Richtiges Vorgehen nach fremdverschuldeten Blechschaden
Hallo zusammen,
gestern erwischte es meinen Sohn, eine Fahrerin hat bei Ausparken sein Auto "getroffen".
Die Schuldfrage ist geklärt, Adressen ausgetauscht, keiner verletzt, soweit alles gut.
Der Wagen meines Sohnes (Polo 6N Baujahr 1996) ist weiterhin fahrbereit. Die Kiste haben wir vor 2,5
Jahren für 1000 € gekauft, ein großer Wertverlust ist nicht zu erwarten, wir tendieren nicht dazu, eine
proffessionelle Reparatur durchführen zu lassen.
Jetzt aber zu meiner Frage. Bei solchen Autos scheint ja laut einiger Artikel im Netz, das Ganze
per Kostenvoranschlag zu regeln. So habe ich beim ADAC gelesen, nur bei "Nicht Bagatellschäden"
und nicht zu erwartenden Totalschäden könnte dies ausreichen. Auch habe ich die 130% Regel verstanden.
Es ist nun so, dass der zu erwartende Schaden wohl nach meinem "Schwarmwissen" sicherlich mindestens
1000, wenn ich nicht sogar 1500,00 € erreichen kann, und somit könnte der Wagen doch in diesen Bereich
wirtschaftlicher Totalschaden fallen...... /Vordere Beifahrertür sowie hinten hinter Tür ist es eingedrückt (2 Türer Polo).
Wir möchten natürlich unkompliziert und einfach das ganze regeln. Bei diesem Fahrzeugwert wäre
m.E. ein Gutachten eigentlich schon to much......
Zu erwähnen wäre noch, dass die Versicherung der Verursacherin auch unsere Versicherung ist. Ich
denke, dass macht es evtl. einfacher.
Wie würdet ihr euch Verhalten? Mein Vorgehen wäre jetzt, mit der Schadennummer die versicherung zu
kontaktieren und das einfach und unkompliziert zu regeln. Kostenvoranschlag? oder doch Gutachen?
Was meint ihr....freue mich über den ein oder anderen Rat.
Grüße
105 Antworten
Zitat:
@nogel schrieb am 4. Januar 2023 um 06:29:45 Uhr:
Beim Unfall meines Sohnes vor ein paar Wochen hat der Gutachter 3 Angebote örtlicher Händler herangezogen - nix Restwertbörse
Restwertbörse ist normaler Vorgang, machen wir grundsätzlich wenn Restwerte ermittelt werden müssen, alleine schon um einen Martüberblick zu haben und zu gucken ob Angebote lokaler Händler realistisch sind.
Dass im Haftpflichtschaden nur der allgemeine regionale Markt bei den Restwertangeboten genutzt wird steht auf einem anderen Blatt. Aber es bieten halt auch viele lokale Händler in den Börsen, daher ist das normal dass diese parallel zum Einholen von Angeboten genutzt wird.
Das Angebot vom ggf. höheren Gebot eines litauischen "Machbilligfertigundverkaufunfallfrei"-Händlers gehört natürlich nicht in ein Haftpflichtschadengutachten. Das sollte ein vernünftiger Gutachter aber schon wissen und umsetzen.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 04. Jan. 2023 um 12:44:44 Uhr:
Das Angebot vom ggf. höheren Gebot eines litauischen "Machbilligfertigundverkaufunfallfrei"-Händlers gehört natürlich nicht in ein Haftpflichtschadengutachten. Das sollte ein vernünftiger Gutachter aber schon wissen und umsetzen.
Genau. Ein Gutachter. Aber die gegnerische Versicherung, die nur sparen will?
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Zitat:
@nogel schrieb am 4. Januar 2023 um 12:53:54 Uhr:
Zitat:
@Moers75 schrieb am 04. Jan. 2023 um 12:44:44 Uhr:
Das Angebot vom ggf. höheren Gebot eines litauischen "Machbilligfertigundverkaufunfallfrei"-Händlers gehört natürlich nicht in ein Haftpflichtschadengutachten. Das sollte ein vernünftiger Gutachter aber schon wissen und umsetzen.Genau. Ein Gutachter. Aber die gegnerische Versicherung, die nur sparen will?
Nochmal: Was hast du immer mit der gegnerischen Versicherung? Der TE hat doch geschrieben, dass ER ein Gutachten in Auftrag gegeben hat und imzuge dessen der Restwert ermittelt wird.
Vielleicht weil die gegnerische Versicherung den Schrott dann selbst in die Restwertbörse einstellt und fast immer einen Händler findet, der deutlich mehr bietet. Ob der das Auto dann tatsächlich abholt und bezahlt, das steht auf einem anderen Blatt.
Können sie ja gar nicht. Es geht alles über einen offiziellen Gutachter, der dies macht. Und einen Rechtsanwalt. Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder x-beliebige einfach mein Auto in eine Restwertbörse stellen dürfte…..und dann noch als Versicherer? Das geht nun wirklich nixht, zumindest zu Wertfindung nicht.
Zitat:
@cki77 schrieb am 4. Januar 2023 um 18:02:20 Uhr:
Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder x-beliebige einfach mein Auto in eine Restwertbörse stellen dürfte…..
Da kommen wir mitten in die Regulierungspraxis hiesiger Versicherer.
Du darst dir sicher sein, dass genau das geschehen wird. Mit den Bildern, die dein Gutachter angefertigt hat.
Die Versicherung kommt dann mit einem höherem Restwertangebot um die Ecke, zahlt dir auf dessen Basis die Differenz zum WBW und lässt dich dem Rest hinterherlaufen.
Soviel dazu wie weit man heute ohne Anwalt kommt.
Aber: Der WBW wird nicht hoch sein bei diesem Auto. Der Restwert im Verhältnis dazu eher schon weil bei dem Schaden der Gebrauchswert nicht beeinträchtigt ist. Auf was anderes kommts in der Preisklasse nicht mehr an. Insofern wird die Differenz RW / WBW eher überschaubar ausfallen auch wenn die Versicherung nicht herumzicken sollte.
Hier nimmt man mit was man kriegen kann und fährt das Auto weiter solange es geht.
Genau aus dem Grund habe ich diesen Vorschlag hier gemacht.
User Steini übrigens auch.
Zitat:
@Xeon12 schrieb am 1. Januar 2023 um 22:21:01 Uhr:
Ich würde in diesem Fall hier erstmal die Versicherung kontaktieren und abklären, ob die mir den Schaden per Werkstattmanagment reparieren wollen.
Wie auch schon von Steini vorgeschlagen.
Wenn das möglich ist, so ist das für mich der bequemste und sicherste Weg den Schaden vollständig repariert zu bekommen.
Funktioniert in der Praxis sehr oft wunderbar, da die Versicherung genau weiß, dass sie so keine Anwalt- und Gutachterkosten bezahlen muss.
Da wird dann das Auto repariert, ohne eine WBW - RW Ermittlung durchzuführen.
Einfach eine smarte Lösung für alle beteiligten.
Ist uns völlig wurscht…..
Hab eben den Schaden begutachtet, bei dem Auto völlig egal…..der läuft so auch noch 1,5 jahre :-)
Aber ein bischen Geld wirds geben…und Spass dabei…..
Es wird aber ein wirtschaftlicher Totalschaden werden, dafür ists zu faltig. Am Besten wäre natürlich ein Schaden von 1000-1200€, dann könnte man fiktiv abrechnen, ein Traum. Aber ohne anwalt wirds kaum gehen…..
PS: gebe LKunz völlig Recht, so wirds wohl sein.
Warum sollte das ohne Anwalt nicht gehen?
Gabs denn schon irgendwelche Probleme mit der Versicherung bis jetzt?
Nein, gab es nicht. Aber irgendwann muss man eine Entscheidung treffen. Vielleicht wärs anders auxh gegangen. Das dachte ich auch zuerst, da die gegnerische Versicherung auch unsere ist. Für diese generell friedvolle Einstellung von mir musste ich mir einiges anhören……also Anwalt, auch weil es auf einen wirtschaftlichen totalschaden hinausläuft.
Ich gehe da mit. Es ist eigentlich eine Sache von gib mir 400€ und gut. Aber scheinbar braucht es einen anwalt auch für solche Dinge…..damit man Recht bekommt….
Zitat:
@cki77 schrieb am 4. Januar 2023 um 23:00:04 Uhr:
Für diese generell friedvolle Einstellung von mir musste ich mir einiges anhören……
von wem musstest du dir was anhören?