.
Meine B12 hat hinten auch 2 Zähne mehr mit Eintrag im Brief/Schein .
Neben etlichen anderen eintragungspflichtigen Umbauten .
Habe ich vor etlichen Jahren mal im Paket abnehmen lassen ; selbst die SStahlflex die ABE hatten gleich mit rein und Ruhe.
Zitat:
Die Anzahl der Zähne ist auf Kettenrädern gut sichtbar eingestanzt .
Da braucht niemand zählen. Hat er Daten zur originalen Übersetzung kann der Tüv-Onkel sehr wohl Theater machen.
Da sich mit anderer Übersetzung zB auch das Drehzahlnivau der Maschine ändert und damit das Fahrgeräusch.
Natürlich gilt wo kein Kläger da kein Richter und in den wenigsten Fällen fliegt die Änderung auf aber die derzeitig losgelassen sog. Prüfingeneure sind meiner Erfahrung nach total geil was zu finden.
Da muss man denen nicht noch die Munition zum schießen liefern.
Also besser eintragen lassen und auf der sicheren und auch legalen Seite unterwegs sein.
Meine B12 hat hinten auch 2 Zähne mehr mit Eintrag im Brief/Schein .
Neben etlichen anderen eintragungspflichtigen Umbauten .
Habe ich vor etlichen Jahren mal im Paket abnehmen lassen ; selbst die SStahlflex die ABE hatten gleich mit rein und Ruhe.
Aber selbst wenn das auffliegt, was ist das denn? Eine Ordnungswiedrigkeit, gibt eine Mängelkarte? Weil führerscheintechnisch ändert sich nichts und die ABE wird dadurch wohl auch nicht erlöschen?
Wir haben doch auch einige Prüfer hier im Forum die könnten sicher genau äußern welche Art Mangel das dann ist.
Warten wir mal ab.
Oder frage direkt bei deiner Prüdorganisation an .
Alles andere was hier von uns Laien kommt ist ohnehin nicht verbindlich.
Mach Dir da keine Gedanken.
Das interessiert keine Sau,welche Übersetzung auf so ner alten Mühle ist.
Auch den TÜV nicht.
Viel wichtiger ist ,dass der Schwingenschutz an der Achse ausreichend ist,vorallem an der Unterseite der Schwinge.
Da gab's schon öfters durchgeschliffene Schwingenlager .
Sag mal Papa,dass er darauf achten soll.
Persönlich finde ich die gewählte Uebersetzung als zu extrem.
Da ist man nur am Schalten und der Fahrstil wird hektisch.
Lieber vorne 15er Ritzel lassen ( wegen Schwinge ) und hinten auf 43 gehen.
Dann hat man kürzere Übersetzung und kürzeren Radstand.
Die Maschine wird nen Tick kippeliger.
Formell erlischt die Betriebserlaubnis.
In der BE steht nur die eine originale Ritzel/Zahnpaarung drin.
Weiter steht dort, werden Änderungen vorgenommen, erlischt die BE.
Das ist auch insofern logisch, da sich das Fahregeräusch ändert.
Das Fahrgeräusch wird bei 50km/h gemessen (Einzelheiten sind jetzt mal Nebensache)
Die Drehzahl des Motor ist dann durch die Verkürzung höher, und somit ist nicht auszuschließen, dass das Moped lauter wird. BE erloschen.
In der Praxis ist das sicherlich nicht wichtig, da auch nicht jeder Prüfer und noch dazu bei jeder HU in die Betriebserlaubnis des Gesamtfahrzeug Einblick nimmt. Das wäre völlig utopisch.
Wenn du also auf 100% Prozent sicher gehen willst, muss du eine Einzelabnahme machen lassen. Und wahrscheinlich dann mit erneuter Geräuschmessung. Was sehr kostenintensiv ist.
Oder halt einfach anbauen, und fahren. 😉