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selbstfahrervermietfahrzeug, richtige versicherung?

Hallo Gemeinde,

vielleicht kennt sich jemand damit aus.

Folgendes, besitzte ein Mietfahrzeug für Selbstfahrer (LLKW)

Im FZ-schein steht der zusatz Selbstfahrervermietfahrzeug

Die Versicherung hat das Fahrzeug wie folgt versichert: LKW< 3,5t im Werksverkehr und zusätzlich noch im Güterverkehr. (WKZ 251 und 261)

Laut Vesicherung gibt es die WKZ 262 so nicht mehr.

Die Jahresprämie beträgt ca. 2800,-Euro

Folgende Frage: Ist diese Versicherung richtig? Habe ich das Risiko abgedeckt?
Der Versicherungsmakler reagiert nicht so richtig auf diese Frage,sagt zwar ja das ist die Versicherung, aber so richtig sicher bin ich mir da nicht.

17 Antworten

Das dürfte so nicht richtig sein. Wie Du schon schreibst, gibt es für die Vermietung eine eigene WKZ, die auch im Versicherungsschein stehen sollte. Es müsste heute die WKZ 272 sein.

Hallo,

die WKZ 272 soll sich auf LKW über 3,5t beziehen, habe ich die info bekommen.

Mein Fahrzeug ist weniger wie 3,5t.

Es steht im Vertrag so nicht drin das es ein Vermietfahrzeug ist,aber die Jahresprämie ist so hoch für sollche Fahrzeuge. (ca.2800,-Euro)

Ein "normaler" LKW in der Größenordnung kostet ca.1200,- Euro im Jahr. (bezogen auf 100%)

Moin,

ich kenn zwar die WKZ nicht, aber wofür genau ist das nötig? Steht im Beratungsprotokoll, dass du ein Selbstfahrervermietfahrzeug versichern wolltest, der Makler dir hierfür die Versicherung angeboten hat und du diese dann angenommen hast?

Schönen Gruß

Sause

Wende dich Direkt an die Versicherung. Die sollen dir schriftlich bestätigen, dass du deine gewünschte Absicherung hast.
In der Regel reicht ein Anruf. Lass dich mit der entsprechenden Fachabteilung verbinden und schildere denen deine Bedenken.
In die Police gehört genau reingeschrieben wie du versichert bist.

Der Makler ist "nur" der Verkäufer, das Sagen hat die Versicherung.

Gruß
Frank, manchmal muss man zum Hans und nicht zum Hänschen gehen. 😉

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So langsam schieße ich mich hier auf die Pflichten eines Maklers genauso ein, wie andere, die immer nach Anwälten oder dem Ombudsmann schreien... 😁

Sollte es wirklich ein Makler sein - siehe Wikipedia - Versicherungsmakler - dann reicht es vollkommen, wenn du das mit Ihm klärst. Du bezahlst Ihn ja schließlich auch...

Gruß vom Sause, der zwar eine Menge zu den Pflichten eines Maklers erzählen könnte, aber weiß, dass Wikipedia das viel schöner kann... 😛

Zitat:

Original geschrieben von Passat RP Motor


Hallo,

die WKZ 272 soll sich auf LKW über 3,5t beziehen, habe ich die info bekommen.

Mein Fahrzeug ist weniger wie 3,5t.

Es steht im Vertrag so nicht drin das es ein Vermietfahrzeug ist,aber die Jahresprämie ist so hoch für sollche Fahrzeuge. (ca.2800,-Euro)

Ein "normaler" LKW in der Größenordnung kostet ca.1200,- Euro im Jahr. (bezogen auf 100%)

WKZ 272 ist bis 3,5 to., WKZ 372 ist über 3,5 to.

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711


So langsam schieße ich mich hier auf die Pflichten eines Maklers genauso ein, wie andere, die immer nach Anwälten oder dem Ombudsmann schreien... 😁
Sollte es wirklich ein Makler sein - siehe Wikipedia - Versicherungsmakler - dann reicht es vollkommen, wenn du das mit Ihm klärst. Du bezahlst Ihn ja schließlich auch...
Gruß vom Sause, der zwar eine Menge zu den Pflichten eines Maklers erzählen könnte, aber weiß, dass Wikipedia das viel schöner kann... 😛

Gebe dir vollkommen Recht. Der Makler sollte sich drum kümmern.

Nur scheint da ja irgendwas nicht zu klappen. Natürlich kann man den langen Weg wählen und sich mit dem Makler rumärgern oder ,pragmatisch, den kürzeren über die Versicherung.

Jedem das seine.

Gruß
Frnk, der sich selbst um seine Absicherung kümmert.

Kann ja jeder halten, wie er will, ändert aber nichts an meiner Frage: Was steht denn im Beratungsprotokoll??

Gruß vom Sause, der Kunde mehrerer Mehrfachvermittler und Ausschließlichkeitsagenturen ist und sich wundert, dass Menschen irgendwo Kunde werden, wo nicht der Hauch von Vertrauen vorhanden ist...

hab in unserem system eben nachgeguckt:

272 Selbstfahrerverm.-LKW bis 3,5TO

WKZ also 272

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711


Kann ja jeder halten, wie er will, ändert aber nichts an meiner Frage: Was steht denn im Beratungsprotokoll??

Beispiel:

Es handelt sich um eine anlassbezogene Beratung.

"Aufgrund der Beratung vom .... um... bei...., wurde ein Antrag auf KFZ-Versicherung aufgenommen.

Die Visitenkarte des ...... habe ich erhalten.

Datum..... Unterschrift........ 😁😁

Gruß
Frank, der in seinem Beispielprotokoll die Information "Selbstfahrermietfahrzeug" vermißt. 😉

Hallo,

ich bin selber Makler und arbeite von morgens bis abens ausschliesslich mit Selbstfahrervermiet Flotten.
Für das von Dir genannte Risiko solltest Du -wie oben schon genannt- die WKZ 272 vermerkt haben.

Die Prämie für einen einzelnen LKW (damals eher Lieferwagen) kann man unter Umständen noch
verbessern. Hier kommt es natürlich auf das Engagement bzw. das Entree des Maklers bei den Versicherern
an. Es ist teilweise unfassbar welch enorme Differenzen hier bei ein- und demselben Versicherer für
ein- und dasselbe Risiko bestehen.

Allerdings verstehe ich das Handling Deines Maklers nicht. Viel Mühe steckt da nicht wirklich hinter, zumindest
klingt es so..

Viele Grüsse
Holger

Hi Holger,

was steht denn in solchen Fällen in deinen Beratungsprotokollen? 😁

Gruß vom Sause

Hi Sause,

da steht nichts drin. Ich arbeite mit Beratungsverzicht, da ich die Zeit statt mit bürokratischem -nichts bringendem Aufwand-
lieber dafür nutze ein ordentliches Konzept und ordentliche Prämien auszuarbeiten.

Wer darauf besteht darf sich nicht wundern das niemand mehr "Kleingeschäft" bearbeitet. Irgendwo ist halt eine Grenze
welche die Wirtschaftlichkeit des Vertrages in Frage stellt......Das was hier gross als Verbraucherschutz dargestellt wird ist
genau das Gegenteil. Der Makler braucht die Zeit für Bürokratie statt für den Kunden. So sehe ich das zumindest.

So ist das halt...
schöne Grüsse
Holger

Hallo Holger,

besitze einen 1986 VW T3 Bus mit Wohnmobilausstattung. Möchte diesen gerne gewerblich vermieten und habe leider noch keinen Versicherer gefunden der diese "Selbstfahrervermietfahrzeug"-versicherung anbietet.

Falls Du da ein Angebot für mich hättest wäre ich sehr sehr dankbar!

vG

Felix

hier meine homepage: www.rent-a-bulli.de

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