Ritzel-Änderung - legal?
Hallo!
Nochmal kurz bevor ich die Frage stelle: Ich habe gestern meinen A2 Führerschein bestanden. Und mein Vater hat eine Suzuki dr 650 SE von 1999. Diese hat 32kW und Leergewicht von 165kg, daraus ergibt sich ein Leistungsgewicht von 0,20. Das bedeutet, dass ich diese mit dem A2 Führerschein fahren darf.
Jetzt meinte mein Vater er hat das Ritzel verändert. Original hat die Maschine 15 Zähne vorne und hinten 41 und er meinte, jetzt hat die Maschine 14 Zähne vorne und 43 hinten.
Ist das noch legal? Somit soll sie Maschine im Durchzug besser sein, aber in der Endgeschwindigkeit etwas langsamer. Bzw. wenn es legal ist, muss man diese Veränderung eintragen lassen? oder kann ich damit bedenkenlos fahren? Die Maschine wird durch diese Änderung ja eigentlich eher langsamer als die eingetragene Endgeschwindigkeit.
Er meinte, dass er dieses Kit bestellt hat: https://www.louis.de/.../10048000?...
Also um das alles runter zu brechen: Ich möchte sicher gehen, dass alles legal ist und ich keine Probleme bekomme.Und mein Führerschein nicht gefährdet ist. Würde mich auf fachliche Antworten freuen!
39 Antworten
Zitat:
Er meinte, dass die Änderung der Übersetzung nicht eintragungspflichtig ist, solange sich nicht die eingetragene Höchstgeschwindigkeit verändert - und das tut sie ja nicht bei einer Verkürzung.
Natürlich verändert sie sich. Sie wird geringer.
Das ist totaler Quatsch.
Bei nem PKW mit 4-Gang-Getriebe stand die gleiche Höchstgeschwindigkeit im KFZ-Schein wie bei nem 5-Gang-Spargetriebe für die gleiche Kiste,wenn man das 5-Gang geordert hatte in der Preisliste.
Frag nen BMW 323i E 21 - Fahrer oder nen Golf GTI 1 - Fahrer.
Bei meiner X 7 Bj.82 war Serie 15/41.
Der neue Kettensatz wurde beim SUZI-Haendler geordert mit verstärkter Kette und Ritzel /Kettenrad 15/43.
Und auch noch von ihm montiert.
Da wurde nix eingetragen .
In jedem Autoforum hier in MT gibt's Tipps für anderes Getriebe,falls der TE die Übersetzung ändern will.
Nur in den Mopped-Foren macht jeder 2. gleich einen auf Hilfssheriff.
Aber gleichzeitig Tipps für blutige Laien geben an der Bremsanlage rumzubasteln.
Muss man auch nicht verstanden.
Zitat:
@niklas_byte schrieb am 26. Juli 2021 um 09:13:19 Uhr:
Sooo, habe gerade eben mit einem Sachverständigen vom TÜV Nord besprochen. Er meinte, dass die Änderung der Übersetzung nicht eintragungspflichtig ist, solange sich nicht die eingetragene Höchstgeschwindigkeit verändert - und das tut sie ja nicht bei einer Verkürzung.Also anscheinend ist das so in Ordnung, wenn jemand Ahnung hat, dann wohl der vom TÜV.
Dann kann ich jetzt ja beruhigt fahren!
DAS würde ich mir schriftlich geben lassen !!
...und dann bitte mir schicken. Ich war schon überall ,TÜV ,Dekra und einige KFZ Sachverständige, um mir eine KÜRZERE Überstetzung eintragen zu lassen.
Zitat:
@BlackyST170 schrieb am 26. Juli 2021 um 09:53:16 Uhr:
Das ist totaler Quatsch.Bei nem PKW mit 4-Gang-Getriebe stand die gleiche Höchstgeschwindigkeit im KFZ-Schein wie bei nem 5-Gang-Spargetriebe für die gleiche Kiste,wenn man das 5-Gang geordert hatte in der Preisliste.
Ja, normal. weil bei den Fahrzeugen die Höchstgeschwindigkeit im 4. Gang erzielt wurde, da der 5. zu lang übersetzt.
Wenn das der Fall ist, kommt man im 5. Gang nicht zur Drehzahl mit der Nennleistung.
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Schlechtes Beispiel, da es für die 4 oder 5 Gang Version mit Sicherheit gesonderte B E 's gab.
Und ob Golf 1 oder fast 40 Jahre alte suzuki X7 als Beispiele taugen...........?
Zitat:
Nur in den Mopped-Foren macht jeder 2. gleich einen auf Hilfssheriff.
Hier macht niemand einen Hilfsscheriff.
Die Eingangs Frage war, Ritzel -Änderung- legal ?, und das ist es eben nicht ohne Eintragung.
Zitat:
@nebukatonosor schrieb am 26. Juli 2021 um 09:54:35 Uhr:
DAS würde ich mir schriftlich geben lassen !!...und dann bitte mir schicken. Ich war schon überall ,TÜV ,Dekra und einige KFZ Sachverständige, um mir eine KÜRZERE Überstetzung eintragen zu lassen.
Richtig, denn am Ende nützt dir irgendein Telefonat nix.
@TE lass dir doch von dem Sachverständigen mit dem du gesprochen hast, die Sache abnehmen.
Sache hat sich erledigt. Habe mir eine neue Duke 390 gekauft vom KtM Händler 🙂 alles Original nichts verändert!
Danke trotzdem für alle Hilfen!
Zitat:
@niklas_byte schrieb am 26. Juli 2021 um 20:05:21 Uhr:
Sache hat sich erledigt. Habe mir eine neue Duke 390 gekauft vom KtM Händler 🙂 alles Original nichts verändert!Danke trotzdem für alle Hilfen!
Zack . Problem auf ganz einfache Weise gelöst . Geht doch . 🙂
Lass einfach so wie es ist ... schert niemanden.
Auch deinen Tacho nicht da dieser die Geschwindigkeit am Vorderrad abnimmt.
Bei der Kette, nimm immer die höchste Qualitätsstufe !
Der Einzylinder hackt dir die Billigketten im nu kaputt !