Richtiges Vorgehen nach fremdverschuldeten Blechschaden

Hallo zusammen,

gestern erwischte es meinen Sohn, eine Fahrerin hat bei Ausparken sein Auto "getroffen".
Die Schuldfrage ist geklärt, Adressen ausgetauscht, keiner verletzt, soweit alles gut.

Der Wagen meines Sohnes (Polo 6N Baujahr 1996) ist weiterhin fahrbereit. Die Kiste haben wir vor 2,5
Jahren für 1000 € gekauft, ein großer Wertverlust ist nicht zu erwarten, wir tendieren nicht dazu, eine
proffessionelle Reparatur durchführen zu lassen.

Jetzt aber zu meiner Frage. Bei solchen Autos scheint ja laut einiger Artikel im Netz, das Ganze
per Kostenvoranschlag zu regeln. So habe ich beim ADAC gelesen, nur bei "Nicht Bagatellschäden"
und nicht zu erwartenden Totalschäden könnte dies ausreichen. Auch habe ich die 130% Regel verstanden.
Es ist nun so, dass der zu erwartende Schaden wohl nach meinem "Schwarmwissen" sicherlich mindestens
1000, wenn ich nicht sogar 1500,00 € erreichen kann, und somit könnte der Wagen doch in diesen Bereich
wirtschaftlicher Totalschaden fallen...... /Vordere Beifahrertür sowie hinten hinter Tür ist es eingedrückt (2 Türer Polo).

Wir möchten natürlich unkompliziert und einfach das ganze regeln. Bei diesem Fahrzeugwert wäre
m.E. ein Gutachten eigentlich schon to much......
Zu erwähnen wäre noch, dass die Versicherung der Verursacherin auch unsere Versicherung ist. Ich
denke, dass macht es evtl. einfacher.

Wie würdet ihr euch Verhalten? Mein Vorgehen wäre jetzt, mit der Schadennummer die versicherung zu
kontaktieren und das einfach und unkompliziert zu regeln. Kostenvoranschlag? oder doch Gutachen?
Was meint ihr....freue mich über den ein oder anderen Rat.

Grüße

105 Antworten

Moin zusammen,

ich hatte vor einigen Jahren einen schweren unverschuldeten Unfall (ohne Verletzte) mit meinem Fahrzeug, welches einige Tage zuvor auch noch für einige Tausend Euro repariert wurde und frisch über den TÜV ging.

Die Unfallgegnerin traf meinen Wagen so unglücklich, das die Bodengruppe aufgerissen wurde und mein Fahrzeug dadurch ein wirtschaftlicher Totalschaden war.

Die gegnerische Versicherung wollte mich wirklich mit einer Summe abspeisen, für die ich heute nicht einmal ein vernünftiges Fahrrad bekommen würde.

Ergo zur Anwältin und später gar vor Gericht. Ergebnis:

2.500 € mehr erhalten als den Wiederbeschaffungswert, der guten und seltenen Ausstattung wegen, die mein Fahrzeug hatte zzgl. einer hohen Ausfallsumme plus Zinsen und als Krönung habe ich 75 % der gezahlten Reparaturkosten zurück erstattet bekommen..

Laßt euch also nur nicht verunsichern von den Versicherungen, besonders in Fällen, wo euer Fahrzeug hinüber ist.

Ich hätte über 7.000 € weniger erhalten ohne die Anwältin. Das sind keine Peanuts.

Gruß

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