Richtiges Vorgehen nach fremdverschuldeten Blechschaden
Hallo zusammen,
gestern erwischte es meinen Sohn, eine Fahrerin hat bei Ausparken sein Auto "getroffen".
Die Schuldfrage ist geklärt, Adressen ausgetauscht, keiner verletzt, soweit alles gut.
Der Wagen meines Sohnes (Polo 6N Baujahr 1996) ist weiterhin fahrbereit. Die Kiste haben wir vor 2,5
Jahren für 1000 € gekauft, ein großer Wertverlust ist nicht zu erwarten, wir tendieren nicht dazu, eine
proffessionelle Reparatur durchführen zu lassen.
Jetzt aber zu meiner Frage. Bei solchen Autos scheint ja laut einiger Artikel im Netz, das Ganze
per Kostenvoranschlag zu regeln. So habe ich beim ADAC gelesen, nur bei "Nicht Bagatellschäden"
und nicht zu erwartenden Totalschäden könnte dies ausreichen. Auch habe ich die 130% Regel verstanden.
Es ist nun so, dass der zu erwartende Schaden wohl nach meinem "Schwarmwissen" sicherlich mindestens
1000, wenn ich nicht sogar 1500,00 € erreichen kann, und somit könnte der Wagen doch in diesen Bereich
wirtschaftlicher Totalschaden fallen...... /Vordere Beifahrertür sowie hinten hinter Tür ist es eingedrückt (2 Türer Polo).
Wir möchten natürlich unkompliziert und einfach das ganze regeln. Bei diesem Fahrzeugwert wäre
m.E. ein Gutachten eigentlich schon to much......
Zu erwähnen wäre noch, dass die Versicherung der Verursacherin auch unsere Versicherung ist. Ich
denke, dass macht es evtl. einfacher.
Wie würdet ihr euch Verhalten? Mein Vorgehen wäre jetzt, mit der Schadennummer die versicherung zu
kontaktieren und das einfach und unkompliziert zu regeln. Kostenvoranschlag? oder doch Gutachen?
Was meint ihr....freue mich über den ein oder anderen Rat.
Grüße
105 Antworten
Bei mir hat das bisher immer nach Abklärung mit der Versicherung geklappt, die wolten ein Wert und Schadensgutachten, (da Fahrzeug immer schon älter) also habe ich mir dann einen Gutachter gesucht und anschliessend die Aufwands und weiteren Pauschalen zusätzlich zur Reparatur abgerechnet
Interssant wäre die Frage ob man evtl. mit Anwalt auch nicht alles bekommt was einem Zusteht weil der ja angeblich bei so geringen Schäden auch kein besondere Interesse hat und man sich ja selber nicht Informiert hat, weil das läuft ja mit Anwalt ja angeblich grundsätzlich. Zumindest kenn ich einen Fall, da hat mal jemand seinen Job verloren, weil er im Gegensatz zu den 50 Anderen in der gleichen Lage (Restrukturierung des gleichen Unternehmens) den falschen Anwalt gewählt hat
Zitat:
@cki77 schrieb am 1. Januar 2023 um 20:25:09 Uhr:
Hallo zusammen,gestern erwischte es meinen Sohn, eine Fahrerin hat bei Ausparken sein Auto "getroffen".
Die Schuldfrage ist geklärt, Adressen ausgetauscht, keiner verletzt, soweit alles gut.......
Nur so als Hilfstipp. Die Schuldfrage ist allenfalls dann geklärt, wenn das Auto des Sohnes geparkt in der Parktasche/-lücke stand. Sollte er aber kurz vor dem Anstoßen durch die Unfallgegenerin den VW Polo Richtug Fahrbahn/Ausfahrt bewegt haben, könnte - je nach den Umständen des Falles - eine Mithaftung des Sohnes in Betracht kommen, z.B. wenn er zuvor gerade dabei war aus der Parktasche rückwärts raus zu fahren, dann aber kurz vor dem Aufprall der Unfallgegnerin schon angehalten hatte, um den Anstoß zu vermeiden.
"Das Ergebnis wird den Wert des Wagens übertreffen und den werden sie ohne große Diskussion auszahlen."
Ob die Lottozahlen auch mit dieser Gewissheit vorhergesagt werden können?
Ok. Mein sohn stand in der bucht mit ausgeschaltetem Motor. Schuldfrage ist eindeutig.
Wir haben heute den RA für verkehrsrecht konsultiert und morgen ist bereits Termin bei einem KFZ sachverständigen, den unser anwalt vermittelt hat.
Geht jetzt diesen Weg, wird der wohl nervenschonenste…
Vielen Dank euch
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Zitat:
@cki77 schrieb am 2. Januar 2023 um 23:36:03 Uhr:
Ok. Mein sohn stand in der bucht mit ausgeschaltetem Motor. Schuldfrage ist eindeutig.Wir haben heute den RA für verkehrsrecht konsultiert und morgen ist bereits Termin bei einem KFZ sachverständigen, den unser anwalt vermittelt hat.
Geht jetzt diesen Weg, wird der wohl nervenschonenste…
Vielen Dank euch
nicht nur die nervenschonenste, sondern auch in dieser Konstellation die einzig korrekte und sinnvollste (direkte Einigung mit Schädiger mal ausgenommen).
Wie in nahezu den meisten Fällen ist auch hier ein KVA zur Schadensermittlung gänzlich ungeeignet, da einige Positionen, im positiven wie im negativen, nicht berücksichtigt werden.
Fachgerecht nach Gutachten reparieren sehe ich in diesem Fall als unnötige Geldverbrennung an.
Das kostet die Versicherung im Endeffekt mehr als die fiktive Abrechnung - nur mal so als Hinweis an diejenigen die immer mit "Versichertengemeinschaft" und "wir alle zahlen die Zeche" kommen.
Es wäre langsam an der Zeit, dass das Thema „Versichertengemeinschaft“ nicht in fast jedem Thread hochgekocht würde, da es so gut wie immer nicht dem TE weiterhilft, wohl aber im Thread immer identische Gruppen aufeinander prallen lässt, was letztendlich zu kompletten OT führt. Das betrifft sowohl die "Anwaltbefürworter" wie auch die "Anwaltgegner".
Gruß
Zimpalazumpala , MT-Moderator
Mein Sohn war heute beim Gutachter. wie vermutet, wirds auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinauslaufen. Das Gutachten wird in 3 Tagen fertig sein, der Wagen wohl (konnte nur kurz mit meinem Sohn kommunizieren) zur Restwertermittlung in die dementsprechende Börse gesetzt. Dann kann der Anwalt weiterarbeiten mit den Daten.
Grüsse
Zitat:
@cki77 schrieb am 3. Januar 2023 um 19:38:18 Uhr:
Mein Sohn war heute beim Gutachter. wie vermutet, wirds auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinauslaufen. Das Gutachten wird in 3 Tagen fertig sein, der Wagen wohl (konnte nur kurz mit meinem Sohn kommunizieren) zur Restwertermittlung in die dementsprechende Börse gesetzt. Dann kann der Anwalt weiterarbeiten mit den Daten.Grüsse
Da wäre fraglich, ob du dir das gefallen lassen mußt.
Insbsondere dann, wenn der Sohn das Auto unrepariert weiterfahren will (scheint ja möglich zu sein).
Zahlenbeispiel: Wiederbeschaffungswert: 1000,-. Wenn du das Auto für 200,- verkaufst, und sei es innerhalb der Familie, zahlt die Versicherung 800,- es ist immerhin DEIN Auto.
Wenn die Versicherung aber behauptet, in der Restwertböse gebe es einen Käufer für 900,-, dann erhältst du nur 100,-
Zitat:
@nogel schrieb am 3. Januar 2023 um 19:48:14 Uhr:
Wenn die Versicherung aber behauptet, in der Restwertböse gebe es einen Käufer für 900,-, dann erhältst du nur 100,-
Die Versicherung behauptet da garnichts. Der Gutachter ermittelt den Restwert, und das ist meines Wissens die dafür ganz normale Vorgehensweise.
Es liest sich so, als ob der Gutachter das Fahrzeug in die Restwertbörse stellt, die Versicherung übernimmt dann lediglich denvom Gutachter dergestalt ermittelten Wert.
Wüsste nicht, dass die Gutachter Fahrzeuge in die Restwertbörse einstellen. Maßgeblich ist der regionale Markt, nicht eine überörtliche Restwertbörse. Da stellen die Versicherungen die Fahrzeuge gerne ein und finden dann Händler aus werweißnichtwo, die jeden Schrott teuer ankaufen.
Beim Unfall meines Sohnes vor ein paar Wochen hat der Gutachter 3 Angebote örtlicher Händler herangezogen - nix Restwertbörse