RIESENPROBLEM mit Autoverkauf
Hi Leute,
hab da ein Problem.....
Am 13.01.05 habe ich mein Auto verkauft. Es handelt sich hierbei und ein 325i Limo BJ 91.
Der Käufer hat sich den Wagen genau angesehen, ist auch Probe damit gefahren etc.
Daraufhin habe ich einen Kaufvertrag bei Mobile.de runtergeladen. Die Details wurden alle zusammengefast und der Vertrag unterschrieben.
Heute Morgen rief er mich an und behauptete, dass hinten rechts der Dom gerissen sei und der Stoßdämpfer damit ausschlägt. Ich wusste absolut nichs von einem Domriss, und der Wagen fuhr auch ganz normal..
Jetzt meint er, die Reparatur würde 1000-1500€ kosten (kommt mir ziemlich hoch vor) und der Gutachter macht heute noch ein Gutachten fertig (am Samstag????)
Naja, er meint es gäbe ein 14-tägiges Rückgaberecht (auch beim Privatverkauf????). Entweder ich zahle ihn die Reparaturkosten oder er wird den Wagen zurückgeben.
Doch jetzt hab ich schon ein anderes Auto gekauft und die Finanzen sind im Moment auch nicht so berauschend.
Kann er wirklich von mir verlangen die Reparaturkosten zu übernehmen? Hab ne Rechtsschutzversicherung...Soll ich es drauf ankommen lassen?
Was soll ich machen??????
Bitte um Hilfe
Cougie20
46 Antworten
wenn im vertrag eine frist zur abmeldung steht und du deiner versicherung mitgeteilt hast das du den wagen angemeldet verkauft hast geht die versicherung auf ihm über.das heisst im falle eines unfalles werden deine prozente nicht in mitleidenschaft gezogen.sollte er sonst was damit anstellen bei rot über die ampel etc. haftest du auch nicht!
wenn er die abmelde frist jedoch nicht einhält,kann es sein das du noch ein jahr für dein altes auto versicherungsbeiträge leisten mußt (je nachdem wann der vertrag abgeschlossen wurde,kann man ja die vers. kündigen),da du den vertrag abgeschlossen hast.
wenn er nicht abmeldet kannst du ihm nur noch die kennzeichen klauen,dann muß er neu anmelden da das alte kennzeichen gesperrt wird.das ist auch eine zwangsabmeldung.die jedoch strafbar ist wenn man erwischt wird.da die polizei nach gestohlenen kennzeichen fahnden muß.und das kost ja wieder.
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
@ dunklen Dämon:
heut zu Tage verkaufen zivilisierte Privatverkäufer den Wagen auch angemeldet per Kaufvertrag,indem der Käufer sich verpflichtet innerhalb einiger Werktage den Wagen umzumelden.
Ab dem Zeitpunkt des Verkaufs trägt der Käufer alle enstehenden Kosten,die durch die Benutzung des Wagenes auftretten,zB Hochstufung der SF-Klasse bei einem Unfall,Knöllchen etc.
@E36 323i Coupe
Naja wenn der Käufer kein geld hat und das Auto ist noch angemeldet! Wer zahlt den dann! Gibt ja genug leute die sich schnell mal kohle besorgen die nix haben und totall blank oder verschuldet sind!
warscheinlich zahlt dann mutter teresa für den schaden??? oder wer????
Naja aber ich gehe immer auf nummer sicher und lasse mich auf solche spielchen nicht ein! Bei Geld hört die Freundschaft dann meistens leider auf!
Aber ich will euro Verträge und Abläufe und Erfahrungen auch nicht schlecht machen! Wollte nur sagen wie ich es mache und bis jetzt habe ich noch nie probleme damit gehabt!
Musst nur bei der Zulassungsstelle und der Versicherung anrufen. Gibt dann ne zwangsabmeldung
Zitat:
Original geschrieben von Dark Dämon
@E36 323i Coupe
Naja wenn der Käufer kein geld hat und das Auto ist noch angemeldet! Wer zahlt den dann! Gibt ja genug leute die sich schnell mal kohle besorgen die nix haben und totall blank oder verschuldet sind!warscheinlich zahlt dann mutter teresa für den schaden??? oder wer????
Naja aber ich gehe immer auf nummer sicher und lasse mich auf solche spielchen nicht ein! Bei Geld hört die Freundschaft dann meistens leider auf!
Aber ich will euro Verträge und Abläufe und Erfahrungen auch nicht schlecht machen! Wollte nur sagen wie ich es mache und bis jetzt habe ich noch nie probleme damit gehabt!
Recht hast du ja,aber ich würde auch nie ein Auto ohne Kaufvertrag kaufen,da ich dann auch nichts in der Hand habe,wenn mich der Verkäufer übers Ohr hauen will.
Bis jetzt habe ich alle meine Autos angemeldet gekauft/verkauft und nie Ärger gehabt.
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***
Hi Leutz,
danke für die Antworten...Bis jetzt hat er sich nicht mehr gemeldet. Hab dem Typen gesagt, dass er bis heute den Wagen abgemeldet haben muß. Sonst würde ich ihn anzeigen. Und die Sache mit dem Domriss...Mein Kommentar: "Ich hab nichts bemerkt und bin mir keiner Schuld bewußt. Ab jetzt alles nur noch überm Anwalt."
Und der Käufer: "Ich überlege mir das noch mit dem Domriss....*tut-tut-tut* aufgelegt....
Re: ***
Zitat:
Original geschrieben von Cougie22
Hi Leutz,
danke für die Antworten...Bis jetzt hat er sich nicht mehr gemeldet. Hab dem Typen gesagt, dass er bis heute den Wagen abgemeldet haben muß. Sonst würde ich ihn anzeigen. Und die Sache mit dem Domriss...Mein Kommentar: "Ich hab nichts bemerkt und bin mir keiner Schuld bewußt. Ab jetzt alles nur noch überm Anwalt."
Und der Käufer: "Ich überlege mir das noch mit dem Domriss....*tut-tut-tut* aufgelegt....
Da wird NIX mehr kommen,wenn die erstmal "Anwalt"hören ist es vorbei mit ihren Geldforderungen.
Da muss man es halt drauf ankommen lassen.
Ist denn nur das Domlager hin oder hat der ganze Dom nen Riss? Also in der Karosserie?
Domlager kostet 15 EUR/Stück und ist in 30min gewechselt, dazu braucht man nen Wagenheber und nen paar Maulschlüssel, mehr ist das nicht.
Ich denke auch nicht, das er dir irgendwas kann. Wenn das Domlager hin ist, merkt man das 100%, da könntest du ihn garnicht arglistig getäuscht haben.
Wer behauptet er habe 14 Tage Rückgaberecht redet totalen Schwachsinn. Ein 14 tägiges Rückgaberecht besteht lediglich bei Fernabsatzgeschäfte (Telefon, Internet, Katalog) und dann auch nur wenn man von einem Unternehmer kauft.
Beim Gebrauchtwagenkauf von Privat (unter Auschschluss jeglicher Garantie) musst du dir eigentlich keine Sorgen machen. Ich mein wenn es ihm nach 10 Tagen den Motor verreist ist es ärgerlich. Aber da kann er dich dann ja auch nicht für belangen und sagen er hat 14 Tage Rückgaberecht.
Wenn er den Wagen nicht ummeldet gehst du mit dem Vertrag zur Zulassungsstelle. Die sorgen dann dafür dass er umgemeldet wird oder ihm wird die Plakette entzogen.
Zitat:
Original geschrieben von Dark Dämon
Wiso machst du überhaupt ein Vertrag?Tut mir leid biste selber schuld!
Ich mache das immer Kohle gegen Brief unter 4 Augen und gut ist!
So kann er dir nix und du ihm auch nicht!
Hi,
'tschuldigung, wenn ich "dazwischenfunke" - aber, zumindest nach deutschen Recht, MUSS der Vorbesitzer den Behörden und seiner Versicherung gegenüber den Verbleib seines Fahrzeugs belegen können:
1.) Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe (Uhrzeit kann wichtig sein, wenn der Käufer direkt nach Fahrzeugerwerb einen Unfall baut, den der Verkäufer nicht zu verantworten hat.
Aber: Der "Gefahrenübergang" an den Käufer gilt dann erst ab dem Folgetag 00:00h (Gefahrenübergang an den Folgebesitzer, weil die KH in D-Land eine Pflichtversicherung ist)).
2.) Verwertungsbescheinigung eines zugelassenen Verwertungsbetriebs (da ist die Uhrzeit IMHO irrelevant).
3.) Vorläufige Ausserbetriebnahme (Stilllegung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle) - was allerdings den Verkauf des Fahrzeugs erheblich erschweren kann ...
In allen drei Fällen sind Versicherung und, ausser im 3. Fall VOR Veräusserung, die Zulassungsstelle (benachrichtigt die zuständige Steuerbehörde) über eine Veräusserung des Fahrzeugs zu unterrichten, damit Versicherungspflicht und Steuerpflicht für den Vorbesitzer enden.
Somit hat man/frau keine Wahl mehr, ein Fahrzeug legal ohne Vertrag oder andere schriftliche Vereinbarung in D-Land "unter die Leute" zu bringen, weil man/frau für den Verbleib und daraus u.U. entstehende Umweltgefährdungen verantwortlich gemacht wird !
Zitat:
Original geschrieben von wbf325i
Hi,
'tschuldigung, wenn ich "dazwischenfunke" - aber, zumindest nach deutschen Recht, MUSS der Vorbesitzer den Behörden und seiner Versicherung gegenüber den Verbleib seines Fahrzeugs belegen können:
1.) Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe (Uhrzeit kann wichtig sein, wenn der Käufer direkt nach Fahrzeugerwerb einen Unfall baut, den der Verkäufer nicht zu verantworten hat.
Aber: Der "Gefahrenübergang" an den Käufer gilt dann erst ab dem Folgetag 00:00h (Gefahrenübergang an den Folgebesitzer, weil die KH in D-Land eine Pflichtversicherung ist)).2.) Verwertungsbescheinigung eines zugelassenen Verwertungsbetriebs (da ist die Uhrzeit IMHO irrelevant).
3.) Vorläufige Ausserbetriebnahme (Stilllegung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle) - was allerdings den Verkauf des Fahrzeugs erheblich erschweren kann ...
In allen drei Fällen sind Versicherung und, ausser im 3. Fall VOR Veräusserung, die Zulassungsstelle (benachrichtigt die zuständige Steuerbehörde) über eine Veräusserung des Fahrzeugs zu unterrichten, damit Versicherungspflicht und Steuerpflicht für den Vorbesitzer enden.
Somit hat man/frau keine Wahl mehr, ein Fahrzeug legal ohne Vertrag oder andere schriftliche Vereinbarung in D-Land "unter die Leute" zu bringen, weil man/frau für den Verbleib und daraus u.U. entstehende Umweltgefährdungen verantwortlich gemacht wird !
Deine Regelungen beziehen sich nur auf Autos die Angemeldet verkauft werden!
Ich verkaufe kein Auto angemeldet sonder wenn dann nur Abgemeldet und wie du schon schreibst gibt die KFZ Zulassung meine Abmeldung sofort weiter an die Versicherung!
Wenn ich dann dieses Auto unter 4 Augen weiter verkaufe ohne Vertrag kann der Verkäufer dem Käufer nichts und umgekert auch nicht! Erstens muss der Käufer den wagen anmelden um ihn fahren zu dürfen oder mit roten Nummern schildern, also haftet er für alle Schäden ab Übergabe des Fahrzeugbriefes + Abmeldebescheinigung!
Ich kann nur noch mal hier sagen meldet euer auto ab bevor ihr es verkauft!!!!
Das Problem ist nur das du nichts in der hand hast das du den Wagen verkauft hast!
Wenn jetzt der neue besitzer den Wagen ausschlachtet und die restliche Karosse in den Wald schiebt,dann mußt du für die kosten aufkommen,die evtl durch Öl oder sonstige Umweltgefährdung entstehen können. Und das wird teuer!
Die können sofort sehen wer den wagen zuletzt Zugelassen hatte,und das warst du dann. Und dann beweis mal das du ihn Verkauft hast! 🙂
Ist einem Kumpel von mir schon passiert.Der Spaß hat ihn über 4000,- DM gekostet! Weil der Wagen in einer Kieskule versenkt wurde! Und er vom Käufer nicht mal nen Namen wusste!
***
Zitat:
Original geschrieben von noplan
Ist denn nur das Domlager hin oder hat der ganze Dom nen Riss? Also in der Karosserie?
Domlager kostet 15 EUR/Stück und ist in 30min gewechselt, dazu braucht man nen Wagenheber und nen paar Maulschlüssel, mehr ist das nicht.Ich denke auch nicht, das er dir irgendwas kann. Wenn das Domlager hin ist, merkt man das 100%, da könntest du ihn garnicht arglistig getäuscht haben.
Ich selber habe den Schaden noch nicht gesehen. Aber laut Käufer soll der hintere rechte Dom richtig gerissen sein.
Re: ***
Zitat:
Original geschrieben von Cougie22
Ich selber habe den Schaden noch nicht gesehen. Aber laut Käufer soll der hintere rechte Dom richtig gerissen sein.
Wenn dem so sein sollte,sollte er die "Karre" lieber zum Schrotthändler geben,als dieses reparieren zu lassen,mM dazu.
@ inteks: Da kann ich dir nur zustimmen,ist in meinen Freundeskreis auch schon passiert,daher immer mit Vertrag😉
@ dark dämon:
wenn ich einen Wagen zum Ausschlachten kaufe,ohne Kaufvertrag und den Rest des Wagens dann am Strassenrand entsorge,wer darf dann wohl die Entsorgung des Wagens bezahlen?
Solange der andere den Wagen nicht zulässt,wirst du nämlich noch als letzter Halter des Wagens aufgeführt.
Abmelden kann ich meinen Wagen nach Lust und Laune .Nur wie kann ich ohne Vertrag beweisen,daß ich den Wagen verkauft habe,wenn die Polizei plötzlich vor meiner Tür steht.?
Hallo nochmal!
Ich sag dir was ich machen würde wenn mich so einer versuchen würde übers ohr zu hauen du wolltest wahrscheinlich nett sein und ihn mit deinen kennzeichen heim fahren lassen versteht man du hattest halt deinen sozialen tag wahr bestimmt nett gemeint von dir nur sag ich dir wenn das mein fall wäre würde ich das auto aufsuchen und die kennzeichen selber entstempeln oder gar abschrauben und an die zulassungsstelle weiter leiten kann doch nicht sein das der mit deinen kennzeichen rum fährt den würde ich mir mal nachts aufsuchen in was für nem land leben wir eigentlich schau dir nächstes mal deine käufer genauer an wahrscheinlich hat er nicht mal nen führerschein und ist erst 16 jahre alt und hatte das geld von seinen eltern geklaut (Spaß) ist auch schon vorgekommen naja trotzdem viel glück bei der sache gruss fili