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Unfall gehabt, wie jetzt weiter vorgehen

Themenstarteram 17. Januar 2011 um 12:15

Moin zusammen,

ich hatte einen kleinen Unfall. Kurz zum Hergang:

Vor mir fuhr ein Wagen, der sich äußerst rechts zum Fahrbahnrand orientiert und das Tempo stark reduziert hat (innerorts). Ich bin davon ausgegangen, dass er rechts anhalten will und bin dann links blinkend rausgezogen, um an ihm vorbei zu fahren. Als ich schon ca. einen Meter neben ihm war, hat er den Blinker links gesetzt und ist direkt rausgezogen, weil er wenden wollte. Ich bin dann voll in die Bremse gestiegen und hab versucht scharf nach links auszuweichen, was auch fast geklappt hätte.

Ich bin ihm dann noch ganz leicht in die Tür reingefahren. Schaden bei mir Stoßfänger vorn, bei ihm die Tür.

Polizei war vor Ort und meinte, wir hätten beide einen Fehler gemacht.

Ich hätte einen Linksabbieger nicht überholen dürfen. Naja nehmen wir mal so hin, obwohl das Linksabbiegen als ich zum Überholen angesett habe nicht ersichtlich war.

Er hätte den rückwertigen Verkehr beachten müssen.

Ich darf jetzt auf die Bußgeldstelle warten, wie sie den Verkehrsverstoß einschätzen, der Unfallgegner durfte die obligatorischen 35 € an Ort uns Stelle abdrücken.

Fazit: es wird wohl auf eine Schuldteilung hinauslaufen.

Und jetzt komemn die Fragen:

Ich habe meiner Haftpflicht den Schaden gemeldet und direkt vermerkt, dass eine Teilschuldregelung in Betracht kommt. Die nette Sachbearbeiterin konnte mir zum Thema Schuldteilung aber nichts sagen .... naja was soll man dazu sagen.

Bei der gegnerischen Versicherung habe ich auch direkt angerufen und den Schaden gemeldet (der Unfallgegner hatte sich noch nicht mit der Versicherung in Verbindung gesetzt, also konnte man mir da auch nicht viel sagen).

Wie läuft das Ganze mit der Teilschuld jetzt ab. Kaspern das die Versicherungen untereinander aus. Kommt da was von der Bußgeldstelle oder wie?

Wenn wir jetzt z.B. eine Schuld von 50/50 bekommen, bekommt dann jeder 50% seines Schadens erstattet und muss 50% des Gegeners bezahlen?

Wie mache ich meinen Schaden geltend? War beim VW Händler und hab mir einen Kostenvoranschlag machen lassen. Soll ich den einfach einreichen?

 

Irgendwie bin ich mir der Situation ein wenig überfordert und hoffe, hier kann mir jemand ein paar Tips geben.

Gruss

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 10. September 2011 um 1:48

Hat jetzt etwas länger gedauert aber die Sache ist geklärt.

Die Versicherungen haben sich auf 50/50 Schuldteilung geeinigt un dich hab es angenommen.

Mein Schaden waren ca. 1200 € nach kostenlosem Kostenvoranschlag von VW (für ein paar Kratzer im Stoßfänger). Die Hälfte davon habe ich kassiert und setzte sie für die gestiegene Versicherungsprämie ein.

Ein Rechtsstreit hätte sich nicht gerechnet.

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am 17. Januar 2011 um 12:39

Hallo, vom unfallhergang her ist das gleiche was dir passiert ist auch mir passiert. Der vorderman muss als Linksabbieger auf die doppelte rückschaupflicht achten, ohne wenn und aber, als du schon Blinker gesetzt hast und ihm überholen warst war schon für ihn zu spät er musste warten. Er wird bezahlen glaub mir und zwar alles. Geh zu einem guten Anwalt er kriegt das schon hin. Bei mir hat's 3,5 Jahre gedauert Ist normal das deine Haftpflicht erstmal hochgeht, kriegst aber alles wieder zuruck. Wie gesagt lass dich nicht verarschen und ziehe es durch!!!!

Vi

Zitat:

Original geschrieben von Wika77

Ich hätte einen Linksabbieger nicht überholen dürfen.

Jein, trifft in dem Falle wohl nicht zu, §5 StVO sagt dazu klar:

Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.

Nach deiner Schilderung hat er aber weder geblinkt noch sich erkennbar nach links eingeordnet, sogar genau das Gegenteil. Damit sehe ich auch 100% Haftung beim Unfallgegner. Hat der jedoch rechtzeitig links geblinkt wäre es anders, dann könnte dir eine (geringe) Mitschuld angelastet werden.

wobei das einordnen sich wohl eher auf eine abbiegespur bezieht und nicht auf den bereich innerhalb eines vorhandenen fahrstreifens.

(sprich: nicht einen linksabbieger auf der linksabbiegerspur noch links ueberholen)

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

wobei das einordnen sich wohl eher auf eine abbiegespur bezieht und nicht auf den bereich innerhalb eines vorhandenen fahrstreifens.

Das liegt dann wohl am Richter der das zu entscheiden hat. Die Frage ist ob für den Hintermann die Absicht des Linksabbiegens eindeutig erkennbar ist. Das ist aber definitiv nicht der Fall wenn jemand langsamer wird und sich deutlich weit rechts hält.

Themenstarteram 17. Januar 2011 um 14:37

Ja das mit der Ankündigung des Blinkens ist der springende Punkt.

Er hat sich ganz klar rechts gehalten und ist langsamer geworden. Erst als ich schon am Überholen war, kam dann sein Blinker links und gleichzeitig das rüberziehen. Ach ja es waren keine Abbiegerfahrstreifen eingezeichnet.

Er sagt natürlich, er hätte geblinkt, wobei er natürlich nciht sagen kann, wo ich mich da befunden habe, weil er den rückwärtigen Verkehr eben nicht beachtet hat.

Somit steht dann Aussage gegen Aussage und die Entscheidung wer Recht bekommt ist Ermessensache, vor allen weil keine weiteren Zeugen vorhanden sind.

Ich habe eben gerade mit meiner Versicherung telefoniert und das Ganze nochmal geschildert, weil ich das Gefühl hatte, dass die erste Sachbearbeiterin dass nicht so ganz auf dem Schirm hatte. (Siehe ersten Beitrag ... sie konnte mir im Prinzip keine Informationen geben).

Der Schadensregulierer sieht es aber zumindest schon mal wie ich, dass zumindest eine Teilschuldvereinbarung getroffen wird. Alles weitere wird sich erst klären, wenn die polizeilichen Unterlagen vorhanden sind (Auf der Unfallaufnahme steht lediglich der Vermerk: siehe Anzeige). Es wurde mir aber auch schon gesagt, dass es bis zur Akteneinsicht lange dauern kann.

Auf jeden Fall kümmern sich die Versicherungen unter sich darum, wie die Schuldbeteiligungen zugesprochen werden.

Was dann von der Bußgeldstelle kommt steht auf einem anderen Blatt. Das kann eine ganz heftige Packung werden oder auch eine 35 € Lachnummer (hab mich da schon mal kundig gemacht). Sollte Fall 1 eintreten, ist meine Rechtschutzversicherung aber schon informiert, hatte eine Deckunsanfrage gestellt. Fazit: Ist schon mal notiert und wenn es Probleme gibt, soll ich mich melden, dann bekomm ich auch einen Anwalt vor Ort empfohlen.

ich empfehle dir einen anwalt zu nehmen, da das mit der haftungsteilung evtl. bisschen komplizierter werden kann, wenn sich die gegnerische versicherung querstellt. bei 50/50 zahlt deine haftpflicht 50% an den geschädigten und 50% musst du über deine vollkasko abrechnen. je nach schadenhöhe kann es dabei besser sein, seine 50% selbst zu zahlen, wegen der höherstufung. reich aber erstmal den kostenvoranschlag bei der gegnerischen versicherung ein und dränge auf eine 100%ige haftung. vielleicht hast du ja glück. aber anwalt empfehle ich auf jeden fall.. mfg

Wie sieht es mit Zeugen aus?

am 18. Januar 2011 um 18:55

Wohl nicht so gut, da…

Zitat:

Original geschrieben von Wika77

[…] vor allen weil keine weiteren Zeugen vorhanden sind

Themenstarteram 10. September 2011 um 1:48

Hat jetzt etwas länger gedauert aber die Sache ist geklärt.

Die Versicherungen haben sich auf 50/50 Schuldteilung geeinigt un dich hab es angenommen.

Mein Schaden waren ca. 1200 € nach kostenlosem Kostenvoranschlag von VW (für ein paar Kratzer im Stoßfänger). Die Hälfte davon habe ich kassiert und setzte sie für die gestiegene Versicherungsprämie ein.

Ein Rechtsstreit hätte sich nicht gerechnet.

Hi

Danke das sich 1er mal wieder meldet wenn die sache erledigt ist.

Daumen hoch.

Leider passiert es so oft das man sich für andere Gedanken macht und nie eine Rückinfo bekommt was dabei raus gekommen ist.

DANKE

Themenstarteram 10. September 2011 um 13:47

Moin,

das kenn ich aus einem Sammlerforum, wo ich Moderator bin und darum gibts von mir in der Regel auch ein Feedback, weil ich das Information einsacken und sich nicht wieder melden auch nicht mag.

Gruss

Moin,

 

dass der Unfallgegener 35,- bezahlen mußte ist schon mal gut, das ist die strafrechliche Sache.

 

Die zivilrechtliche Sache ist so, wenn der Gegner Schadenersatzansprüche bei Deiner Vers. stellt, prüfen die genau, ob sie dafür eintreten müssen.

Eine Haftpflichtversicherung ersetzt nicht nur berechtigte Ansprüche, sondern wehrt auch notfalls vor Gericht mit beauftragten Anwälten die unberechtigten Ansprüche ab.

 

Hier kommt es natürlich auf den Richter an, wie er entscheidet.

Wichtig ist nur, dass Du Deine Ansprüche zu 100% bei der Gegnervers. geltend machst.

 

@corsadiesel:

Du ließt schon die Themen bis zum Schluss bevor du etwas schreibst? Das Thema ist von Januar 2011 und der TE hat sich jetzt gemeldet mit der Entscheidung welche bereits getroffen wurde

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111

@corsadiesel:

 

Du ließt schon die Themen bis zum Schluss bevor du etwas schreibst? Das Thema ist von Januar 2011 und der TE hat sich jetzt gemeldet mit der Entscheidung welche bereits getroffen wurde

 

Grüße

Steini

Hallo Steini,

 

danke für den Hinweis, hatte ich übersehen.

Gruß Corsa

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