RIESENPROBLEM mit Autoverkauf

BMW 3er E36

Hi Leute,

hab da ein Problem.....

Am 13.01.05 habe ich mein Auto verkauft. Es handelt sich hierbei und ein 325i Limo BJ 91.

Der Käufer hat sich den Wagen genau angesehen, ist auch Probe damit gefahren etc.

Daraufhin habe ich einen Kaufvertrag bei Mobile.de runtergeladen. Die Details wurden alle zusammengefast und der Vertrag unterschrieben.

Heute Morgen rief er mich an und behauptete, dass hinten rechts der Dom gerissen sei und der Stoßdämpfer damit ausschlägt. Ich wusste absolut nichs von einem Domriss, und der Wagen fuhr auch ganz normal..
Jetzt meint er, die Reparatur würde 1000-1500€ kosten (kommt mir ziemlich hoch vor) und der Gutachter macht heute noch ein Gutachten fertig (am Samstag????)
Naja, er meint es gäbe ein 14-tägiges Rückgaberecht (auch beim Privatverkauf????). Entweder ich zahle ihn die Reparaturkosten oder er wird den Wagen zurückgeben.

Doch jetzt hab ich schon ein anderes Auto gekauft und die Finanzen sind im Moment auch nicht so berauschend.

Kann er wirklich von mir verlangen die Reparaturkosten zu übernehmen? Hab ne Rechtsschutzversicherung...Soll ich es drauf ankommen lassen?

Was soll ich machen??????

Bitte um Hilfe

Cougie20

46 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon


Deine Regelungen beziehen sich nur auf Autos die Angemeldet verkauft werden!

Ich verkaufe kein Auto angemeldet sonder wenn dann nur Abgemeldet und wie du schon schreibst gibt die KFZ Zulassung meine Abmeldung sofort weiter an die Versicherung!

Wenn ich dann dieses Auto unter 4 Augen weiter verkaufe ohne Vertrag kann der Verkäufer dem Käufer nichts und umgekert auch nicht! Erstens muss der Käufer den wagen anmelden um ihn fahren zu dürfen oder mit roten Nummern schildern, also haftet er für alle Schäden ab Übergabe des Fahrzeugbriefes + Abmeldebescheinigung!

Ich kann nur noch mal hier sagen meldet euer auto ab bevor ihr es verkauft!!!!

Hi,

'tschuldigung, aber da bist Du gewaltig im Irrtum! Wenn ein "herrenloses Fahrzeug" irgendwo in der Landschaft "aufgefunden" wird, ist, als eingetragener Halter, der letzte Vorbesitzer in D-Land der Dumme!

Das ist mir, vor inzwischen über 25 Jahren, auch mal passiert. Das Ende vom Lied war ein Bussgeld über DEM 500,- (vor der Verhandlung standen DEM 1.000,- im Raum) für einen FIAT 850 Spider, den ich "zum Ausschlachten" für DEM 200,- hergegeben hatte 🙁

Aber so "blond" ist man bekanntlich nur ein Mal ...

Seitdem:
Kaufvertrag mit folgendem Text unter "Zusatzvereinbarungen":

> Fahrzeug fahrbereit - gekauft, wie gesehen - Ohne TÜV/AU (AU gab's damals noch nicht) zur Wiederinbetriebnahme oder zur Verwertung <

Und das NUR, wenn sich der Käufer mit Ausweis, Pass oder sonstwas plausibel ausweisen kann - sonst kann er die Kohle stecken lassen und sich trollen ...

ne du kein thema ich kann kritik gut vertragen ich finds halt echt hart so das die gesetzlichen regelungen so baharren ist doch schwachsinn die sollten sich mal was einfallen lassen!

nehmen wir an ich kauf mir heute ein auto für 100 Euro mache damit nen sachschaden von 100.000 euro und n paar verletzten und das auto ist auf den vorbesitzer angemeldet und der hat nich mal nen vertrag dann werden die den holen der zuletzt im brief steht so der eine käufer ist schon längst über alle berge d.h. der verkäufer weis nicht mal wem er das fahrzeug verkauft hat nun wer muss blechen oder absitzen der letzter fahrzeughalter ist doch echt hart. meiner meinung nach würde ich nie einen pkw verkaufen und den angemeldet lassen das is echt zu riskant da muss jeder käufer verständniss haben meiner meinung nach gruss fili

Deine Antwort
Ähnliche Themen