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Richtlinen des TÜV's über mein Auto

Themenstarteram 10. Januar 2021 um 9:11

Hallo was hat eigentlich der TÜV für Vorschriften über mein Auto für die HU und AU?

Geht der in ein System und sieht dann mit der Fahrgestellnummer o.ä., was an dem wie zu prüfen ist und was der für Werte bringen soll?

Kann man diese Werte irgendwo anschauen?

Danke und schönen Sonntag.

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44 Antworten

Zitat:

@gast356 schrieb am 11. Januar 2021 um 19:43:05 Uhr:

.ganz nehm ich dir deine Liste nicht ab... z.B. die Scheinwerfereinstellung, da steht bei jedem Auto im Bereich bzw. auf den Scheinwerfern eine Angabe, wie die Scheinwerfer einzustellen sind..

Das wage ich nicht nur zu bezweifeln, sondern dem ist mit Sicherheit nicht so :-) Gab es mal, evtl bei manchen noch, aber auf "Jedem" ist schon mal wieder so eine Falschaussge.

Gibt diese ECE112 und ECE48 die sich mit Beleuchtungseinrichtungen an KFZ befassen- da wird seitenlang über Anbauhöhen/Winkel geschrieben, Prüfzeichen, Herstellungsland etc, aber diese %....nö, ich find nix. Ja ich weiß das das auf älteren Streuscheiben draufstand, aber bei aktuellen Poly Klargläsern...mit Xenon oder Laser??? Nö

Zudem erhebt meine Aufzählung keinerlei anspruch auf Vollständigkeit sodern dient nur als Denkanstoss, was es denn so alles gäbe.

iv mit der Frage, was er denn alles LESEN möchte....daz wird hier ja praktisch NIX geschrieben, sonder nur thredfremdes dazugedichtet...was das Kilo CO2 kostet oÄ will er irgendwie nicht wissen :-)

Vermute er denkt, es gäbe eine Richtlinie, in der (für sein Auto) steht, bei der HU ist das so, das so....wäre ein Dickes Buch und man bräuchte viele....für jedes Fz ein anderes.

Reifenprofil, Alter...Ölverlust, Zustand Scheibenwischer oder der Streuscheiben..Korrosion- wie will man das so beschreiben (wie er sich das vorstellt), das man klip und klar sagen kann: Der ja, der nicht.....dafür gibt es den aaS, der im Einzelfall entscheidet. Das alle Anderen doof sind, ist klar, braucht man nicht drüber reden :-) Blöd halt nur, wenn der Doofe die Plaketten in der Tasche hat.....

Steht nicht auf der Scheibe, aber auf dem Gehäuse.

11
Themenstarteram 12. Januar 2021 um 8:14

Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 11. Januar 2021 um 19:11:59 Uhr:

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 10. Januar 2021 um 22:48:06 Uhr:

Alles gut, aber eigentlich wollte ich nur wissen:

Kann ich die Richtlinien und Sollwerte, die meine Fahrgestellnummer betreffen, auch irgendwo nachlesen?

...

Was GENAU willstda eigentlich lesen?

...

Genau das, was nicht allgemein gültig ist, sondern was darüber hinaus für mein Fahrzeug TÜV-relevant ist.

Zitat:

@Provaider schrieb am 11. Januar 2021 um 21:46:09 Uhr:

Lieber auf AGR und DPF/OPF Manipulationen schauen als wegen S/S rummachen.

Schön wärs. Ein NOx Messgerät hat jeder Schornsteinfeger für seine BImschV und ein Partikelzähler kostet keine 200€. Damit kannst du prima die Ein-Zellen DPFs aussortieren. Die Messgeräte sind übrigens schon seit kaum 10 Jahren verfügbar, der TÜV misst nach wie vor mit Trübungssonden - die aktuelle "Feinstpartikel" durch die Wellenlänge bedingt nicht erfassen können.

Das Problem wird die Erfüllung von Normen sein. Es soll alles Rückführbar sein, DAkkS konform kalibrierbar etc. Wir leben ja in Deutschland. Ganz oder gar nicht.

Ein Partikelzähler wie du sie für PEMS Fahrten nutzt oder am Prüfstand sind auf jedenfall teuerer. Da bist mit einem üblichen AU System günstig dran.

Und da wir ja Richtung PM 2,5 gehen wird der Aufwand nicht geringer sondern mehr.

Themenstarteram 12. Januar 2021 um 15:49

Da Ihr voll off topic seid, würde ich das Thema gerne vom Moderator beenden lassen.

Die Messgeräte müssen geeicht und DAkkS-konform kalibriert sein, genau...

Bei NOx ist die Messung wohl nicht so das Problem, sondern die Bewertung: für eine wirklich aussagekräftige Messung müsste die Konditionierung wohl so aufwändig sein, dass man sie dem (zahlenden...) Halter nicht zumuten mag.

Die AGR-Thematik wird aber heute schon behandelt. Es gibt bereits etliche Modelle, bei denen im Rahmen der HU die Regenerationsrate gemessen wird und noch viele andere mehr, bei denen das Verfahren derzeit evaluiert wird.

Naja, bei einem aktuellen Partikelzähler lässt sich der "Ein Zellen Filter" hervorragend emitteln. Ganz ohne DAKKS Zertifikat. Da der Unterschied zwischen "Filter eingebaut und klappt" und "die Trübungssonde siehts eh nicht" auch in mehreren Metern Abstand noch sicher erkennbar ist.

Die Frage was der TÜV für sein Geld eigentlich macht ist legitim. Weil der Punkt "Start/Stop wird theoretisch geprüft" und "Filter/AGR deaktiviert" auf die Emissionen zwei verschiedene Ligen sind.

Sehr gute Diskussion hier. Denn es geht eigentlich um was anderes hier und nur die wenigsten sehen, wie das enden kann. Aber was kann man den nach der medialen Gehirnwäsche erwarten.

Zitat:

@GaryK schrieb am 11. Januar 2021 um 12:54:58 Uhr:

Klare Vorgaben haben den Vorteil, dass es einen "Ermessenstüv" nicht in dem Umfang wie früher geben sollte.

Schon mal darüber nachgedacht, dass es wie mit dem dritten Reich enden kann? Ich meine es verdammt ernst.

Ich sehe es so langsam kommen, ja und die HU/AU Untersuchung gehört als weiterer Schritt in diese Richtung dazu. Es wird echt lustig, wenn es mit den neuesten Autos der Login zum Boardcomputer nur mit persönlichen Zertifikaten geht. Weisst du was in der IT Zertifikate oder Zertizierungsausgeber sind?

https://www.bosch-presse.de/.../...ercedes-benz-fahrzeugen-213760.html

Zitat:

Hier werden über eine Internetverbindung Sicherheitszertifikate zwischen den modernen KTS-Diagnosetestern von Bosch wie z.B. KTS 560, 590 oder 350 und ab Ende 2020 auch KTS 250 und dem Server des Herstellers ausgetauscht und so der Zugang zur Fahrzeug-Elektronik freigeschaltet. Laut den Richtlinien von FCA muss sich jeder einzelne Mechaniker zuvor registrieren, um eine kostenpflichtige Lizenz zur Freischaltung zu erhalten. Im Anschluss können geschützte FCA-Fahrzeuge wie gewohnt direkt mit der Esitronic umfassend diagnostiziert werden.

Weisst du, was das bedeutet? Alle werden in der Zertifikaten-Kette bis nach unten "geprüft". Da deine Ermessungsvorstellung offensichtlich begrenzt ist, kann es (und "sie" wollen es!) solche Folgen haben:

- der Hersteller entscheidet, wer überhaupt an das Auto ran darf (Mechaniker)

- der Hersteller kann entscheiden, ob das Auto überhaupt fährt ("Besitzer")

Die naive Vorstellung, dass man "Optionen dazu buchen kann", dient nur als Köder. In einem Forum habe ich gesehen, dass sich einer freute, dass man NUR für den Urlaub bestimmte Funktionen dazu buchen kann. Der hat überhaupt nicht nachgedacht, ob er überhaupt zum Urlaub fahren darf.

Schon jetzt liest man Berichte, wie unbedarfte und selbst unbewußte Ganoven Familienleben durcheinander bringen können. Die Lesen was raus, was gar nicht da ist.

https://www.motor-talk.de/.../...icht-loeschen-kein-tuev-t7019593.html

Schau mal unten, was in dem Bericht steht.

Jetzt kann man es noch halbwegs nachvollziehen, wo der Prüfer gesponnen hat. Was macht ihr, wenn dem Machaniker die Rechte entzogen werden, das Auto zum Fahren zu "programmieren"? Werdet ihr eine Behörde aufsuchen? An wen wird man sich wenden können/müssen? Irgendwo (man weiss nicht mal wo und wer) wird einer euer Auto immer ausknipsen können. :)

Stell dir mal vor, die KAT ist defekt und dein Kind hat unfall, und es kommt darauf an, wie schnell man im Krankenhaus ist. Auch ok?

 

Aber bevor wir so weit sind, können wir noch versuchen, uns zu wehren. Die konkrete Frage an alle Schlaumeier, die jetzt wirklich relevant ist und mit dem Thema zusammenhängt:

- kann das Auto bei der AU-Untersuchung abgewiesen werden, wenn Readiness-Code gelöscht wurde

a) wenn ja, wo gibt es rechtliche Grundlage hierfür und auf welcher technischer Grundlage basiert die Vermutung, dass Fehler vorliegen

b) wenn nein, wie macht der Prüfer den NEFZ-Test für 10€, denn es gibt Fälle, wo die sich dafür extra bezahlen lassen, dass sie "anders" prüfen

Oh, das ist ja herzallerliebst. 10€ für "Alternative Prüfungen". Was kostet es den Wagen ungesehen mit Plakette zu bekommen, quasi mit der Kristallkugel-Ferndiagnose? Wenn sowas statt der Ausnahme zur Regel wird, dann sind wir wirklich in einer Bananenrepublik angekommen.

Wenn Readiness nicht da ist, dann kommt die Endrohrmessung. Beim Diesel ein Problem, da die Trübungssonden des TÜVs technisch einen Scheiss taugen und Partikelzähler noch nicht verfügbar sind. Somit kann eine Plakette erteilt werden, wenn nur die Eigendiagnose nicht durchgelaufen ist, aber auch kein Fehler abgelegt wurde. AFAIK. Beim Otto kannste im Endrohr CO, O2 und HC messen und damit das Vorhandensein eines Kats sehen, was "Leerrohr mit Lambda-Faker" ausschließt.

NOx wird man leider absehbar gar nicht messen, obwohl die Instrumente jeder Schornsteinfeger hat. Ich hätte die NOx Messung sehr begrüßt, da es sowohl die "AGR OFF" Klientel entdecken hilft als auch Billigstkats ohne bzw. mit gefälschten E-Prüfzeichen und einem Edelmetallgehalt, der einem Ring aus nem Kaugummiautomaten entspricht. Weil du für NOx seit etwa Euro-4 nicht nur Platin, sondern zusätzlich auch Rhodium und Ruthenium brauchst, die noch mal teurer sind. Ein erhöhter NOx Hintergrund im Leerlauf wäre dann beim Otto ein starkes Indiz für einen gealterten oder manipulierten Kat bzw. ein stillgelegtes AGR beim Diesel.

Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 11. Januar 2021 um 23:06:27 Uhr:

 

Gibt diese ECE112 und ECE48 die sich mit Beleuchtungseinrichtungen an KFZ befassen- da wird seitenlang über Anbauhöhen/Winkel geschrieben, Prüfzeichen, Herstellungsland etc, aber diese %....nö, ich find nix. Ja ich weiß das das auf älteren Streuscheiben draufstand, aber bei aktuellen Poly Klargläsern...mit Xenon oder Laser??? Nö

Das steht auf jedem Scheinwerfer drauf, egal welche Technologie es ist. Es geht ja um die Blendung...

Das wird bestimmt auch in irgendeiner ECE Norm stehen. Die % Angabe ist bei jedem Fahrzeug anders, deswegen wirst du da nichts genaues finden.

Hier ist allerdings ein interessanter Artikel: https://www.hella.com/.../

Eigentlich sind es bei fast allen PKW und Leicht-LKW 1,0%.

Ausgenommen ein paar ältere Fahrzeuge mit 1,2 und ein paar Exoten (z. B. von Honda) mit 1,3%.

Selbst viele "große" LKW bekommen heute 1,0%.

Die Prozentangabe auf dem Scheinwerfer ist der vom Hersteller vorgeschriebene Neigungswinkel der Scheinwerfers,

Bsp. 1,2% bedeute das die obere Kante des Lichtkegel sich in 10m Entfernung um 12cm gegenüber der oberen Lichtaustrittshöhe am SW absenkt.

Er wird in die Einstellgeräte übernommen um eine korrekte Einstellung durchführen zu können.

Hier beschrieben

https://www.kfztech.de/.../scheinwerfereinstellung.htm

Edit: sehe gerade das das in dem Hella Link von @Zavage auch schon beschrieben ist.

Aber sei’s drum „doppelt hält besser“:)

am 18. Januar 2021 um 21:22

...oder auch...

Zitat:

@gast356 schrieb am 11. Januar 2021 um 19:43:05 Uhr:

... z.B. die Scheinwerfereinstellung, da steht bei jedem Auto im Bereich bzw. auf den Scheinwerfern eine Angabe, wie die Scheinwerfer einzustellen sind.. i.d. Regel 1,2%... d.h. auf 10m Entfernung muß der Lichtkegel um 12cm abfallen - stellste dein Auto auf einer ebenen Fläche direkt im 90°Winkel vor eine Wand, dann machste einen Bleistiftstich bei der Hell/Dunkel-Grenze. Danach fährste dein Auto um genau 10m rückwärts, dann muß diese Hell/Dunkel-Grenze genau 12cm unter dem Bleistiftstrich sein.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 12. Januar 2021 um 16:49:43 Uhr:

Da Ihr voll off topic seid, würde ich das Thema gerne vom Moderator beenden lassen.

Du könntest viel beitragen zum on-topic werden, wenn du das Topic, also "dein Auto" mal konkretisierst.

Frage 1: Das Fahrzeug

Der hier?

Mercedes G-Klasse

PS: 92

Hubraum: 2497

Motor: Diesel

SchadstoffKl.: andere

Karosserieform: Geländewagen

Getriebe: Handschaltung

Farbe: Grün

Erstzulassung: 05/1991

Ex-Bundeswehr-Fahrzeug (rechtlich ne eigene Kiste), das dann zivil zugelassen wurde. Aber die G-Klasse an sich war auch ein Volumenmodell im freien Markt.

Frage 2: Um welche Prüfung geht es dir:

nur den reinen Teil der Hauptuntersuchung oder auch die Abgasuntersuchung dazu?

Der Teil der Abgasuntersuchung muss nur von einer AU-berechtigten Werkstatt gemacht werden.

Dein Schnuckel ist grob 30 Jahre alt. Er hat keine / kaum elektronisch geregelte sicherheitsrelevante Systeme. Wenn er Diagnoseschnittstellen hat, dann in herstellerproprietärer Form. Die Prüfung mit HU-Adapter ist hier weder vorgesehen noch zweckdienlich.

Für beide: HU und AU gibt es gesetzliche Grundlagen, die aus der StVZO folgen.

Außerdem gibt es natürlich die Typgenehmigung, falls dein Fahrzeug nicht eine Einzelbetriebserlaubnis hat.

Für Kraftfahrzeuge generell gibt es Vorgaben aus der StVZO.

Durchführung der HU und Prüfpunkte

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viiia.html

Für die Bremsen: Bremsenrichtlinie dazu

http://www.tgabathuler.ch/.../HU-Bremsen-Rili.pdf

Für dein altes Fahrzeug ist das aber trivial. Entweder im Fahrversuch oder auf dem Bremsenprüfstand.

Für die Scheinwerfer: HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie dazu

Einstellwerte für das Fahrwerk: prüft die HU nicht im Detail. Sondern nur bei so groben Auffälligkeiten, wenn es bei der kurzen Testfahrt oder dann von der Bühne aus auffält.

Rad-Reifen-Kombinationen: gibt's ne Liste, die sich direkt oder indirekt aus der Typgenehmigung ableitet.

Generell: Ein Auto ist ne Sammlung aus Teilen, die alle an sich eine belegte Kfz-Eignung haben. Je nachdem, wie kreativ du werden willst (irgendwas als Abgasanlage, Fassbrause als Bremsflüssigkeit, Holzklötze als Bremsbeläge, Batterie mit einem alten Ledergürtel festgezurrt), ist dann auch Schluss.

Und die Teile müssen zu deinem Fahrzeug zugelassen sein: Polo-Bremsscheiben werden es also wohl nicht tun.

Frage 3: Welche Prüforganisation ist mit "der TÜV" in deiner Frage gemeint?

Wir haben ca. 10 Stück Prüforganisationen in Deutschland, zählt man die kleinen dazu, dann etwa 15.

Alle müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, die sich aus der StVZO und den Verkehrsblättern des BMVI (Durchführungsrichtlinien) ergeben.

Aber natürlich kann jede Prüforganisation, oder auch jeder amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüf-Ingenieur auch Zusatzwissen aufbauen für z.B. Dienstleistungen wie Oldtimer-Gutachten oder die Gebrauchtwagenbewertung. Der Sachverständige ist erstmal bei so einem alten Auto relativ frei darin, was er an Wissen und Informationen heranzieht. Am Ende verantwortet er aber das Ergebnis.

Frage 4: Was meinst du mit Richtlinien?

Soll-Werte? Wenn ja wofür?

Erst wenn das klar ist, kann für dich hier irgendwie eine fallspezifische Antwort kommen.

Du wirst ja kaum so allgemeines Zeug wissen wollen, wie die 1.6 mm Mindestprofiltiefe an den Reifen.

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