Richtiges Verhalten bei Fahrzeugkolonnen

Hallo,

der ADAC hat folgenden Artikel veröffentlicht, den ich für lesenswert halte.
Vermutlich wissen die wenigsten Fahrzeugführer, welche Sonderrechte Fahrzeugkolonnen haben.

https://www.adac.de/.../achtung_kolonne.aspx

Beste Antwort im Thema

Hallo,

der ADAC hat folgenden Artikel veröffentlicht, den ich für lesenswert halte.
Vermutlich wissen die wenigsten Fahrzeugführer, welche Sonderrechte Fahrzeugkolonnen haben.

https://www.adac.de/.../achtung_kolonne.aspx

58 weitere Antworten
58 Antworten

Ich habe den Thread mal wieder auf die Eingangs-Thematik zurechtgestutzt 😉. Es geht hier weder um Nebel oder Sichtfahrgebot, Lesen können oder sonstige Späße. Bitte lasst doch mal die Themen sauber

Zitat:

@bobbysix schrieb am 20. Februar 2016 um 23:26:00 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 20. Februar 2016 um 20:39:27 Uhr:


Das wurde bereits in der Fahrschule gelernt.

Genauso wie, blinken beim Abbiegen, überholen, etc., Reißverschlussverfahren, Abstand, zHG einhalten, halten beim grünen Pfeil, usw.....😉

Was viele schon nach kurzer Zeit vergessen haben....🙄

Das wird auch daran liegen, dass der Mehrzahl der Autofahrer solche Kolonnen fast nicht mehr begegnen. Das war in meiner Jugend in den 80ern in Norddeutschland noch etwas anders, vor allem im Herbst...

Zitat:

@diezge schrieb am 21. Februar 2016 um 08:38:06 Uhr:


Hallo,

was viele auch nicht wissen:

Eine größere Gruppe Radfahrer (ab 16 Radfahrer) kann genauso ein Verband sein und es gelten die gleichen Regeln.

Grüße,

diezge

Ja, und der hat sogar noch weitere Sonderrechte: Die dürfen nämlich auch nebeneinander fahren - wissen auch viele nicht. Bei Panzern sehe ich das mit dem Dazwischenquetschen oder Losfahren, weil man ja grün hat, nicht so kritisch, da trifft es im Schadenfall auch physisch primär den Verursacher. Bei Radfahrern sieht das dann leider anders aus.

Gelten diese "Sonderrechte" nur für Polizei/Rettung/Feuerwehr/Militär, oder auch für zivile und private Kolonnen, wie z.B. Hochzeitsgesellschaften, oder Motorradkolonnen?
Das würde ja bedeuten, dass bei einer Motorradgruppe, bestehend aus 20 Motorrädern, 19 bei rot über die Kreuzung fahren dürfen, wenn der erste noch bei grün rüberkam.
Wie soll sowas überprüft werden, da könnte ja jeder bei einem Rotlichverstoß behaupten, er wäre in einer Kolonne gefahren.
Und wo sind die Grenzen? Wenn nach einem Fußballspiel fünftausend Autos den Parkplatz verlassen, sind sie dann auch eine vorfahrtsberechtigte Kolonne?

Ähnliche Themen

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__27.html

Danke. Also ist eine Motorradgruppe kein Verband, es sei denn jeder Teilnehmer wäre entsprechend gekennzeichnet?
Bei einer Hochzeitskolonne siehts dann schon wieder anders aus, da hat ja jeder eine Schleife am Auto.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__27.html

Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden.
Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere am Verkehr Teilnehmende als solcher deutlich erkennbar ist.
Bei Kraftfahrzeugverbänden muss dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.

Eine wilde Horde ist also kein Verband 😉

Zitat:

@pk79 schrieb am 22. Februar 2016 um 20:34:28 Uhr:


Danke. Also ist eine Motorradgruppe kein Verband, es sei denn jeder Teilnehmer wäre entsprechend gekennzeichnet?
Bei einer Hochzeitskolonne siehts dann schon wieder anders aus, da hat ja jeder eine Schleife am Auto.

Ganz so einfach ist es wohl nicht ... für solche "Privatveranstaltungen" bräuchtest Du eine Genehmigung nach §29 (2) StVO ... spätestens, wenn auch das Ende der Hochzeitskolonne noch bei Rot weiterfährt und es kracht 😉 ... und auch die 16 Radfahrer dürfen zwar nebeneinander fahren, bei roter Ampel muss der noch nicht in die Kreuzung eingefahrene Teil der "Kolonne" aber anhalten!

Zitat:

@pk79 schrieb am 22. Februar 2016 um 20:03:23 Uhr:


Und wo sind die Grenzen? Wenn nach einem Fußballspiel fünftausend Autos den Parkplatz verlassen, sind sie dann auch eine vorfahrtsberechtigte Kolonne?

Danke. Also ist eine Motorradgruppe kein Verband, es sei denn jeder Teilnehmer wäre entsprechend gekennzeichnet?

Hallo,

stimmt, das sind mal gute Gründe...

Ich werf mal noch den Autokorso nach einem gewonnenen Fußballspiel in den Ring. Ist ja so gesehen auch mit Fahnen gekennzeichnet... ;-)

Vielleicht reicht bei der Motorradgruppe ja die Kutte als Kennzeichnung aus? ;-)

Grüße,

diezge

Also das mit dem nebeneinander Fahren sieht man aber sehr häufig bei Gruppen ab 2 Radfahrern.
Und wenn dann jemand hupt wird sich oft noch aufgeregt. 😁

Gruß Frank,
können die nicht zählen oder kennen die die Regeln Gesetze nicht? 😕

Ich glaube eher, dass sie die Regeln bewusst übertreten, genauso wie Autofahrer, die die erlaubte Geschwindigkeit +10 bis 20 km/h fahren, oder beim Stopschild nicht anhalten, oder beim Verlassen des Kreisverkehrs nicht blinken, oder Radfahrer mit zu geringem Seitenabstand überholen, oder...

Zitat:

@Frank128 schrieb am 22. Februar 2016 um 20:48:58 Uhr:


Also das mit dem nebeneinander Fahren sieht man aber sehr häufig bei Gruppen ab 2 Radfahrern.
...

In D ist das nicht erlaubt, z. B. in NL ist das aber die Norm.
Bei uns, an der Grenze zu NL, ist das auch üblich, allerdings nicht auf Hauptstraßen, aber dort sind auch meistens Radwege vorhanden.
Ich persönlich finde, dass man das als Kraftfahrer nicht zu eng sehen sollte, denn Fahrradfahren ist sinnvoll und hintereinander macht das in Begleitung keinen Spaß, mir jedenfalls nicht.

PS: zu Hupen wäre ggf. auch nicht erlaubt, das könnte eine Nötigung darstellen

Zitat:

@Oetteken schrieb am 22. Februar 2016 um 21:06:21 Uhr:


Ich persönlich finde, dass man das als Kraftfahrer nicht zu eng sehen sollte, denn Fahrradfahren ist sinnvoll und hintereinander macht das in Begleitung keinen Spaß, mir jedenfalls nicht.

PS: zu Hupen wäre ggf. auch nicht erlaubt, das könnte eine Nötigung darstellen

... auf der Landstrasse darf ich einen Überholvorgang mit Hupsignal ankündigen 😉 und das mache ich bei Radfahrern immer dann, wenn der vorhandene Radweg nicht genutzt wird 😁

Anbei noch 3 uralte Ablichtungen von Dias ... Kolonnenfahrt von Landsberg/Lech ... ich meine, es ging damals auf den TrÜbPl nach Stetten am kalten Markt. Da waren wir mal nur mit unseren Unimogs unterwegs. Auf Bild 2 ist das Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren!" zu sehen. Trotzdem biegt der gesamte geschlossene Verband ab (Bild 3). Sorry, die Qulität der alten Dias war nicht besonders gut.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 22. Februar 2016 um 21:06:21 Uhr:


...Ich persönlich finde, dass man das als Kraftfahrer nicht zu eng sehen sollte, denn Fahrradfahren ist sinnvoll und hintereinander macht das in Begleitung keinen Spaß, mir jedenfalls nicht.
PS: zu Hupen wäre ggf. auch nicht erlaubt, das könnte eine Nötigung darstellen

Auf der Landstraße sollte Sicherheit vor Spaß gehen. Hupen nur um den Überholvorgang anzukündigen.
Und was Radwege angeht. Da gibt es Radwege die sind so schlecht, dass es selbst mit einem MTB keinen Spaß macht.

Gruß Frank,
der Rücksicht nimmt, da er selbst mit Rad, Roller, Auto und auch zu Fuß unterwegs ist. 😉

Bin mit meinem Jeep mal zufällig auf eine Kolonne der Engländer gestoßen. Hab mich erst mal da eingereiht und konnte dann unbehelligt und zur belustigung der Engländer mitfahren. Waren auch viele Rote Ampeln dabei.😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen