RIESENPROBLEM mit Autoverkauf
Hi Leute,
hab da ein Problem.....
Am 13.01.05 habe ich mein Auto verkauft. Es handelt sich hierbei und ein 325i Limo BJ 91.
Der Käufer hat sich den Wagen genau angesehen, ist auch Probe damit gefahren etc.
Daraufhin habe ich einen Kaufvertrag bei Mobile.de runtergeladen. Die Details wurden alle zusammengefast und der Vertrag unterschrieben.
Heute Morgen rief er mich an und behauptete, dass hinten rechts der Dom gerissen sei und der Stoßdämpfer damit ausschlägt. Ich wusste absolut nichs von einem Domriss, und der Wagen fuhr auch ganz normal..
Jetzt meint er, die Reparatur würde 1000-1500€ kosten (kommt mir ziemlich hoch vor) und der Gutachter macht heute noch ein Gutachten fertig (am Samstag????)
Naja, er meint es gäbe ein 14-tägiges Rückgaberecht (auch beim Privatverkauf????). Entweder ich zahle ihn die Reparaturkosten oder er wird den Wagen zurückgeben.
Doch jetzt hab ich schon ein anderes Auto gekauft und die Finanzen sind im Moment auch nicht so berauschend.
Kann er wirklich von mir verlangen die Reparaturkosten zu übernehmen? Hab ne Rechtsschutzversicherung...Soll ich es drauf ankommen lassen?
Was soll ich machen??????
Bitte um Hilfe
Cougie20
46 Antworten
Also das einzige was ich mir vorstellen kann: Das Domlager ist durch hinten, das ein Teil für 30 Euro max. beide seiten. Die Wechselst du selbst auf der bühne in 30 Minuten wenn man sich doof anstellt 🙂
Würd im zweifelsfall mit dem "gutachten" einfach zum Anwalt gehen. Is ja n witz sowas.
Der will dich nur über den Tisch ziehen!
Von dem Mangel wußtest du nichts,er hat bei der Probefahrt nichts festgestellt,der Wagen wurde unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung gekauft.Er muß dir erstmal beweisen,daß du das arglistig verschwiegen hast.Das wird aber nicht einfach für ihn sein,da er ja auch nichts beim Fahren gemerkt hat.
Und sowas merkt man eigentlich sofort.Beim E36 eines Kumpels war auch mal ein hinterer Dom gerissen,weil der Wagen extremst tiefergelegt war.Und sowas hört man sofort beim Fahren.Glaub mir.
War dein Wagen vielleicht auch ziemlich tief?
Wahrscheinlich war nur das Domlager am Ende und ist jetzt gerissen,weil er den Wagen mal richtig hart rangenommen hat.Das Lager kostet allerding nur 10€/Seite.
Da du eine Rechtsschutz hast,hast du eh nichts zu verlieren.Ich würde es darauf ankommen lassen,falls er es überhaupt ernst meint?1500€?Dann würdest du für den Wagen ja gerade mal 1300€ bekommen!
Und er läßt heute ein Gutachten machen,ohne zu wissen ob du damit einverstanden bist und mit dem Risiko auf die Gutachter-Kosten(schätze mal 200-300€)sitzen zu bleiben?Das kommt mir merkwürdig vor!
Also auf keinen Fall was zurück zahlen und wenn er sich nochmal meldet sagen,daß du dir keiner Schuld bewußt bist und er alles weitere mit deinem Anwalt regeln soll
Und von einem 14-tägigen Rückgaberecht beim Privatverkauf kann er mal träumen
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
Der will dich nur über den Tisch ziehen!
Von dem Mangel wußtest du nichts,er hat bei der Probefahrt nichts festgestellt,der Wagen wurde unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung gekauft.Er muß dir erstmal beweisen,daß du das arglistig verschwiegen hast.Das wird aber nicht einfach für ihn sein,da er ja auch nichts beim Fahren gemerkt hat.
Und sowas merkt man eigentlich sofort.Beim E36 eines Kumpels war auch mal ein hinterer Dom gerissen,weil der Wagen extremst tiefergelegt war.Und sowas hört man sofort beim Fahren.Glaub mir.
War dein Wagen vielleicht auch ziemlich tief?
Da du eine Rechtsschutz hast,hast du eh nichts zu verlieren.Ich würde es darauf ankommen lassen,fals er es überhaupt ernst meint?1500€?Dann würdest du für den Wagen ja gerade mal 1300€ bekommen!
Und er läßt heute ein Gutachten machen,ohne zu wissen ob du damit einverstanden bist und mit dem Risiko auf die Gutachter-Kosten(schätze mal 200-300€)sitzen zu bleiben?Das kommt mir merkwürdig vor!
Also auf keinen Fall was zurück zahlen und wenn er sich nochmal meldet sagen,daß du dir keiner Schuld bewußt bist und er alles weitere mit deinem Anwalt regeln soll
Genau das habe ich auch vor. Aber danke für die Hilfe Jungs...Da fühlt man sich direkt besser. Da verkaufe ich mein Auto mit gutem Gewissen, und dann sowas...Hab eher das Gefühl, dass er mich verar**** will. Dann soll er mal kommen.
Das mit den 14 tagen rückgabe recht könnte stimmen. Dieses Thema hatten wir am mittwoch auch in der schule. Jemand meinte wenn man nicht ausdrücklich in den vertrag rein schreibt, das man keine 14 tage rückgaberecht geben will so sind die 14 tage gültig!!!
Haste glaube ich pech gehabt bin mir aber erlich gesagt net sicher weil ich das auch nur von anderen leuten erfahren habe. Erkundige dich mal beim Anwalt oder besser noch ruf mal beim ADAC an.
Hallo!
sowas ist ja sch***e war das ein schwarzfuß oder was bei einem bj. 91 für 2800 euro kann man nur schwer von ausgehn das so n auto gar keine mängel hat bei solchen verkaufspreisen gibts normal keine Gewährleistung vorallem nicht von Privater Hand solche Probleme sind immer schlecht deswegen gebe ich so ein auto lieber immer irgendwo in zahlung bekomme weniger habe aber keinen Ärger da ich ja wieder eins bei dem Händler kaufe naja wünsch dir viel erfolg und lass dich nicht unterkriegen Gruss Fili
Am besten wendest Du Dich an einen Anwalt, da Du eh Rechtsschutzversichert bis noch besser.
Was für ein Klientel hat Deinen Wagen gekauft? Soweit ich das hier mitverfolgt habe ist das eine typische Masche von Abzockern.
Gebe Dir aber einen GANZ WICHTIGEN TIP, laß Dich auf keine Fall auf eine Mündliche, Telefonische und Schriftliche Einigung ein das Du eventuell ein Teil der Kosten übernimmst. So einen Fall war in einem anderen Forum der Deinem sehr ähnlich ist. Er hatte mündlich angeboten einen Teil zu übernehmen, somit konnte dies als Schuldeingeständnis angesehen werden. Hätte er es nicht gemacht, hätte er nichts zahlen brauchen. Vielleicht finde ich den Verweis noch.
Am besten keine Aussage ohne Deinen Anwalt, dann dürfte es keine Probleme geben. Und mal ganz ehrlich ein Domlagerschaden kostet keine 1500 Euro und wenn die Karosserie einen Schaden hätte, dann hätte man es auch bei der Probefahrt bemerken müssen.
Zitat:
Original geschrieben von BerndBMW
Das mit den 14 tagen rückgabe recht könnte stimmen. Dieses Thema hatten wir am mittwoch auch in der schule. Jemand meinte wenn man nicht ausdrücklich in den vertrag rein schreibt, das man keine 14 tage rückgaberecht geben will so sind die 14 tage gültig!!!
Haste glaube ich pech gehabt bin mir aber erlich gesagt net sicher weil ich das auch nur von anderen leuten erfahren habe. Erkundige dich mal beim Anwalt oder besser noch ruf mal beim ADAC an.
das gilt nur laut Fernabsatzgesetz bei einem Kauf vom Händler. Bei Privatverkäufen gibt es sowas nicht.
Wiso machst du überhaupt ein Vertrag?
Tut mir leid biste selber schuld!
Ich mache das immer Kohle gegen Brief unter 4 Augen und gut ist!
So kann er dir nix und du ihm auch nicht!
Damit man nachweisen kann wohin der Wagen gegangen ist.
Zitat:
Original geschrieben von Dark Dämon
Wiso machst du überhaupt ein Vertrag?
Tut mir leid biste selber schuld!
Ich mache das immer Kohle gegen Brief unter 4 Augen und gut ist!
So kann er dir nix und du ihm auch nicht!
Muss nachher mal einen Bekannten von mir anrufen, aber ich glaube das wäre das dümmste was man machen kann.
Da das Auto ja noch angemeldet ist, hoffe ich das Du eine Frist zur Abmeldung gesetzt hast. Außerdem solltest Du den Verkauf Deiner Versicherung melden, steht sogar in den AGBs der meisten drinnen.
Hallo,
Wenn du das Auto mit gutem Gewissen und wissen verkauft hast,brauchst du doch kein Angst haben...
Diese 14 Tage Rückgabe recht gilt doch nur bei Online Käufen... Trifft also bei dir schonmal nicht zu...
Wenn der Typ nicht weit weg Wohnt würde ich mir den Schaden ( Falls es überhaupt einen gibt )
selber anschauen.. Die gefahrenen Kilometer
ebenfalls...
Wenn du sowiso Rechtschutz hast, und du dir keine Schult bewußt bist ,würde ich die Sache dem Anwalt weiter geben...
Wird ca. 1 Jahr Dauern.. ist aber immer noch besser als 1500€...
Ciao
Zitat:
Original geschrieben von BerndBMW
Das mit den 14 tagen rückgabe recht könnte stimmen. Dieses Thema hatten wir am mittwoch auch in der schule. Jemand meinte wenn man nicht ausdrücklich in den vertrag rein schreibt, das man keine 14 tage rückgaberecht geben will so sind die 14 tage gültig!!!
Haste glaube ich pech gehabt bin mir aber erlich gesagt net sicher weil ich das auch nur von anderen leuten erfahren habe. Erkundige dich mal beim Anwalt oder besser noch ruf mal beim ADAC an.
definitiv nicht bei einer privatperson,hat der käufer gezahlt und unterschrieben ohne garantie oder gewährleistung ist das sein pech.
welche privatperson behält das geld 14 tage?
klar gibts welche die weiter sparen.man kann als privatmann allerdings behaupten man hat das geld schon verjubelt.das kann keiner nachvollziehen.würde es ein rückgaberecht bei privatpersonen geben was glaubt ihr was bei den längst schon überlasteten gerichten in deutschland los wäre? weil jeder jupp der sich ein auto kauft und später dann bei franz um die ecke hätte er es für 5 euro weniger gekriegt,dann gleich wieder umtauschen will.
auch diesen schaden am dom kannst du als laie nicht festellen,wenn es keine zeichen dafür gab (geräusche) auch der dom ist ja im kofferraum noch mal eingepackt. solange man nichts hört guckt man auch nicht täglich unter die verkleidungen und weiß von so einem schaden.
lass ihn klagen gehen wenn er dies überhaupt macht,dieser genannte schaden hat nichts mit arglist zu tun.er kauft ja schließlich keinen neuwagen . der käufer hätte bei diesem alter damit rechnen müssen das er hier und da eine reparatur vor sich hat.rückgaberecht gibts nur beim händler mit nutzungsentschädigung.dafür hätte er beim händler aber auch gleich 2000 mehr auf den tisch gelegt. er will sicherlich nur geld für neue alufelgen da er sich beim kauf verausgabt hat 😁
fall nicht auf solche betrüger rein,er will dir angst machen um dein auto "geschenkt" zu kriegen.danach verkauft er es für 2800,- wieder und hat dann stolze 4300,- ! dann geht er zum nächsten privatmann bis sich der kreislauf gelohnt hat und seine garage stolzer behüter eines neuen clk ist.
versuchen kann man es ja mal.was glaubt ihr wie viele fallen auf diese maschen rein? da sie keine ahnung vom gesetz und keine rechtschutz haben.
leichter kann man nicht verdienen.ich habe viele autoverkäufe und käufe hinter mir,ich kenne diese typen.
gruß
Zitat:
Original geschrieben von Aldiman
Muss nachher mal einen Bekannten von mir anrufen, aber ich glaube das wäre das dümmste was man machen kann.
Da das Auto ja noch angemeldet ist, hoffe ich das Du eine Frist zur Abmeldung gesetzt hast. Außerdem solltest Du den Verkauf Deiner Versicherung melden, steht sogar in den AGBs der meisten drinnen.
LÖL wie der Wagen ist noch ANGEMELDET???????
also wer seinen wagen angemeldet verkauft, braucht einen verdamt gute versicherung oder er kauft sich gleich einen strick!
Da hilft dir kein Vertag, nur noch Gott, wenn der käufer damit einen Bums baut oder jemanden platt fährt zahlst du alllllllleeesss und glaube mal nicht das dann deinen versicherung den schaden übernimmt! Die lassen dich dann auf einern Horde anwälte reiten bist du dir die Kugel gibst!
----------------------------------------------------------
PS: Wenn du keinen Vertrag hast kommen die Grundregeln im Privatem Handelsrecht zum Tragen!
"gekauft, getauscht usw. /wie besehen-ohne Gewährleistung"
Ausser Du bist ein Händler dann würde ich es dir ohne Vertrag nicht empfehlen, weil du dann nach dem Geschäftlichen-Handelsrecht haftest!
-------------------------------------------------------
Aber wenn du einen bombensicheren vertrag brauchst für alles mögliche, kann ich dir einen zuschicken den mein onkel mal für mich geschreiben hat, der ist Anwalt!
@ dunklen Dämon:
heut zu Tage verkaufen zivilisierte Privatverkäufer den Wagen auch angemeldet per Kaufvertrag,indem der Käufer sich verpflichtet innerhalb einiger Werktage den Wagen umzumelden.
Ab dem Zeitpunkt des Verkaufs trägt der Käufer alle enstehenden Kosten,die durch die Benutzung des Wagenes auftretten,zB Hochstufung der SF-Klasse bei einem Unfall,Knöllchen etc.