Richtiges Vorgehen nach fremdverschuldeten Blechschaden
Hallo zusammen,
gestern erwischte es meinen Sohn, eine Fahrerin hat bei Ausparken sein Auto "getroffen".
Die Schuldfrage ist geklärt, Adressen ausgetauscht, keiner verletzt, soweit alles gut.
Der Wagen meines Sohnes (Polo 6N Baujahr 1996) ist weiterhin fahrbereit. Die Kiste haben wir vor 2,5
Jahren für 1000 € gekauft, ein großer Wertverlust ist nicht zu erwarten, wir tendieren nicht dazu, eine
proffessionelle Reparatur durchführen zu lassen.
Jetzt aber zu meiner Frage. Bei solchen Autos scheint ja laut einiger Artikel im Netz, das Ganze
per Kostenvoranschlag zu regeln. So habe ich beim ADAC gelesen, nur bei "Nicht Bagatellschäden"
und nicht zu erwartenden Totalschäden könnte dies ausreichen. Auch habe ich die 130% Regel verstanden.
Es ist nun so, dass der zu erwartende Schaden wohl nach meinem "Schwarmwissen" sicherlich mindestens
1000, wenn ich nicht sogar 1500,00 € erreichen kann, und somit könnte der Wagen doch in diesen Bereich
wirtschaftlicher Totalschaden fallen...... /Vordere Beifahrertür sowie hinten hinter Tür ist es eingedrückt (2 Türer Polo).
Wir möchten natürlich unkompliziert und einfach das ganze regeln. Bei diesem Fahrzeugwert wäre
m.E. ein Gutachten eigentlich schon to much......
Zu erwähnen wäre noch, dass die Versicherung der Verursacherin auch unsere Versicherung ist. Ich
denke, dass macht es evtl. einfacher.
Wie würdet ihr euch Verhalten? Mein Vorgehen wäre jetzt, mit der Schadennummer die versicherung zu
kontaktieren und das einfach und unkompliziert zu regeln. Kostenvoranschlag? oder doch Gutachen?
Was meint ihr....freue mich über den ein oder anderen Rat.
Grüße
105 Antworten
Siehe oben
Berlin-paul turbotobi und nogel.
Ist ok, deswegen habe ich hier gefragt. Sie habe ja auch recht mit dem was sie schreiben.Aber nickel, ich bin bei dir. Der Sache selbst wird es nicht gerecht von der kostenseite her…..
Das tut mir Leid Dich.
Ich versuche Unfälle so gut wie möglich zu vermeiden. Deshalb hab ich nicht ständig mit der Schadensregulierung zu tun.
Allerdings kann ich bei meinem beiden letzten TK Schäden (einmal Scheibe,einmal Wild) über die Regulierung der gescholtensten Versicherung hier nicht klagen. Und das obwohl ich einmal die Werkstattbindung nicht genutzt und einmal fiktiv abgerechnet hab.
Ja, alles richtig und auch nicht.
Es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, es braucht ein Gutachten, als auch einen Sachverständigen.
Rechtsanwalt hat man ein recht drauf. Da ich wenig Zeit habe und meine Nerven schonen will, wurde es übergeben.
Die Versicherung ist allseits nicht für Ihren übergroßen "Kulanzwillen" bekannt.
Allein die Tatsache, dass es ein Wirts. Totalschaden ist, geht in Richtung RA, so meine Recherchen.
Mag kommen was will, es wird zumindest ein wenig Geld sein, ich werde berichten.
Du brauchst dich doch vor uns - bestimmten Usern - nicht rechtfertigen, wieso du etwas machst, wie du es machst.
Mal ehrlich, wieso solltest du dich mit 100€ zufrieden geben, wenn dir versicherungstechnisch 300€ zustehen würden?
Zahlen sind fiktiv
Deine Posts klingen nicht so, als würdest den großen Reibach machen wollen.
@Xeon12
Was machst du denn beruflich?
Wenn du so wertvolle Tipps gibst, verwende ich den Tipp mal bei dir
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Ich mache gar nichts mehr beruflich.
Bin seit 2017 im Ruhestand. 🙂
Beitrag editiert, Zimpalazumpala, MT-Moderator
Kann es sein, dass mein moderativer Hinweis KLICK! bewusst ignoriert wird und der Thread absichtlich gekapert wurde?
Die entsprechenden Beiträge wurden teilweise entfernt, der Hauspostbote ist schon wieder unterwegs. 😠
Um dem Thema trotzdem eine Chance zu geben, habe ich DIESEN THREAD erstellt, in dem das Thema diskutiert werden kann, Bedarf scheint ja vorhanden zu sein.
Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator
Zitat:
@Lukas_2014 schrieb am 5. Januar 2023 um 10:07:58 Uhr:
Du brauchst dich doch vor uns - bestimmten Usern - nicht rechtfertigen, wieso du etwas machst, wie du es machst.
So ist es.
Die Inanspruchnahme eines Anwaltes schont weder die Nerven noch spart es nennenswert Zeit. Man muss sich mit dem Vorgang ja doch befassen, den Schriftverkehr lesen, ablegen u.s.w.
Auch geht die Regulierung dadurch nicht schneller, eher ist das Gegenteil der Fall.
Der entscheidende Punkt ist: Man hat selbst keine Ahnung davon. Bspw. wie die aktuelle Rechtsprechung ist. Selbst und vllt. vor allem dann nicht wenn man meint sich auszukennen aufgrund von früheren Erfahrungen oder aktuellen Recherchen.
Das Wissen derer die sich jeden Tag beruflich mit dem Thema befassen ist nicht zu ersetzen.
Viel Erfolg. Es wäre schön, den Ausgang zu erfahren.
Der Ausgang ist doch klar.
Da er das Fahrzeug weiter fahren will und es sich wohl um einen wirtschaftlichen Totalschaden >130% handelt, wird das Fahrzeug von der Versicherung in die Restwertbörse gestellt.
Ausbezahlt wird dann WBW-Restwert aus der Restwertbörse
Ein paar hundert Euro.
+ ein paar hundert Euro Kosten für den Sachverständigen
+ ein paar hundert Euro für den Anwalt.
Zusammen also vermutlich 3x so viel, wie die Schadenhöhe selber.
Macht Sinn ^^
Du setzt voraus, dass Versicherungen wirtschaftlich denken und handeln. Meine Lebenserfahrung sagt mir jedoch, dass das oft ein Denkfehler von dir ist.