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Richtiges Vorgehen nach fremdverschuldeten Blechschaden

Themenstarteram 1. Januar 2023 um 19:25

Hallo zusammen,

gestern erwischte es meinen Sohn, eine Fahrerin hat bei Ausparken sein Auto "getroffen".

Die Schuldfrage ist geklärt, Adressen ausgetauscht, keiner verletzt, soweit alles gut.

Der Wagen meines Sohnes (Polo 6N Baujahr 1996) ist weiterhin fahrbereit. Die Kiste haben wir vor 2,5

Jahren für 1000 € gekauft, ein großer Wertverlust ist nicht zu erwarten, wir tendieren nicht dazu, eine

proffessionelle Reparatur durchführen zu lassen.

Jetzt aber zu meiner Frage. Bei solchen Autos scheint ja laut einiger Artikel im Netz, das Ganze

per Kostenvoranschlag zu regeln. So habe ich beim ADAC gelesen, nur bei "Nicht Bagatellschäden"

und nicht zu erwartenden Totalschäden könnte dies ausreichen. Auch habe ich die 130% Regel verstanden.

Es ist nun so, dass der zu erwartende Schaden wohl nach meinem "Schwarmwissen" sicherlich mindestens

1000, wenn ich nicht sogar 1500,00 € erreichen kann, und somit könnte der Wagen doch in diesen Bereich

wirtschaftlicher Totalschaden fallen...... /Vordere Beifahrertür sowie hinten hinter Tür ist es eingedrückt (2 Türer Polo).

Wir möchten natürlich unkompliziert und einfach das ganze regeln. Bei diesem Fahrzeugwert wäre

m.E. ein Gutachten eigentlich schon to much......

Zu erwähnen wäre noch, dass die Versicherung der Verursacherin auch unsere Versicherung ist. Ich

denke, dass macht es evtl. einfacher.

Wie würdet ihr euch Verhalten? Mein Vorgehen wäre jetzt, mit der Schadennummer die versicherung zu

kontaktieren und das einfach und unkompliziert zu regeln. Kostenvoranschlag? oder doch Gutachen?

Was meint ihr....freue mich über den ein oder anderen Rat.

Grüße

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105 Antworten

Das wird darauf hinauslaufen, das die gegnerische Versicherung dir den Wiederbeschaffungswert auszahlen wird.

Oh Gott, wieder jemand, der meint, er könne sowas "alleine" und "unkompliziert und einfach" lösen.....

 

"....die Versicherung der Verursacherin auch unsere Versicherung ist. Ich denke, dass macht es evtl. einfacher...."

 

NEIN.

Die Versicherung ist keine Wohltätigkeitsorganisation, sondern will dir MÖGLICHST WENIG bezahlen. Nicht anderes.

Deshalb alles dem Fachanwalt für Verkehrsrecht übergeben. NUR er kann mit der Versicherung auf Augenhöhe verhandeln. Deswegen steht er dir auch kostenlos zu.

Hi,

bei dem Wagen läuft das auf einen wirtschaftlichen Totalschaden raus. Da wird selbst die 130% Regelung nicht reichen für eine Fachgerechte Reparatur.

Da braucht es dann ein Gutachten mindestens ein Kurzgutachten um den Wiederbeschaffungswert und Restwert zu ermitteln.

Das ist so einer der Fälle, bei denen das Schadenmanagment der gegnerischen Versicherung mir Recht wäre, wenn ein vollständig repariertes Auto raus kommt. Dann ist alles wieder wie vorher und fertig. In der Zeit der Reparatur gibt es einen Leihwagen und fertig.

 

Wenn nicht zu reparieren, dann Gutachter und Anwalt.

 

Grüße

Steini

Da war die Anwalts und Gutachter Lobby wieder am schnellsten. Mit der Folge, dass die eigentlichen Kosten locker verdoppelt werden, wenn man ihrem Rat folgt.

Wende dich an die Versicherung, die werden vielleicht einen Gutachter schicken oder dir eine Vertrags Werkstatt nennen.. Das Ergebnis wird den Wert des Wagens übertreffen und den werden sie ohne große Diskussion auszahlen.

Und dein Sohn kann den Wagen weiter benutzen.

Viel Glück

Bei dem Baujahr legt sich selbst die Partnerwerkstatt quer und schleppt das Auto noch nichtmal ein, weil ein wirtschaftlicher Totalschaden hier ziemlich sicher zu erwarten ist. Da geht ohne Schadengutachten nichts. Anwalt ist in dem Zusammenhang auch sinnvoll.

Lade doch mal paar Fotos von dem Schaden hoch, ist einfacher als eine Beschreibung ;)

 

Den Schaden musst du der Versicherung melden, aber ich würde mir schon professionelle Hilfe holen, entweder Gutachter und oder Anwalt.

Hier wären Schadensbilder hilfreich, aber wenn die Tür eingedrückt ist, bist du über der Bagatellgrenze.

 

Fahr doch morgen zu einem unabhängigen Gutachter, er kann dir auch sagen, was du machen sollst

 

Weißt du denn, was dir zusteht?

Hast dich ja ein wenig informiert

 

@Dellenzaehler

Wäre ein sehr guter Ansprechpartner

 

Und lass dir nichts einreden, bei Versicherungen geht es nicht ohne Gutachter/Anwalt

Am besten du meldest dich bei DSR24.

Die helfen dir und es kostet dich nichts, da die gegnerische Versicherung dafür übernehmen muss.

Aufgrund des zu erwartenden wirtschaftlichen Totalschadens macht ein Gutachten hier auf jeden Fall Sinn, da der Wiederbeschaffungs- und Restwert bestimmt werden muss (nicht den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter!). Anwalt kann ebenso nicht schaden meiner Erfahrung nach, und ist von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen.

Zitat:

@wowi51 schrieb am 1. Januar 2023 um 20:58:39 Uhr:

Da war die Anwalts und Gutachter Lobby wieder am schnellsten. Mit der Folge, dass die eigentlichen Kosten locker verdoppelt werden, wenn man ihrem Rat folgt.

So ist es leider wohl auch im neuen Jahr.

Daher sollte der TE gut überlegen, von wem er welchen Rat annimmt.

Immer dabei bedenken, wer hier was, mit welchem Interesse schreibt und auch dabei bedenken, wer am Ende des Tages die ganzen zusätzlich verursachten Kosten bezahlen muss.

Beitrag editiert, Zimpalazumpala , MT-Moderator

Es aber einige User gibt, die es fachlich drauf haben

Zu einem unabhängigen Gutachter muss der TE

Wer soll den Wert des Autos und Schadens bestimmen?

Themenstarteram 1. Januar 2023 um 20:45

Hallo und erstmal vielen Dank.

Und sehr gute Antworten, die mir helfen.

Mittlerweile bin ich auch beim Gutachten. Es wird wohl ein wirtschaftlicher Total schaden.

@nogel- nein, der von dir zitierte Gutmensch bin ich bestimmt nicht.....

Im Anhang das Bild des Schadens. Bild 1 ist nicht so deutlich, Bild 2 mehr, siehe den Streifen unter der Stossleiste.

Auto1
Auto2

Zitat:

@Xeon12 schrieb am 01. Jan. 2023 um 21:36:16 Uhr:

@wowi51 schrieb am 1. Januar 2023 um 20:58:39 Uhr:

Da war die Anwalts und Gutachter Lobby wieder am schnellsten. Mit der Folge, dass die eigentlichen Kosten locker verdoppelt werden, wenn man ihrem Rat folgt.

 

So ist es leider wohl auch im neuen Jahr.

 

Daher sollte der TE gut überlegen, von wem er welchen Rat annimmt.

Immer dabei bedenken, wer hier was, mit welchem Interesse schreibt und auch dabei bedenken, wer am Ende des Tages die ganzen zusätzlich verursachten Kosten bezahlen muss.

Purer Dummfug, weil bei diesem Streitwert weder Gutachter noch Anwalt groß verdienen.

 

Aber bitte: wenn man ausreichend dumm ist, läßt man die Ansprüche und die Schadenshöhe durch denjenigen ermitteln, der nachher zahlen soll.

Ich würde in diesem Fall hier erstmal die Versicherung kontaktieren und abklären, ob die mir den Schaden per Werkstattmanagment reparieren wollen.

Wie auch schon von Steini vorgeschlagen.

Wenn das möglich ist, so ist das für mich der bequemste und sicherste Weg den Schaden vollständig repariert zu bekommen.

Ich würde bei dem Fahrzeugwert keinen eigenen Gutachter beauftragen.

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