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Gutachter/Anwalt: keinen Kosten für Geschädigten -Vor- oder Nachteil?

Themenstarteram 5. Januar 2023 um 10:56

Ich habe hier mal einen Thread eröffnet, da sich in den Threads permanent Diskussionen zum Topic entwickeln, die letztendlich OT sind und nicht nur den Threadverlauf, sondern auch den Forenfrieden stören.

Hier kann diskutiert werden, ob die im Schadensfall entstehenden Kosten für Anwalt oder Gutachter, die der Geschädigte in der Regel nicht selbst tragen muss, zum Nachteil der Versichertengemeinschaft zu sehen sind.

Allerdings werden hier keine Vorwürfe gegen andere User oder Verdächtigungen mehrfacher Accounts gepostet.

 

Gruß

Zimpalazumpala

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41 Antworten

Hallo,

Dass Sie zum Nachteil der versicherten Gemeinschaft gehen, ist eigentlich nicht strittig, denn sie fließen in die Kalkulation des Versicherers ein und machen die Prämien teurer. Die Frage ist doch, wann sie gerechtfertigt oder notwendig sind.

Natürlich dann, wenn der Versicherer bockt oder grundsätzlich bei Personen Schäden oder unklaren Schadenablaeufen.

Bedenklich ist die hier regelmäßig geäußerte Forderung, immer und sofort Anwalt und Gutachter zu beauftragen, um das Ergebnis zu maximieren , anders ausgedrückt, sich zu holen, was einem zu steht. Natürlich sofort, damit der Streitwert auch hoch genug ist.

MFG wowi51

Das ist nicht richtig.

Versicherungsmathematisch werden die Tarife für jeden kalkuierten Schadensfall mit den Kosten für Sachverständige, Rechtsanwälte, Gerichtsverfahren, Krankenbehandlungs- und Heilungskosten, Renten etc. berechnet. Soweit diese Kosten im Einzelfall dann doch nicht anfallen, werden die nicht erstattet. Sie gehen in den Jahresüberschuss der Versicherung und landen entweder in Immobilien, Betriebsfeiern oder Dividendenausschüttungen. Der Versicherte hat davon exakt nichts.

Die Versicherungen - leben - von den Einnahmen-Ausgaben-Berechnungen. Daher, die Versicherungsbeiträge

werden in der Regel zum Nachteil der Versichertengemeinschaft erhöht.

Aber keine Reglung ohne aussnahmen, die Beiträge können auch reduziert werden.

Aus dieser überlegung heraus versuche ich meine Schäden wie auch immer, so alle 10 Jahre einmal, wenn überhaupt niedrig zu halten.

Und nicht, wie immer wieder empfohlen wird ein - Faß - aufzumachen und gleich einen Rechtsanwalt mit meinem Ansprüchen zu beschäftigen.

MfG kheinz

Zitat:

@wowi51 schrieb am 5. Januar 2023 um 12:15:00 Uhr:

Hallo,

Dass Sie zum Nachteil der versicherten Gemeinschaft gehen, ist eigentlich nicht strittig, denn sie fließen in die Kalkulation des Versicherers ein und machen die Prämien teurer. Die Frage ist doch, wann sie gerechtfertigt oder notwendig sind.

Natürlich dann, wenn der Versicherer bockt oder grundsätzlich bei Personen Schäden oder unklaren Schadenablaeufen.

...

MFG wowi51

Diese Frage stellt sich eigentlich überhaupt nicht mehr, die hat das OLG Frankfurt doch schon 2014 beantwortet.

Und NEIN, nicht erst wenn der Versicherer bockt - von Anfang an.

Zitat:

Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln (OLG Frankfurt a.M. 2.12.14, 22 U 171/13, Abruf-Nr. 143780

Quelle

https://www.anwalt24.de/.../38363

Man könnte also auch so langsam mal dahingehend argumentieren, dass User die hier permanent den Geschädigten immer wieder vom Anwalt abraten, nicht eine eigene Meinung, sondern bewusst eine falsche Meinung vertreten, mit der Absicht den Geschädigten weiter zu schädigen, den Forenfrieden zu stören, oder was weiss ich was

am 5. Januar 2023 um 11:39

Zitat:

@wowi51 schrieb am 5. Januar 2023 um 12:15:00 Uhr:

Die Frage ist doch, wann sie gerechtfertigt oder notwendig sind.

Damit ist eigentlich alles gesagt.

Eine allgemeingültige Antwort wäre Quatsch.

Zu "ob notwendig" gehört auch, ob der Geschädigte nach eigenem Wissen und/oder gratis Beratung durch z. B. den Anwalt eines Automobilklubs in der Lage ist, das Ganze zu beurteilen und ab zu wickeln.

Und natürlich das Unfallgeschehen selbst, welches hier von einigen grundsätzlich nicht gewürdigt wird.

Es ist ein Unterschied, ob der Unfallgegner oder man selbst noch nicht angehört werden kann, weil er/sie/es das nächste halbe Jahr im Krankenhaus verbringen wird oder ob eine kleine Schramme an einer 15 Jahre alten Karren zu beklagen ist.

 

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. Januar 2023 um 12:23:35 Uhr:

Das ist nicht richtig.

Versicherungsmathematisch werden die Tarife für jeden kalkuierten Schadensfall mit den Kosten für Sachverständige, Rechtsanwälte, Gerichtsverfahren, Krankenbehandlungs- und Heilungskosten, Renten etc. berechnet. Soweit diese Kosten im Einzelfall dann doch nicht anfallen, werden die nicht erstattet. Sie gehen in den Jahresüberschuss der Versicherung und landen entweder in Immobilien, Betriebsfeiern oder Dividendenausschüttungen. Der Versicherte hat davon exakt nichts.

Welchen Jahresüberschuss?

Die offiziellen Zahlen beweisen doch, dass deine Aussage komplett erfunden ist.

Die Verischerungen kalkulieren aufgrund der tatsächlich bezahlten Schadenzahlungen.

Je niedriger die sind, desto niedriger ist auch die Prämie für den Kunden.

 

Bild
Themenstarteram 5. Januar 2023 um 11:40

Zitat:

@gummikuh72 [url=https://www.motor-talk.de/.../...n-vor-oder-nachteil-t7395406.html?...]schrieb am 5. Januar 2023 um 12:32:06

Man könnte also auch so langsam mal dahingehend argumentieren, dass User die hier permanent den Geschädigten immer wieder vom Anwalt abraten, nicht eine eigene Meinung, sondern bewusst eine falsche Meinung vertreten, mit der Absicht den Geschädigten weiter zu schädigen, den Forenfrieden zu stören, oder was weiss ich was

@gummikuh72

Lies dir den Eröffnugsbeitrag nochmal langsam und laut vor, besonders den fett gedruckten Teil und wähle deine nächsten Worte weise.

Gruß

Zimpalazumpala, MT-Moderator

 

Anwälte und Gutachter erhöhen am Ende die zu regulierende Beträge im Einzelfall und somit in der Gesamtheit. Zum einen durch die Kosten ihrer selbst und zum zweiten durch höhere eingetriebene Schadenssummen.

Dies wird von den Versicherungen natürlich, zzgl. Deckungsbeiträgen, auf die Beiträge umgelegt und führt am Ende des Tages zu Wachstum von Umsatz und Ertrag bei den Versicherungen.

Es ist somit gewollt.

Gleichzeitig wird natürlich auf der Kostenseite optimiert, das merken gerade auch die Beschäftigten dort.

Spätestens wenn der letzte sog. "Vermittler", Sachbearbeiter oder sachbearbeitende Schadensablehner anderweitig einer dann hoffentlich sinnstiftenden Anschlussverwendung zugeführt wurde. :D

Da wird gerade prozessoptimiert und automatisiert was irgend geht.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 5. Januar 2023 um 12:32:06 Uhr:

Man könnte also auch so langsam mal dahingehend argumentieren, dass User die hier permanent den Geschädigten immer wieder vom Anwalt abraten, nicht eine eigene Meinung, sondern bewusst eine falsche Meinung vertreten, mit der Absicht den Geschädigten weiter zu schädigen, den Forenfrieden zu stören, oder was weiss ich was

Warum gibt es den Rat zum Anwalt zu gehen, dann nicht auch bei den Kasko Schäden?

Weil die kasko Vertragsrecht ist und dabei nicht festgelegt ist dass die Kosten dafür übernommen werden.

Die Sinnhaftigkeit wird aber bei kasko die gleiche sein.

Weiterhin sind bei kasko etliche Schadenspositionen die im Haftpflichtfall immer wieder für Probleme sorgen, überhaupt nicht abgedeckt.

und was spricht dagegen, erst dann zum Anwalt zu gehen, wenn es Probleme gibt?

Das liegt wohl an der Gebührenordnung und in der Natur des Menschen.

Kleine Streitsumme = wenig Gebühr = wenig Interesse

Und das bei nicht proportional sinkendem Aufwand

Liegt es nicht auch in der Nutur des Menschen, dem Kunden zu verschweigen, wer am Ende des Tages die Kosten für den Anwalt und den eigenen Gutachter dann doch bezahlt?

Oder Märchen zu erfinden, was mit den nicht verursachten Kosten passiert, so wie es in dem Thread hier schon passiert ist?

Die Wahrheit ist doch, dass man als Anwalt oder Gutachter viel leichter an Aufträge kommt, wenn man dem Kunden vorgaukelt, jemand anders würde die Kosten dafür bezahlen.

Das ist auch der Grund, warum es die Empfehlung bei Kaskoschäden nicht gibt.

Da würde dem Mandanten sofort klar werden, dass er derjenige ist, der die Kosten selber bezahlt.

Im Haftpflicht recht verschwinden die Kosten erstmal im großen Topf der Versicherungsprämie.

Dass die aber genau um das Höher ist, was im Jahr an Anwalt- und Gutachterkosten zusätzlich verursacht wird, wird natürlich verschwiegen.

Tja, entscheide selbst

Ist halt wie die Frage was zuerst da war, das Huhn oder das Ei?

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